Die Sozialisierung der Frau

Von Otto Rühle

Meiner Freundin Dr. Alice Gerstel

Sozialismus der Liebe: Heute nur erst ein Wort, eine Hoffnung, ein Entwicklungsziel. Alle Wunder seiner Beglückung aber, wir (liebster Mensch!) erlebten sie voraus. …

Februar 1922

Einleitung.

Hunger und Liebe regieren nach einem Worte Schillers das Getriebe der Welt.

Hunger — das ist: der Erhaltungstrieb des Individuums, das Streben nach wirtschaftlicher Versorgung, das ökonomische Moment. Liebe — das ist: der Selbsterhaltungstrieb der Gattung, das Streben nach Fortpflanzung der Rasse, das generative Moment.

Im erweiterten und übertragenen Sinne bedeutet also Schillers Wort: Die Produktion von Lebensgütern und die Produktion von Menschen bilden die Angelpunkte des menschlichen Daseins.

Güter- wie Menschenproduktion sind gesellschaftliche Angelegenheiten und bilden den Unterbau der sozialen Kultur. Als solche sind sie den Gesetzen der Gesellschaftsentwicklung unterworfen und in Form wie Inhalt durch die Geschichte bestimmt.

Nicht nur die Produktionsverhältnisse und die Stellung des Menschen im Wirtschaftsprozeß, auch die Generationsverhältnisse und die Beziehungen der Geschlechter zu einander ändern sich mit den Stufen und Phasen der geschichtlichen Entwicklung.

Wie jedes Zeitalter seine besondere Art hat, zu arbeiten und den Arbeitsertrag zu verteilen und nutzbar zu machen, oder sein ihm eigentümliches Produktionssystem und seinen spezifischen Wirtschaftscharakter, so hat es auch seine besonderen Eheformen und Generationsverhältnisse, sein charakteristisches Sexualleben.

Alle diese soziologischen Erscheinungen (und darüber hinaus auch Sprache, Wissenschaft, Religion, Moral, Erziehung usw.) stehen miteinander in Zusammenhang, hinsichtlich ihrer gemeinsamen Ursache und Basis, wie untereinander im Verhältnis der Wechselwirkung und Wechselbeziehung. Einer bestimmten Stufe der Nahrungsproduktion und Sozialordnung entspricht eine bestimmte Art der Ehe und Familie und — als deren ideologischer Reflex — eine bestimmte Sexualethik mit entsprechendem Moralkodex.

Grundlegende Weiterbildungen in der Ökonomie ziehen Veränderungen in der Sozialstruktur nach sich. Sobald auf einem Gebiet größere Wandlungen und Umformungen stattfinden, bleiben auch auf anderen Gebieten Veränderungen derselben Tendenz nach auf die Dauer nicht aus. Wie in einem großen Räderwerk löst eine Bewegung die andere aus. Oder besser gesagt: Das Wachstum eines Organismus schließt das Wachstum aller seiner Glieder und Teile in sich.

Die proletarische Revolution, indem sie die kapitalistische Wirtschaftsepoche abschließt, um die sozialistische zu eröffnen, und die Voraussetzungen schafft für eine neue Sozialordnung, bedeutet zugleich eine Revolution auch des gesamten ehelichen, sexuellen und generativen Lebens.

Liebeserlebnis, Ehe und Familie, Stellung der Geschlechter zu einander, Sexualmoral machen im Rahmen der Gesellschaftsrevolution eine grundsätzliche Umwandlung ihrer Formen und Inhalte durch.

Im Zeitalter der Sozialisierung aller Arbeits- und Lebensformen ersteht zwangsläufig ein neuer Eros, vollzieht sich die Sozialisierung der Frau.

I. Die Ehe von gestern.

Der historische Ablauf.

Jede Entwicklungsphase der menschlichen Gesellschaft hat ihr eigenes geneonomisches Bild. Wir verstehen darunter alles, was mit der Erzeugung von Menschen im Sinne der Arterhaltung zusammenhängt. Dieses Bild ergibt sich jeweilig aus dem geschichtlichen Zusammenhange. Seine Erfassung und Fixierung ist die Aufgabe der historisch orientierten Soziologie. Die Soziologie der Fortpflanzung und Arterhaltung nennen wir Geneonomie.

Müller-Lyer hat die historisch erfaßbaren Erscheinungsformen der Liebe, Ehe und Familie, der Fortpflanzung und Erhaltung mit großer Gründlichkeit studiert, ihre Voraussetzungen, Zusammenhänge und Folgewirkungen innerhalb des gesamten Kulturkomplexes aufgeschlossen und in seinen bedeutsamen soziologischen Werken1 einen Überblick über den gesamten geneonomischen Phasenlauf gegeben.

Neben ihm hat sich Heinrich Cunow mit außerordentlichem Erfolg um die Erforschung der Familienformen und den soziologischen Nachweis ihrer Ableitung von ökonomischen Voraussetzungen bemüht. Seine Bücher2 bieten die klarsten und zwingendsten Aufschlüsse über alle geneonomischen Probleme.

Nach Müller-Lyer läßt sich die geneonomische Entwicklung der Menschheit, also der Gesamtablauf des sexuellen, ehelichen und generativen Lebens in drei große Epochen einteilen: die verwandtschaftliche, die familiale und die personale Phase.

Die verwandtschaftliche Phase umschließt die unterste Entwicklungsstufe der Menschheit, etwa bis zu dem Zeitpunkte, wo die Menschen in das Licht der überlieferten Geschichte treten. Vereinzelte Züge und restliche Bestandteile ihres Bildes (richtiger: nur des letzten Restes dieses Bildes) finden sich heute nur noch bei tiefstehenden Naturvölkern, hart an der Grenze der Tierheit. Sie fällt zeitlich zusammen mit den sozialen Formationen der Herde, der Horde und der Sippe und endet mit der Entstehung der Familie, die das Aufkommen des Privateigentums in den Händen des Mannes zur Voraussetzung und Grundlage hat.

Ursprünglich lebten die Menschen — halbe Tiere noch — wohl in Herden beisammen, in denen Gleichheit herrschte wie bei gesellig lebenden Tieren. Herodot berichtet von einem nordafrikanischen Völkerstamm: Sie leben nach Art des Viehes und kennen kein häusliches Zusammenleben. Die Stärkeren und Gewandteren erhoben sich nur erst undeutlich aus der Menge und fungierten bloß gelegentlich als Führer, so daß Bindungen und Paarungen über den jeweiligen Geschlechtsakt hinaus noch nicht die Regel waren. Es bestand wahrscheinlich Promiskuität, d. h. ehelose Gattengemeinschaft, bei der alle Frauen allen Männern und umgekehrt alle Männer allen Frauen angehörten. Die Kinder wurden von der Gemeinschaft unterhalten, der sie, da eine sichere Vaterschaft meist nicht feststellbar war, kollektiv angehörten. Ebenso war die ökonomische Sicherstellung der Mutter Sache der Gesamthorde.

Wenn einzelne Forscher, wie Wundt, Vierkandt, Westermann, Forel u. a. die Promiskuitätstheorie in Zweifel ziehen oder ablehnen unter Hinweis auf Beobachtung an hochstehenden Tierarten, die bereits in Paarung leben, Familiengruppen bilden, Vatergefühle äußern usw., so ist dem entgegenzuhalten, daß es sich bei all diesen Erscheinungen um Äußerungen der Brunstperiode handelt, die für den Urmenschen nicht mehr in Betracht kommt, weil sie bereits bei den Affen fortfällt. Die Annahme einer Promiskuität hat jedenfalls höchste Wahrscheinlichkeit für sich.3

Allmählich bildete sich die Herde zur Horde um. Die ältesten und stärksten der Männer wurden Führer, Warner, Herrscher. „Der Kampf gegen fremde Horden, die Teilnahme an Jagdzügen usw. wird zu einer Angelegenheit der kräftigen Erwachsenen. Die Beratung über Wanderungen und feindliche Unternehmungen, sowie die Bewahrung und Vollziehung der herkömmlichen Gebräuche fällt den Erfahrenen, den Alten zu. So bilden sich allmählich gewisse Generationsschichten mit besonderen Rechten und Pflichten heraus. Es entsteht eine Schicht der noch nicht zur Teilnahme an der Jagd und dem Kampf Reifen, eine Schicht der kampftüchtigen Erwachsenen und eine Schicht der Alten.“4

Die Alters- und Generationsschichtung entscheidet nun auch über die Stellung des Mannes zum Weibe. Innerhalb der Horde wird der Geschlechtsverkehr außerhalb der Altersstufen verboten, so daß es immer nur zwischen Angehörigen der gleichen Generationsstufe zur sexuellen Paarung kommt. Schließlich scheiden aus diesen Paarungen auch die Blutsverwandten der gleichen Altersstufe aus. Die exogame Ehe, bei der der Mann seine Frau aus einer anderen Horde holt, entsteht.

Mit zunehmender Verbesserung der Werkzeuge und Waffen tritt eine Differenzierung der Geschlechter ein. In einer reinen Tierhorde sucht sich jedes Individuum selbst seine Nahrung und was es findet, verzehrt es sofort. Zu einer ausgeprägten geschlechtlichen Arbeitsteilung liegt keinerlei Ursache vor. Mit der Erfindung der Feuertechnik jedoch und dem Gebrauch einer wirkungsvollen Waffe mußte die soziale Ordnung der Urgesellschaft eine vollkommene Umwälzung erfahren.

„Der Mann, als der stärkere, wurde nun ausschließlich Waffenträger. Die Handhabung des Schießbogens und Wurfspeers erfordert ganz besondere Übung, der sich bei den Jägervölkern schon die Knaben mit größtem Eifer hingeben. Die Frau dagegen, als die durch Geschlechtsfunktionen und Brutpflege stärker Gebundene, wandte sich ausschließlich der Bewahrung des schwer zu entflammenden Feuers zu, sowie dem Sammeln der spärlichen pflanzlichen Nahrung, dem Bau der Hütte, der Zubereitung der Speisen und all jenen mühsamen und kleinlichen Verrichtungen, die der Mann als Jäger und Haupternährer verschmähte.“5

Die Natur hat der Frau die Bürde der Mutterschaft auferlegt. Im Gegensatz zum Mann, der völlig frei ausgeht, hat die Frau die ganze Konsequenz der Begattung zu tragen. Dies ihr physiologisches Schicksal wurde ihr soziologisches Verhängnis. Die Mutterschaft zwang die Frau, sich und ihr Kind sicherzustellen, und da die Urhorde ihr bald nicht mehr genügend Versorgung und Rückhalt bot, geriet sie in den Schutz, d. h. in die Abhängigkeit des stärkeren, ihr wirtschaftlich überlegenen Mannes. Sie wurde seine Dienerin und Dirne, ihm untertan. Seine Pflicht, ihr Ernährer und Schützer zu sein, entsprach ihre Pflicht, ihm mit Hand und Schoß jederzeit zu Willen zu sein.

Die ersten Ehefrauen waren im Kriege erbeutete Weiber anderer Horden, deren Männer man erschlagen hatte, oder durch Raub in die Gewalt des Mannes gebrachte Stammesfeinde, die so der Knechtschaft wehrlos überliefert waren. Der Brauch, Frauen aus anderen Stämmen zu rauben, schlug mit der Zeit um in das Verbot, Frauen der eigenen Horde überhaupt noch zu ehelichen. Die exogame Ehe, das heißt die Verheiratung des Mannes mit einer Frau aus einer anderen Horde wurde die Regel. Als der in wirtschaftlicher Hinsicht und infolge der Geschlechtsfunktionen schwächere und schutzbedürftigere Teil verfiel die Frau umsomehr der Sklaverei des Mannes, weil sie aus einer fremden Horde stammte. Sie wurde so völlig ein Stück seines Privateigentums, seine „verschließbare Sache“.

Diese Sklaverei ist die Ehe der primitiven Stufe. Wohl hat sie den Sexualverkehr zur Voraussetzung, aber das Sexualverhältnis macht ihr Wesen nicht aus. Vielmehr ist sie ein wirtschaftliches Verhältnis, und zwar im Grunde nichts anderes als eine öffentliche Bürgschaftsleistung für die materielle Versorgung von Mutter und Kind. Auch heute noch ist bei Naturvölkern das charakteristische Merkmal der Ehe nicht die sexuelle Beiwohnung, auch nicht die Schwängerung der Frau, sondern der Umstand, daß die Frau das Haus des Mannes teilt und sie sich offiziell als Genossen, d. h. als Repräsentanten einer Wirtschaftsgemeinschaft erklären. Auch das Wort Familie bezog sich bei den Römern ursprünglich nicht auf Hausstand, Ehepaar und Kinder, sondern drückte — von Famulus, Haussklave, abgeleitet — die Gesamtheit der einem Mann gehörenden Sklaven aus.

So wurde die Ehe als Wirtschafts- und Fahrnisgemeinschaft geschlossen, nicht als Geschlechts- oder Liebesgemeinschaft. Das ökonomische Moment war maßgebend, nicht das sexuelle, erotische, seelische.

Wo der Mann ökonomisch und sozial zur Herrschaft gelangt, entwickelt er Eigenschaften und Neigungen, die immer für das herrschende Geschlecht typisch sind. Dazu gehört die stärkere Auswirkung des im Menschen triebhaft schlummernden Verlangens nach häufigem Wechsel in den Liebes- und Sexualbeziehungen. Die Polygamie, als Urtrieb angeboren, wird beim herrschenden Geschlecht entwickelt, beim beherrschten unterdrückt. Bei Völkern mit Männerherrschaft sind die Männer, bei Völkern mit Weiberherrschaft die Weiber polygam. Dem herrschend gewordenen polygam empfindenden Mann stand beim freien geschlechtlichen Verkehr kein Hindernis im Wege, somit empfand er keinerlei sexuelle Nötigung zur Ehe. Im Gegenteil: diese hätte ihn gehindert, seine animalischen Geschlechtsbedürfnisse so oft und so abwechslungsreich als möglich zu befriedigen. Weshalb ging er dann die Ehe ein?

Nicht, weil er in der Frau die Geliebte, die Geschlechtspartnerin, das Lustweibchen sah — nein, weil sie ihm eine wertvolle Arbeitskraft war. Als Sklavin, Magd, Haushälterin leistete sie ihm wichtige Dienste, außerdem stand sie ihm, in Vergeltung der ihr gewährten wirtschaftlichen Sicherstellung, jederzeit noch als Genußobjekt zu Gebote. So wurde ihm die Ehe eine Angelegenheit der Ökonomie, nicht der Geneonomie.

Die Frau hatte zu arbeiten. Das war ihre erste Aufgabe. Alle schwere, mühselige und niedrige Arbeit fiel ihr zu. Dann hatte sie Kinder zu gebären und aufzuziehen, die der Mann als Arbeitskräfte (und später als Erben seines Privateigentums) schätzte und begehrte. Erst in zweiter Linie war sie Geschlechtswesen, kam sie als Weib in Betracht.

Der Geschlechtsumgang war roh, primitiv, lediglich von der Zweckbestimmung diktiert. In ihm existierten nur die für die Fortpflanzung der Art unerläßlichen elementaren Sexualempfindungen, beim Manne die geschlechtliche Anziehung, bei der Frau die Mutterliebe. Naiv-tierische Elementarempfindungen, mehr Triebe und Instinkte. Alle höheren sekundären Liebesgefühle, die — in Verbindung mit jenen — erst eigentlich das Bild der Liebe ergeben, fehlten noch gänzlich. Man kannte keine sexuelle Eifersucht, legte keinen Wert auf Keuschheit und Jungfräulichkeit, besaß keinerlei geschlechtliches Schamgefühl, war gleichgiltig in Bezug auf die Vaterschaft, machte zwischen Ehelichkeit und Unehelichkeit der Kinder keinen Unterschied und war völlig unberührt von der Poesie und Romantik der Liebesleidenschaft, die auf höheren Kulturstufen als Merkmal der Beseelung und sittlichen Verinnerlichung des Geschlechtsverkehrs gilt. Der Sexualumgang auf dieser Stufe war eben nur physischer Art, ganz unvergeistigt und kulturlos. Der Eros war noch nicht geboren.

In der exogamen Ehe war es leicht möglich, ja fast unvermeidlich, daß die Frau durch mehrere Hände und damit auch durch mehrere Horden ging. Denn der Frauenraub war die einzige Form der Paarung. Dabei bestand aber die Gefahr, daß der Mann — ohne es zu wissen — eine Frau seiner eigenen Blutsverwandtschaft ehelichte. Das war verboten. Er mußte deshalb auf sichere Merkmale und Kennzeichen der Abstammung bedacht sein. So entstanden die Sippen, d. h. blutsverwandtschaftliche Familienverbände, die sich von einem Urahn ableiteten und gleichen Herkunftsnamen hatten. Diese Totemgenossenschaften oder Sippen führten neben dem alten Hordennamen besondere, dem Zwecke der Herkunftsfeststellung dienende Erkennungsnamen, sog. Totemnamen, meist Tier- oder Pflanzennamen. Die Gefahr, ein Weib aus Unkenntnis ihrer Abstammung aus einer blutsverwandten Gruppe zu heiraten, war damit beseitigt.

Schon bei den Jägervölkern war der Frau die Herbeischaffung der pflanzlichen Nahrung, besonders der Beeren und Wurzeln zugefallen. Sie entwickelte auch zuerst den Ackerbau. Während der Mann zunächst noch weiter auf der Jagd umherstreifte oder dem Fischfang oblag, bestellte sie den Acker, wurde sie die erste Seßhafte, zugleich die erste Eigentümerin des Ackers, die Haupternährerin der Sippe. Je länger je mehr ruhte die Existenz der Sippe in der Hauptsache auf ihr. Ein so wertvolles Wesen gab die Sippe natürlich nicht gern heraus. Wollte ein Mann sie heiraten, so mußte er sie der Sippe abdienen. Er siedelte in die Muttersippe über, wo die Sippengenossen der Frau die Herrschaft ausübten, er aber zum Dienstknecht herabsank. „Der Mann ist einfach der zur Dienstarbeit verpflichtete, geduldete Beischläfer seiner Frau, der, wenn er seiner besseren Hälfte oder deren mutterseitigen Verwandten nicht mehr gefällt, einfach aus seines Weibes Familienhaus hinausdrangsaliert wird, ohne daß er irgendwelchen Anspruch auf seine Kinder erheben kann.“6 An die Stelle der Raub- und Tauschehe, durch die der Jäger die Frau als sein Eigentum gewann, war die Dienstehe getreten.

