Sterilisation
Ein Problem der Bevölkerungspolitik
Das Wort „Sterilisation“ kommt von dem Fremdwort „steril“ — in deutscher Übersetzung „unfruchtbar“. Man spricht von einer sterilen Ehe, von sterilen Frauen, von einem sterilen Acker, von einem sterilen Obstbaum und bezeichnet damit die Unfähigkeit, Früchte zu tragen, Nachkommenschaft zu erzielen. In übertragenem Sinne spricht man von einem sterilen Geist, von sterilen Künstlern, von einer sterilen Regierung, die weder Gedanken noch Kunstwerke, noch Taten zustande bringen können. Sterilisieren (Sterilisation) bedeutet, etwas Fruchtbares unfruchtbar machen, also die Fortpflanzung eines Lebewesens verhindern. Die Unfruchtbarmachung von Tieren wurde von Viehzüchtern seit alters her geübt; es war bekannt, daß neben der Unmöglichkeit, Nachkommenschaft zu erzielen, auch ganz bestimmte Veränderungen der Körpereigenschaften regelmäßig nach Unfruchtbarmachung auftraten; so zeigte sich vor allem ein stärkerer Fettansatz, aber auch ein Zartwerden der Fleischfaser, was den Wert der Schlachttiere erhöht. Die Unfruchtbarmachung (Sterilisation) wurde zumeist an männlichen Tieren geübt, weil die männlichen Geschlechtsorgane, an sichtbarer Stelle gelegen und nicht wie die weiblichen tief im Körperinnern geschützt, verhältnismäßig leicht zu entfernen sind. Die einfache „Operation“, zumeist von Laien, und erst in jüngster Zeit von Tierärzten ausgeführt, verlief fast immer, ohne dem Tier Schaden an Gesundheit oder Leben zu verursachen. Man nannte den Eingriff „verschneiden“, nicht zu verwechseln mit dem bei frommen Juden noch heute geübten „beschneiden“ (Entfernung der männlichen Vorhaut) oder mit einem Fremdwort „kastrieren“. Der Schweineschneider ist auf dem Dorfe eine bekannte Figur; auf italienischen Speisekarten findet man Schweinebraten unter der Bezeichnung „Castrato“, das bedeutet Fleisch eines durch Kastration fettgemästeten Tieres. Auch die Hühner entgingen ihrem Schicksal nicht: das Mastgeflügel, das die Hausfrauen an Feiertagen gern auf den Tisch bringen, sind verschnittene Tiere; der Kapaun ist ein kastrierter Hahn, das steirische Poulard eine Henne, die durch einen weit schwierigeren Eingriff ihrer Geschlechtsorgane beraubt wurde. Auch der Mastochse verdankt sein zartes fettes Fleisch einer Operation, die seine Mastfähigkeit erhöht. Konnte dieser Eingriff an Tieren mit gutem Erfolg ausgeführt werden, so war auch der Mensch davor nicht mehr sicher. Die Kastration des Mannes wurde aus den verschiedensten Ursachen — in alter Zeit fast stets von Laien — vorgenommen. Das ausschließliche Recht des Mannes an seine Frau wurde durch Verstümmelung aller anderen Männer in ihrer Umgebung sichergestellt; die Haremswärter des Orients, die sogenannten Eunuchen oder Verschnittenen, sind bekannt. Ebenso bekannt ist, daß durch Jahrhunderte die Sänger der päpstlichen Kapelle im Vatikan ihre hohen Sopranstimmen aus der Knabenzeit infolge der bei ihnen vorgenommenen Sterilisation auch im Mannesalter bewahrten. Der Grund für diese Seltsamkeit liegt darin, daß Frauen, deren Stimmklang man im Chor nicht missen wollte, sich im päpstlichen Gebiet nicht aufhalten durften und darum durch frühzeitig kastrierte Männer ersetzt wurden.
Es sei auch erwähnt, daß gewisse Sekten, zum Beispiel die Skopzen, die Verschneidung aus religiösen Gründen ausführen. In den Ländern unserer Kulturstufe wird die Kastration heute fast ausschließlich aus ärztlichen Gründen von fachlich ausgebildeten Ärzten (Chirurgen) vorgenommen. In den letzten Jahren wurde die Sterilisation des Mannes auch in den Dienst der Geburtenregelung gestellt; über Zweckmäßigkeit, Berechtigung und gesetzliche Voraussetzungen ist die Diskussion noch nicht abgeschlossen.
