Klassifikation und Zeugnisse.

Von Karl Furtmüller.

In der Lehrerschaft der Pflichtschulen Wiens ist eine Erörterung über das Klassifikations- und Zeugniswesen seit längerer Zeit im Gange. Die Schülerselbstmorde und Entweichungen aus dem Elternhause, die sich bei jeder Zeugnisperiode wiederholen und die auch am Ende des ersten Semesters 1931 wieder eingetreten sind, sorgen dafür, daß sich auch die Öffentlichkeit immer wieder mit diesen Fragen beschäftigt. In der jüngsten Zeit hat ein Erlaß des preußischen Unterrichtsministeriums angeordnet, daß künftighin in allen Schulzeugnissen eine Klassifikation über Betragen, Fleiß und Aufmerksamkeit zu unterbleiben habe. Bei dieser Sachlage erscheint es geboten, auch vom Standpunkt der österreichischen Mittelschule aus Stellung zu nehmen.

Das pädagogisch und psychologisch sehr schwierige Problem, ob die Ausstellung von formalen Schulzeugnissen mit einer vorgeschriebenen Skala von Beurteilungen überhaupt nützlich ist, vereinfacht sich außerordentlich, wenn man es vom Standpunkte der Gesamtheit unserer bestehenden Schuleinrichtungen aus betrachtet. Um das Problem scharf zu begrenzen, sei ausdrücklich hervorgehoben, daß die Frage der Zeugnisse mit dem Bedürfnis, das Elternhaus über Fortschritte und Verhalten des Schülers in Kenntnis zu setzen, eigentlich nichts zu tun hat. Die Verständigung der Eltern kann zu den verschiedensten Zeiten und in mannigfachen Formen erfolgen. Das Wesen des Schulzeugnisses einer öffentlichen Schule liegt aber darin, daß es über diesen Charakter eines bloßen Verständigungsmittels zwischen zwei Erziehungsfaktoren weit hinausgreift und eine öffentliche Urkunde darstellt, aus deren Inhalt bestimmte positive und negative Rechtsfolgen abgeleitet werden. Solange nun an das Durchlaufen einer Schule und an den dabei erzielten günstigen Erfolg wichtige Berechtigungen geknüpft sind, bleibt für den Abgänger einer solchen Schule eine derartige öffentliche Urkunde, auf Grund deren er diese Berechtigungen in Anspruch nehmen darf, unentbehrlich. Und solange unsere Schulen in Jahreskurse gegliedert sind, deren jeder die erfolgreiche Absolvierung des ihm vorhergehenden zur Voraussetzung hat, muß wieder in formaler Weise über die Berechtigung zum Aufsteigen entschieden werden.

Damit nähern wir uns schon einer wichtigen Teilfrage, nämlich der nach dem Termin der Zeugnisse. Die eben dargelegte Erwägung läßt Abschlußzeugnisse, Abgangs- und Jahreszeugnisse als notwendig erscheinen. Daneben haben wir an unseren österreichischen Mittelschulen noch Semestralzeugnisse, die zwar seit der Verordnung über Prüfen und Klassifizieren vom Jahre 1908 überall dort, wo nicht Realschulgesetze dem im Wege stehen, ihren Namen in „Semestralausweis“ geändert haben, in ihrem Inhalt, vor allem aber in der Feierlichkeit ihrer äußeren Form, den Jahreszeugnissen fast völlig gleichen. Nun ist diese Teilung in Semester von den Hochschulen übernommen, wo jedes Semester wirklich einen selbständigen Studienabschnitt mit eigenem Lektionsplan darstellt. An der Mittelschule kennt der Unterrichtsplan im allgemeinen nur die Gliederung nach Jahrgängen. Gegenüber dieser Konstanz im großen und ganzen erscheinen die für ganz vereinzelte Fächer und Klassen vorgesehenen kleinen Abweichungen zwischen dem I. und II. Semester bedeutungslos. Man muß sich also fragen, ob die Gliederung nach Semestern vom Standpunkte der Mittelschule aus überhaupt zweckmäßig ist und — wenn man sie schon beibehalten will — ob die Unterstreichung dieser Zäsur durch den administrativ so umständlichen und psychologisch so tief eingreifenden Akt der Ausstellung von Zeugnissen wirklich angemessen ist.

