Liebe - Ehe - Familie
Von Otto Rühle
I.
Hunger und Liebe regieren nach einem Worte Schillers das Getriebe der Welt.
Hunger — das heißt: der Selbsterhaltungstrieb des Individuums, das Streben nach materieller Versorgung. Liebe — das heißt: der Selbsterhaltungstrieb der Gattung, das Streben nach Fortpflanzung der Rasse. Im erweiterten und übertragenen Sinne bedeutet also Schillers Wort: Die Produktion von Lebensgütern und die Produktion von Menschen bilden die Angelpunkte des menschlichen Daseins.
Beides sind gesellschaftliche Angelegenheiten, als solche den Gesetzen der Gesellschaftsentwicklung unterworfen und in Form wie Inhalt durch die Geschichte bestimmt. Nicht nur die Produktionsverhältnisse und die Stellung des Menschen im Wirtschaftsprozeß, auch die Generationsverhältnisse1 und die Beziehungen der Geschlechter zu einander ändern sich mit den Stufen und Phasen der geschichtlichen Entwicklung. Wie jedes Zeitalter seine besondere Art hat, zu arbeiten und den Arbeitsertrag zu verteilen, also sein ihm eigentümliches Produktionssystem und seinen spezifischen Wirtschaftscharakter, so hat es auch seine besonderen Eheformen und Generationsverhältnisse, sein charakteristisches Sexualleben. Alle soziologischen Erscheinungen stehen miteinander im Zusammenhang, im Verhältnis der Wechselbeziehung und Wechselwirkung. Einer bestimmten Stufe der Nahrungsproduktion entspricht eine bestimmte Art der Familie und Ehe. Sobald auf dem einen Kulturgebiet größere Umwandlungen stattfinden, können auch auf den anderen Gebieten Veränderungen auf die Dauer nicht ausbleiben.
Die Revolution, indem sie die kapitalistische Epoche beendet, um die sozialistische zu eröffnen, bedeutet zugleich eine Revolution auch des gesamten sexuellen, ehelichen und generativen Lebens.
Geschlechtsverhältnis, Ehe und Familie machen im Rahmen der Gesellschaftsrevolution eine revolutionäre Umwandlung ihrer Form und ihres Inhaltes durch.
Das geneonomische2 Bild jeder Epoche ergibt sich aus dem geschichtlichen Zusammenhange. Seine Erfassung und Fixierung ist die Aufgabe der historisch orientierten Soziologie.
Müller-Lyer hat die historisch erfaßbaren Erscheinungsformen der Liebe, Ehe und Familie, der Fortpflanzung und Arterhaltung mit großer Gründlichkeit studiert, ihre Voraussetzungen, Zusammenhänge und Folgewirkungen innerhalb des gesamten Kulturkomplexes aufgeschlossen, und in seinen bedeutsamen soziologischen Werken („Phasen der Kultur“, „Formen der Formen der Ehe, der Familie und der Verwandtschaft“, „Die Familie“, „Phasen der Liebe“ — alle bei A. Langen, München) einen Ueberblick über den gesamten geneonomischen Phasenverlauf gegeben.
Er stellt fest, daß sich die geneonomische Entwicklung, also der Gesamtablauf des sexuellen, ehelichen und generativen Lebens in drei große Epochen einteilen läßt, nämlich die verwandtschaftliche, die familiale und die personale Epoche.
Die verwandtschaftliche Epoche ist die Epoche der niedrigsten Entwicklungsstufe der Menschheit, etwa bis zu dem Zeitpunkte, da die Menschen in das Licht der überlieferten Geschichte treten. Vereinzelte Züge und restliche Bestandteile ihres Bildes finden sich heute nur noch bei tiefstehenden Naturvölkern, die nahe an die Tierheit heranreichen. Sie fällt zusammen mit den sozialen Formationen der Herde, der Horde und der Sippe und endet mit der Entstehung der Familie, die das Aufkommen des Privateigentums in den Händen des Mannes zur Grundlage hat.
