Religionsunterricht.

Dem Dunkelmann in der Sächsischen Schulzeitung, der sich mit den salbungsvollen Tiraden eines Sonntagsnachmittagspredigers gegen das Streben der Bremer Lehrerschaft nach Beseitigung des Religionsunterrichts aus der Volksschule wandte, ist jetzt ein „geschätzter Pädagoge“ im Leipz. Tagebl. gefolgt, um die Rückständigkeit eines Teiles der Leipziger bezw. sächsischen Lehrerschaft in der Religionsunterrichtsfrage zu dokumentieren. In „vorurteilsfreiester“ Weise solle sich, so meint er, die Oeffentlichkeit mit dieser Frage beschäftigen, was ihn natürlich nicht hindert, einen Gedankengang einzuschlagen, auf dem er nach leidlich vernünftigem Anlauf über eins der bekanntesten Vorurteile in der Religionsunterrichtsfrage stolpert. Der Artikelschreiber gibt der Ansicht Ausdruck, daß die von führenden Theologen gestützte Behauptung, Religion sei nicht lehrbar, zwar an sich richtig sei, aber in der Regel mißverstanden werde. Gewiß handle es sich bei der Religion um einen Zustand des Gemüts, der — ebenso wie das ästhetische und das Nationalgefühl — nicht durch intellektuelle Belehrung in dem Kinde hervorgerufen werden könne, wohl aber habe der Religionsunterricht die Aufgabe, „das Kind mit dem bekannt zu machen, was die Menschheit in ihrem Entwicklungsgange an religiöser Kultur sich erarbeitet hat“. Nicht „Glauben an irgendwelche konfessionelle Dogmen in dem Kinde zu erzeugen, sondern das Kind in ein lebendiges Verhältnis zu den sittlichen Lehren und zu den Gestalten der Religionsgeschichte zu bringen“, soll seine Aufgabe sein. Dem Kinde sollen „die historischen und ethischen Grundlagen des Christentums“ übermittelt werden, außerdem sollen sie einen offenen Blick für andre große Religionen, deren Entstehung und Bedeutung für die Menschheit erhalten. Bis hierher lesen sich die Ausführungen des „geschätzten Pädagogen“ gar nicht schlecht, man hat das Gefühl, als solle durch sie, etwas zaghaft zwar, aber doch nicht ganz ohne Logik und Verständnis, die Entbehrlichkeit und Ueberflüssigkeit des heutigen Religionsunterrichts nachgewiesen werden. Des heutigen Religionsunterrichts, der die Religion rein gedächtnis- und verstandesgemäß behandelt, der zu einer Vertiefung des religiösen Empfindens weder Zeit, noch Kräfte hat, der zum Glauben an die Dogmen erzieht, der eine Sittlichkeit lehrt, für die es in unsrer ganzen Gesellschaft von heute keine Stätte gibt, der zu Intoleranz, Heuchelei, Gesinnungslosigkeit usw. verleitet, der, wie der fromme Christ Leo Tolstoi urteilt, „das größte Verbrechen“ darstellt, das an der Jugend des Volkes verübt werden kann. Doch zu dieser Konsequenz kommt der „geschätzte Pädagoge“ nicht. Es leuchtet ihm nicht auf den ersten Blick ein, daß der Religionsunterricht, dem er das Wort redet, gar kein Religionsunterricht im Sinne der Kirche, ja im Sinne der historischen Auffassung, des Begriffs Religion überhaupt, mehr ist, sondern nur eine Art Sitten- und Geschichtsunterricht; seine Befangenheit in den hergebrachten Vorurteilen verhindert ihn zu erkennen, daß man, um das Kind in „ein lebendiges Verhältnis zu den sittlichen Lehren und zu den Gestalten der Religionsgeschichte“ zu bringen, eines besonderen Religionsunterrichts gar nicht mehr bedarf, daß vielmehr Literatur, Geschichte und Moralunterricht (ohne Dogmen und religiöse Verbrämung, sondern auf weltgeschichtlicher d. h. gesellschaftswissenschaftlicher Grundlage aufgebaut) sehr gut geeignet sind oder dazu geeignet gemacht werden können, diese Aufgaben mit zu erfüllen. Man muß sich nur frei machen können von der engherzigen und einseitigen Auffassung, die unsre zünftigen Pädagogen und bezopften Schulverwaltungen von dem Charakter dieser Unterrichtsfächer haben, muß die Fächer vielmehr als wirkliche von allen Nebentendenzen freie Mittel zur Einführung in das Verständnis und die Würdigung des kulturellen Werdens und Entwickelns betrachten lernen und zu solchen auszubauen streben, und man wird nicht zu der Forderung der Beibehaltung, sondern der der Entfernung des Religionsunterrichts aus der Schule gelangen.

R.


Fuente: «Religionsunterricht», en la sección «Sächsische Angelegenheiten» de la Leipziger Volkszeitung, 12. Jg., Nr. 164, 19. Juli 1905 (pág. 6 del número digitalizado), firmado «R.». Transcripción hecha desde la imagen del número digitalizado por la SLUB Dresden (digital.slub-dresden.de/id394414608-19050719, imagen 6), en Fraktur; el OCR propio (tesseract) no se usó. «Artikelschreiber» va precedido en el impreso de una barra suelta (errata de composición), que se omite. El encabezado de la sección se da como título de primer nivel porque pertenece al título bibliográfico. Las cursivas reproducen el espaciado del original.