Das Bedürfnis des Elternhauses nach Verständigung kann man hier, das sei nochmals betont, nicht als Argument anführen. Diese könnte ja in einer weit weniger feierlichen Form erfolgen. Viel-

fach wird nun geltend gemacht, daß das Semesterzeugnis gewissermaßen für den Schüler eine Art Generalprobe darstelle, daß es ihm in eindrucksvoller Form vor Augen führe, was er bei gleichbleibender Leistung am Schlusse des Jahres für sich zu erwarten habe; es sei auch psychologisch zweckmäßig, ihn an diese Art der Bekundung des Urteils der Schule in einem Zeitpunkte zu gewöhnen, wo ein etwa ungünstiges Urteil noch reparabel sei. Diese Auffassung übersieht nur, daß von dem Semesterzeugnis oft auf die Schüler und auf das Elternhaus Wirkungen ausgehen, die mit der propädeutischen Absicht der Schule und mit der realen Bedeutung des Zeugnisses in gar keinem Verhältnis stehen. Stehen wir doch vor der merkwürdigen und sehr ernsten Tatsache, daß die Semestralzeugnisse Jahr für Jahr die unerwünschten Begleiterscheinungen wie Schülerselbstmorde, Selbstmordversuche und Entweichungen nicht nur ebenso, sondern eigentlich in höherer Zahl nach sich ziehen als die Zeugnisse am Schuljahrsschluß. Dies ist verblüffend, weil es ja ein Durchfallen auf Grund des Semestralzeugnisses nicht gibt und dem Semestralzeugnis daher verglichen mit dem Jahreszeugnis die ärgsten Schrecken zu fehlen scheinen. Hier spielt es wohl eine Rolle, daß am Schuljahrsschluß vor der Phantasie des Kindes die so lockenden und in der jugendlichen Perspektive unendlich langen Sommerferien stehen, während beim Empfang des Semestralzeugnisses der Gedanke besonders bedrückend wirkt, unter den jetzt auch äußerlich als ungünstig bescheinigten Verhältnissen eine endlose Zeit ohne inneren Glauben an Erfolg weiterleben zu müssen. Da der Schritt zum Selbstmord oder die Flucht aus dem Elternhaus ja nur die extremen Fälle darstellen, so muß man wohl annehmen, daß gerade vom Semesterzeugnis auf viele Kinder ein bedenklicher psychischer Druck ausgeht. Das zweckmäßigste wäre also, auf Semestralzeugnisse (Semestralausweise) in der bisherigen feierlichen Form zu verzichten und sie durch eine zwanglosere Art der Verständigung des Elternhauses zu ersetzen.

Die nächste Frage ist die nach dem Inhalt der Zeugnisse. Derzeit enthalten unsere Mittelschulzeugnisse das Urteil über das Betragen, über die Leistungen in den einzelnen Gegenständen, das Urteil über die äußere Form der schriftlichen Arbeiten und die Angabe der Zahl der versäumten, insbesondere auch die Zahl der ohne Rechtfertigung versäumten Lehrstunden.