Die Ehe dieser Stufe war matriarchal, mutterrechtlich. Die Kinder gehörten nicht dem Mann, sondern der Mutterfamilie, deren Namen sie trugen. Der wirkliche Erzeuger galt dem streng durchgeführten Mutterrecht nicht einmal als mit den Kindern verwandt, so daß der Bruder der Mutter bei ihnen die Vaterstelle vertrat.

Wir erleben in dieser Phase also das Schauspiel, daß der Mann völlig in die Abhängigkeit der Frau gerät, daß die Frau die Vorherrschaft in der Großfamilie an sich reißt (Matriarchat), ja sogar in vereinzelten Fällen sich zur politischen Herrschaft (Gynäkokratie) hinaufschwingt. Ihre wirtschaftliche Überlegenheit findet den geneonomischen Reflex in ihrer ehelichen Überlegenheit. Diese Kongruenz bestätigt den ökonomischen Charakter der Ehe. Jakob, der sieben Jahr um die Lea, darauf weitere sieben Jahre um die Rahel diente, erscheint in der biblischen Geschichte als Repräsentant dieser Epoche: das Hirtentum der Nomaden geht zum Ackerbau der Seßhaftgewordenen über.

Bald freilich siegte, dank seiner Stärke, Gewandtheit und größeren Leistungsfähigkeit der Mann wieder über die Frau. War er erst Ackerbauer, wurde er bald der Tüchtigere, da Geschlechtsfunktionen und Brutpflege ihn nicht wie die Frau der Arbeit entzogen. Jagd und Fischfang wurden Nebenbeschäftigung. Durch Tierzüchtung, Austausch, Handel und Verkehr gelangte er zu Reichtum, den er in seiner Hand behielt. Diesen Reichtum wollte er vererben, nicht an die ihm blutfremde Sippe, sondern an seinen Nachwuchs. Der Egoismus des Besitzes schaffte sich Geltung. Der Mann wollte Kinder haben, von denen er wußte, daß sie seine Kinder waren. Dazu brauchte er eine Frau, die ihm allein gehörte. Eine Frau, herausgelöst aus dem Verband der Sippe und in seinem Hause ihm und seiner Wachsamkeit unterstellt, ihm und seinem Geschlechtsbedürfnis ausschließlich ausgeliefert. Diese Frau kaufte er sich, denn als Privateigentümer verfügte er über eigene Mittel. Den Kaufpreis zahlt er an die Sippe oder später an die Eltern der Frau, die in ihr eine wertvolle Arbeitskraft verloren. Die Gegenleistung der Frau bestand in ihrer sexuellen Unterwerfung unter die Gewalt des Mannes. Sie opferte ihm ihren selbständigen Geschlechtswillen, ihre Individualität, ihr Recht auf sich selbst. Sie wurde sein Besitztum, seine verschließbare Sache. Und er verfügte absolutistisch über sie. Denn sie war seine Frau.

So wurde die Sippe gesprengt. Die Großfamilie löste sich in Einzelfamilien auf. Der gemeinsame Haushalt der Sippe zerfiel in zahlreiche Einzelhaushalte. Eine neue Zellbildung im Interesse der Arterhaltung begann.

Das ist einer der bedeutsamsten Marksteine in der Geschichte des Sexuallebens und der Ehe: Das Privateigentum an Produktionsmitteln hat zur Folge den Privatbetrieb, den Privathaushalt, die Privatfamilie, die Privatehe und die Privatfrau.

Von diesem Zeitpunkte an datiert die wirtschaftliche Hörigkeit und die sexuelle Unterjochung der Frau.

Und alle Sexualnöte, unter denen das weibliche Geschlecht heute noch leidet, — heute mehr als je — haben hier ihre Wurzel.

Die Monogamie ist die ins Geneonomische übertragene Tendenz des individuellen Besitzes und der individuellen Besitznutznießung.

In der Geneonomie spiegelt sich die Ökonomie. Das Verhältnis der Geschlechter zueinander ist das Verhältnis der Menschen zum materiellen Besitz, der ihre Existenzgrundlage bildet.

Eine neue Phase der Entwicklung setzte ein.

Der Untergang der Sippe bedeutete die Entstehung des Staates.

An die Stelle der föderativen Verwandtschaftsdemokratie auf genossenschaftlicher Grundlage trat die auf dem Individualbesitz aufgebaute staatliche Herrschaftsgewalt. Ein neues Prinzip und eine neue Organisationsform.

Müller-Lyer nennt diesen Übergang von der verwandtschaftlichen zur herrschaftlichen Organisation eine der größten Umwälzungen, die die Menschheit je erfahren hat. „Die Gleichheit und Brüderlichkeit der Sippengenossen muß nun auf Jahrtausende der Knechtschaft weichen … Nicht mehr Verwandtschaft, sondern Herrschaft, oder richtiger Knechtschaft — denn auf einen Herrn kommen immer zehn Knechte — heißt nun auf Jahrtausende hinaus die Ordnung, nach der die Gesellschaft aufgebaut ist … Die dämonische Macht des Reichtums, des Besitzes, die den Naturmenschen in den Kulturmenschen verwandelt, hat diese Umwälzung bewirkt.“7

In Deutschland setzte dieser Entwicklungsabschnitt während und nach der Völkerwanderung (4. Jahrh. n. Chr.) ein.

Mit dem Privatbesitz, zunächst an Grund und Boden, war die Möglichkeit zur Bereicherung auf Kosten anderer gegeben. Die stete Gefährdung des Privatbesitzes durch herumschweifende Horden und räuberische Stämme, die noch nicht zur Seßhaftigkeit gelangt waren, machte die Schaffung einer kriegerischen Schutztruppe nötig, die indes ihre Waffentüchtigkeit bald mißbrauchte. Schutzbefohlene wurden überfallen, vergewaltigt und beraubt. Kriege wurden angezettelt. Freie sanken zur Botmäßigkeit und Hörigkeit herab. Und Sippenbesitz ging den Unterworfenen verloren. Die Gewalt triumphierte und bereicherte sich. So bemächtigte sich die rasch zu Macht und Ansehen gelangte Kriegskaste, mit früheren Stammeshäuptlingen und Sippenobersten an der Spitze, gewaltsam der Funktionen der erlöschenden Sippe. Die Kriegerkaste entwickelte sich zu einem erblichen Kriegsadel, der die herrschende Gewalt des Staats in dessen Anfangsstadien (Kriegsstaat, Raubstaat, Halbstaat, Kleinstaat) repräsentierte und später die Paladine der Fürsten und Könige bildeten. Die Herrschaft machte somit eine mehrfache Differenzierung durch — eine wirtschaftliche: in Berufsstände (Wehrstand, Nährstand), eine soziale: in Klassen (Besitzende, Besitzlose), eine politische: in Kategorien (Freie und Unfreie, Herrschende und Beherrschte).

Übernahm das politische Erbe der Sippe der Staat, so fiel das ökonomische und geneonomische Erbe der Familie zu.

Die Familie wurde die Zelle des neuen Aufbaues. Sie stellte den Mikrokosmos der neuen Ordnung dar: Wirtschafts-, Lebens- und Erziehungsgemeinschaft, beruhend auf der Basis des Privatbesitzes und belebt von der Idee, die sich im Staat als Ganzen verkörperte. In ökonomischer und geneonomischer Hinsicht bildete sie das Fundament und die Grundpfeiler der Gesellschaft.

Für den Staat und seine Funktionen war die Familie von größter Wichtigkeit. Wie die Zelle für den Organismus grundlegend wichtig ist. Deshalb war der Staat am Ausbau, an der Erstarkung und Erhaltung der Familie in hohem Maße interessiert. Und er ist es noch: Er läßt sich ihre Förderung und ihren Schutz durch Gesetz, Kirche, Moral, öffentliche Meinung usw. angelegen sein. Mit seiner ganzen Autorität tritt er hinter sie.

In der ersten Zeit der familialen Phase hatte der Mann wohl noch mehrere Frauen, die er durch Kauf in seinen Besitz brachte. Um der häuslichen Ordnung und Eintracht willen betraute er die zuerst heimgeführte Frau mit der Leitung des Haushalts. Sie wurde die Hauptfrau; die später gekauften Frauen galten als Neben- oder Kebsfrauen. „Je mehr das Ansehen der ersten Frau stieg, um so mehr machte sich bei den Vätern ein Widerwille geltend, ihre Töchter einem schon verheirateten Mann zu geben. Auch wuchs der Widerstand der Frauen, die in der Monogamie eine würdigere Stellung einnahmen als in der Polygamie (Vielweiberei).“8 Da ohnehin die Frage der Familiengründung eine ökonomische Frage war, lag es nahe, daß in den ärmeren Schichten, bei Bauern und Gemeinfreien, die Familie kleiner war, also aus Mann, Frau und Kindern bestand, zu denen gelegentlich und meist nur vorübergehend noch Eltern und Geschwister der Gatten hinzukamen. Mehrere Frauen konnte der Arme nicht ernähren, denn obwohl sie arbeiteten, war er doch der Haupternährer der Familie. Die wirtschaftliche Notlage zwang ihn zur „Monogamie der Notdurft“. Bei den Reichen erweiterte sich die Familie durch Einbeziehung von Sklaven, Leibeigenen, Hörigen zur Großfamilie, die einen Fronhof bevölkerte und wirtschaftlich — als „geschlossener Haushalt“ — in der Hauptsache auf sich selbst gestellt war. Der Familie des Handwerker- und Bürgerstandes gehörten Gesellen, Lehrlinge und Dienstboten als Glieder an. Der Charakter des Familienlebens war patriarchalisch.

Auch die Ehe trug, was hiernach selbstverständlich ist, diesen Charakter und war zudem unlösbar. Ohne priesterlichen Segen galt sie als Konkubinat, das nicht geduldet wurde. Die Stellung der Frau war die eines dienenden Wesens unter der unbedingten Herrschaft des Mannes. „Er soll dein Herr sein!“ Wohl waren der Frau die schwersten und gröbsten Arbeiten durch Sklaven oder Dienstboten abgenommen, doch hatte sie nichtsdestoweniger dem Hause, in das sie gebannt war, ihre Kraft ausschließlich zu widmen. Sie war die „Hausfrau“, darin lag ihre Bestimmung und ihr Schicksal. Sie mußte spinnen und weben, flechten und nähen, kochen und backen, waschen und scheuern, Seife kochen, Lichte ziehen und tausend Dinge verrichten, die Kinder versorgen, den Mann bedienen, das Gesinde überwachen — eine Sklavin, nicht mehr dem Namen nach, wohl aber der Tat.

Dies bezeugte auch ihre völlige Rechtlosigkeit. Sie nahm am öffentlichen Leben keinerlei Anteil, besaß keine Persönlichkeitsrechte und galt vor dem Gesetz als absolut unmündig: durfte keine Verträge und Rechtsgeschäfte abschließen, kein Testament machen, keine Klage führen, nicht als Zeugin auftreten, sie besaß nicht die Schlüsselgewalt, es war ihr genau vorgeschrieben, bis zu welchem Höchstbetrag sie ohne Erlaubnis des Eheherrn im Interesse des Haushalts Einkäufe machen durfte. Sie hatte ihren Mann mit Sie anzusprechen und unterstand seiner strengen Zucht, bis zur körperlichen Züchtigung. In den Augen der Kirche galt sie als Hexe und Teufelsbuhlerin; der nichtigste Anlaß genügte, sie auf den Scheiterhaufen zu bringen — mehr als 100 000 Frauen wurden während des Mittelalters Opfer dieses schrecklichen Wahns.

Die Reformation hat in der Stellung der Frau keine grundsätzliche Änderung herbeigeführt, sondern eben nur reformiert. Luthers derbe Sinnlichkeit eiferte wohl gegen das Nonnentum und „forderte die Befreiung der als niedrig erachteten Triebe, weil er die verheerenden Folgen am eigenen Leibe gespürt hatte“,9 aber die Befriedigung der animalischen Bedürfnisse verwies er, damit kein Unheil geschehe, ausdrücklich in die Ehe, und der Frau, die „Ehegespons“, „Haushälterin“ und „Bettschatz“ blieb, schärfte er das Maß ihrer häuslichen und ehelichen Pflichten, obenan den Gehorsam gegen den Eheherrn, mit Nachdruck als Gottes Ordnung ein.

Zweck der Ehe dieser Periode war die Erzielung von Leibeserben für den Besitz des Mannes.

Darum galten als höchste Tugenden der Frau Fruchtbarkeit und Keuschheit. Unfruchtbarkeit galt als Schande und war Scheidungsgrund. Unkeuschheit und Untreue wurden bei der Frau aufs härteste bestraft. Das Ideal der Ehe war die lebenslängliche Dauermonogamie. „Der gegenseitige Geschlechtsverkehr hat sich zu beschränken auf den Verkehr eines Mannes mit einer Frau und einer Frau mit einem Manne, und wiederum ausschließlich innerhalb der zwischen beiden geschlossenen Ehe. Infolgedessen also absolute Keuschheit von Mann und Weib vor der Ehe. Das wäre die logische Konsequenz, die das Institut der Einehe im letzten Grunde von dem Menschen fordert. Gewiß wurde dies Gesetz offiziell auch aufgestellt, aber in seiner unbeugsamen Starrheit gilt es immer nur für die Frau. Das ist ein auffallender und offenkundiger Zwiespalt. Aber nur scheinbar. Weil die Einehe nicht aus der individuellen Geschlechtsliebe geboren, sondern auf die Konvenienz gegründet ist, stellt sie eine Familienform dar, die sich nicht auf natürlichen, sondern auf ökonomischen Bedingungen aufbaut. Da aber diese ökonomischen Grundlagen ausschließlich in den wirtschaftlichen Interessen des Mannes bestanden — und auch heute noch bestehen — so mußten sie auch von Anfang an die prinzipielle Unterjochung des einen Geschlechts durch das andere, nämlich die Herrschaft des Mannes in der Ehe und die davon unzertrennliche Unterdrückung des anderen Teiles der Frau, im Gefolge haben. Die Entstehung des Privateigentums forderte also nur die Monogamie der Frauen, weil damit ja der Zweck, legitime Erben zu bekommen, erfüllt war. Der offenen oder versteckten Polygamie der Männer dagegen stand nichts im Wege.“10

Das unterdrückte weibliche Geschlecht freilich rächte sich. Es rächte sich mit den Waffen seiner Unterdrückung. Ehebruch und Prostitution, das heißt Ehe-Korrektur und Ehe-Ersatz sind die Formen, in denen das Weib dem Widersinn der unnatürlichen Ehe entflieht. Beides sind unausrottbare gesellschaftliche Erscheinungen, mit der Einehe entstanden und aus der Einehe täglich neue Vorbedingungen für ihre Fortexistenz empfangend. Die härtesten, ja unmenschlichsten Strafen gegen Ehebrecherinnen haben den Ehebruch nicht aus der Welt geschafft; die schlimmste Ächtung und Verfolgung der Prostitution hat diese schwärende Wunde am Gesellschaftskörper nicht zu heilen vermocht. Sie werden erst mit der Unnatur der durch die Fesseln ökonomischer Hörigkeit erzwungenen Dauermonogamie der Frau verschwinden.

Unbestritten sei, daß die Einehe der familialen Phase bei all ihren Mängeln einen großen äußeren und inneren Fortschritt gegenüber der Ehe der verwandtschaftlichen Epoche darstellt. Sie ist nicht mehr blos rohe Befriedigung eines animalischen Triebes, mechanischer Akt aus einer physiologischen Zweckmäßigkeit und Nötigung. Sie hat eine gewisse Beseelung und Verklärung empfangen durch den Hinzutritt der sekundären Liebesgefühle: des geschlechtlichen Schamgefühls, der Eifersucht, der Keuschheit, der Geschlechtsmoral, der Liebesleidenschaft. Sie hat sich aus der Kaufehe in die Mitgiftehe verwandelt. So stellt sie eine höhere Form der Ehe dar, zwar unfrei noch, gebunden an den peinlichen Erdenrest der materiellen Interessen, in erster Linie wirtschaftliche, in zweiter Linie geschlechtliche, nur selten seelische Verbindung — aber doch eine Stufe aufwärts.

Etwa in der Zeit des christlichen Mittelalters hatte diese untrennbare Dauer- und Zwangsmonogamie ihren Höhepunkt erreicht. Er ist gekennzeichnet durch den klaffenden Gegensatz zwischen der Stellung des Mannes, der von den Höhen des Lebens aus gebieterisch seine Zeit überschaut und beherrscht, und der Stellung der Frau, die in der Enge und Abgeschlossenheit des Hauses und der Kinderstube, in der Niedrigkeit einer Magd ihre harte, dumpfe Pflicht erfüllt.

Doch der Höhepunkt wurde zum Wendepunkt. Die ökonomische Entwicklung trieb weiter. In der Struktur der Gesellschaft vollzogen sich Wandlungen. Die sozialen Kräfte, die die Form der Ehe geschaffen hatten, bildeten sie weiter, um sie schließlich der Auflösung entgegenzuführen. Alles in einem langsamen Prozeß, der sich über eine ganze, weite Phase erstreckte.

Die Trennung von Wirtschaft und Liebe bahnte sich an. Ein innerer Bruch tat sich in der Ehe auf. Der Anfang vom Ende.

Das kapitalistische Zeitalter begann.

Die französische Revolution am Ausgang des 18. Jahrhunderts war die offizielle Etablierung des kapitalistischen Wirtschaftssystems und der bürgerlichen Herrschaft im Interesse des Kapitalismus im kontinentalen Europa.

Wurzelnd in den großen, geographischen Entdeckungen und überseeischen Handelsbeziehungen des Mittelalters, vorbereitet und erstarkt durch die steigende Entwicklung der Arbeitstechnik und des Arbeitsprozesses bis zu den mit Dampfkraft betriebenen Maschinen und dem Fabriksystem, überwand die neue Wirtschaftsweise Krone und Adel, sprengte die Fesseln des feudalen Regimes, stürzte den absoluten Staat und erhob die Bourgeoisie zur Repräsentantin der neuen Epoche.

Im kommunistischen Manifest hat Marx den Ablauf und die Wirkungen dieser weltgeschichtlichen Umwälzung in klassischer Darstellung geschildert.