Auch die Sterilisation der Frau ist ein vielumstrittenes Problem; als ihr ausschließlicher Zweck gilt, die Schwangerschaft zu verhüten. Als ärztlicher Eingriff kam sie erst im Zeitalter der Chirurgie, also etwa in den letzten fünf Jahrzehnten in Frage. Anfangs wurde sie nur als Begleiterscheinung bei großen Operationen an den Geschlechtsorganen kranker Frauen beobachtet. Nach Entfernung der Eierstöcke oder der Gebärmutter — zumeist vorgenommen, um gutartige oder bösartige Geschwülste zu beseitigen — stellten sich die Monatsregeln nicht wieder ein; trotz Fortsetzung des Geschlechtsverkehrs kam keine Schwangerschaft mehr zustande.
Freilich stellten sich dafür nach Entfernung der Eierstöcke die Beschwerden der Wechseljahre — verfrüht und in stärkerem Ausmaß als bei natürlichem Eintritt — ein. So schwere und gefahrvolle Operationen mit ihren lästigen Nachwirkungen konnten daher nicht als das geeignete Mittel gelten, um die Frauen vor Schwangerschaft zu bewahren. Bald fand man, daß es genügt, nach Eröffnung der Bauchhöhle dem Eichen den Weg durch den Eileiter zu versperren. Das geschieht durch Unterbindung oder noch sicherer durch Ausschneiden eines kurzen Rohrstückes aus dem Eileiter. Ist die Operation gelungen, so hat die Frau keinerlei Beschwerden und ist vor Schwangerschaft geschützt. Doch immerhin war eine Operation mit ihren Gefahren erforderlich. Da machten die Röntgenärzte die Entdeckung, daß nach Bestrahlung der Eierstöcke der gleiche Erfolg erzielt werden kann. Ja, bei geeigneter Dosierung der verabfolgten Strahlen ist es sogar möglich, daß nach längerer oder kürzerer Zeit die Eierstöcke wieder arbeiten, die Monatsregeln wieder auftreten; unter günstigen Verhältnissen kann wieder eine Schwangerschaft entstehen. Aber die Kinder, die aus Schwangerschaften nach Röntgenbestrahlung hervorgehen, zeigen mitunter schwere Störungen in ihrer Entwicklung; bei vollkommener Sterilisation durch Strahlen hingegen treten dieselben verfrühten und verstärkten Wechselbeschwerden auf, wie nach operativer Entfernung der Eierstöcke. Aus beiden Gründen widerraten namhafte Ärzte die Röntgensterilisation. Es wird erwogen, ob man durch Verabfolgung von Drüsenpräparaten, die aus tierischen Organen gewonnen werden, vorübergehend Unfruchtbarkeit hervorrufen kann; diese Methode hat noch kein sicheres Ergebnis, ist aber vielleicht ausbaufähig. So sehen wir, daß heute praktisch nur die Operation als Methode der Sterilisation der Frau anwendbar ist. Welche Frauen können und sollen vom Arzt der Sterilisation zugeführt werden? Offenbar nur solche, bei denen die durch eine Schwangerschaft oder Geburt herbeigeführten Gefahren ebenso groß oder größer sind, als die Gefahren der Operation. Frauen, die an schweren und unheilbaren Erkrankungen der Lungen (Tuberkulose in fortschreitender bösartiger Form), des Herzens, der Nieren, ja auch an manchen Nerven- und Geisteskrankheiten leiden, Frauen, die durch vererbbare Krankheiten oder Krankheitsanlagen ihre Nachkommenschaft und damit die Gesellschaft schädigen könnten, solchen Frauen soll man die Wohltat der Sterilisation durch Operation nicht verwehren. Handelt es sich jedoch um vorübergehende und heilbare Krankheitszustände, die nur für kurze Zeit eine Schwangerschaft widerraten lassen; handelt es sich darum, daß eine Schwangerschaft unerwünscht ist, daß sie aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen verhütet werden soll, dann wird jeder gewissenhafte Arzt die vorbeugenden Maßnahmen des Mutterschutzes empfehlen, die heute schon eine hohe Sicherheit gewähren und von Jahr zu Jahr vollkommener werden. Ja, selbst die Schwangerschaftsunterbrechung, von gut ausgebildeten Ärzten ausgeführt, ist in solchen Fällen der nie wieder gutzumachenden Sterilisation vorzuziehen.
Dr. Margret Hilferding-Hönigsberg
Fuente: transcripción a partir del facsímil de Die Frau (nombre que tomó la Arbeiterinnen-Zeitung) 41 (1932), n.º 12, págs. 11-12 de la paginación impresa (imágenes 13-14), en ANNO, Österreichische Nationalbibliothek (ANNOP abg19320112), cotejado con el OCR de la ÖNB. Se omiten un anuncio al pie de la pág. 11 y el poema de Alfons Petzold «Die Schwangere» con que sigue la pág. 12. Los comentarios S. n del código marcan el comienzo de cada página impresa.