Neben der Note aus dem Betragen stand früher — wie in der Pflichtschule auch heute noch — ein Urteil über den Fleiß. Seit der Verordnung des Jahres 1908 ist die Fleißnote aus den Mittelschulzeugnissen verschwunden, in den Reifezeugnissen fehlt seit dieser Zeit — von einer kurzen Episode abgesehen — auch die Note für das Betragen. Schon diese äußeren Umstände deuten darauf hin, daß man in bezug auf diese allgemeinen Urteile im Schulzeugnis seit langem gewisse Bedenken empfunden hat. Die österreichische Fachwelt war daher gar nicht überrascht, als sie von dem Schritt des preußischen Unterrichtsministeriums erfuhr, welches mit einem Erlaß vom 22. Dezember 1930 die allgemeinen Urteile über Betragen, Fleiß und Aufmerksamkeit, die in den Zeugnissen über die bestandene Schlußprüfung und in den Reifezeugnissen schon früher in Wegfall gekommen waren, auch für die regelmäßigen Schulzeugnisse und für die Abgangszeugnisse abgeschafft hat. Die Klassifikation des Betragens krankt daran, daß für sie noch viel schwerer ein annähernd gleichmäßiger Maßstab zu finden ist als für die Klassifikation in den einzelnen Gegenständen. Noch dazu ringen ganz disparate Dinge und Gesichtspunkte in diesem Gesamtkalkül nach Ausdruck, insbesondere besteht zwischen dem Eindruck der Gesamtpersönlichkeit des Schülers und seinem Verhalten ganz bestimmten Einzelheiten der Schulordnung gegenüber sehr oft keine Übereinstimmung. Außerdem wird diese Note, wenn sie auch von der Schule im Sinne der bestehenden Bestimmungen vorwiegend als ein Urteil über das Verhalten des Schülers zu den Bestimmungen der Schulordnung gemeint ist, von der Bevölkerung in der Regel doch als ein Urteil über den moralischen Wert des Schülers mißverstanden. Hiezu kommt der Widerspruch, daß eine schlechte Betragensnote das eine Mal als die Konsequenz vorausgegangener Disziplinarstrafen gegeben wird, ein anderes Mal selbst die Rolle der Disziplinarstrafe übernimmt und daß man ein drittes Mal sich wieder entschließt, mit Rücksicht auf eine schon vollzogene Disziplinarstrafe ein bestimmtes Vergehen bei der Festsetzung der Beiragensnote weniger in Betracht zu ziehen. Es schiene also richtig, hier dem preußischen Beispiel zu folgen und von der Aufnahme einer Note über das Betragen künftig abzusehen. Wo eine Verständigung des Elternhauses wegen des Verhaltens des Schülers notwendig erscheint, erfolgt sie ja schon heute, und zwar sofort, wenn sich die Notwendigkeit hiezu herausstellt, und nicht erst im Zeugnistermin. Bei Übertritt in eine andere Schule, gegebenenfalls auch bei Eintritt in einen Beruf könnte nach preußischem Muster neben das Schulzeugnis (Abgangszeugnis) ein besonderes Führungszeugnis treten.

Der wesentliche Kern des Schulzeugnisses besteht in dem Urteil über die Schulleistungen. Hier erhebt sich zunächst die Frage, ob man dieses Urteil gegenstandweise abgegeben oder ob man sich auf ein Urteil über den erreichten Gesamterfolg beschränken soll. Für den Pädagogen, der auf Erfassung und Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit eingestellt ist, wäre das letzte zweifellos das Erwünschtere. Die Lehrerkonferenz würde dann aus der genauen Kenntnis jedes einzelnen Schülers unter gerechter und wohlwollender Berücksichtigung seiner Stärken und seiner Schwächen darüber zu bestimmen haben, ob der Schüler imstande ist, zu seinem eigenen Nutzen und ohne zu große Belastung

der Gemeinschaftsarbeit in die nächsthöhere Klasse aufzusteigen. Leider hat sich der Versuch des Gesamtkalküls, den man in der Reifeprüfungsordnung des Jahres 1908 unternommen hat, in der Praxis nicht bewährt. Die Zahl der in einer Klasse beschäftigten Lehrer ist im allgemeinen so groß und viele von ihnen unterrichten während so weniger Stunden, daß es sehr schwer wird, in einer Klassenkonferenz zu einem psychologisch gut fundierten und fachlich gerecht abgewogenen Gesamturteil über den einzelnen Schüler zu gelangen. An die Stelle der wirklich sachlichen Entscheidung mußte daher allzu oft der bloße Mechanismus des Abstimmens treten. Dazu kommt, daß ja häufig die Schulen oder die Berufe, in die der Mittelschüler übertritt, ein Interesse daran haben, über die Leistungen des Schülers gerade in bestimmten Fächern oder Fachgruppen orientiert zu sein. Es wird daher daran festzuhalten sein, wie bisher Urteile über die einzelnen Gegenstände in die Zeugnisse aufzunehmen.