Profit hieß die neue Losung. Geld eroberte die Welt. Der Bedarfswirtschaft des Hauses, bis dahin die Grundlage des Wirtschaftslebens und der Mutterboden jeder Art von handwerklicher Produktion, wurde der Todesstoß versetzt. Die Warenproduktion setzte mit Macht ein und beherrschte bald den Markt. „In den großen arbeitsteiligen Kooperationen mit eingegliederten Kraft- und Arbeitsmaschinen stellt der Kapitalismus Betriebsformen von so überlegener Leistungsfähigkeit auf, daß

der Zwergbetrieb des Familienhaushaltes damit nicht mehr konkurrieren konnte. Eine neue Ära der Wirtschaft beginnt jetzt: es dringt das der Eigenproduktion entgegengesetzte, bis dahin fast nur durch das Gewerbe vertreten gewesene Prinzip durch, daß nicht derjenige ein Gut herstellt, der dessen bedarf, sondern derjenige, der für diese Arbeit am besten eingerichtet und am geschicktesten ist. Beinahe niemand mehr produziert für den eigenen Bedarf, sondern fast alle für den Austausch. Die Eigenproduktion des Familienhaushaltes wird auf der ganzen Linie verdrängt durch die Warenproduktion. Ein Produktionsakt nach dem andern wird nun aus der Hauswirtschaft losgelöst und der gesellschaftlichen Produktion übertragen. Und damit hat der *Familienhaushalt die bedeutsame Rolle*, die ihm durch viele Jahrhunderte hindurch vor allen Elementen der Arbeitsorganisation zugefallen war, *endgültig ausgespielt*.“[^11]

Die Folge war, daß die Familie, ihrer wichtigsten Funktionen entkleidet, der wenn auch langsamen, so doch unaufhaltsamen inneren und äußeren Zersetzung verfiel.

Die Fronhofswirtschaft der Feudalzeit, die dem herrschaftlichen Großhaushalt als Basis gedient hatte und den stärksten geschlossenen Familienverband darstellte, verschwand zuerst von der Bildfläche.

Ihr folgte die patriarchalische Großfamilie des Zunfthandwerkers, dem die Gesellen und Dienstboten entliefen, um in der Fabrik bei höherem Lohn und kürzerer Arbeitszeit in Arbeit zu treten. Sie schrumpfte mit der Zeit auf die zur Familienbildung eben nötigen Glieder zusammen: Mann, Frau und Kinder.

Je mehr der Kapitalismus wie ein junger Riese seine unternehmungslustigen Glieder reckte und in immer größere Dimensionen der Produktion und des Industrialismus hineinwuchs, je unvermeidlicher damit dem kleinen Produzenten die Verfügungsgewalt über Rohstoffe, Werkstatt, Handwerkszeug, Beruf und Absatzmarkt verloren ging, desto mehr sahen sich bald auch Handwerker und Kleinbürger genötigt, den Gesellen und Dienstboten in die Fabrik zu folgen. Sie wurden Proletarier, und nur zu schnell hatten sie als mitausgebeutete Arbeitsgenossen auf dem Wege zur Arbeitsstätte auch Frau und Kinder neben sich. Der Kapitalismus verlangte ihre Hände bald da, bald dort, riß sie aus der Gemeinschaft heraus, verstreute die Einzelnen in die verschiedensten Betriebe, isolierte sie. Sie trafen sich nur noch in den Essenspausen und nach Feierabend im Hause, das nicht mehr ihr Haus war, sondern eine häufig gewechselte Mietwohnung in öder Mietkaserne.

So hat der Kapitalismus der Familie den Boden fortgezogen, ihr Band gelöst, ihre Glieder versprengt, ihre Beziehungen gelockert oder gar schon vernichtet.

Die Familie ist für einen großen Teil der Bevölkerung zu einem leeren Gefäß geworden. Sie hat ihren historischen Inhalt, ihre Kulturkraft eingebüßt. Eine formale Institution, ein bloßer Name nur sind von ihr übrig geblieben. Ihre Zeit ist vorbei. Allerdings bedeutet ihre historische Erledigung nicht, daß sie sichtbar schon in die Vergangenheit gerückt wäre. Sie besteht heute noch in aller Form und Geltung. Aber ihr Zerfall hat längst begonnen. Ihr Auflösungsprozeß ist in vollem Gange.

Der innere Zerfall der Ehe setzte ein mit der Aufhebung des Verbots der Ehescheidung. (Zuerst in Frankreich mit der Revolution.) Bis in das bürgerliche Zeitalter hatte der entscheidende Einfluß in eherechtlichen Dingen bei der Kirche gelegen, die die Ehe als unauflösliche Dauermonogamie aufgefaßt und behandelt wissen wollte. Der moderne liberale Staat, der mit vielen überkommenen Autoritäten brach, entzog der Kirche diesen Einfluß und führte die Zivilehe ein. Von jetzt ab wurde die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen; die kirchliche Trauung war nur noch traditionelles Beiwerk, auf das ohne Beeinträchtigung der Gültigkeit des Ehevertrags verzichtet werden konnte. Im Zusammenhange mit dieser Entkirchlichung der Ehe wurde ihre Auflösbarkeit grundsätzlich anerkannt. Das war ein gewaltiger Vorstoß gegen das Heiligtum und die Unantastbarkeit der Ehe, selbst dann, wenn die praktische Durchführung der Ehescheidung durch Engherzigkeit in der Zulassung von Scheidungsgründen und geflissentliche Häufung von prozessualen Trennungsschwierigkeiten unmöglich zu machen versucht werde. In der Tat hat die Zahl der Ehescheidungen sich von Jahr zu Jahr steigend vermehrt; seit dem Weltkriege ist ihre ungeheure Zunahme eines der drastischsten Symptome der heutigen Ehezerrüttung geworden.

Einen weiteren Beitrag zum Verfall der Ehe lieferte die Einführung der Schulpflicht durch das liberale Regime. Bis dahin war die Erziehung der Kinder in der Hauptsache Aufgabe der Familie gewesen. Unter der Anleitung des Vaters hatte der Knabe seine erste praktische und — wenn man will, — theoretische Ausbildung in der Werkstatt und auf dem Acker, unter der Leitung und Zucht der Mutter das Mädchen seine Ausbildung in Küche, Haus und Kinderstube genossen. Jetzt ging der Beruf des Erziehers und Lehrers von den Eltern auf den Berufspädagogen, von der Familie auf die Schule über. Was die Schule lehrte, wurde für das Leben und den Platz, den man darin einnehmen wollte, maßgebend. Die Familie war um eine Funktion von grundlegender Wichtigkeit ärmer geworden, obendrein wurde die Spaltung zwischen häuslicher und öffentlicher Erziehung zu einer Quelle ungezählter Ehekonflikte.

Ein wichtiges Moment, das den Verfall der Ehe außerordentlich beschleunigte, ergab sich aus der Differentiation der Frauenarbeit. Durch den Bedarf des Kapitalismus an Arbeitskräften und die wachsende Notlage des Proletariats zur Erwerbsarbeit genötigt, eroberte sich die Frau einen Beruf nach dem andern. Sie wurde Fabrikarbeiterin, Verkäuferin, Kontoristin, Lehrerin, Ärztin, Architektin, Künstlerin, Parlamentarierin, Geheimrätin usw. Kein Erwerbs- und Tätigkeitsgebiet blieb ihr auf die Dauer verschlossen. Die Frau gewann damit in hohem Maße wirtschaftliche Selbständigkeit und persönliche Freiheit. Besonders auch der Krieg, der sie der Bevormundung durch den Mann entzog und vor neue, oft schwierige Aufgaben stellte, trug viel zu ihrer Verselbständigung bei. Mag sie vielfach auch ihren Beruf nur als ein Durchgangsstadium zur Ehe auffassen — der Umstand, daß sie als wirtschaftlich selbständiger Mensch in der Gattenwahl größeren Spielraum und den Vorteil freier Entscheidung genießt, nimmt der Ehe für sie den deprimierenden Charakter einer Versorgungseinrichtung, damit aber den Charakter der Ehe im bürgerlichen Sinne.

Die wirtschaftliche Erstarkung und Verselbständigung des weiblichen Geschlechts ließ die Frauenemanzipation erwachen und lieferte der Frauenbewegung fortgesetzt neue Antriebe. Rechtliche, soziale, politische und ethische Forderungen wurden geltend gemacht; die Frau verlangte Gleichberechtigung mit dem Manne in Gesetzgebung und Rechtsprechung, Schulbildung und Verwaltung, in der öffentlichen Meinung wie in der Gesellschaft, in der Politik, im Staat usw. Nach langem, zähem Kampfe errang sie schließlich das Wahlrecht, zog ins Parlament ein, nahm in Regierungsämtern Platz. Was bedeutet neben diesen Errungenschaften noch die Ehe? Ist sie noch die Zentralsonne, um die das ganze Dasein der Frau kreist? Wo sind Kochtopf, Strickstrumpf und Waschfaß geblieben?

Die Ehe — gewiß sie existiert noch immer. Aber in welcher Verwandlung!

Je mehr die kapitalistische Entwicklung fortgeschritten ist und die Scheidung der Gesellschaft in zwei Klassen sich markiert hat, desto sinnfälliger ist auch die Neuartigkeit der Rolle, die dieses Zeitalter der Frau zuweist, in Erscheinung getreten. Eine tiefe Kluft tut sich auf. Die Frau der besitzenden Klasse, aller Arbeit innerhalb der Familie durch die Fortschritte der Technik überhoben, wird mit dem steigenden Reichtum des Mannes immer mehr ein Prunkstück, eine kostspielige Liebhaberei, ein Luxustier und Lustweibchen — gepflegt, geschmückt, verwöhnt, voller Ansprüche, nur genießend und dem zahlungsfähigen Genießer Genuß gewährend. Sie gehört in die komfortable Villa, an die reichbesetzte Tafel, in das noble Auto und in die teure Theaterloge; sie ist neben dem Weinkeller, dem Rennpferd und der Mätresse das vornehmste und kostbarste Schau-, Renommier- und Vergnügungsobjekt des reichen Snobs. In ihren mondänen Gewohnheiten und Bedürfnissen, ihrem Modeluxus, ihrer Übersättigung und ihrer meist erschreckenden Seelenlosigkeit spiegelt sich die phosphoreszierende Verwesung dieser zum Untergange verurteilten Welt wider.

Ihr gegenüber die Frau der arbeitenden Klasse. Auch sie ist durch die Entwicklung von einem Teile der Haussklaverei befreit worden, aber die kraftvergeudende und blickverengende Form des wirtschaftlichen Zwergbetriebs der Einzelhaushaltung legt ihr immer noch viel zu große und schwere Lasten auf. Mit unerhörter Zähigkeit und Kraft kämpft sie gegen die lebenslängliche Verurteilung zu undifferenziertem Kulitum an, wenn auch nur zunächst mit dem Erfolg, daß sie die Haussklaverei gegen die Lohnsklaverei vertauscht. Sie gewinnt damit wenigstens ein weiteres Bewegungs- und Blickfeld. Immer mehr rückt sie als Arbeitskollegin, als Berufskameradin, als rechtlich und sozial Gleichgestellte, als politische Kampfgenossin an die Seite des Mannes. Sie teilt mit ihm Pflichten und Rechte, Mühe und Entlohnung, Gefahren des Kampfes und Freuden des Erfolges. Sie genießt die Freiheit und Selbständigkeit, die bisher Vorrechtsgüter des männlichen Geschlechts waren; sie besitzt den weiteren geistigen Horizont und fühlt sich unmittelbar verknüpft mit den treibenden Kräften und Bewegungsgesetzen der allgemeinen Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens; sie repräsentiert die höhere Kulturaktivität und Kulturpotenz gegenüber ihren Geschlechtsgenossinnen von gestern und vorgestern. Sie würde mit dem Manne im Genuß der Selbständigkeit und Freiheit wetteifern — wenn sie nicht Weib wäre, von der Natur belastet mit der Bürde der Mutterschaft.

Diese Bürde wirft sie immer wieder im Wettlauf zurück, verhindert letzten Endes alle Befreiung durch soziale und rechtliche Gleichstellung, macht alle Errungenschaften in der Emanzipation der Frau durch Liberalismus, Industriearbeit, Großhaushalt, Gemeinschaftserziehung usw. zu einer fragwürdigen und unbefriedigenden Halbheit.

Die Frau muß noch einen Schritt weiter gehen.

Dazu müssen aber erst die Schranken der heutigen Gesellschaftsordnung durch eine allgemeine Revolution niedergelegt worden sein. Denn jeder entscheidende Fortschritt auf einem Gebiet des gesellschaftlichen Lebens setzt — das ist die Erkenntnis, die wir aus der Betrachtung der historischen Zusammenhänge gewonnen haben — zwingend entscheidende Umwälzungen im Gesamtkomplex voraus.

II. Die Ehe von heute.

Die bestehende Sexualordnung.

Sobald das Sexualerlebnis des Menschen in den Bereich seines sozialen Bewußtseins getreten war, erfuhr es seine ideologische Fixierung und ethische Auswirkung in der Geschlechtsmoral, die sich im Komplex der gesellschaftlichen Ethik herausbildete.

Die Moral ist eine soziale Angelegenheit. Moralische Begriffe und Gesetze werden weder von himmlischen noch irdischen Autoritäten den Menschen diktiert. Sie erwachsen aus dem moralischen Empfinden, das nichts anderes ist als der kultivierte Trieb zur Selbsterhaltung. Eine absolute Moral gibt es nicht. „Wir weisen eine jede Zumutung zurück, uns irgendwelche Moraldogmatik als ewiges, endgültiges, fernerhin unwandelbares Sittengesetz aufdrängen zu lassen unter dem Vorwande, auch die moralische Welt habe ihre bleibenden Prinzipien, die über der Geschichte und den Völkerverschiedenheiten stehen.“11 Der Inhalt der Moraltheorie wechselt nach Zeiten und Völkern, ihre Gesetze sind wandelbar. Das ewig Bleibende ist nur der Wille zum Leben. Und der Ausdruck dieses Lebenswillens spiegelt sich in der Moral: was ihm nützt, heißt gut, was ihm schadet, heißt schlecht.

Da das Leben der Gesellschaft beherrscht wird von ökonomischen Interessen, vorwiegend solchen der Existenzsicherung und Artfortpflanzung, ist zu folgern, daß die Moral, als Äußerung gesellschaftlicher Lebensnotwendigkeiten, ökonomisch orientiert ist. „Alle Moralgebote und Moralverbote sind zeitlich bedingte, im wirtschaftlichen Lebensprozeß der Gesellschaft wurzelnde Erscheinungen. Auch die erhabensten sittlichen Anschauungen und Moralbegriffe sind in letzter Instanz aus den ökonomischen Verhältnissen geschöpft, in denen die Menschen ihren Unterhalt finden. Überall, wo ein Zusammenleben und ein Zusammenwirken mehrerer Individuen zum Zwecke ihrer Bedürfnisbefriedigung stattfindet, treten diese Individuen notwendig zueinander in Beziehung.“12 Das ist schon bei den Tieren der Fall.

Alle Gesellschaftstiere, sagt Müller-Lyer, haben soziale Instinkte, die den anderen fehlen: sie haben die Neigung, aufeinander fortwährend aufmerksam zu sein, um sich nie aus den Augen zu verlieren; das Leben der Hordengenossen bis zu einem gewissen Grade zu achten; sich friedlich zu vertragen, den anderen nachzuahmen, sich gegenseitig anzuziehen, sich dem Ganzen unterzuordnen oder wenigstens die eigenen Interessen mit denen der Gesellschaft in Einklang zu bringen usw. Bei den höher organisierten geselligen Tieren kommt noch hinzu der Trieb, die anderen zu verteidigen, sich unter Umständen für sie aufzuopfern; Mitleid oder Sympathien zu empfinden; und das Ehrgefühl (oder wenn man will, die Eitelkeit), von den Genossen geachtet oder wenigstens nicht verachtet zu werden. Alle diese sozialen Triebe verdienen die Bezeichnung moralische Triebe. Zusammengenommen machen sie die Moral der Rasse aus. Denn sozial handeln und moralisch handeln ist genau dasselbe.13

Die sozialen Triebe sind weiter entwickelt worden aus der Not der Selbsterhaltung. Nur so konnte sich die aus schwächlichen Einzelwesen bestehende Horde im Kampf ums Dasein behaupten. Denn eine Verbindung vieler zu Schutz und Trutz ist gleichsam ein Organismus höherer Art, ein Übertier, ein Tier-Vielfaches. Und das Prinzip der Vereinigung, des sozialen Zusammenwirkens wurde das Prinzip der höheren Tierrasse, das, unterstützt und in seiner Auswirkung gesteigert durch die Mittel der Vernunft und Sprache, diese zum Herrn der Erde erhob.14

Als Reflex der ökonomisch-sozialen Daseinsbedingungen begleitet die Moral das Menschengeschlecht durch alle Phasen und Wandlungen seines Entwicklungsganges. Das Prinzip der Vereinigung wird immer weiter ausgebildet und das konkrete Ergebnis ist der Zusammenschluß zu immer großartigeren, festeren, schließlich staatlichen Verbindungen. „Alle menschlichen Fortschritte waren von da ab verursacht durch die Fortschritte in der Vergesellschaftung, das heißt in der immer intensiveren, immer geregelter und planvoller werdenden Wechselwirkung einer stets wechselnden Zahl von Individuen. Denn nicht seiner individuellen Kraft und Herrlichkeit verdankt der Mensch seine Größe, seine Überlegenheit über das Tier und seine Herrschaft auf Erden, sondern seiner Zusammenfügbarkeit mit andern, dem einheitlichen Zusammenwirken der Vielen, die sich als Elementargebilde in einen Organismus höherer Ordnung eingliedern und ein immer gewaltiger werdendes, sich schließlich über die ganze Erde erstreckendes System ineinanderspielender Kräfte darstellen.“15

Mit dem Aufkommen des Privateigentums, das eine Folge der Arbeitsteilung war, zerriß die menschliche Gesellschaft in zwei Lager. Die besitzende Klasse machte sich zur herrschenden, unterwarf die besitzlose Klasse ihrem ökonomischem Interesse, ihrer gewandelten Sozialordnung und ihrer Ideologie.

Damit war die Moral in den Dienst der herrschenden Klasse gestellt. Ihre Aufgabe wurde die sittliche Rechtfertigung der Klassenherrschaft. Als moralisch galt von nun an, was der herrschenden Klasse nützte, als unmoralisch, was ihr schadete. Und die Gewalt der staatlichen Organisation, in den Händen der herrschenden, zwang den Beherrschten den ihnen fremden, ihren Interessen zuwiderlaufenden Moralkodex als gültig und verbindlich auf.

Zwischen Sexualität und Moral ist ein Parallelismus eo ipso insofern gegeben, als beide die gleiche soziale Basis haben, aus der sie herauswachsen, und die gleiche ökonomische Orientierung, der sie unterworfen sind.

Wie dem jeweiligen Wirtschaftscharakter das Bild des jeweiligen Sexuallebens entspricht, so entspricht dem Bilde dieses Sexuallebens der Reflex der jeweiligen Sexualmoral. Eins bedingt, ergänzt und vollendet das andere in organischer Kongruenz und wechselseitiger Durchdringung und Überhöhung.

