Bekanntmachung des Vereinigten revolutionären Arbeiter- und Soldatenrats für Groß-Dresden.
Die Exekutive des Vereinigten revolutionären Arbeiter und Soldatenrates in Dresden hat bisher folgende Beschlüsse gefaßt, die für Groß-Dresden Geltung haben und nachstehend zusammengefaßt werden:
- Die oberste Gewalt ruht bei dem Vereinigten revolutionären Arbeiter- und Soldatenrat. Seine Publikationen werden bis auf weiteres von den beiden Vorsitzenden Rühle und Schwarz gezeichnet. Gültigkeit haben nur die vom Arbeiter- und Soldatenrat unterzeichneten Verfügungen der Einzelbehörden.
- Die militärischen Formationen bleiben bestehen. Dem Generalkommando sind Beauftragte des Vereinigten revolutionären Arbeiter- und Soldatenrates als Kontrollorgan beigegeben.
- Die staatlichen und städtischen Behörden arbeiten wie bisher weiter unter Kontrolle des Arbeiter- und Soldatenrates. Die bisherigen Gemeindevertretungen bleiben bis auf weiteres bestehen.
- Es besteht uneingeschränkte Versammlungsfreiheit. Versammlungen bedürfen keiner Anmeldung.
- Die Pressefreiheit ist uneingeschränkt, soweit nicht zu gewaltsamer Erhebung gegen die Arbeiter- und Soldatenräte und deren Vollzugsorgane aufgefordert wird. Jede Zensur, insbesondere Presse- und Theaterzensur ist aufgehoben.
- Alle Plünderungen und Gewaltsamkeiten gegen öffentliches militärisches und privates Eigentum sind streng verboten und werden unnachsichtlich geahndet. Requisitionen dürfen nur von Personen vorgenommen werden, die vom Arbeiter- und Soldatenrat dazu bevollmächtigt sind und sich entsprechend ausweisen können.
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An alle Lazarette im Garnisonbereich Dresden.
In jedem Lazarett unter Einschluß der Teillazarette werden aus Kranken und Personal drei Vertrauensleute als Ausschuß gewählt.
Dieser Ausschuß nimmt Wünsche und Beschwerden entgegen und prüft dieselben gemeinsam mit dem Chefarzt.
Die Namen der Vertrauensleute sowie Veränderungen in der Personenbesetzung sind in jedem Lazarett anzuschlagen.
Jeder Vertrauensmann besitzt einen Ausweis mit dem Dienststempel des Lazaretts.
Es gibt in Dresden nur einen Soldatenrat, den Vereinigten revolutionären Arbeiter- und Soldatenrat. Der Soldatenrat in Dresden übt die oberste Befehlsgewalt aus und ist der Führer der Militärpersonen und im Dienste der höchste Vorgesetzte. Die Vertrauensleute haben nicht die Befugnisse des Soldatenrates; sie sind die Vermittler zwischen Soldaten und Chefärzten.
Der Chefarzt eines jeden Lazaretts ist wie bisher der direkte Vorgesetzte und hat als solcher die bisherige Disziplinarstrafgewalt in Uebereinstimmung mit dem Arbeiter- und Soldatenrat.
Chefarzt und Vertrauensausschuß stehen in ständiger Fühlung mit dem Arbeiter- und Soldatenrat.
Aenderungen in der bisherigen Verwaltung und Ausübung des Dienstes können nur von der übergeordneten Dienststelle auf Befehl des Arbeiter- und Soldatenrats erfolgen.
Alle eigenmächtigen Handlungen gegen den Dienst und militärisches Eigentum (Entfernung v[on] der Truppe, Entwendung von Lebensmitteln) sind milit[ärische] Vergehen und unterliegen der Bestrafung.
Beurlaubungen und Entlassungen werden mit allen Kräften beschleunigt.
Kranke mit ansteckender Krankheit können erst nach vollendeter Heilung entlassen werden.
Renten und Löhnung bleiben wie bisher.
Ausgehezeit von 1 bis 7 Uhr. Mannschaften mit ansteckenden Krankheiten haben keinen Ausgang.
Im Interesse der beschleunigten Abrüstung ist von jedem einzelnen auf genaueste Befolgung dieser Anordnung zu achten.
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Bekanntmachung des Vereinigten revolutionären Arbeiter- und Soldatenrates.
Es ist sinnlos, Papiergeld zu Hause anzusammeln. Das Geld ist bei Bankhäusern, Banken und Sparkassen sicherer aufgehoben, es ist dort vor Diebstahl und Verbrennen geschützt. Die gegenwärtige Not an Kleingeld ist vorübergehend; sie ist in der Hauptsache hervorgerufen, weil unnötig Verängstigte in sinnloser Weise Papiergeld zu Hause anhäufen und so dem Verkehr entziehen.
Jeder, der den Unfug mitmacht, verschärft die Not. Alles Geld, das nicht zur Bestreitung des täglichen Lebensbedarfs unbedingt gebraucht wird, gehört in die Banken, Bankhäuser und Sparkassen.
Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist in keiner Weise gestört.
Banken und Bankhäuser führen alle Ueberweisungen und Verfügungen in jedem Betrage aus. Auch kann jede größere Zahlung durch Verrechnungsscheck beglichen werden. Wer grundlos die Annahme solcher Schecks ablehnt, verschlimmert die Verhältnisse.
Das Gerücht, der hiesige Vereinigte revolutionäre Arbeiter- und Soldatenrat habe die Absicht, Bankguthaben oder von den Banken und Bankhäusern aufbewahrte Wertpapiere zu beschlagnahmen oder Geld bei den Banken, Bankhäusern und Sparkassen zu requirieren, entbehrt jeder Begründung.
Der Vereinigte revolutionäre Arbeiter- und Soldatenrat.
gez.: Schwarz. gez.: Rühle.
Fuente: Dresdner Volkszeitung, 29. Jg., Nr. 265, 13 de noviembre de 1918, S. 3, columna derecha. Transcripción hecha a partir de la imagen de la página del ejemplar digitalizado de la SLUB Dresden (https://digital.slub-dresden.de/id416951805-19181113), de baja resolución, leída ampliada; el OCR propio (tesseract) resultó inservible. Las tres piezas van seguidas bajo el titular común, separadas por puntos, que se reproducen; solo la última lleva firmas, pero la primera establece que las publicaciones del consejo las firman sus dos presidentes, Rühle y Schwarz. En el punto 9 de la orden a los hospitales militares, el papel está dañado: se completan entre corchetes «v[on]» y «milit[ärische]». Se conserva «Arbeiter und Soldatenrates» sin guion (primera línea). La página 5 del mismo número, también descargada, no contiene textos firmados por Rühle. Los comentarios S. n del código marcan la página impresa.