Wie soll nun die Notenskala beschaffen sein? Unsere derzeit geltende vierstufige Skala hält die Mitte zwischen der früheren sechsstufigen und der von manchen Seiten empfohlenen allereinfachsten, nämlich zweistufigen Skala, die sich auf die Entscheidung zwischen den Urteilen Geeignet und Nicht geeignet beschränken würde. Auch dort, wo empfohlen wird, an die Stelle einer gebundenen Skala freie charakterisierende Bemerkungen treten zu lassen, läuft es im Grunde genommen auf eine zweistufige Skala unter Gestattung charakterisierender Beisätze heraus. Denn über die Entscheidung zwischen Geeignet und Nichtgeeignet dürfte die Charakterisierung durch den Lehrer ja nie einen Zweifel lassen.

Da auch eine von den Vorschriften vorgesehene freie Charakterisierung nach einiger Zeit bei dem einzelnen Lehrer oder unter Umständen auch bei ganzen Schulen zu einer typisierenden Vereinfachung führen würde, wäre der tatsächliche Unterschied im Endeffekt vielleicht gar nicht so groß, als man im ersten Augenblick anzunehmen geneigt sein möchte. Dem Notendruck auf diese Weise zu entgehen, wäre kaum möglich, weil ja negative Beurteilungen doch Platz greifen müßte. Und die Notenjägerei könnte dort, wo sie nicht durch erziehliche Mittel und die Einstellung der ganzen Unterrichtsführung unterbunden wird, in der Form des krankhaft ehrgeizigen Bemühens um anerkennende Charakterisierung weiterblühen. Es scheint also für die Mittelschule keine unmittelbar zwingende Notwendigkeit zu bestehen, an die Revision der geltenden Skala heranzutreten. Die durch das Vorhandensein dreier positiver Grade gegebene Differenzierungsmöglichkeit kann bei verständnisvoller Notengebung ein wichtiger Behelf werden, nicht nur bei der Berufsberatung der Schulabgänger, sondern auch für Differenzierung innerhalb der fortschreitenden Schulbahn — man vergleiche die Ansätze hiezu beim Übergang von der Deutschen Mittelschule in die Allgemein-bildenden Oberschulen und bei der Regelung der Berechtigungen der Hauptschüler — und für ein System von Kompensationen.

Der Hauptmangel der geltenden Klassifikation scheint nicht so sehr in den Klassifikationsbestimmungen selbst als in der auch aus allgemeinen pädagogischen Erwägungen unerfreulichen Fülle selbständiger Gegenstände zu liegen, die unsere Lehrpläne für jede einzelne Klasse vorschreiben. Dies führt dazu, daß sehr oft Lehrer nur mit zwei Wochenstunden, in extremen Fällen sogar nur mit einer Wochenstunde in der Klasse beschäftigt und daher unmöglich in der Lage sind, sich über den einzelnen Schüler ein wirklich festbegründetes Urteil zu schaffen. Die mechanische Gleichwertung der Noten aller Gegenstände führt zu ganz seltsamen Folgerungen. Ein völliges Versagen in einem fünf- oder sechsstündigen Gegenstand ergibt ein einziges Nichtgenügend, das den Versuch einer Verbesserung durch eine Wiederholungsprüfung noch immer zuläßt. Ein Versagen etwa in den zwei Stunden Geographie und der einen Stunde Geschichte in der 1. Klasse, wobei naturgemäß Zufallsmomente eine beträchtliche Rolle spielen können, ergibt im Zeugnis zwei Nichtgenügend und damit den formalen Zwang zur Wiederholung der Klasse. Auch daß ein endgültiges Versagen (Wiederholungsprüfung) in einem einzelnen Gegenstand, sei er auch bloß ein- oder zweistündig, unter allen Umständen — auch bei zweifelloser allgemeiner Reife und bei recht günstiger Klassifikation in einer größeren Reihe anderer Gegenstände — das Aufsteigen unbedingt hindert, führt oft zu Härten und Unbilligkeiten. Die Mittelschule wird trachten müssen, sich auch in ihrem Klassifikationssystem von einem Standpunkte zu entfernen, der nur gerechtfertigt war, solange man an einem enzyklopädischen Bildungsideal festhielt. Es ist derzeit noch schwierig, hier konkrete Vorschläge zu machen, aber sicher handelt es sich hier um eine Frage, die wir ständig im Auge zu behalten haben.