In der Mutterschaftsfamilie beispielsweise war das Mutterrecht ebenso ein selbstverständliches sexualethisches Postulat, wie es in der Vaterrechtsfamilie das Vaterrecht ist.

Die Raubehe galt zu ihrer Zeit ebenso als eine moralische Institution wie später die Kaufehe und in noch späterer Zeit die Mitgiftehe.

Und wie die Polygamie des Mannes unter gewissen Voraussetzungen die volle ethische Anerkennung der Gesellschaft genoß, so gleicherweise unter gewandelten Verhältnissen heute die Monogamie.

Immer ist die ethische Ideologie der Spiegel der soziologischen Realität.

In der gegenwärtigen bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft ist die einzige moralische Legitimierung der Sexualität in der monogamischen Ehe gegeben, daß heißt in „dem Besitz eines menschlichen Wesens für lebenslängliche ausschließliche geschlechtliche Dienstbarkeit“ zur Erzeugung erbberechtigter Nachkommenschaft.

Die Sexualität selbst unterliegt, je nach der weltanschaulichen Einstellung, verschiedener Beurteilung.

Die christliche Auffassung, ganz theologisch orientiert, trennt Körper und Seele, Diesseits und Jenseits, sieht in der „Erlangung der ewigen Seligkeit“ die irdische Bestimmung des Menschen und läßt das Erdenleben nur als Jammertal und als Vorbereitung auf das Himmelreich gelten. Die Abkehr vom Leben, die Abgewandtheit von der Welt sind ihr wichtige Voraussetzungen für die Züchtung und Aufrechterhaltung der Jenseitssehnsucht und des Erlösungsbedürfnisses. Darum trifft ihre stärkste Ablehnung und heftigste Feindschaft den diesseitgen Lebenswillen da, wo er am aktivsten, freudigsten und schöpferischsten ist, im Geschlechtsakt. Die Sexualität ist ihr Sünde, Niedrigkeit, Schweinerei, Teufelswerk. Die Abtötung des Fleisches gilt ihr als oberstes Gebot und ihr Gelingen als höchste sittliche Leistung.

Der christlichen Auffassung steht die liberale diametral gegenüber. Sie kommt von der Naturwissenschaft her und ist die Auffassung des aufgeklärten Bürgers. Nach ihr ist der Geschlechtsverkehr eine rein körperlich-hygienische Angelegenheit, eine natürliche Funktion, die jenseits von Gut und Böse liegt. Wie man Bedürfnisanstalten braucht, so braucht nach ihr der Mensch den Coïtus. Die Frau ist dem Manne eine Art Closett, dessen er sich zur Entledigung von lästigen, aber unvermeidlichen Spannungen nach Gutdünken in der Ehe, im Verhältnis oder in der Prostitution bedienen kann.

Führt die erstere Auffassung in ihren Auswirkungen und Konsequenzen zur Weltfremdheit, Muckerei, Sterilität, Perversität und Onanie, so die zweite zu formalistisch-mechanistischer Entseelung, animalischer Triebfron, innere Vergröberung und Verrohung, zu einem Leben also, dem der Rhythmus und die Leidenschaft gerade der höchsten seelischen Beglückung und Bereicherung fehlen.

Die Praxis des bürgerlichen Lebens findet ihren Ausweg aus diesem Dilemma in einem Kompromiß. Ihre opportunistische Auffassung stellt sich thoretisch auf den Boden der christlichen Askese, indem sie im Geschlechtsverkehr eine Angelegenheit erblickt, der man sich zu schämen hat und von der man möglichst wenig Aufhebens macht, praktisch aber sich für die Übung der liberalen Auffassung entscheidet, indem sie den Geschlechtsverkehr mit „den höheren Zwecken der sozialen Verpflichtung“, nämlich dem menschlichen Fortpflanzungsbedürfnis rechtfertigt. Unsere physiologische Konstitution, so argumentiert sie, nötigt uns zur Sexualität. Und im Interesse der Arterhaltung ist es geboten, dieser Nötigung Folge zu leisten. Der Geschlechtsumgang wird so zur „läßlichen Sünde“. Zwar lehrt uns die Stammesgeschichte, „daß die sexuelle Gemeinschaft von allen Organismen nicht im Interesse der Fortpflanzung, sondern im

Interesse der sexuellen Beglückung stattfindet und erst beim Menschen ein bewußter Wille zur Fortpflanzung aufgetreten ist. Da aber gerade beim ihm die sexuelle Anregbarkeit nicht mehr auf bestimmte kurze Zeiten des Jahres beschränkt ist, konnte dieser spät erwachte Wille nicht ausschlaggebend für das Sexualleben werden. Ob eine sexuelle Gemeinschaft als moralisch oder unmoralisch zu bezeichnen ist, darüber kann niemals die Erfüllung der Fortpflanzungsaufgabe entscheiden“.[^17] Die gesellschaftliche Sexualmoral von heute ist jedoch von dieser Auffassung unberührt. Ihr ist die an sich peinliche und sündhafte Sexualität durch das Fortpflanzungsmoment rehabilitiert; das moralische Gewissen ist beruhigt und der Mensch kommt, wenn auch auf einem Umwege und durch einen Denkfehler, zu einem Genusse, auf den er als Christenmensch sonst verzichten müßte. So ist alles in schönste Ordnung gebracht. Da die Erhaltung der Gattung im bürgerlichen Zeitalter am sichersten gewährleistet ist im Rahmen der Ehe, kommt für die Praxis der opportunistischen Auffassung nur die behördlich sanktionierte eheliche Sexualität in Betracht. So wird die Ehe zur einzigen Legitimierung der Sexualität, in welcher Form und nach welcher Auffassung diese dann auch immer geübt werden mag. Für die Geschlechtsbeziehungen innerhalb der Ehe lehnt die Gesellschaft jede Verantwortung ab.[^18]

Die Dauermonogamie der idealen bürgerlichen Ehe beruht nach der herrschenden Sexualmoral auf zwei charakteristischen Prinzipien: dem unteilbaren Besitzanspruch der Gatten aneinander und der Unlösbarkeit.

Der unteilbare Besitzanspruch der Gatten aneinander ist die sexualethische Konsequenz des bürgerlichen Eigentumsbegriffs. Wo Besitz an Gütern Macht ist, Besitz an Wissen als Bildung gilt, ist es logisch, daß Besitz am Gatten einen wesentlichen Teil am Eheglück ausmacht. Nun ist es sicher ein ideales Ziel jeder Paarung, einander ausschließlich anzugehören und ineinander restlos aufzugehen, sicher auch, daß hierin der Inbegriff höchster erotischer Glückseligkeit liegt. Aber dies trifft nur zu für die in der biologischen Paarung gegebene ideale Eheform, wo der ausschließliche Besitz die freiwillige Krönung der Verbindung von zwei Individuen ist. Die bürgerliche Ordnung hat aus wirtschaftlichen Interessen die biologische Paarung (Liebesehe) zu einer sozialen Gebundenheit (Besitzehe) vergewaltigt und die Selbstverständlichkeit zu einer geforderten Voraussetzung gemacht. Dieser Übergriff des Sozialen ins Psychologische rächt sich und führt zu lähmenden Bindungen, zu seelischer Unterjochung, zur Sklaverei. „Eine Freiheitsberaubung, die sich die Menschen in gar keinem anderen Verhältnis bieten lassen würden, angefangen von der Einteilung von Tag und Nacht, der Art der Hausführung, bis zum weitgehendsten Verlust von Eigen-Raum, Eigen-Zeit und Eigen-Selbst ist da selbstverständliche Voraussetzung. Ohne die andere ‚Hälfte‘ kann die eine gar nicht gedacht werden, und so kommt es, daß Menschen, die sich nur in einem Punkte oftmals berührten, nun mit der breiten Fläche ihrer ganzen Existenz zusammengeschmiedet sind und es bleiben, auch wenn sie anderen Komplementen begegnen, deren Wesensart die ihre weit besser deckt als die der legitimen Hälfte.“16

In dieser Feststellung ist der Zwiespalt zwischen der prinzipiellen und der tatsächlichen Gestalt der bürgerlichen Ehe ausgesprochen. Er wird selbst von den Bejahern der bürgerlichen Ehe, wenn auch nicht klar, so doch schmerzvoll genug empfunden. „Das ununterbrochene Beisammensein des einen mit dem andern Gatten, der unvermeidliche Anspruch auf den Gegenstand des ehelichen Besitzrechts verwandelt auf die Dauer selbst glühende Liebe in Gleichgültigkeit, zieht unerträgliche, kleinliche Händel nach sich,“17 stumpft die Erlebnisse zärtlichster wie erhebendster Beglückung zu langweiligen Gewohnheiten ab. Die Gewöhnung aber ist das Grab der Liebe.

Ebenso absurd ist auch das Prinzip der Unlösbarkeit der Ehe, das in gleicher Weise ihre biologischen und psychologischen Bedingungen mißachtet. Es setzt die Vorstellung von der Unveränderlichkeit der menschlichen Psyche während der ganzen Lebensdauer voraus, eine Annahme, die aller Erfahrung widerspricht, und bedenkt nicht die Unvermeidlichkeit von Irrtümern vor der Eheschließung. Anstatt nun begangene Mißgriffe in der Gattenwahl und später auftretende Unvereinbarkeiten durch Aufhebung des Ehebundes rasch und schonend zu korrigieren, stellt sich die Sexualmoral der Gesellschaft dieser Lösung feindlich in den Weg. „Ein hemmungsloser offener Wechsel der Liebesbeziehungen beleidigt die heutige Gesellschaft, der es nicht auf die Interessen der Gattung und das individuelle Glück, sondern nur auf das Eigentumsmoment ankommt.“18 So führt die heutige Ehe zu einer Verflachung und Verarmung der Liebesbeziehungen, zu erotischer Unfähigkeit und Trägheit, die von der formalen Bindung verlangt, was nur die freiwillige Spende liebender Herzen sein kann, und schließlich Versandung und Verschüttung der Erotik überhaupt.

Die trostlose Liebesleere in den meisten unserer heutigen Ehen schon nach ganz kurzem Bestande, der bedrückende Mangel einer Vertiefung des Seelenlebens durch die Kraft und Weihe des Eros ist eine traurige Tatsache und zeugt für den Bankrott unserer gesamten Gesellschaftskultur.

Das notwendige und unvermeidliche Gegenstück zur Zwangsmonogamie ist die Prostitution, „die unterschiedslose, wahllose Hingabe an jeden Mann gegen Bezahlung“.

Sie wurzelt sicher viel tiefer als nur in dem sozialbedingten Mißverhältnis zwischen Ehewillen und Ehemöglichkeit der Männer; vielleicht gehen ihre tiefsten Ursachen bis auf den in der menschlichen Sexualität latent vorhandenen, bei den Männern als dem herrschenden Geschlecht zum Durchbruch gelangten polygamen Trieb, der nach Abwechslung im Geschlechtsverkehr verlangt. „Wenn Ärzte und Sexualethiker immer wieder betonen, daß die Prostitution unentbehrlich sei, gerade zum Schutze der Ehe, die sonst rettungslos dem Ansturm der polygamen Triebe preisgegeben wäre und binnen kurzem dadurch vollständig zerstört würde, so mag das vielleicht richtig sein. Aber gerade diese Behauptung zeigt so recht deutlich die Unhaltbarkeit und Verworrenheit unserer gegenwärtigen sexuellen Moral. Die Prostitution: der Schutz der Ehe, vor allem der Ehefrauen — welche Karikatur und doch welche wahrhafte Darstellung unseres Sexuallebens. Der Schutz der Ehe — das heißt: jedermann fürchtet vor allem für seine eigene Ehefrau und gefährdet alle anderen.“19

Es muß also Prostituierte geben, damit es anständige Frauen und unberührte Mädchen gibt. Die Reinheit der einen Hälfte des weiblichen Geschlechts wird erkauft durch die Verworfenheit der anderen Hälfte. Nur durch die Existenz des Lasters manifestiert sich die Glorie der Tugend. Genau so, wie durch die Armut der Reichtum entsteht, wie die Ausbeutung den Überfluß ergibt — die bürgerliche Moral ist sich immer gleich wie ihre Logik und Mechanik.

In der Tat steht nämlich die bürgerliche Frau der Prostitution durchaus nicht entgegen. Denn sie arbeitet ihr, wie Elisabeth Busse-Wilson in ausgezeichneter Weise darlegt,20 direkt in die Hände und wird so zu ihrer Verbündeten. Dies geschieht indirekt durch den gesellschaftlichen Mechanismus der „Liebessperre“.

Weil der Zweck der Ehe die wirtschaftliche und soziale Sicherung der Frau als Mutter ist und die Pflicht dieser Sicherstellung von der Gesellschaft auf den einzelnen Mann, den Gatten, abgewälzt worden ist, „fordert die Gesellschaft von ihm vor der Liebesgewährung die unwiderrufliche Verpfändung seiner Person und seines Arbeitsertrags auf Lebenszeit für die einzelne Frau“. Zur Sicherung dieser naturwidrigen Maßnahme verhängt die Gesellschaft eine allgemeine Liebessperre bis zur Eheschließung, indem sie das Mädchen — bei Strafe gesellschaftlicher Ächtung im Falle unehelicher Mutterschaft — zur Keuschheit, das heißt zur Verweigerung des vorehelichen Geschlechtsumganges verpflichtet, wie ihm dies durch Erziehung, moralische Beeinflussung, Intelligenzverkümmerung, Überwertung des Jungfräulichkeitsbegriffes usw. beigebracht worden ist.

Kann oder will der Mann sich auf diese Vermarktung und Verfeilschung der Liebe, die aus Unschuld und Tugend ein Schachergeschäft macht, nicht einlassen und die geforderte ökonomisch-soziale Bürgschaft nicht leisten, wird ihm der Liebesgenuß verweigert. Er verfällt der Liebessperre.

Die Verweigerung entspringt aber keineswegs sittlicher Reinheit und Tugendhaftigkeit; im Gegenteil, sie entspringt einer völlig dirnenhaften Auffassung von der Bewertung des Liebesgenusses. Denn die Verweigerung erfolgt nur, weil der Liebhaber nicht für die Folgen aufkommen, nicht zahlen will. Würde er zahlen, das heißt sich zur Ehe bereit erklären, hätte er sofort die Gunst der ehrbaren Schönen. Sie, die eben noch mit Entrüstung jede sexuelle Gemeinschaft mit ihm ablehnte, wäre sofort bereit, das Ehebett zu besteigen.

Der Mann geht auf diese maskierte Prostition der bürgerlichen Sexualmoral vielleicht zunächst nicht ein. Aber die Natur fordert ihr Recht, er braucht Geschlechtsverkehr. Was soll er tun? Er bedient sich der — unmaskierten Prostitution.

Weil er die Prostitution im Ehebett verschmähte, landet er bei der Prostitution auf der Straße.

Hier wie dort: Liebe nur gegen Geld.

In der bürgerlichen Welt ist alles, auch das Reinste und Heiligste, zur Ware geworden.

Zwischen bürgerlicher Ehe und Prostitution besteht also gar kein grundsätzlicher Unterschied.

Ihre Gegensätzlichkeit ist nur scheinbar, weil rein äußerlich, erschöpft sich lediglich in einer anderen Nüancierung des Begriffes Prostitution. Zwangsmonogamie: Verkauf des Frauenleibes an den Mann für lebenslängliche Benutzung gegen einmalige Pauschalbürgschafts

*leistung.* Prostitution: Verkauf des Frauenleibes an viele Männer *gegen Bezahlung für jede Einzelbenutzung.*

Im Grunde beide Male dasselbe. Und doch ist nach der herrschenden Sozialethik das eine moralisch, das andere unmoralisch. Die eheliche Liebe wird glorifiziert, zum Sakrament erhoben, mit Erlaubnis, Ehren, Privilegien und Gottessegen ausgestattet; die Dirnenliebe dagegen wird verketzert, nur in Heimlichkeit und Häßlichkeit geduldet, mit Schimpf, Bann und Strafe belegt.

Warum dies alles? Woher der Unterschied in der Bewertung und Behandlung?

Die Gesellschaft will Mutter und Kind, nachdem die Gesamtheit für sie zu sorgen aufgehört hat, durch den einzelnen Mann versorgt und sichergestellt wissen. Die Ehe erfüllt diesen Zweck; sie nützt damit der gesellschaftlichen Arterhaltung — deshalb ist sie gut. Die Prostitution erfüllt diesen Zweck nicht, weil sie dem Manne über die Bezahlung für den Geschlechtsakt hinaus keinerlei weitere Verpflichtung auferlegt; sie schädigt oder gefährdet die Arterhaltung, zum mindesten bietet sie ihr keine Unterstützung — deshalb ist sie schlecht.

Unter demselben Gesichtswinkel will die Erziehung der Jugend zur Schamhaftigkeit, die Erhaltung in sexueller Unwissenheit, die Koketterie, der Flirt, die ganze Einstellung der weiblichen Psyche auf Heirat und Ehebett, das gesamte System der Köderung des Mannes für die Ehe betrachtet sein. Der Mann wird gereizt und gelockt, durch Versprechungen und Vergnügungen (Tanz, Mode usw.) sinnlich erregt; will er aber zugreifen, um die verheißene Frucht zu pflücken, wird sie verweigert, bis er das Gelübde der Versorgung durch die Ehe ablegt. In diesem Augenblick schnappt die Falle zu und er ist für sein ganzes Leben der Gefangene seines Vertrags.

Ebenso dient „die ganze Verpönung, Verleugnung und sittliche Verdächtigung der Geschlechtlichkeit lediglich der moralischen Abschreckung, das heißt der Unterstützung des gesellschaftlichen Mechanismus: der vorehelichen Liebessperre und der zwangsweisen Kanalisation des Triebes ins monogamische Ehebett“.21

Die Prostitution führt freilich nicht bloß das angebliche Sanktuarium der bürgerlichen Zwangsmonogamie und die bürgerliche Sexualmoral grausam ad absurdum, sie verdirbt auch den Menschen für die Fähigkeit zu verfeinertem und echtem Liebesgenuß. „Sie führt zu einer Verkrüppelung der normalen Vorstellungen der Menschen, sie führt zu Mißbildung und Verarmung der Seele, sie entreißt ihr das Wertvollste, die Fähigkeit des glühenden leidenschaftlichen Liebeserlebnisses, das die Individualität mit einer Summe von Erfüllungserlebnissen erweitert und bereichert … Das psychologische Unzureichende der erkauften Zärtlichkeiten spiegelt sich besonders verderblich in der männlichen Psyche wieder: der Mann, der sich der Prostitution bedient, die all der veredelnden einleitenden Momente entbehrt, die zu der wahren erotischen Ekstase hinführen, gewöhnt sich, an die Frau mit reduzierten Ansprüchen heranzutreten, mit einer vergröberten und verblaßten Psychologie. Die Gewohnheit der ergebenen, erzwungenen Zärtlichkeiten läßt ihn den komplizierten Vorgang in der Seele seiner Partnerin schon gar nicht mehr beobachten, er hört auf, ein Ohr für ihre Erlebnisse zu haben oder gar die feinen Nüancen derselben aufzufangen. Die normale Frau sucht in der Liebesvereinigung Befriedigung und Harmonie, der Mann, der in der Prostitution abgestumpft ist und dem die komplizierten Vibrationen der Liebesempfindung entgehen, folgt nur seinem armseligen, eintönigen physischen Drange, der nur das Gefühl des Unbefriedigtseins und des Seelenhungers auf beiden Seiten hinterläßt.“22

Zwischen der legalen Ehe und der Prostitution hat sich deshalb eine dritte vermittelnde Form des Liebes- und Sexualverkehrs herausgebildet, die bald mehr nach der einen, bald mehr nach der anderen Seite tendiert, das „Verhältnis“.

