(In unserer eigenen Sache und in Sachen der Parteikliquen)
Die Atmosphäre des politischen Kampfes zeichnete sich nie durch besondere Reinlichkeit aus. Immer gab es skrupellose Parteimenschen, die, wenn sie im Streit der Meinungen um sachliche Argumente verlegen waren, ihrem Gegner an die persönliche Ehre griffen. Immer aber auch galt diese Methode als ein Zeichen niederer Moral und politischer Schwäche.
Heute ist das anders. Der Krieg hat Bestialität und Schiebertum als Sieger hinterlassen. Die Revolution hat allen Morast dieser verfaulenden Gesellschaft in die Höhe gewirbelt. Sittliche Verwilderung und politischer Kanibalismus feiern Triumphe.
In der Partei, dieser Ausgeburt bürgerlichen Wesens, die mit in die Strudel des Weltuntergangs gerissen wird, vereinigen sich heute alle Gerüche der Verwesung, alle Grimassen des Verbrechens und alle Verzweiflungen des Todeskampfes unserer versinkenden Epoche. Die Parteiblätter sind Kloaken verwahrloster Gesinnung. Die Parteiorganisationen sind Pesthöhlen der Korruption. Die Parteiarena ist ein Lager von Hochstaplern und Banditen. In den kommunistischen Parteien, den letzten, degeneriertesten Ausläufern ihrer Gattung, ist alles auf die Spitze getrieben: der Parteigeist, die politische Verblendung, die moralische Zuchtlosigkeit, das Freibeutertum, das Chaos. Hier genießt die vollendetste Schurkerei Herrschaftsrechte; hier wuchern schamloseste Lüge und Heuchelei; hier wird die üppigste Korruption gemästet; hier — in dieser verseuchten Atmosphäre — gedeiht auch der politische und moralische Meuchelmord am Gegner.
Weil wir zu denen gehören, die den inneren und äußeren Zusammenbruch der Partei zuerst erkannt, gekennzeichnet und im Interesse der Revolution gefördert haben, sind
wir bei allen Parteigläubigen, Parteibonzen und Parteigewinnlern die bestgehaßten Menschen. Es gibt kein Wort der Beschimpfung, keinen Ausdruck der Ächtung, keinen Hohn, keinen Unflat, keinen Fluch, der nicht gegen uns geschleudert worden wäre. Diese Gehaltsempfänger, Pfründenbesitzer, Sinekureninhaber, Mandatskleber, diese satten Emporkömmlinge und feilen Schmarotzer fühlen sich in ihrer Existenz bedroht und schrecken vor keinem Mittel zurück, um den Genuß ihrer parasitären Gehobenheit zu verteidigen. Aber noch immer haben wir — in der Vorderreihe des Kampfes — allem Ansturm dieser Einheitsfront von Kleinbürgern, Renegaten, Betrügern und Betrogenen standgehalten.
Da kam der heimtückische Überfall aus dem Hinterhalt, der Versuch eines moralischen und politischen Meuchelmords. Da tauchte — wie zu Liebknechts Zeit — der „Jäger Runge“ auf dem Plan auf. Diesmal hieß er Hegewisch.
In Nummer 181 vom 23. April brachte die Berliner „Rote Fahne“ unter Verantwortung des Scholem folgenden Kolbenschlag:
Ist das wahr?
Der Verteidiger von Max Hölz, Rechtsanwalt Hegewisch aus Celle, bittet uns um Veröffentlichung folgender Zeilen:
Max Hölz hat mir am Mittwoch, den 13. d. M., also vor seiner Verhaftung, mitgeteilt, daß Otto Rühle und Franz Pfemfert revolutionäre Gelder (60 000 M.) unterschlagen und dies schließlich nach nichtigen Ausflüchten zugegeben hätten; er habe ihnen nunmehr ein Ultimatum gestellt. Bei meiner heutigen Unterredung mit Max Hölz im Untersuchungsgefängnis Moabit hat Max Hölz mir mitgeteilt, Franz Pfemfert habe ihm zu dem Ultimatum erklärt, daß sie ihn, Max Hölz, hochgehen lassen würden, wenn er seine Drohung, der Öffentlichkeit den Sachverhalt mitzuteilen, wahrmachen würde. Otto Rühle habe die Ankündigung in ähnlicher Weise brieflich ihm gegenüber zum Ausdruck gebracht.
Max Hölz hat mir ferner im Untersuchungsgefängnis erklärt, daß im Auftrage von Otto Rühle und Pfemfert ein gewisser Henke, ein Freund von Rühle, Ausgleichsverhandlungen versucht habe. Henke habe ihn und den Tischler Röhle, der zusammen mit ihm verhaftet sei, in das Café gelockt, an dessen Ausgang er beim Verlassen verhaftet sei. Auch Henke sei zunächst festgenommen und nach dem Polizeipräsidium geschafft, anscheinend aber wieder freigelassen; die Zeitungen hätten nichts über die Verhaftung von Henke berichtet. Max Hölz hat mir schließlich mitgeteilt, Henke habe ihm, Max Hölz, im Polizeipräsidium erklärt, er bedaure es, daß er die Sache so weit gebracht habe ...