Werfen wir nach dieser Überprüfung unseres Klassifikationssystems einen Blick auf die Klassifikationspraxis, so finden wir freilich eine Reihe weitverbreiteter Schäden, die nicht aus dem System, sondern aus der Nichtanwendung oder aus der unrichtigen Anwendung einzelner seiner Bestimmungen folgen. Vor allem muß sich jeder Beobachter darüber wundern, welches Übergewicht bei unserer Klassifikation die Noten Genügend und Nichtgenügend gegenüber den Noten Sehr gut und Gut aufweisen. Insbesondere die Note Sehr gut zählt bei manchen Lehrern zu den Ausnahmen, ja es kommt vor, daß in manchen Gegenständen in einer Klasse von dieser Note überhaupt nicht Gebrauch gemacht wird. Es ist nur eine Konsequenz dieser Behandlung der Note „Sehr gut“, wenn dann auch die Note „Gut“ auf wenige Auserwählte beschränkt wird. Beim Übergang von der früheren sechsstufigen zu der vierstufigen Skala haben sich eben manche Lehrer daran

gewöhnt, das Sehr gut dem früheren Vorzüglich, das Gut dem Lobenswert und dem „guten“ Befriedigend, das Genügend aber dem früheren Genügend und auch dem früheren „schwachen“ Befriedigend gleichzusetzen. Es ist nötig, hier auf die Bestimmungen der Verordnung des Jahres 1908 ganz ausdrücklich hinzuweisen, um zu zeigen, wie völlig verfehlt und nicht nur den Absichten, sondern dem klaren Wortlaut dieser Verordnung widersprechend ein solches Vorgehen ist. In der Verordnung des Jahres 1908 heißt es:

„Zur gleichmäßigen Bewertung der Schülerleistungen wird folgendes festgesetzt:

Die Bezeichnung „Sehr gut“ ist für Leistungen bestimmt, die sich über das durchschnittliche Maß der Anforderungen erheben, ohne deshalb über die von den Schülern zu erwartenden Leistungen hinauszugehen.

Über dieses Maß beträchtlich hervorragende Leistungen können, jedoch nur auf begründeten Antrag des Fachlehrers und nach Beschluß des Lehrkörpers, durch einen besonderen Beisatz zur Note „Sehr gut“ hervorgehoben werden.

Als „Gut“ ist eine Leistung zu bezeichnen, die sich als durchaus entsprechend, gemäß den an den Durchschnitt der Schüler zu stellenden Forderungen darstellt.

Als „Genügend“ hat eine Leistung zu gelten, wenn das Ziel des Unterrichtes noch als erreicht angesehen werden kann, der Schüler also nicht in allem das für den Durchschnitt der Schüler Geforderte geleistet hat.

Leistungen, die unter diesem Minimum liegen, sind als „Nicht genügend“ zu bezeichnen.“ (Halma Schilling S. 241 f).