Diese Form episodischen Ehe-Ersatzes ist gekennzeichnet durch die Halbheit, die ihren Vorzug ausmacht und zugleich ihr Verhängnis wird. Sie entsteht da, wo der subjektive Wille oder die objektive Möglichkeit zur legalen Ehe fehlen und wo andererseits, um zum Geschlechtsgenuß zu gelangen, auch der Weg zur Prostitution nicht beschritten wird oder werden kann. Je nach den Begleitumständen, unter denen die Verbindung erfolgt, ist das Verhältnis mehr Ehe oder mehr Prostitution und für seine Charakterisierung gilt, was für die eine oder die andere gesagt worden ist.

Da es zunächst ohne die bindende Verpflichtung des Mannes zur Versorgung von Mutter und Kind eingegangen wird, ist es von der Gesellschaft nicht anerkannt. Es wird geduldet, so lange es ohne Folgen bleibt; sanktioniert, sobald es sich zur Ehe entwickelt; verfolgt und geahndet, sobald es sich als Prostitution herausstellt. Der herrschenden Sexualmoral ist es immer eine unerquickliche und anstößige Erscheinung. Nicht so sehr aus Prüderie, sondern aus der im Grunde berechtigten Abwehr gegen die sozialen Nachteile, die sich aus der Häufigkeit seines Auftretens ergeben würden.

Grete Meisel-Heß hat sehr scharfsinnig dargelegt, wie der heutige Mensch in das freie Liebesverhältnis die verkrüppelten, unwahren, ungesunden moralischen Vorstellungen einer Psyche mitbringt, die entweder von der bürgerlichen Zwangsehe oder von der Prostitution kommt, wie dieser Mensch niemals die Fähigkeit zu einer verfeinerten und veredelten Liebesbeziehung zu entwickeln vermag, wie ihm in dem harten Kampfe um die Existenz, in der Erwerbsgier und Karrieremacherei von heute keine Zeit bleibt für die Pflege und Kultur einer anspruchsvollen und empfindlichen Erotik, und wie schädlich die Liebesbeglückung selbst von tausend Störungen und Gefahren, durch Milieuschwierigkeit, Stimmungen, Technik der Verabredungen, des Erwartens und Wartens usw. ständig bedroht und in Frage gestellt ist. Sie hat weiter auseinandergesetzt, wie das Verhältnis auch eine psychologische Atmosphäre erzeugt, in der eine wirkliche erotische Unbefangenheit und Sicherheit nie aufkommt, die seelische Inanspruchnahme bald übersteigert wird, die beständige Angst vor der Lösung nervöse Reizbarkeiten schafft, und das ewige Berechnen und Erwägen aller möglichen Konstellationen das Liebeserlebnis dermaßen schmälert, daß jedes Verhältnis früher oder später in die Brüche geht. Im besten Falle landet es in der legalen Ehe.

Die heutige Geschlechtsmoral ist eine ideologische Schutzmaßnahme zu Gunsten der Frau im Interesse ihrer generativen Leistung für die Gesellschaft. Mit anderen Worten: Um die Frau zu bestimmen, daß sie die Leistung des Kindergebärens und der Brutpflege auf sich nimmt, sichert ihr die Gesellschaft die lebenslängliche Versorgung dergestalt zu, daß sie die physiologisch unumgängliche Geschlechtsbefriedigung des Mannes an das Institut der monogamen Ehe kettet und alle anderen Formen des Geschlechtsverkehrs, ohne diese Sicherstellung der Frau, ächtet, verfolgt und straft. Zugleich wird durch die monogame Ehe die im Interesse der Vaterrechtsfamilie gelegene Erbfolge am besten gewahrt, da sie allein die Garantie für die Legitimität der Leibeserben bietet.

Die Gesellschaft muß streng sein in der Überwachung und Durchführung ihrer sexualethischen Gebote, denn deren Erfüllung entscheidet über ihren Fortbestand oder Untergang.

Aber je strenger sie ist, desto mehr macht sie es einem wachsenden Kreise ihrer Angehörigen zur Unmöglichkeit, die Gesetze der Sexualmoral zu respektieren. Es entsteht ein widerspruchsvoller Zirkel, der sich in seinen Schlüssen etwa so auswirkt:

Die bürgerliche Gesellschaft beruht ökonomisch auf der kapitalistischen Warenwirtschaft. Je mehr diese sich entwickelt, desto größer wird das Heer der Proletarier, desto nachhaltiger und umfassender vollzieht sich der Prozeß der Proletarisierung, desto allgemeiner tritt die Armut als Massenerscheinung auf. Die Folge hiervon ist, daß immer weniger Menschen in der Lage sind, die Verpflichtung der Versorgung von Mutter und Kind einzugehen, also eine Ehe zu schließen, besonders dann, wenn durch Zunahme der Bildung und sittlichen Erziehung das Verantwortungsgefühl gesteigert und durch die Fortschritte der gesellschaftlichen Kultur die Ansprüche des Individuums an das Leben gewachsen sind. Ein stetig größer werdender Prozentsatz von Männern wird infolgedessen in seiner sexuellen Not zu Sexualverbindungen getrieben, die ihnen der Frau gegenüber keine Verpflichtungen für die Arterhaltung auferlegen. In der Tat sind mehr als 50 Prozent aller Menschen im zeugungskräftigsten Alter von Liebesgenuß und Fortpflanzung ausgeschlossen. Die Zahl der unehelichen Kinder nimmt fortgesetzt zu, während die Geburtenziffer in den legalen Ehen ebenso progressiv abnimmt. Und während die legale Ehe, allein gemessen an der riesigen Zunahme der Ehescheidungen, sich in einem unaufhaltsamen Prozeß der Zerrüttung und Auflösung befindet, erfährt die Form der wilden oder freien Ehe, des Konkubinats, der sexuellen Freundschaft usw. eine beständige Ausbreitung. Das bedeutet aber, daß in einer immer größer werdenden Anzahl von Fällen die von der Gesellschaft geforderte materielle Sicherstellung von Mutter und Kind nicht mehr gewährleistet ist. Es werden also infolge mangelnder sozialer Versorgung die Bedingungen für die Brutaufzucht und Arterhaltung verschlechtert. Die gesellschaftliche Sexualmoral, zum Schutz der Gesellschaft geschaffen, schlägt auf einer gewissen Entwicklungshöhe gegen die Interessen der Gesellschaft aus. Diese Konsequenz des dialektischen Prozesses führt notwendiger Weise zur Erschütterung und Untergrabung des Instituts der bürgerlichen Ehe.

Noch in anderer Hinsicht gerät die Ehe in Widerspruch zu den Gesetzen und Interessen der Arterhaltung. Auch da stellt sich ein unheilvoller Zirkel heraus.

Die Arterhaltung erfordert eine bestimmte — natürliche oder künstliche — Zuchtwahl. Darunter versteht man die Auslese der für die Zwecke der Fortpflanzung biologisch Tauglichsten. Die kräftigsten, gesündesten, dem Gattungsideal am vollkommensten entsprechenden Individuen sollen den Nachwuchs erzeugen, die minderwertigen nach Möglichkeit von der Fortpflanzung zurückgehalten werden. Die Paarung nach biologischen Gesichtspunkten erscheint damit als die für die Arterhaltung zweckmäßigste Form der Ehe.

Die Natur hat es so eingerichtet, daß die Menschen die stärkste sexuelle Reiz- und Anziehungskraft aufeinander ausüben, die sich in ihrem körperlichen und seelischen Wesen am vollkommensten ergänzen. Das biologische Bedürfnis setzt sich ins Psychologische dergestalt um, daß das Ungewohnte am stärksten zur Vereinigung reizt und drängt. Das Glückserlebnis der Zwei, die sich gefunden haben und nun eine Einheit bilden, nennen wir Liebe. Die Liebe ist somit die beste Beraterin für die geschlechtliche Paarung nach biologischen Grundsätzen; wenn man will: die ideale Kupplerin der Natur. In der Liebesehe sind die relativ höchsten Bürgschaften für die richtige Zuchtwahl im Sinne der Arterhaltung, das heißt für einen lebenstüchtigen, generativ wertvollen Nachwuchs gegeben.

Nun ist die bürgerliche Ehe eine wirtschaftliche, keine biologische Einrichtung. In ihr entscheiden für die Paarung der Individuen nicht natürliche, sondern ökonomische Gesichtspunkte und Momente. Nur zu häufig aber passen Menschen, die ökonomisch alle Vorbedingungen für eine gute Ehe aufweisen, biologisch absolut nicht zu einander. Dann werden Vernunftehen geschlossen, keine Liebesehen. „Nicht der Mann mit dem starken Arm“, sagt Oliva Schreiner23, „aber der Mann mit dem großen Beutel“ ist es, der in unverhältnismäßiger und künstlicher Weise das Geschlechtsleben beherrscht. Tatsächlich ist die Frau, wo immer in der modernen Welt sie ganz oder teilweise mit ihrem Unterhalt auf die Ausübung der Geschlechtsfunktionen angewiesen ist, mehr oder weniger abhängig von der Fähigkeit des Mannes, sie zu erhalten, und insofern ist ihre Freiheit der Wahl ganz eingeschränkt. Gewiß drei Viertel aller Geschlechtsverbindungen in unserer modernen europäischen Gesellschaft, ob sie nun illegale oder legale Formen tragen, sind von der Kaufkraft des Mannes abhängig oder stark beeinflußt. In Bezug auf die verbreitete barbarische Einrichtung der Prostitution, die noch immer wie ein Krebsgeschwür im Innersten unserer Zivilisation eingebettet liegt, ist das eine offenkundige nackte Tatsache; die Kaufkraft des Mannes gegenüber den weiblichen Geschöpfen erscheint mit scheußlicher Aufdringlichkeit als ihre Grundlage und Lebensquelle. Aber die Kaufkraft des Mannes macht sich nicht minder peinlich, wenn auch etwas weniger aufdringlich, in den offener liegenden Gesellschaftsschichten geltend. Bei dem schönen verblühten jungen Mädchen der wohlhabenden Klassen, das unter Tränen erzählt, sie müsse auf den Mann, den sie liebt, verzichten, weil er sie mit den zweitausend Mark im Jahre nicht erhalten kann, wie bei dem Vater, der an den Freier seiner Tochter offen die Frage stellt, wieviel er ihr zu bieten vermag, ehe er seine Einwilligung gibt, ist es Tatsache, daß unter den bestehenden Verhältnissen nicht die Geschlechtsanziehung, Leidenschaft oder Neigung, sondern der ganz außerhalb liegende Faktor des materiellen Besitzes des Mannes in hohem Maße über die Geschlechtsverbindung entscheidet. Der faulenzende, unnütze Dandy, der sein Studium nicht zu Ende brachte, der weder Männlichkeit noch persönlichen Reiz oder Charakter, wohl aber Reichtum besitzt, hat weit mehr Aussicht auf unbeschränkte, geschlechtliche Befriedigung und die Lebensgemeinschaft mit dem schönsten Mädchen, als etwa der Hofmeister ihres Bruders, der alle männlichen Tugenden, äußere Vorzüge und geistiges Leben besitzen mag.“

Die Gesetze der Zuchtwahl werden also ignoriert oder bewußt übertreten. Dies geschieht nicht ungestraft. Die Natur rächt sich für jeden Mißbrauch und jede Vergewaltigung. Den Schaden hat die Gesellschaft, deren Rasse sich verschlechtert. Verschlechterung der Rasse aber bedeutet den Untergang der Gesellschaft. So wütet die Ehe, zur Arterhaltung und Artverbesserung bestimmt, indem sie die Gesetze der biologischen Zuchtwahl mißachtet, gegen die Interessen der Arterhaltung und Artverbesserung. Und die Gesellschaft wird, je länger und konservativer sie sich der zu ihrer Erhaltung geschaffenen Ordnung bedient und sie aufrecht erhält, zu ihrer eigenen Überwinderin.

Die Zusammenhänge dieses dialektischen Prozesses, die schlüssige Kette von Ursache und Wirkung und die Fundierung aller dieser Erscheinungen in soziologischen Untergründen stehen nur einem verhältnismäßig kleinen Kreise von Menschen klar im Bewußtsein.

Wissenschaft und Erziehung haben hier Unendliches versäumt. Sie konnten und durften dies, weil die Gesellschaft an der Aufhellung der Zusammenhänge ihrer Motive und Zwecke nicht interessiert ist. Ihr genügt der praktische Effekt ihrer Sexualmoral.

Heute wird freilich die Erkenntnis fast allgemein, daß auch dieser Effekt höchst fragwürdiger Natur ist. Denn keine der vorhandenen Formen des Sexualitätsverhältnisses, weder die offizielle noch die inoffizielle, erfüllt ihre generative und ethische Aufgabe. Im Gegenteil, sie führen alle zur Verbildung, Degeneration, physischen und moralischen Entartung des Nachwuchses, zu Konflikten und Katastrophen, die den Bestand der Gesellschaft und die Höherzüchtung der Rasse aufs äußerste gefährden. Die viel zu späte Eheschließung, die erzwungene sexuelle Enthaltsamkeit von Millionen in der Periode höchster Fortpflanzungstauglichkeit, die Abdrängung der für die Arterhaltung geeignetsten weiblichen Exemplare in die Prostitution, das Fehlen des für die Nachkommenschaft so wichtigen Momentes der Liebesekstase bei den Vernunftehen, die Züchtung der weiblichen Frigidität, die Benachteiligung der Unehelichen in der materiellen Sicherstellung, die Verkehrung der Zuchtwahlauslese zu non- oder kontraselektorischen Wirkungen — alles dies und viele andere Erscheinungen beweisen mit Evidenz das Fiasko der heutigen Sexualordnung.

Aber das Aufbegehren und Aufbäumen der Menschen, die in ihrer sexuellen Not keine Erlösung finden können, dabei verkümmern, verkrüppeln, verbluten oder sonstwie der Grausamkeit der undurchbrechbaren Sexualordnung zum Opfer fallen, ist leider meist nur gegen die Symptome gerichtet, niemals gegen den Kern des Problems selbst.

Die bürgerliche Frauenrechtsbewegung glaubte einer Lösung nahezukommen durch die Forderung der Gleichberechtigung des Weibes mit dem Mann. Aber sie mußte schließlich erkennen, daß diese Erfüllung des liberalen Ideals ein bloßer Paragraphenerfolg war, der nichts an der im Grunde maskulinen Orientierung der gesamten bürgerlichen Kultur änderte und überdies den Weg zum Ziele eher verlängerte und abseits führte, anstatt ihn zu verkürzen.

Andere sozialreformerische Kreise des Bürgertums versprachen sich das Heil von der ökonomischen Verselbständigung der Frau durch weitergeführte Berufsdifferenzierung. Auch dieser Weg führte zu Irrtümern und Halbheiten, da er in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung, der Basis und Ursache aller heutigen Sexualnöte, stecken bleibt.

Mutterschutzbewegung und Mutterschaftsversicherung setzten mit ihren Vorschlägen zur Befreiung aus drückenden Sexualkomplikationen an anderen Stellen an, kamen aber über dürftige Reformerfolge und sozialpolitische Palliativmittelchen nicht hinaus, da sie ebenfalls an der Oberfläche der Erscheinungen haften bleiben.

Blüher, dessen forciert geistreicher Dilettantismus nur seine völlige Ahnungslosigkeit in soziologischen Dingen verdeckt, landete bei der generativen Impotenz des Antifeminismus und den Männerbünden. Wyneken propagiert seine sentimental-verschwommene Körpergefühls-Renaissance und Eros-Pädagogik mit Wandervogel-Einschlag, ohne das Problem ernstlich zu berühren.

Grete Meisel-Heß fordert in ihrem talentvoll geschriebenen Buche Die sexuelle Krise die staatliche und gesellschaftliche Anerkennung des Konkubinats in der Form des „Liebesspiels“, der „erotischen Kameradschaft“ für alle, die nicht der „großen Liebe“ fähig sind oder den Hafen der Ehe nicht finden können. Ihr Ideal ist immer die monogame Ehe — in der Tat hat sich auch ihr Opportunismus, weil er der soziologisch-phaseologischen Vertiefung ermangelt, in ihren späteren Publikationen zum Bekenntnis zur Monogamie wiedergefunden.

Müller-Lyer, der gründlichste und orientierteste unter allen bürgerlichen Soziologen, glaubt den Ausweg aus dem Chaos der Sexual- und Eheverhältnissen von heute in folgendem Vorschlage gefunden zu haben: „Jedem Ehevertrag muß — auch stillschweigend — die gesetzliche Bestimmung zu Grunde liegen, daß der Mann für die Kosten der Erhaltung der Kinder aufzukommen hat. Die schwächere Arbeitskraft der Frau und ihre soziale Leistung des Kindergebärens legen offenbar dem Mann als ein Äquivalent die Pflicht auf. Entzieht sich der Mann seiner Verpflichtung, so muß die Frau die Alimentationskosten unmittelbar vom Staate beziehen können, der sich dann seinerseits wieder an den Ehemann zu halten hat. Diese gesetzlichen Bestimmungen müssen bestehen, weil sich der geschiedene Mann häufig seiner Alimentationspflicht entzieht und weil die Frauendifferenzierung (auf die ja die neue Ehe eingerichtet ist) schwere Mißstände nach sich ziehen könnte. Wenn aber die differenzierte Frau an dem Staate oder der Gemeinde keinen Rückhalt hätte, würde sie trotz ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit auf dem Umwege über die Kinder abermals in die Abhängigkeit des Mannes geraten“.24 Indem so Müller-Lyer wieder den Mann zur wirtschaftlichen Sicherstellung von Mutter und Kind verpflichtet, hilft er gerade die Quelle aller Sexual- und Ehenöte unserer Zeit verewigen, anstatt sie zu verstopfen. Er versagt genau in dem Punkte, von dem aus überhaupt nur die sexuelle und wirtschaftliche Befreiung möglich ist. Sein Fall beweist, wie überaus schwierig es selbst für einen Mann von den wissenschaftlichen Qualitäten Müller-Lyers ist, sich aus dem Labyrinth der heutigen Sexual- und Eheverhältnisse herauszufinden, wenn man nicht die Konsequenz besitzt, die ganze Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung der Gegenwart überhaupt abzulehnen.