Es will uns fast unglaublich erscheinen, daß Rühle und Pfemfert in ihrem konterrevolutionären Haß der weißen Justiz ein Opfer in die Arme jagen, das der schwersten Strafe gewiß sein muß. Jedenfalls bedarf der Fall sofort der Aufklärung.
Die Veröffentlichung dieser Notiz erfolgte ohne jede Rückfrage oder Verständigung mit den beiden der „Roten Fahne“ als Mitverteidiger von Hölz bekannten, in Berlin telephonisch jederzeit erreichbaren Justizräten Dr. Broh und Victor Fraenkl, ohne jede Anfrage bei Pfemfert, ohne den leisesten Versuch einer Nachprüfung der Sache, von der die „Rote Fahne“ selber erklärt, daß sie ihr „fast unglaublich“ erscheine und daß der Fall „dringend der Aufklärung bedürfe“. Sie hätte diese Aufklärung durch einen telephonischen Anruf in zwei Minuten haben könne, dennoch zog sie es vor, das ungeheuerliche und schänd-
liche Attentat auf zwei in der Arbeiterbewegung seit Jahrzehnten makellos dastehende Genossen zu verüben und die Geschichte des Parteikommunismus um eine, vielleicht die größte Lumperei zu bereichern.
Mit wollüstiger Gier stürzte sich sofort die gesamte bürgerliche, sozialdemokratische und kommunistische Presse auf das gefundene Fressen. Sie verbreitete die Meldung im In- und Ausland (in London war sie schon tags darauf zu lesen!) und versah sie mit mehr oder weniger hämischen oder gehässigen Glossen. Das Berliner Organ der KAPD, die KAZ, die vor Freude überschnappte, schrie sogleich nach einem revolutionären Gericht, d. h. nach einer Lynchjustiz, gegen die Verhaßten.
Da ein gemeinsames Vorgehen von uns nicht sofort möglich war (O. R. befand sich auf Agitation und erhielt erst Montag abend Kenntnis von dem Bubenstück; F. P. aber wollte nicht durch einen Einzelprotest der Aktion vorgreifen) verzögerte sich zunächst unsererseits eine Gegenerklärung in der Presse. Sofort aber setzte sich Victor Fraenkl, selbst erregt über die unglaubliche Veröffentlichung, mit Max Hölz in Verbindung und stellte fest, daß dieser von der Veröffentlichung ebenfalls im höchsten Maße betroffen war, ihre Richtigkeit in bezug auf unsere Personen entschieden bestritt und zugleich in Abrede stellte, Hegewisch zu dieser Veröffentlichung autorisiert zu haben. Während dann die beiden Verteidiger von Hölz, die Justizräte Victor Fraenkl und Dr. J. Broh, mit Hölz eine Gegenerklärung vorbereiteten, deren Zustandekommen aber sowohl durch die tageausfüllende Tätigkeit der beiden als Verteidiger vor den Sondergerichten in Berlin und Dresden und anderswo sowie durch die Inhaftierung von Hölz verzögert wurde und da er überdies von der Vorbereitung dieser Gegenerklärung nicht benachrichtigt werden konnte, so sandte O. R. von Wilhelmshaven aus eine energische Erklärung an die „Freiheit“ und kam nach Berlin.
Hier haben wir dann sogleich, mit Zustimmung der beiden Verteidiger, eine von uns unterzeichnete Erklärung in den Zeitungen veröffentlichen lassen, die feststellt:
„Nachdem die beiden Verteidiger von Max Hölz, die Justizräte Victor Fraenkl und Dr. Broh, uns eröffnet haben, daß sie in einer bereits vorbereiteten, von Max Hölz autorisierten Erklärung den ungeheuerlichen gegen uns durch die Presse erhobenen Beschuldigungen in aller Form entgegentreten werden, haben wir zu dieser in der Geschichte des deutschen Parteilebens wohl einzig dastehenden Infamie folgendes zu sagen:
Es ist unwahr, daß wir 60 000 M. revolutionäre Gelder unterschlagen haben; wir haben niemals solche Gelder in Verwahrung gehabt!
Es ist unwahr, daß wir eine solche Unterschlagung mündlich oder schriftlich eingestanden hätten; wir hatten dazu weder Veranlassung noch Gelegenheit!
Es ist unwahr, daß wir auf ein von Hölz gestelltes Ultimatum hin oder sonstwann diesen mit Denunziation oder Verhaftung (‚hochgehen lassen‘) bedroht hätten.