Hienach hat also „Gut“ die Note für den guten Durchschnitt der Schüler zu sein. Man darf wohl sagen, daß in der Praxis der meisten Schulen der Maßstab um einen vollen Grad nach unten verschoben ist und daß der gute Durchschnitt unserer Schüler mit dem gewertet wird, was man ein „gutes“ Genügend nennt. Dadurch fehlt die Differenzierungsmöglichkeit nach unten, dadurch entsteht die Fülle von Zwischennoten — von „Genügend minus“ über das „Genügend mit Fragezeichen“ zum „Kaum genügend“ — dadurch entsteht die Fülle von Ermahnungen und Tadeln in den Zwischenkonferenzen, dadurch entsteht die erdrückende Fülle von Versetzungsprüfungen am Schlusse des Schuljahres. Es wäre wünschenswert, daß diese Bestimmungen über die Bewertung der Schülerleistungen in jedem Lehrkörper alljährlich möglichst eindrucksvoll in Erinnerung gerufen würden, denn heute scheint es fast, als wenn sie einem Teil der Lehrerschaft völlig aus dem Gedächtnis entschwunden wären.

Zu den wertvollsten Bestimmungen der Verordnung des Jahres 1908 gehört die Unterscheidung von Orientierungs- und Klassifikationsprüfungen und die Anweisung, insbesondere in den unteren Klassen soweit als möglich mit Orientierungsprüfungen auszukommen und nur soweit wirklich notwendig, eigentliche Klassifikationsprüfungen vorzunehmen. Je mehr das Arbeitsprinzip sich in unserer Schule durchsetzt, um so mehr wird die Orientierungsprüfung auch den letzten Rest von Examenscharakter verlieren können. Der Lehrer beobachtet Stunde für Stunde das Kind bei seiner Arbeit und Mitarbeit und hat so am Schlusse eines Zensurabschnittes ein lebendiges Bild von der Gesamtleistung des Schülers. In der Praxis sind wir von diesem schönen Ziel freilich noch sehr weit entfernt. Hinderlich ist objektiv die schon früher erwähnte Fülle der Lehrgegenstände, die es mit sich bringt, daß der einzelne Lehrer oft zu wenige Stunden in der Klasse hat, um seine Schüler und die Art und den Wert ihrer Arbeit wirklich kennenzulernen, so daß ihm tatsächlich kein anderer Ausweg als der Druck und der Zufall der Klassifikationsprüfungen bleiben mag. Hinderlich ist aber mindestens ebensosehr auch das subjektive Moment, daß viele Lehrer es noch nicht gelernt haben, auf die früheren Methoden des Prüfens, an die sie sich — sei es als Lehrer sei es als Schüler — gewöhnt haben, zu verzichten. Man kann es auch in Gegenständen mit reichlicher Stundenzahl nicht gerade selten beobachten, daß die Lehrstunde gewohnheitsmäßig mit einer Reihe von Klassifikationsprüfungen beginnt; und eine Besprechung zeigt dann mitunter, daß die recht einfachen technischen Kunstgriffe und Hilfsmittel, mittels deren man auch bei ungestörtem Fluß der Klassenarbeit seine Beobachtung auf die Leistungen jeweils bestimmter Schüler konzentrieren kann, nicht bekannt oder nicht geläufig sind. Auch solche Erscheinungen machen es höchst wünschenswert, daß die Fragen der Klassifikation innerhalb der Lehrerschaft möglichst gründlich erörtert werden.

Eine außerordentliche Verschärfung erfährt die Schwierigkeit des Klassifikationsproblems dadurch, daß unter den geltenden Bestimmungen das Schulzeugnis nicht für alle Schüler die gleiche Bedeutung hat. Für die einen ist es ein reines Schuldokument, für die anderen hat es wichtige finanzielle Auswirkungen dadurch, daß die Schulgeldbefreiung oder -ermäßigung und der Weiterbezug von Stipendien von ihm abhängt.