Er hat zum Trost, daß andere Forscher und Gelehrte zu noch aussichtsloseren, teilweise geradezu unmöglichen und grotesken Vorschlägen für eine Neugestaltung der Ehe gekommen sind.

Professor von Ehrenfels, ein Vorkämpfer der eugenischen Bewegung, verfiel auf die utopistische Konstruktion einer Zuchtwahl-Polyginie: Die Frauen leben in freien Verbänden oder Mütterheimen, in Gebäudekomplexen, die außer den Wohnungen für die Frauen und Kinder die Räume für Wartung und Unterricht dieser letzteren, für gemeinsames Spiel und Erholung enthalten und zugleich den werbenden Männern und Vätern der Kinder Aufenthalt und Verpflegung gewähren, nach freier Wahl für kürzere oder längere Zeit, nach Belieben auch für Lebenszeit. Ein Teil der Frauen könnte auch dem Erwerb in beliebig freien Berufen außer dem Hause obliegen. Die Männer haben für die Kinder Erziehungsbeiträge zu leisten; die Ehe ist leicht lösbar, sie fordert Treue

von der Frau, aber nicht vom Mann, der gleichzeitig in verschiedenen Mütterheimen Ehen eingehen kann.[^28]

Prof. Forel macht folgende Reformvorschläge25: Die Kinder erhalten ihren Namen nach der Mutterlinie. Oberhoheit und Vormundschaft über die Kinder hat die Mutter. Sie ist auch Besitzerin und Oberleiterin des Haushalts und Heims. Ihre Arbeit innerhalb des Hauses wird gewertet wie die Berufsarbeit des Mannes. Solange eine Ehe besteht, hat der Ehemann für den Schutz, den er der Familie leiht, für seine Mitarbeit am Haushalt und an der Kindererziehung, sowie für seine pekuniären Beiträge je nach Kosten beider Anspruch auf Wohnung, Verpflegung und häusliche Bedienung bei der Frau. Mit Ausnahme der zu leistenden Beiträge gehören Verdienst und Vermögen dem Manne, ebensogut wie Verdienst und Vermögen der Frau ihr allein zukommen. Bei einer Scheidung gehören die Kinder der Mutter (außer in Fällen, wo die Ehefrau ihre Mutterrechte verwirkt hat). Der Vater ist, solange er lebt und arbeitsfähig ist, zur Leistung eines Alimentationsanteils verpflichtet.

Willibald Hentschel hat für die Rassenveredelung anstelle der Familie die „Mittgartehen“26 in Vorschlag gebracht. Eine Mittgartsiedelung soll aus 100 Männern und 1000 Frauen bestehen. Die Mittgartehen werden jeweilig zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen, dauern aber nur solange, bis die Frau schwanger ist, keinesfalls über drei Monate. Dann geht der Mann eine neue Ehe ein und so weiter.

Die drei letztangeführten Projekte sind „rein künstliche Konstruktionen sozialer Gebilde, die im Kopf ohne jede Rücksicht auf die vorhandenen Entwicklungstendenzen ersonnen worden sind.“ Sie haben nur den Wert geistreicher Spielereien oder literarischer Phantasien.27

Am nächsten ist noch Friedrich Engels der Lösung des Problems gekommen, indem er Einführung des ganzen weiblichen Geschlechts in die öffentliche Industrie, Großhaushalt und Großbetrieb, Gemeinschaftserziehung als Voraussetzung für die Aufhebung der bürgerlichen Ehe und die Befreiung der Frau propagierte28. Er ließ aber unbeachtet das Moment des physiologischen Unterschiedes von Mann und Frau und die daraus resultierende Benachteiligung der letzteren auch bei äußerlicher Gleichstellung der Geschlechter in der Gesellschaft.

So viele Möglichkeiten einer Lösung des Problems immer vorgebracht und vorgeschlagen werden mögen, sie werden weder die Zwangsmonogamie der bürgerlichen Ehe, noch die unwahrhaftige und grausame Sexualmoral der Gesellschaft, noch den Mißerfolg der Gattenauslese und Arterhaltungspraxis überwinden, sofern sie nicht die letzte Konsequenz zu ziehen entschlossen sind: Die Sozialisierung der Frau.

Die Sozialisierung der Frau bedeutet die Anwendung des sozialistischen Prinzips — der Vergesellschaftung der Produktionsmittel — auf das Gebiet des generativen und sexuellen Lebens.

Der Weg zu ihr geht über die Revolution.

III. Die Ehe von morgen.

Die „Freie Liebe“.

Die Revolution gebiert den Sozialismus.

Sozialismus ist Gemeinsamkeit des Arbeitsmittelbesitzes, der Arbeit und des Arbeitsertragsgenusses. Das ökonomische und soziale Dasein der Menschen erfährt in all seinen Voraussetzungen, Gehalten, Zusammenhängen und Ausdrucksformen eine grundsätzliche und totale Umgestaltung und Umwertung. Die gesellschaftliche Kultur erlebt eine Neugeburt. Eine neue Ideologie entsteht.

Es ist nicht bloß der Kapitalismus, der mit dieser Revolution überwunden wird. Das Privateigentum überhaupt, dessen höchste und letzte Erscheinungsform der Kapitalismus ist, findet seinen Untergang.

Darum ist diese Revolution in ihrer historischen Bedeutung nicht zu vergleichen mit den Revolutionen der verflossenen Jahrhunderte. Diese brachten samt und sonders nur Verschiebungen innerhalb der Gruppen der Besitzträger, die sich um die Herrschaft stritten. Jetzt aber hört die Herrschaft als Klassenvorrecht überhaupt auf, das Privateigentum verschwindet definitiv. Diese Revolution findet daher ihr Gegenstück nicht in den Revolutionen der englischen, französischen, deutschen oder europäischen Geschichte (auch nicht in der Revolution, die zur russischen Sowjetmacht führte), sondern nur in der Revolution, die unter Vernichtung des primitiven Gemeinbesitzes der Urzeit die Entstehung des Privateigentums herbeigeführt und eingeleitet hat. (Die weitverbreitete Meinung, daß es Privateigentum von Ewigkeit her gegeben habe, verrät eine nur laienhafte Betrachtungsweise.)

Die Revolution von heute ist eine Revolution wie ehedem, nur daß sie sich auf einer höheren Stufe der mehr als tausendjährigen Entwicklung abspielt und auf den Errungenschaften der Menschheitskultur des ganzen zu Ende gehenden Zeitalters fußt. Ihre Wirkung aber ist entgegengesetzt.29

Damals verfiel der Gemeinbesitz der Sippe und verwandelte sich in Privateigentum, über das hinfort der Wille eines Einzelnen verfügte. Heute ist die Zeit des Einzelbesitzes an den Produktionsmitteln wieder vorüber; die Stücke und Stückchen sammeln sich, werden von Konzernen und Trusts aufgesogen und zu großen Einheiten organisiert, aus denen ein neues Gemeineigentum herauszuwachsen im Begriffe ist.

Damals ging die Sippenverfassung in Scherben; die verantwortliche Großfamilie löste sich auf und setzte sich in einer Unzahl Einzelfamilien fort, die das soziale Gefäß der monogamen Ehe bildeten. Heute zerbricht und zerbröckelt die Einehe, zerfällt die Einzelfamilie zusehends unter den Schritten der Entwicklung; die Trümmer streben nach neuer Bindung und formen sich zum Ganzen.

Die Einzelhaushalte werden sinnlos angesichts der Not an Material, des Mangels an Arbeitskraft und der Kostspieligkeit der Lebenshaltung. Die Vergeudung an Zeit, Kraft und Stoff, die darin geübt wird, daß in 100 Haushaltungen 100 Herdfrauen geschürt, 100 Mittagessen gekocht, 100 Bütten Wäsche gewaschen, 100 mal die kleinlichen geistabstumpfenden materiellen Verrichtungen des Kleinhaushaltes vollbracht werden, tritt in der Zeit des allgemeinen Bankrotts immer deutlicher ins Bewußtsein der Menschen. Es bedarf nicht mehr des Scharfblicks und der Phantasie eines Charles Fourier, um zu erkennen, daß man nur durch die Zusammenfassung der zur Ohnmacht verdammten Einzelleistungen die Aufgaben zu bewältigen vermag, die der Aufbau der sozialistischen Weltordnung stellt. So setzt sich die Solidarität aus dem Ethischen ins Praktische um, die isolierten Teile verbinden sich zum Komplex. Die Zwergbetriebe werden Großbetriebe. Aus der versagenden Vielheit entspringt die rettende Einheit. Die zusammenhanglosen Haushalte finden sich in der organischen Geschlossenheit der Kommune.

Die Kommune ist die Zelle des neuen Gemeinschaftslebens. Sie verkörpert den Gemeinschaftsbegriff, der im Bewußtsein des Proletariats als Klasse wurzelt, und in der Entstehung einer klassenlosen Gesellschaft gipfelt. Praktisch stellt sich die Kommune dar als gemeinwirtschaftliche Betriebs- und Lebensgemeinschaft auf der Grundlage der Bedarfswirtschaft und der Räteorganisation. Ihr gehören Menschen jedes Geschlechts und Alters, Verheiratete wie Unverheiratete an. Als Produzenten je nach

Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit und des Kommunebedarfs, wie als Konsumenten je nach Maßgabe des durch Arbeitsleistung erwirkten Anspruchs und des Kommuneertrags. *Die Kommune ist die ins Soziale erweiterte Familie, die Familie des sozialistischen Zeitalters, die kameradschaftliche Großfamilie auf der Basis des Gemeinsamkeitsprinzips und der Solidarität.*

Aus der Gemeinschaft und dem Gemeinschaftsbegriff an Produktionsmitteln ergibt sich ein neues Verhältnis des Menschen zur Arbeit. Diese tritt nicht mehr von außen an ihn heran als harte, auferlegte Pflicht, als Fremdes, Feindliches, das zur Knechtung führt und anstatt zu beglücken nur Qual bereitet. Sie reift aus der Gemeinschaft als Bedürfnis, als innere Nötigung, als Selbstverständlichkeit, die sich logisch aus der Tatsache unserer Existenz und unseres Erhaltungswillens ergibt. Sie ist für jeden — ohne Ausnahme — der elementarste Ausdruck seines Lebens, der Sinn seines Daseins, der natürliche Adel seines Menschentums.

Das neue Verhältnis der Menschen zur Arbeit bedingt ein neues soziales Verhältnis der Menschen untereinander. Auch ein neues Verhältnis der Geschlechter zueinander und damit eine neue Form der Ehe.

Die Vorzeit des Gemeinbesitzes und der primitiven Gemeinwirtschaft sah die Verwandtschaftsfamilie auf der Grundlage des Mutterrechts. Mit dem Privatbesitz kam die Vaterrechtsfamilie auf, die sich als geneonomisches Korrelat des Privatbesitzes bis heute erhalten hat. Wie nun Privatbesitz und Privatwirtschaft abgelöst werden wird durch eine neue, höhere Form des Gemeinbesitzes und der Gemeinwirtschaft, so wird analog die Gesellschaft der Vaterrechtsfamilie einer neuen, höheren generativen Gemeinschaft Platz machen.

Es handelt sich dabei nicht um eine soziale Organisation, die der Frau und Mutter irgendwelche Vorrechte gewähren soll gegenüber dem Manne und Vater. Die älteste Mutterrechtsverfassung begünstigte die Frau zum Nachteil des Mannes. Die Vaterrechtsverfassung umgekehrt den Mann zum Nachteil der Frau. Nun aber soll keines von beiden auf Kosten des andern bevorrechtigt oder benachteiligt sein.

So wie es sich nicht darum handelt, nach Überwindung des Privateigentums in die primitive Epoche des Gemeinbesitzes zurückzufallen, sondern aus dieser Epoche und der des Privateigentums die höhere Synthese des sozialistischen Zeitalters zu gewinnen, so soll auch die Vaterrechtsverfassung nicht wieder durch eine primitive Mutterrechtsverfassung abgelöst werden, sondern beide sollen sich zu einer neuen, vollkommeneren Form des generativen Lebens verbinden.

In der einschlägigen Literatur ist für diese neue Form vielfach wieder der Terminus „Mutterrecht“ oder „Mutterrechtsverfassung“ aufgetreten. Diese Bezeichnungen sind zweideutig, weil mit dem Worte „Recht“ in den Ausdrücken „Mutterrechts(- oder Vaterrechts-)Verfassung“ ein Privileg des einen Geschlechts über das andere fixiert war, wogegen man jetzt unter „Mutterrecht“ nur eine Ordnung zu verstehen hat. Um eine Verwechslung auszuschließen, soll hier der Terminus „Genitoralordnung“ angewendet werden.

Auf der primitiven Stufe mußte notwendiger Weise wegen der durch mangelhafte Technik und Produktionsfähigkeit bedingten Unzulänglichkeit der Lebensgüter das männliche Geschlecht in den Dienst des in der Sippenverfassung ausschlaggebenden weiblichen gestellt werden. In der Epoche des Privateigentums hingegen lag die Unterjochung des weiblichen Geschlechts im Interesse der Tendenz zur Konzentration und Akkumulation der Besitzgüter, die nur durch strenge Erbfolge gesichert werden konnten. In der sozialistischen Epoche sind durch vervollkommnete Technik und gesteigerte Produktivität die Voraussetzungen für einen gerechten Verteilungsmodus gegeben, der auch durch eine am Privatbesitz interessierte Klasse nicht mehr gestört oder verfälscht werden kann. Die Erbfolge hört auf.

Die Frau wird zunächst rechtlich dem Manne in allen Dingen gleichgestellt werden — diese Grundforderung der bürgerlich-liberalen Demokratie ist leider noch zu erfüllen. Sie wird Anspruch auf die gleiche Erziehung und Bildung erheben dürfen, wie der Mann, und beruflichen Zugang zu allen Gelegenheiten gesellschaftlicher Arbeit haben. Daraus wird ihr eine große wirtschaftliche und geistige Freiheit und Selbständigkeit erwachsen. Aber sie gelangt trotzdem nicht zur vollen Auswertung all dieser Errungenschaften, weil sie durch die Bürde der Mutterschaft immer wieder ökonomisch und sozial belastet und benachteiligt wird. Die Ungerechtigkeit der Natur durch eine höhere Gerechtigkeit der Gesellschaft auszugleichen, ist die Aufgabe der neuen Genitoralordnung.

An die Stelle des Mannes, der in der Vaterrechtsgesellschaft von heute als der wirtschaftlich Stärkere, weil Besitzende, die materielle Sicherung von Mutter und Kind übernimmt (und damit die Frau ökonomisch und sexuell unterjocht), tritt in der sozialen Gemeinschaft die Gesamtheit. Sie gewährt der Frau als Mutter für ihre im Interesse und zum Nutzen der Gesellschaft geleistete generative Produktion von Menschen die wirtschaftliche Sicherung und Versorgung des aus kollektiver Arbeit erzielten Gesamtertrags. Der physiologische Nachteil des Weibes wird durch sozialen Vorteil kompensiert.

Wie der Mann seine Arbeit für die Gesellschaft leistet, indem er Sachgüter produziert, die der Gesellschaft zufallen und deren materiellen Bestand sichern, so leistet die Frau ihre Pflicht gegenüber der Gesellschaft, indem sie Kinder gebiert, die der Gesellschaft gehören und deren generative Zukunft sichern.

Und wie die Gesellschaft dem Manne als Gegenleistung die Existenz sichert, indem sie ihn aus dem Kollektivertrage der Arbeit erhält, so gewährt sie auch der Frau die volle Existenzsicherung im Falle der Mutterschaft, indem sie kraft der Genitoralverfassung die Geschlechtsfunktion des Weibes als die der männlichen Arbeit gleichwertige Produktionsleistung anrechnet und entlohnt.

In der ersten sozialistischen Phase wird der Anspruch auf gesellschaftliche Versorgung abgeleitet aus der Erfüllung der Pflichtleistung, während in der höheren Phase die Arbeit sich nach individueller Veranlagung mehr und mehr differenziert, schließlich freiwillige Leistung wird und aufhört, Maßstab für die Versorgungsberechtigung zu sein. So wird voraussichtlich auch die generative Leistung der Frau vorerst in grobem Schematismus nach der Anzahl der Kinder bewertet werden müssen, um später einer einsichtsvollen individualisierenden Einschätzung Platz zu machen.

In der Hauptsache fällt dem Manne die Arbeitskultur als gesellschaftliche Aufgabe zu, der Frau die Artkultur.

Kommt die Frau nicht zur Mutterschaft, kann sie sich die Existenz nur sichern durch Beteiligung an der Arbeitskultur, also durch aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Produktionsprozeß, die in diesem Falle für sie obligat ist.

Auch im Falle der Mutterschaft wird die Frau zunächst nicht prinzipiell und für das ganze Leben der Arbeit entbunden sein. Die Gesellschaft wird ihr, im Verhältnis ihrer wachsenden kollektiven Leistungsfähigkeit und ihres abnehmenden Bedarfs an weiblichen Arbeitskräften, erst kürzere, dann längere Arbeitspausen zubilligen, damit sie ihrer generativen Aufgabe gerecht werden kann. Dies geschieht nicht etwa mit der Geste einer verfeinerten Menschlichkeit oder aus sozialpolitischer Berechnung, sondern aus einer vollständig veränderten Bewertung der weiblichen Produktionskraft für das Gesellschaftsganze.

Freiwillig kann sich die Frau entsprechend ihren Kräften und Neigungen auch während dieser Schonzeit an der gesellschaftlichen Arbeit beteiligen, insoweit diese ohne Schaden für den weiblichen Organismus und seine generative Leistungsfähigkeit verrichtet werden kann. Ja, die Frau wird Wert darauf zu legen haben, daß ihr dieser Zugang und diese Entschlußfreiheit nicht versagt und verwehrt werden, weil sie sonst Gefahr liefe, durch Fernhaltung von der gesellschaftlichen Produktion wiederum zu „künstlicher Minderwertigkeit“ gezüchtet zu werden. Doch wohlgemerkt, was für die Frau pflichtgemäße Leistung sein wird, ist für die Mutter freiwillige.