Ursprünglich lebten die Menschen — halbe Tiere noch — wohl in Herden beisammen, in denen Gleichheit herrschte wie bei gesellig lebenden Tieren. Da die Stärkeren und Gewandteren aus der Menge nur undeutlich und gelegentlich als Führer hervorragten, bestand in geschlechtlicher Beziehung wahrscheinlich Promiskuität (d. h. ehelose Gattengemeinschaft). Die Meinungen der Gelehrten hierüber sind sehr geteilt, doch hat diese Annahme die meiste Wahrscheinlichkeit für sich.
Allmählich bildete sich die Herde zur Horde um. Die ältesten und stärksten der Männer wurden Führer, Warner, Herrscher. Ihre physische Ueberlegenheit sicherte ihnen im Kampfe um das Weib gewiß eine Vormachtstellung gegenüber den Rivalen. Gleichwohl blieben innerhalb der primitiven sozialen Ordnung Mann und Frau vorerst noch gleichgestellt. Erst mit zunehmender Verbesserung der Werkzeuge und Waffen trat eine Differenzierung der Geschlechter ein. In einer reinen Tierherde sucht sich jedes Individuum selbst seine Nahrung, und was der Einzelne vorfindet, verzehrt er sofort. Zu einer ausgeprägten geschlechtlichen Arbeits
teilung liegt keine Ursache vor. Mit der Erfindung der Feuertechnik und einer wirkungsvollen Waffe aber mußte die soziale Ordnung der Urgesellschaft eine vollkommene Umwälzung erfahren. Der Mann, als der Stärkere, wurde nun ausschließlich Waffenträger. Die Handhabung des Schießbogens und Wurfspeers erfordert ganz besondere Uebung, der sich bei den Jägervölkern schon die Knaben mit größtem Eifer hingeben. Die Frau dagegen, als die durch Geschlechtsfunktionen stärker gebundene, wandte sich nun ausschließlich der Bewahrung des so schwer zu entflammenden Feuers zu, sowie dem Sammeln der spärlichen pflanzlichen Nahrung, dem Bau der Hütte, der Zubereitung der Speisen und allen jenen mühsamen und kleinlichen Geschäften, die der Mann als Jäger und Haupternährer verschmähte. Durch die wirtschaftliche Ueberlegenheit des Mannes geriet daher die Frau bald in wirtschaftliche Abhängigkeit von ihm, sie wurde seine Dienerin und ihm untertan. Und da niemand zwei Herren dienen kann, so nahm jeder Mann eine Frau für sich. Dieses eheliche Verhältnis wurde noch gefestigt durch die Zersplitterung, die durch das unfruchtbare Klima verursacht wird und die der Bildung von Sonderfamilien besonders günstig ist.Die ersten Ehefrauen waren im Krieg erbeutete Frauen anderer Horden oder durch Raub in die Gewalt des Mannes gebrachte Stammesfremde, die als solche der Knechtschaft völlig wehrlos überliefert waren. Mit der Zeit griff das Herrentum des Mannes auch auf die stammesgleichen Frauen über, die als Herdengenossinnen bis dahin gleiches Recht genossen hatten. Als der in wirtschaftlicher Hinsicht und infolge der Geschlechtsfunktionen schwächere Teil verfielen sie der Sklaverei des Mannes, der sie als ein Stück seines Privateigentums betrachtete und behandelte.
Diese Sklaverei ist die Ehe der primitiven Stufe. Sie hatte mit geschlechtlichen Beziehungen zunächst nichts zu tun. Jedenfalls wurde sie nicht als Geschlechtsgemeinschaft geschlossen. Seelische Regungen, Liebe, Zuneigung der Herzen spielten dabei keine Rolle. Da der Mann von Natur polygam ist und dem freien geschlechtlichen Verkehr nichts im Wege stand, empfand er keinerlei sexuelle Nötigung zur Ehe, die ihn eher gehindert hätte, seine animalischen Geschlechtsbedürfnisse so abwechslungsreich und so oft als möglich zu befriedigen. Weshalb aber ging er die Ehe ein? Nicht weil er in der Frau die Geliebte, — nein, weil er in ihr die Arbeitskraft sah, sie war ihm nicht Geschlechtspartnerin, Lustweibchen, sondern Magd, Arbeiterin. So wurde ihm die Ehe eine Angelegenheit der Oekonomie, nicht der Geneonomie. Und die Frau stand als Objekt, als Passivum dem überlegenen Manne ohnmächtig gegenüber, ohne der Ehe ihrerseits ein besonderes Gepräge zu geben.