Bei der Beurteilung dieser Frage wird man wohl zwischen Stipendium und völliger Schulgeldbefreiung einerseits und zwischen Ermäßigungen des Schulgeldes andererseits zu unterscheiden haben. Die Schulgeldermäßigungen befreien nicht von einer Leistung, sondern sie bringen nur das Ausmaß der zu fordernden Leistung mit der individuellen Leistungsfähigkeit der Eltern in Einklang. Das Bestehen einer solchen Ermäßigung wird nie ein Freibrief für die Belassung ungeeigneter Schüler in der Mittelschule werden können, weil ja den Minderbemittelten die Zahlung des ermäßigten Schulgeldes und die Aufbringung der sonstigen Studienkosten nicht nur ebenso hart, sondern sicher härter trifft

als den Bemittelten die Zahlung des vollen Schulgeldes. Es wäre also das richtigste, für die Schulgeldermäßigungen nur die Einkommensverhältnisse der Familie, nicht aber die Leistungen und das Verhalten des Schülers in Betracht zu ziehen. Soweit aber an einem solchen Einfluß auf die Schulgeldzahlung festgehalten wird, sollte man jedenfalls — ob man nun an dem formalen Semestralausweis festhält oder nicht — den Semestralabschluß seines negativen Einflusses auf den Weiterbestand von Schulgeldbegünstigungen entkleiden. Man braucht nur daran zu erinnern, wie ungünstig nach der Praxis unserer meisten Schulen die Klassifikation am Ende des I. Semesters gemeinhin ausfällt — sind doch Fälle, wo im I. Semester nur etwa ein Drittel der Schüler das Lehrziel erreicht, gerade keine Seltenheit — um zu ermessen, welche Härten da für die unbemittelten Schüler entstehen müssen. Noch unbilliger ist es, daß man beim Eintritt in die Mittelschule die positiv bestandene Aufnahmsprüfung nicht als Grundlage für die Erwerbung von Schulgeldbegünstigungen anerkennt. Das Klassifikationsverfahren, dem Mittelschulneulinge schon nach zwei Monaten unterworfen werden, ist eine pädagogisch schwer zu rechtfertigende Maßnahme, der ausschließlich die unbemittelten Schüler ausgesetzt sind; es muß dabei entweder zu einer Scheinklassifikation oder zu unverantwortlichen Härten kommen.

Wir sehen somit, daß es in dem großen Bereich des Klassifikationsproblems eine Reihe von Fragen gibt, wo klugen und zweckmäßigen Vorschriften eine noch nicht völlig befriedigende Praxis gegenübersteht; daneben eine Anzahl ernster Schwierigkeiten, zu deren Lösung völlig entsprechende und sofort durchführbare Vorschläge noch nicht vorliegen, die aber gerade deshalb eine eingehende Erörterung in Fachkreisen wünschenswert machen. Zwischen diesen beiden Gruppen von Fragen aber gibt es eine dritte, bei der die Entscheidung, ob zweifellos vorhandene Mängel durch konkrete, der allgemeinen Erörterung unterbreitete Maßnahmen beseitigt oder gemildert werden können, in naher Sicht fallen kann.


Fuente: transcripción a partir del facsímil de Die Wiener Schule. Pädagogische Beilage zum Verordnungsblatt des Stadtschulrates für Wien, año 1931, n.º IV (1 de abril de 1931), págs. 1-5, en ANNO, Österreichische Nationalbibliothek (ssr19310401, imágenes 5-9), hecha desde la imagen con el OCR tesseract (frk+deu) por columnas y el de la ÖNB como apoyo. Firmado «Karl Furtmüller»; en el sumario, «Hofrat Dr. Karl Furtmüller, Landesschulinspektor». Se respeta la ortografía de 1931 y las erratas del impreso («Beiragensnote», «abgegeben» por «abgeben», «müßte» por «müssen»). Los pasajes en espaciado del original van en cursiva. Los comentarios S. n marcan el comienzo de cada página impresa. La imagen 10 del material contiene solo la continuación del artículo de Gassner, que no se transcribe. Se comprobó (OCR de los números de abril a noviembre de 1931, vía IIIF de la ÖNB) que el artículo no tiene continuación; en el número del 1.6.1931, Wolletz solo cita «Aufsätze … über Klassifikationsergebnisse von Dr. K. Furtmüller».