Damit wird die Frau befreit von der wirtschaftlichen Gebundenheit dem einzelnen Manne gegenüber. Sie steht nur noch zur Gesellschaft, und zwar unmittelbar, in einem wirtschaftlichen Vertragsverhältnis von Leistung und Gegenleistung. Als Produzentin von Menschen gehört sie der Gesellschaft. Ist gesellschaftliches Produktionsmittel geworden. Ist sozialisiert.

Der Sozialismus setzt ein mit der Vergesellschaftung der Produktionsmittel.

Privateigentum an Grund und Boden wird Gesellschaftseigentum. Sein Ertrag wird Gesellschaftsertrag. Grund und Boden wird sozialisiert.

Privateigentum an Werken und Fabriken wird Gesellschaftseigentum. Das Produktionsergebnis fließt der Gesellschaft zu. Produktionsstätten und Produktionsmittel sind damit sozialisiert.

Grundlage aller Produktion ist die menschliche Arbeit. Träger der Arbeit ist der Mensch. Somit ist der Mensch das wichtigste Produktionsmittel. Seine Vergesellschaftung vollzieht sich, indem die Kinder aus der Privatfamilie in die Kommune übernommen werden.

Die Kinder werden hervorgebracht von der Frau. So wie sich die Gesellschaft nicht damit begnügt, die Edelmetalle zu vergesellschaften, sondern auch die Bergwerke sozialisiert, so läßt sie sich nicht damit bescheiden, die Kinder in die Kommune überzuführen, sondern muß auch deren Erzeugerin, die Frau, vergesellschaften. (Der Mann ist eo ipso heute schon vergesellschaftet.)

Heute ist die Frau noch Privateigentum des einzelnen Mannes. Mit dem Sozialismus gibt sie diese widersinnig gewordene, weil dem Prinzip der Vergesellschaftung widersprechende Stellung auf. Sie geht prinzipell in den Besitz der Gesellschaft über, die ihre ökonomische und soziale Sicherstellung übernimmt. Die Frau ist nunmehr in ihrer Funktion als Gebärerin nicht mehr dem einzelnen Manne verpflichtet, sondern der Gesellschaft.

Mit dieser Übernahme in die Verantwortung der Gesellschaft ist die Sozialisierung der Frau vollzogen.

Durch die Sozialisierung der Frau ist für beide Teile eine neue soziologische Situation geschaffen.

Zum ersten Male in der Geschichte der Menschheitsentwicklung stehen Mann und Frau als zwei selbständige, wirtschaftlich und geistig freie, rechtlich völlig gleichgestellte, im Kulturanteil unbegünstigte und unbenachteiligte Persönlichkeiten einander gegenüber.

Zum ersten Male sind die Bedingungen dafür gegeben, daß die Sexualgemeinschaft eine Vereinigung freier, von einander weder wirtschaftlich noch geistig abhängiger Menschen, ein reiner Liebesbund, ohne materielle Hintergründe, Motive und Spekulationen werde.

Der Mann wählt die Frau, zu der ihn seine Neigung führt. Und die Frau wählt den Mann, der ihrer Neigung entspricht. Nicht mehr ist grundsätzlich er der Werber und Wähler, sie die Erworbene und Erwählte — beide werben und wählen, je nach Temperament, Takt und Umständen, und finden sich in freier Entschließung.

Die freie Liebe vollendet sich in der freien Ehe. Liebe und Ehe sind naturnotwendig verbunden, wie Grund und Folge, sind korrelative Begriffe geworden. Vorüber ist es, daß die erotische Neigung des Mannes der einen Frau gehört, während Ehefesseln ihn an eine andere kettet — die Geliebte ist Gattin und die Gattin immer zugleich Geliebte. Vorüber auch, daß die Frau zwar äußerlich durch Eheband dem Manne gehört, diesen aber betrügt, indem sie die Liebesfreuden mit dem Liebhaber oder Hausfreund teilt — nur der Liebhaber ist Ehegatte und der Ehegatte Geliebter.

Die konventionelle Lüge der Ehe hat aufgehört.

Auch die konventionelle Prostitution in der Ehe. Denn jetzt ist die Trennung von Wirtschaft und Liebe erfolgt.

Der Liebesgenuß ist dem Manne gewährt ohne materielle Bürgschaftsleistung oder Barzahlung. Die Liebessperre ist gefallen. Die Frau vereinigt sich mit dem geliebten Manne ohne Rücksicht auf die materiellen Konsequenzen, wie sie sich in Mutterschaft und Brutaufzucht darstellen.

Die Ehe ist ganz eine Angelegenheit der Liebe geworden.

Vorüber ist der unsittliche Zustand, daß die Frau lediglich um der materiellen Versorgung willen die Geschlechtsgemeinschaft mit dem ungebildeten Manne eingeht und sich dadurch für ein ganzes Leben wehrlos der Geschlechtswillkür des Mannes ausliefert. Vorüber die tiefe Unterwürfigkeit und moralische Erniedrigung des Mannes, der sich gegen hohe Mitgift einer ungeliebten Frau verkauft und das Kreuz einer unglücklichen Ehe durch ein verpfuschtes Dasein schleppt.

Ehe-Irrtum, Ehebruch, Hahnreitum, Prostitution in der Ehe haben die Voraussetzungen verloren, denn alle Ehe beginnt und endet mit der Liebe.

Erkaltet die Liebe oder erweist sich die Liebesbeziehung als ein Irrtum, ist die Ehe zu Ende. Keine Ehe besteht über die Liebe hinaus. [¿Da?] Liebe normaler Weise der Ausdruck glücklicher biologischer Ergänzung von Individuen ist, stellt die Liebesehe die vorzüglichste Form des Sexual[¿verkehrs?] dar, die eine gesellschaftlich erwünschte Zuchtwahl garantiert. Zweckmäßige Zuchtwahl ist Voraussetzung für Rassenerhaltung und Artveredelung und damit der Erhaltung der Gesellschaft.

Die Ehe ist nur noch die auf erotischer Zuneigung beruhende Gemeinschaft freier Menschen. Ganz befreit von dem peinlichen Erdenreste materieller Voraussetzungen, Nutznießungen und Folgewirkungen. Ganz Freiheit und Liebe.

Die Befreiung der Frau von ökonomischen Fesseln, sozialen Hemmungen und sexueller Hörigkeit bedeutet die Befreiung und Reinigung des menschlichen Trieblebens.

Denn die Abirrungen, Störungen und krankhaften Verbildungen des Sexualtriebes, um deren Korrektur und Heilung sich medizinische Wissenschaft und therapeutische Praxis vergeblich bemühen, beruhen, in der Hauptsache wenigstens, auf der Fehlerhaftigkeit des gesellschaftlichen Sexualmechanismus, seiner Konstruktion wie seiner Funktion.

Sei es, daß der Sexualtrieb unterdrückt wird und zu Verkümmerungen führt, die eine unfreiwillige Neutralisierung oder Abtötung des ganzen Wesens nach sich ziehen; sei es, daß Verdrängungen und falsche Fixierungen erfolgen, aus denen sich alle möglichen Perversitäten entwickeln; sei es, daß aus Mangel an normalem Sexualgenuß krankhafte Überreizungen eintreten, die Widernatürlichkeiten zur Folge haben; sei es, daß sich aus der Machtverteilung der Geschlechter bestimmte Sexualgewohnheiten ergeben, die sich in Maßlosigkeit, Roheit, Gewaltanwendung, geschlechtlicher Grausamkeit, Sadismus und Masochismus äußern — immer sind es Voraussetzungen sozialer Natur, auf die letzten Endes alle diese Erscheinungen zurückgehen.

Fallen die Voraussetzungen fort, steht die Verminderung und dem Verschwinden der sexuellen Abirrungen und Anormalitäten nichts mehr im Wege. Die menschliche Natur stößt nicht mehr gegen die starren Schranken der Gesellschaft. Sie kann sich als befreiter Trieb ausleben in der Selbstverständlichkeit und Eigenart ihres Wesens. Der Mensch gelangt zur Gesundung und Reinigung seiner Sexualität. Und indem er sie in alle Zweige seines Wesens ausstrahlt, erhebt er sie zur Erotik, die den Menschen zur höchsten Intensität der Liebesleidenschaft befähigt und ihm die erhabensten Ekstasen der Beglückung gewährt.

Damit wird das weibliche Geschlecht zu einer radikalen Umstellung und Umgestaltung seiner sexualmoralischen Vorstellungen kommen.

Die heutige Empfindungslosigkeit der Frau mit all ihren Konsequenzen für Glück und Gesundheit beider Geschlechter, eine Folge der willenlosen Unterordnung der Frau unter die sexuellen Wünsche des Mannes, wird dem Erwachen der weiblichen Erotik Platz machen. „Für beide Geschlechter wird es als unmoralisch gelten, Glück zu empfangen ohne es zu bereiten, und da jede hohe Moral der Mitmenschen nicht zu einer unmoralischen Handlung verleiten soll, so ist dieser Forderung auch durch die Zweite enthalten, daß das weibliche Geschlecht durch seine Willenlosigkeit das männliche nicht verleiten darf, stets Glück zu empfangen, ohne Rücksicht darauf, ob es auch Glück bereitet … Ehrfurcht vor dem eigenen Glücke, vor der vollen Entfaltung der eigenen Seele ist moralischer als die rücksichtsloseste Selbstverstümmelung, und sie muß vom weiblichen Geschlecht mit allem Nachdruck verlangt werden.“30

In dieser Abkehr und Befreiung von der Vorherrschaft der männlich orientierten Sexualität liegt die Neugeburt der Erotik. Bisher war der erotische Impuls immer einseitig. Die Kraftausstrahlung des einen Geschlechtspartners bewegte sich nach dem festen Pol des andern hin. Nun werden von beiden Seiten aktive Strömungen ausgehen, die sich auf dem Wege begegnen und frei ineinander überfließen. Und aus diesem sinnreichen Kräfteverhältnis werden sich viele neue Möglichkeiten zu potenzierter Leistung und gesteigerter Wirkung ergeben.

„Die Familie als Zwangsfaktor wird umgebildet zu Gruppen, zu Beziehungen, zu Wahlfamilien, die durch die Umstellung der Frau von ihrer bislang nur männlich bedingten und reagierenden Sexualität auf eine wirklich weibliche, deren Wesen genau so der Freundschaft, Kameradschaft, Gefolgschaft fähig ist, in anderen Formen, wie das bisherige männliche Sexualleben. Das Aufhören der Hörigkeit der Frau wird zeigen, daß die Frau vielleicht stärker als der Mann befähigt ist, Sitte oder Gesellschaftsordnung zu bilden, nur in einer weniger ‚vereinfachenden‘ Art, als der Mann. Das Recht und die Moralbegriffe, die sogenannte ‚Wahrheit‘ des Mannes werden gänzlich zerstört werden müssen, und werden sich als Unrecht und Unwahrheit erweisen, eben wegen ihrer vereinfachenden Unterdrückungsabsicht.“31

Nicht die Banalität der Geraden, des unveränderlichen „kürzesten Weges“, sondern eine Fülle schöner Kurven wird die Geschlechter zueinander führen.

Das neue Verhältnis der Gatten zu einander ergibt ein neues Verhältnis der Gatten zu den Kindern. Auch hier wird die grobe Eindimensionalität der autoritativen Überordnung einer freien, schenkenden Gegenseitigkeit weichen.

Wie in der Vaterschaftsfamilie die Frau ein Besitzstück des Mannes ist, so sind die Kinder Eigentum der Eltern. „Das ist mein Kind, damit kann ich machen, was ich will!“ Die Kinder sind dem Willen der Eltern ausgeliefert und zur Unterwerfung unter deren Gewalt und Autorität bis zur Volljährigkeit gezwungen. Andrerseits werden sie durch ein Übermaß von Sorge und Liebe zu unselbständigem Egoismus verzogen.

Heute ist in unzähligen Fällen die Sorge um die Kinder der letzten Endes entscheidende Grund dafür, daß unsittlich gewordene Ehen weiter bestehen. Was soll aus den Kindern werden, wenn Mann und Frau sich trennen?

In der künftigen Gesellschaft wird die Aufzucht und Erziehung der Kinder nicht mehr Sache der Eltern, sondern eine der wichtigsten Angelegenheiten der sozialen Gemeinschaft sein.

Das Kind wird nicht mehr der Mutter oder dem Vater, sondern der Kommune geboren. Ihr gehört es an; sie nimmt neben den Eltern an seiner Wartung, Pflege und Erziehung teil. Bei ihr, nicht bei den Eltern, liegen alle letzten Entscheidungen. Allmählich und unter sorgsamster Schonung aller mütterlichen Instinkte, aber mit unablässiger und unbeirrbarer Konsequenz wird das Kind mehr und mehr dem mütterlichen Einfluß entzogen, denn es soll nicht mehr, wie früher, in der Sphäre des durch Blutsbande bedingten Familien-Egoismus heranwachsen, sondern ein freier Weltbürger werden, im Geiste genossenschaftlicher Brüderlichkeit und gesellschaftlicher Solidarität. Indem so die Gesellschaft ihre Interessen wahrt, verhilft sie zugleich dem Kinde zu höchsten Persönlichkeitswerten; denn kaum jemals sind die Eltern die geeignetsten Erzieher der Kinder gewesen.

Die sozialistische Gesellschaft braucht viele Kinder, hat Interesse an großem Kinderreichtum, denn Kinder werden Produzenten, also Werte-Erzeuger. In einer Zeit, da der Mensch ein Vielfaches seines Bedarfs zu erzeugen vermag, stellt er eine Quelle gesellschaftlichen Reichtums dar. Je mehr schaffende Menschen, desto reicher die Gesellschaft.

Wie an großem Kinderreichtum wird die Gesellschaft — im logischen Zusammenhang damit — das höchste Interesse an großer Ehehäufigkeit haben. Sie wird daher die Eheschließung möglichst erleichtern, wird Ehehindernisse beseitigen, Formalitäten abkürzen oder forträumen, den Willen

zur Eheschließung unterstützen. Der beiderseitige Entschluß, niedergelegt in einer einfachen Erklärung, wird genügen. Ebenso wird der Lösung der Ehe keinerlei formale Schwierigkeit im Wege stehen.

Von allen Fesseln befreit wird das Sexualleben der Menschen eine solche Entfaltung erleben und sich durch Selbsterziehung so veredeln, daß es, immer getragen von dem Bewußtsein höchster Verantwortlichkeit dem Ganzen gegenüber, das bloß quantitative Vermehrungsbedürfnis zu einem unendlich verfeinerungsfähigen qualitativen Auslesebedürfnis umwandelt und steigert.

Als Mittel zur Erzeugung menschlicher Produktivkräfte gliedert sich die Ehe als wichtiges Teilglied ein in den gesellschaftlichen Gesamtorganismus und wird soziale Institution; entkleidet ihres bisherigen rein privaten Charakters wird sie damit neben der Arbeit stärkste Wurzel des Bestandes und wertvollstes Vehikel der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft.

Mit der generativen Leistung für die Gesellschaft aber ist die Abhängigkeit der Sexualbeziehungen vom sozialen Ganzen erschöpft. Darüber hinaus nimmt die Ehe, der lästigen und unanständigen Rücksichtnahme auf ökonomische und konventionell-soziale Notwendigkeiten überhoben, rein personalen Charakter an.

Das Kind hingegen ist jetzt mitten hineingestellt in die Gesamtheit, und schlägt die Brücke zu ihr von der Verbindung zweier Einzelmenschen.

Bisher war es umgekehrt: die Gatten standen in engster Verbindung mit dem Staatsorganismus, an den sie in ihrer Sexualbeziehung durch ein verlogenes Abhängigkeitsverhältnis gekettet waren. Das Kind dagegen war reine Privatangelegenheit und spielte im Gesamtleben nur eine untergeordnete Rolle. Indem sich nun das entgegengesetzte Verhältnis herausbildet — d. h. die Ehe zwar (das ist ja im sozialistischen Zeitalter selbstverständlich) eine dem Ganzen verantwortliche, in sich selbst aber unabhängige Individualbeziehung zweier Menschen wird, die Kinder hingegen vom ersten Lebenstage an mitten in der Gemeinschaft stehen, wird das Schwergewicht von der älteren, erzeugenden, auf die jüngere, erzeugte Generation übergehen. Ein unausgesetzter Impuls, eine immer weiter sich ausbildende Vorwärtsbewegung, eine durch keine Reaktion mehr gehemmte Aktion wird sich aus dieser Gewichtsverschiebung entwickeln.

Indem die Gesellschaft für ihre wirtschaftlichen Interessen sorgt, erfüllt sie so zugleich ein ethisches Postulat; sie legt die Initiative der Kulturentwicklung in die Hände der jüngeren Generation.

Eine Aera heute ungeahnter Artkultur bricht damit an, ein ganz neues Zeitalter der Menschwerdung.

Wie die sozialistische Gesellschaft einmal die Grundsätze ihres neuen Sexuallebens ethisch formulieren und rechtlich fixieren wird, ist eine Frage, deren Beantwortung sich aus den realen Verhältnissen der jeweiligen Situation und Sozialkonstellation ergibt.

Die ideologische Diagonale entspricht immer dem Parallelogramm der sozialen Kräfte, in dem sie gezogen wird. Und die Weltgeschichte beweist tausendfältig, daß die Menschheit zu jeder Zeit die richtige Formel für die Notwendigkeiten ihrer Entwicklung gefunden hat.