Es ist unwahr, daß wir direkt oder durch einen Mittelmann Hölz in eine Falle gelockt hätten, um ihn dann der Polizei in die Hände zu spielen.“
... Inzwischen ist die Erklärung der beiden Verteidiger von Max Hölz durch die Presse bekanntgegeben worden:
Die Mitteilung des Herrn Rechtsanwalt Hegewisch in der „Roten Fahne“ betreffs Rühle und Pfemfert beruht durchgehends auf Mißverständnissen, hauptsächlich wohl dadurch herbeigeführt, daß Hölz im Gefängnis mit Hegewisch (anders als mit uns) nur in Gegenwart von Beamten und daher nicht frei genug sich aussprechen konnte.
Hölz hat uns ausdrücklich zu der Erklärung ermächtigt, daß von einer
Beteiligung Rühles und Pfemferts weder an einer Unterschlagung noch an seiner Verhaftung irgendwie die Rede sein kann.
gez. Dr. Broh — gez. Victor Fraenkl
Diese von Hölz autorisierte Erklärung wird keine Parteihyäne aus der Welt schaffen können!
Haben die Untäter, die uns auf so radikale Weise erledigen zu können hofften, die uns sogar der proletarischen Justiz anempfahlen, irgendeinen Anspruch auf mildernde Umstände?
Selbst wenn dem Anwalt ein Klient, erregt durch seine Verhaftung, Anschuldigungen gegen Dritte zugeraunt hätte, selbst dann würde jeder gewissenhafte Verteidiger es als einfache Pflicht betrachtet haben: die Äußerungen nachzuprüfen, die beiden Mitverteidiger zu Rate zu ziehen und auch den so ungeheuerlicher Dinge Beschuldigten Gelegenheit zu geben, sich zu Dem zu äußern, was der Anwalt von seinem Klienten angeblich vernommen haben wollte. (In diesem Falle war überdies der Eine, O. R., dem Hegewisch kein Irgendwer, sondern ein ihm persönlich bekannter „geschätzter Lehrer und Genosse“!) Der Hegewisch vermied ängstlich jede Spur von Gewissenhaftigkeit! Mit den Mitverteidigern etwa vorher Rücksprache nehmen? Aber die könnten ja dann einfach bei Hölz anfragen? Das könnte die Sensationsmeldung vereiteln! Lieber also unverantwortlich, verbrecherisch leichtfertig mit der Ehre anderer spielen, als auch nur eine Gelegenheit versäumen, den herrlichen Namen Hegewisch in den Blättern gedruckt zu sehen!
Gibt es eine Entschuldigung für diesen — Hegewisch? verdient er irgendwelche Nachsicht?
Er hat keine Entschuldigung! Er wird sich keiner Nachsicht zu erfreuen haben! Sagt er doch selbst in einer den 21. April an den Minister Severing gerichteten öffentlichen Beschwerde: „Unwahre Gerüchte, die als feststehende Tatsachen verbreitet werden, fallen, auch wenn sie von Amtspersonen in dieser Weise bekanntgegeben werden, nicht unter den Schutz der Wahrnehmung berechtigter Interessen.“ Dieser Satz ist seine Verurteilung.
... Der Versuch, uns moralisch und politisch zu meucheln, ist mißglückt.
Was kann nun noch unternommen werden, um uns den Parteien aus dem Wege zu räumen?
Franz Pfemfert — Otto Rühle
Fuente: Franz Pfemfert y Otto Rühle, «Ein mißglückter moralischer und politischer Meuchelmord!», Die Aktion, 11. Jg., Heft 17/18, 1921, col. 244-247 (la bibliografía de Rühle da solo la col. 247, donde están las firmas). Transcripción hecha sobre el facsímil del volumen digitalizado por Google a partir del ejemplar de la University of California (Internet Archive, DieAktion11jg1921, págs. PDF 128-130); el OCR de archive.org solo sirvió de apoyo. Los comentarios Sp. n del código marcan el comienzo de cada columna impresa. El espaciado del original se da en cursiva; la nota de la Rote Fahne y la declaración de los abogados, compuestas con sangría en el original, van como citas en bloque, y la frase final de esta, en negrita como en el impreso. Las columnas no llevan fecha; el número es de finales de abril o de mayo de 1921 (cita la Rote Fahne del 23 de abril). Se conservan las grafías y erratas del impreso: «Kanibalismus», «Parteikliquen», «haben könne», «den 21. April» y la puntuación. Precede al texto, en las col. 243-244, el final de un artículo de Franz Pfemfert contra Paul Levi; le sigue una breve nota de Pfemfert, firmada «F. P.», que pide a los lectores los periódicos que reprodujeron la acusación (más de 200, según dice, y menos del 20 % publicó la desmentida), y la sección «Kleine Aktion».