Die Aerztin

Langsam und unter großen Schwierigkeiten hat sich der Eintritt der Frau in den ärztlichen Beruf vollzogen. Im Jahre 1900 erfolgte in Oesterreich die Zulassung der Frauen zum Studium der Medizin, nachdem schon vorher einzelne durch besondere Ermächtigung das Recht erlangt hatten, nach erfolgreicher Wiederholung ihrer Auslandsprüfungen die ärztliche Praxis im Inland auszuüben. Im Studienjahr 1903/4 erwarben bereits vier Aerztinnen nach absolviertem Studium in Wien das Doktorat und damit in der Theorie das gleiche Recht auf Arbeit und Anstellung wie die männlichen Aerzte. In Wirklichkeit ist die Gleichberechtigung der Aerztin noch nicht ganz erreicht, obwohl ihre Ausbildung und ihre Dienstleistung in den Krankenanstalten die gleiche ist wie die ihrer männlichen Kollegen. Es besteht keine Abneigung der männlichen Patienten gegen die Untersuchung und Behandlung durch die Aerztin, wie die langjährige Erfahrung in Krankenhäusern und Ambulatorien zeigt. Man hat in den öffentlichen Krankenanstalten anfangs versucht, die Aerztinnen ausschließlich für Kranke ihres eigenen Geschlechtes zu verwenden. Die praktischen Erfordernisse haben mit diesem Vorurteil gründlich und gewiß nicht zum Schaden unserer Kranken aufgeräumt. Die Zahl der Aerztinnen in Wien betrug im Jahre 1929 475, das sind ungefähr zehn Prozent der Wiener Aerzteschaft überhaupt. In Wien werden derzeit nur bei der Gemeinde Aerztinnen in größerer Zahl beschäftigt. Und zwar 71 Frauen als Jugendamts-, Schul-, Schulzahn- und Amtsärztinnen, manche sogar in leitender Stellung. Der Bund und die private Fürsorge haben einige Stellen mit Aerztinnen besetzt. Ausdrücklich sei erwähnt, daß eine Aerztin die einzige gewerbeärztliche Stelle in Oesterreich innehat. In geringerer Zahl sind bei folgenden Krankenkassen Aerztinnen angestellt:

Arbeiterkrankenversicherungskasse Wien elf Aerztinnen,
Krankenkasse der Industrieangestellten elf Aerztinnen,
Krankenkasse Kollegialität sechs Aerztinnen,
Krankenkasse der Bundesbahner drei Zahnärztinnen.

Wenn auch die Zahl der Aerztinnen bei diesen Krankenkassen in keiner Weise der Zahl der weiblichen Krankenkassenmitglieder entspricht, so zeigt sich darin doch das Bestreben, den Wünschen der weiblichen Mitglieder Rechnung zu tragen. Dieses Entgegenkommen fehlt gänzlich bei der

Krankenkasse der kaufmännischen Angestellten,
Krankenkasse der Bankbeamten,
Gremialkrankenkasse der kaufmännischen Hilfsarbeiter,
Gemeinsame Krankenkasse gastgewerblicher Gehilfen.

Würde man die weiblichen Mitglieder der Krankenkassen ernstlich befragen, sie würden ohne Zweifel verlangen, daß Aerztinnen in größerer Zahl angestellt werden. Denn es sprechen viele und bedeutsame Gründe für die Mitarbeit der Aerztinnen in der Sozialversicherung. Nicht nur ihre mütterlich-fürsorgerische Einstellung befähigt sie dazu in hohem Maße: ihr Verständnis für Frauen und Kinder macht sie besonders geeignet zur Beraterin und Helferin der Frauen und Kinder. Als Zahnärztin zeichnet sie sich durch besondere manuelle Geschicklichkeit aus. Die Krankenkassen mit freier Aerztewahl gestatten uns den Beweis zu führen, daß die Aerztinnen auch in der freien Praxis ebenso gern aufgesucht werden wie die Aerzte.

Was in den Spitälern und in den Krankenkassen mit freier Aerztewahl, was bei der Gemeinde Wien möglich ist, was in andern Ländern längst durchgeführt wird, daß muß auch im Interesse der weiblichen Mitglieder bei allen Krankenkassen möglich sein. Darüber hinaus aber fordern wir für die Aerztin die gleiche Arbeitsmöglichkeit wie für den männlichen Arzt. Es ist nicht mehr zeitgemäß, sie im Fürsorgewesen und in der Sozialversicherung in einzelnen Gebieten mit dem Hinweis auf die angeblich durch ihr Geschlecht gebotenen Schranken auszuschalten. Wir glauben vielmehr, daß, gerade weil sie Frauen sind, hier manche Anregung und Förderung von ihnen zu erwarten ist. Erst wenn die Aerztinnen ohne Einschränkung und in gleicher Stellung wie ihre männlichen Kollegen arbeiten, werden sie zeigen, was sie für Sozialversicherung und Fürsorge zu leisten fähig sind.

Dr. Margret Hilferding-Hönigsberg.


Fuente: transcripción a partir del facsímil de la Arbeiter-Zeitung (Viena), n.º 61, 2.3.1931, pág. 3, en ANNO, Österreichische Nationalbibliothek (aid=aze), en Fraktur; se partió del OCR de la ÖNB y se corrigió sobre la imagen. Se respeta «daß muß» (por «das muß») del impreso.