Elfriede Friedländer hat in einer auf breite Agitationswirkung angelegten Broschüre32 für die erste Phase der sozialistischen Zukunft, die noch mit der Zwangsorganisation des Staates belastet ist und die bureaukratische Regelung der Lebensbeziehungen unter den Menschen noch nicht fallen zu lassen vermag, einige Vorschläge für eine paragraphierte Sexualordnung gemacht. Danach sollen die endgültigen, in Gesetzen oder Vollzugsanweisungen niederzulegenden Bestimmungen lauten:

  1. Das Geschlechtsleben in allen seinen Formen ist durchaus Privatangelegenheit jedes Einzelnen. Es gibt also keine vom Staate festgesetzten vorgeschriebenen Weihen oder Zeremonien beim Eingehen eines geschlechtlichen Verhältnisses. Religionen oder kulturellen Bünden steht es hingegen vollständig frei, durch irgendwelche Zeremonien das geschlechtliche Leben von Einzelnen oder von Gemeinschaften zu feiern und zu weihen.
  2. Die Kinder werden vom ersten bis zirka zwanzigsten Jahre vom Staate erhalten. Ebenso die schwangeren, stillenden und erziehenden Mütter.
  3. Wer mit einem Menschen unter achtzehn Jahren geschlechtlich verkehrt, wird bestraft.
  4. Wer geschlechtskrank ist und mit einem Menschen geschlechtlich verkehrt, wird der zwangsweisen Spitalbehandlung zugeführt, im Wiederholungsfalle außerdem zu Zwangsarbeit verurteilt.
  5. Ärztliche Untersuchung jedes Menschen in zu bestimmten Zeitabschnitten bei den zu errichtenden Gesundheitsämtern ist obligatorisch.
  6. Alle mit dem Geschlechtsleben zusammenhängenden Verbrechen, wie Notzucht, Lustmord, Mißhandlung und gewaltsame Verletzung, werden ebenso bestraft wie alle gewaltsamen oder mörderischen Attentate. (Es ist selbstverständlich, daß Ehebruch, Bigamie, Polygamie, Homosexualität keine Verbrechen sind.)
  7. Die Herstellung und der öffentliche Vertrieb von Präventivmitteln sind gesetzlich gestattet.
  8. Die Abtreibung der Leibesfrucht ist nicht strafbar, insofern sie von einem ordentlichen Arzt und in einem für die Frau ungefährlichen Zeitpunkte ausgeführt wird.
  9. Mit schweren, vererblichen Krankheiten belastete Menschen (Trunksucht, Geisteskrankheit, Syphilis usw.) werden von Staatswegen auf die leichteste und schmerzloseste Weise zeugungsunfähig gemacht.

Als Übergangsbestimmungen kommen in Betracht:

  1. Sofortige Einführung der obligatorischen Zivilehe.
  2. Die Ehegatten können sich scheiden lassen, wenn ein Teil vor dem Standesamt den Wunsch nach Scheidung ausdrücklich ausspricht.
  3. a) Der uneheliche Vater ist zur selben Leistung von Erziehungsbeiträgen verpflichtet wie der eheliche. Ist die Vaterschaft unsicher, so wird jeder von den in Betracht kommenden Männern zur Alimentationspflicht gleichzeitig herangezogen. b) Der geschiedene Mann ist in Bezug auf die Erhaltung der Kinder zur selben Leistung wie der verheiratete verpflichtet.
  4. Staatliche obligatorische Mutterschaftversicherung für die Zeit der Schwangerschaft und die Stillzeit.
  5. Übernahme der Versorgung der Kinder und Jugendlichen durch den Staat zunächst bis zum vierzehnten, sobald als möglich bis zum zwanzigsten Lebensjahr. Im Moment der vollkommenen Durchführung dieser Maßregel entfällt Punkt 3 a und 3 b.
  6. Jede Geschlechtskrankheit unterliegt als ansteckende Krankheit der Anzeigepflicht und zwangsweisen Behandlung.
  7. Sofort einsetzende Aufklärung über Geschlechtskrankheiten in breitestem Maße; Lichtbilder, Demonstrationen, Spitalsführungen, Vorträge, obligatorische Kurse für Arbeiter (Arbeiterräte).
  8. Aufhebung jeder Sonderbestimmung für Prostituierte, der Sittenkontrolle, des Kontrollbuches usw., Schließung der Bordelle. (Falls eine Gruppe von Mädchen allein, oder von Männern und Frauen sich zu einer promiskuen Gemeinschaft zusammenschließt, kann gegen diese Lebensform nichts eingewandt werden, falls die ihr Angehörigen ihrer Arbeitspflicht nachkommen.)
  9. Selbstverständliche sofortige Ausdehnung der Arbeitspflicht und des Alkoholverbots auf die Prostituierten.

Die Verfasserin bemerkt zu ihren Vorschlägen: „Diese Vorschläge sind sicherlich geeignet, den heftigsten Widerspruch, die größtmögliche sittliche Entrüstung nicht nur bei den Bourgeois, sondern auch bei vielen Proletariern hervorzurufen. Und doch bewegen sich alle Maßnahmen der Sowjet-Regierung Rußlands, wenn auch zögernd und unbewußt, auf dieser Linie. Das kann nicht anders sein. Die historische Aufgabe des Kommunismus ist es, den Götzen der kapitalistischen Kultur rücksichtslos zu zerschmettern. Nur wenn der ganze moralische Bau, der heute noch Gesellschaftsordnung heißt, zusammengestürzt ist, nur dann wird der schmerzensvolle Weg frei in ein noch unvorstellbares und doch so nahes Land neuer Schönheit, neuer Freiheit, neuen Glückes, neuer Kultur!“

Die Berufung auf Rußland wirkt nicht sehr überzeugend angesichts der Tatsache, daß dort der Versuch zu einer Neuordnung der Verhältnisse im Sinne dieser Leitgedanken gründlich Fiasko gemacht hat. Nur fällt dieser Mißerfolg nicht zu Lasten des Kommunismus, sondern der dort zur Anwendung gelangten fehlerhaften und historisch unmöglichen Methode, den Kommunismus zu verwirklichen. Von dieser Schiefheit der Vergleichslogik abgesehen bewegt sich die Durchführung der entwickelten Vorschläge auf der Linie der Entwicklung zum Kommunismus, wenn sie zunächst auch nur dessen erste Phase illustriert.

Mag im Übrigen Elfriede Friedländer recht behalten, wenn sie die sozialistische Sexualordnung als ein „so nahes Land“ begrüßt, oder mag Müller-Lyer besser beraten sein, wenn er meint, daß wir von diesem Lande „durch einen tiefen Abgrund getrennt, noch sternenweit entfernt“ seien — jedenfalls werden in der neuen Aera alle Bedingungen geschaffen sein, die einen jetzt noch unvorstellbaren Aufschwung unserer Fähigkeiten zur Differenzierung und eine Durchdringung des gesamten Lebens mit den feinsten und stärksten Impulsen einer geläuterten und gesteigerten Erotik herbeiführen können.

Noch ein Einwand ist zu erledigen, der auf aller Lippen steht:

Wird die neue Auffassung vom Wesen der Geschlechtlichkeit, die Leichtigkeit und Formlosigkeit im Schließen und Trennen der Ehe, die Befreiung des Mannes von der Fürsorge für Mutter und Kind und die Befreiung der Frau von all den sexualethischen Hemmungen, die ihr Triebleben beherrschte — werden all diese Momente nicht einen starken Anreiz zur Frivolität, Zügellosigkeit und Anarchie im Geschlechtsverkehr bilden? Wird es nicht gewissenlose Männer genug geben, die ohne eine tiefere sittlichere Verpflichtung gegenüber dem Weibe, dem Nachwuchse, der Gesellschaft, eingedenk zu sein, nur der Befriedigung ihrer Triebe nachhängen? Werden nicht dadurch, nachdem so viele Mißstände beseitigt worden sind, neue Quellen des Unglücks sich erschließen? Wird die auf einem Gebiet tolerierte Schrankenlosigkeit sich nicht verhängnisvoll in andere Gebiete eindrängen und die für die Gesellschaft so notwendige und unerläßliche Selbstzucht untergraben? Wird diese Laxheit und Unbeherrschheit, dieses sexuelle Sich-Ausleben und Aufgehen im Genuß die Menschheit nicht in einen Abgrund der Verwahrlosung stürzen?

Nun, die in sexualibus arg verkommene Denkweise und verwilderte Phantasie der Durchschnittsbürger von heute weiß in der Tat viele schreckhaft schlüpfrige Bilder von der „Karnickelwirtschaft“ im sozialistischen Zukunftsstaate auszumalen. Und nirgendwo ist die Beharrung in überlieferter Gewohnheit, der Konservatismus am Gegebenen, selbst in den Kreisen aufgeklärter Proletarier, so groß und mächtig, wie auf dem Gebiete des Sexuallebens. Hier herrscht allgemein die dickste Luft der Unaufgeklärtheit, der Rückständigkeit und Befangenheit, des tiefen Mittelalters. Selbst die törichtsten Abschreckungsmanöver und handgreiflichsten Demagogien finden willige Aufnahme.

In Wirklichkeit wird die Entwicklung des Sexuallebens voraussichtlich genau den entgegengesetzten Verlauf nehmen, und zu Erscheinungen führen, die die Gesellschaft weit über ihr heutiges Niveau hinausheben werden.

Die freie Ehe wird, obwohl leicht lösbar, doch festeren Bestand haben, als die Ehe von heute, weil die seelische Zuneigung, auf der sie beruht, das innigste Band ist, das Menschen verbinden kann. Sie ist ja keine ökonomische, auch keine rein sinnliche, sondern eine erotische, seelisch-geistige Lebensgemeinschaft der Gatten. Eben weil sie von Anbeginn an frei ist von ökonomischen Motiven, die im Liebesbund der Menschen wie Fremdkörper wirken, weil die unselige Verquickung von Wirtschaft und Liebe ein Ende gefunden hat, hat sie Aussicht auf längeren Bestand. Aber gleichviel, ob von kurzer oder langer Dauer: immer wird sie eine sittlich wertvolle Gemeinschaft sein, weil sie auf Liebe beruht, und eine biologisch wertvolle, weil sie das Ergebnis einer von allen Störungen und Ablenkungen befreiten Zuchtauslese darstellt. (Liebesbeziehungen, die sich als biologischer Widersinn darstellen — die Liebe zu Krüppeln usw. — sind letzten Endes immer auf hysterische Pervertierung, Verkennung der wirklichen Motive, nämlich Eitelkeit, Mitleid, Sensations- und Oppositionslust, zurückzuführen.)

Die Erfahrung lehrt, daß der freieste Mensch die Freiheit am wenigsten mißbraucht. „Vor dem Sklaven, wenn er die Kette bricht, vor dem freien Manne erzittre nicht.“ Ein lüsterner Ehekrüppel von heute, hineingestellt in die Welt der freien Liebesehe von morgen, würde sicher nur auf galante Abenteuer sinnen und sexuelle Orgien feiern wollen. Der Mensch des sozialistischen Zeitalters aber steht dem Problem von einer ganz anderen Voraussetzung aus gegenüber.

Frei von der Gebundenheit an materielle Interessen, die in der Welt des Privatbesitzes letzten Endes immer entscheidend sind für alle Lebensformen und Lebensbeziehungen, frei auch von den Verwesungsdünsten dieser versinkenden Gesellschaft, deren vergiftete und verlotterte Moral das Erhabene zur Grimasse verzerrt, durchschreitet der sozialistische Mensch eine Erziehung, die der Sexualität die Weihe geheiligter Natürlichkeit verleiht, die im Weibe die freie und selbstherrliche Liebes- und Lebenspartnerin zu erblicken lehrt, und die in der Ehe die freudigste, aktivste, schöpferische Erfüllung des Daseins zum Nutzen des Gesellschaftsbestandes und der Arterhaltung, die höchste und feierlichste Form menschlicher Beglückung überhaupt wertet und ehrt.

Dieser neue, freie reine Mensch wird der Träger einer neuen, freien, reinen Sexualethik sein.

Jeder Rückfall in die sexuellen Frivolitäten der bürgerlichen Epoche, jeder Mißbrauch der errungenen Freiheit, jeder Versuch zu neuer Verquickung seelischer und materieller Interessen in den Beziehungen der Geschlechter wird zuschanden werden an dem tiefen Ernst und der erhabenen Würde, mit der das neue Geschlecht das Mysterium seiner neuen Ehe schützt. Denn sein Aufstieg, sein Bestand, seine ganze Zukunft hängen davon ab.

Schluß.

So führt der Weg aus dem Chaos und der Wüste der Ehesklaverei und Eheprostitution von heute zur freien Höhe sozialistischer Liebesgemeinschaft, zu einer neuen Welt des erotischen Glückserlebnisses, das kein häßlicher Egoismus befleckt, keine Vermarktung entwürdigt, keine materielle Abhängigkeit erniedrigt, keine rechnerische Spekulation zum Geschäft macht. So findet die sozialistische Welt der ökonomischen Freiheit und sozialen Solidarität ihren Reflex auch im Bilde der neuen Geschlechtlichkeit, der neuen Sexualität, der neuen Ehe.

Ohne die Sozialisierung der Frau bleibt alle ökonomische Befreiung ein leeres Gerüst, alle soziale Neuordnung eine tote Konstruktion, alle zukünftige Kultur eine unbeseelte Form.

Ergreift aber die Revolution das gesamte menschliche Dasein als umfassendes Ereignis, krönt sie die Sozialisierung des ökonomischen und gesellschaftlichen Lebens mit dem Sozialismus der Liebe, dann wird alle Gebundenheit der Formen gelöst zu bewegter Freiheit, alles Stückwerk vollendet zum Ganzen, aller Mechanismus gewandelt zum Organismus, der durchtränkt und gespeist wird vom lebendigsten Leben.


Fuente: Otto Rühle, Die Sozialisierung der Frau, Dresden (Buchholz-Friedewald): Verlag Am anderen Ufer, s. f. [1922], 56 págs.; imprenta Max Hänig, Dresde. Transcripción hecha a partir de las imágenes del ejemplar de la Freie Universität Berlin (antes del Institut für politische Wissenschaft), digitalizado por Refubium (urn:nbn:de:kobv:188-refubium-26601-9) y archivado en la Deutsche Nationalbibliothek (d-nb.info/1204429057); facsímil de 69 imágenes, con el texto en las imágenes 9-62 (págs. 3-56). El OCR propio (tesseract) solo sirvió de apoyo. El folleto no indica edición ni fecha: la dedicatoria está fechada en febrero de 1922, y una nota al pie del índice dice que «la primera edición (1.er-10.º millar) apareció con el título Liebe, Ehe, Familie» (véase en este archivo Liebe - Ehe - Familie, 1921, OR1921-29); en la portada hay una anotación manuscrita «[1924]» (el catálogo la recoge como «[1924?]»), y la bibliografía de Stecklina (2002) registra una 2.ª edición (20.º-30.º millar) y una 3.ª de 1924, de modo que este ejemplar podría ser una reimpresión posterior; se fecha por la dedicatoria. Sello de la Freie Universität sobre el comienzo de la pág. 48: las palabras tapadas se dan entre corchetes con interrogación. Se respetan la ortografía y las erratas del original («gleichgiltig» junto a «Gültigkeit», «blos», «thoretisch», «Prostition», «prinzipell», «Polyginie», «Mutterschaftversicherung», «Unbeherrschheit», «beim ihm», «daß heißt», «ihrem ökonomischem Interesse», «Eheverhältnissen von heute», «die Verminderung und dem Verschwinden», «während Ehefesseln ihn an eine andere kettet»), incluidas las erratas de sentido «verantwortliche Großfamilie» (por «verwandtschaftliche», pág. 42), «100 Herdfrauen» (por «Herdfeuer», pág. 42) y probablemente «mit dem ungebildeten Manne» (la edición de 1921 dice «ungeliebten», pág. 47); se corrige sin indicarlo la falta de espacio en «vergleichenmit». Los nombres propios se dejan como se imprimieron («Westermann», «Oliva Schreiner», «Maadelung», «E. Diederich»). Las notas del autor (en el original, llamadas con asteriscos que se reinician en cada página) se numeran correlativamente. Las cursivas reproducen el espaciado del original; los espacios en blanco y las capitulares que separan grupos de párrafos no se reproducen. Los comentarios S. n del código marcan el comienzo de cada página impresa.

  1. Müller-Lyer, Phasen der Kultur. — Formen der Ehe, der Familie, der Verwandtschaft. — Die Familie. — Phasen der Liebe. Alle bei A. Langen, München. ↩

  2. H. Cunow, Die Verwandtschaftsorganisation der Australneger. — Zur Urgeschichte der Familie und Ehe. — Die Marx’sche Geschichts-, Gesellschafts- und Staatstheorie. Buchhandlung Vorwärts, Berlin. ↩

  3. Siehe hierzu auch Fr. Engels, Ursprung der Familie (Dietz, Stuttgart), X. Aufl., S. 13/14. ↩

  4. H. Cunow, Die Marxsche Geschichts-, Gesellschafts- und Staatstheorie. II. T. S. 114. ↩

  5. Müller-Lyer, Phasen der Liebe. S. 142. ↩

  6. H. Cunow, Die Marx’sche Geschichts-, Gesellschafts- und Staatstheorie II. T. S. 128. ↩

  7. Müller-Lyer, Die Familie. S. 121/22. ↩

  8. Müller-Lyer, Phasen der Liebe. S. 156. ↩

  9. Elisabeth Busse-Wilson, Die Frau und die Jugendbewegung. (Verlag Adolf Saal, Hamburg.) S. 23. ↩

  10. Eduard Fuchs, Sittengeschichte, I. Bd. S. 16/17. ↩

  11. Fr. Engels, Herrn Eugen Dührings Umwälzung der Wissenschaft. Dietz, Stuttgart S. 89. ↩

  12. H. Cunow, a. a. O. S. 271. ↩

  13. Müller-Lyer, Der Sinn des Lebens. S. 42. ↩

  14. Siehe auch Kautsky, Ethik und materialistische Geschichtsauffassung. S. 57 bis 68 (Dietz, Stuttgart) und Cunow, a. a. O. S. 271/276. ↩

  15. Müller-Lyer, Der Sinn des Lebens. S. 43. ↩

  16. Grete Meisel-Heß, Die sexuelle Krise, S. 59 (Verlag E. Diederich, Jena). ↩

  17. A. Kollontay, Die neue Moral und die Arbeiterklasse, S. 52 (Verlag Seehof, Berlin). ↩

  18. A. Kollontay, a. a. O., S. 59. ↩

  19. Elfr. Friedländer, Sexualethik und Kommunismus, S. 22 (Verlag Neue Erde, Wien). ↩

  20. Elis. Busse-Wilson, a. a. O., S. 52/59. ↩

  21. Kurt H. Busse, Die Sozialisierung der Frauen. Der Sozialist, Heft 18 (VI) S. 318. ↩

  22. A. Kollontay, a. a. O. S. 55. ↩

  23. Die neue Generation. X. Jahrg. S. 192. ↩

  24. Müller-Lyer, Phasen der Liebe, S. 167. ↩

  25. Forel, Die sexuelle Frage, S. 572 (E. Reinhard, München). ↩

  26. Mittgart, ein Weg zur Erneuerung der germanischen Rasse. ↩

  27. Siehe hierzu auch Aage Maadelung, Zirkus Mensch. ↩

  28. Fr. Engels, Ursprung der Familie, S. 62. ↩

  29. Siehe auch Otto Rühle, Das kommunistische Schulprogramm, S. 12/13 (Verlag Aktion, Berlin). ↩

  30. M. v. Kemnitz, Erotische Wiedergeburt, S. 196. ↩

  31. Raoul Hausmann, Die Erde, I. 13, S. 376. ↩

  32. Sexualität und Kommunismus, Wien, 1920. ↩