Die Frau hatte zu arbeiten. Das war ihre erste Aufgabe. Alle schwere, mühselige und niedrige Arbeit fiel ihr zu. Dann hatte sie Kinder zu gebären und aufzuziehen, die der Mann als Arbeitskräfte und später als Erben schätzte und begehrte. Erst in zweiter Linie war sie Geschlechtswesen, kam sie als Weib und Mutter in Betracht.
Der Geschlechtsumgang war roh, tierisch und lediglich von der Zweckbestimmung diktiert. In ihm existierten nur die für die Fortpflanzung der Art unerläßlichen, primitiven Liebesempfindungen, beim Manne die geschlechtliche Anziehung, bei der Frau die Mutterliebe. Naiv-tierische Elementarempfindungen, mehr Triebe, Instinkte. Alle höheren sekundären Liebesgefühle, die — in Verbindung mit jenen — erst eigentlich das Bild der Liebe ergeben, fehlten noch gänzlich. Man kannte keine sexuelle Eifersucht, legte auf Keuschheit und Jungfräulichkeit keinen Wert, besaß keinerlei geschlechtliches Schamgefühl, war gleichgültig in Bezug auf die Vaterschaft, machte zwischen Ehelichkeit und Unehelichkeit der
Kinder keinen Unterschied und war völlig unberührt von der Romantik und Poesie der Liebesleidenschaft, die auf höheren Kulturstufen als Merkmal der Beseelung und sittlichen Verinnerlichung des Geschlechtsverhältnisses gilt. Der Geschlechtsverkehr auf dieser Stufe war eben nur physischer Akt, ganz animalisch und kulturlos. Und zwischen Ehe und Geschlechtsverkehr bestand kein seelisches Bedingtsein, kein geistiges Band. Sie fanden sich nicht in höherer Einheit, bildeten keine sinnvolle organische Gemeinschaft.Eine Aenderung von grundlegender Bedeutung trat im Verhältnis der Geschlechter zueinander ein mit dem Aufkommen des Ackerbaus, der die Menschen an die Scholle fesselte, zu vorbedachter, planvoller Arbeit nötigte und zum engeren Zusammenschluß gegen feindliche Gewalten zwang. Das verwandtschaftliche Prinzip gelangte zu seiner höchsten Entfaltung. Die Horde verwandelte sich zur Sippe.
Schon bei den Jägervölkern war der Frau die Herbeischaffung der pflanzlichen Nahrung, besonders von Beeren und Wurzeln, zugefallen. Als nun der Ackerbau aufkam, wurde sie die erste Ackerbauerin; während der Mann anfänglich noch weiter auf der Jagd oder beim Fischfang herumschweifte, wurde sie die erste Seßhafte, zugleich die Eigentümerin des Ackers, die Haupternährerin der Familie. Ein so wertvolles Wesen gibt die Sippe natürlich nicht gern heraus. Will der Mann heiraten, so muß er die Braut der Sippe abdienen. Er siedelt nun in die Muttersippe über, wo die Sippengenossen der Frau die Herrschaft ausüben, er aber zum Dienstknecht herabsinkt. An die Stelle der Raub- und Tauschehe, durch die der Jäger die Frau als sein Eigentum gewann, ist nun die Dienstehe getreten, die den Mann in die Gewalt der Muttersippe gibt. So werden Ehe und Familie matriarchal, mutterrechtlich, d. h. die Kinder gehören nicht dem Mann, sondern der Mutterfamilie. Der wirkliche Erzeuger gilt bei dem streng durchgeführtem Mutterrecht nicht einmal als mit den Kindern verwandt, sodaß der Bruder der Mutter bei ihnen Vaterstelle vertritt. Wir erleben in dieser Phase also das Schauspiel, daß der Mann völlig in die Abhängigkeit der Frau gerät, daß die Frau die Vorherrschaft in der Familie an sich reißt (Matriarchat), ja sogar in vereinzelten Fällen sich zur politischen Herrschaft (Gynäkokratie) hinaufschwingt. Ihre wirtschaftliche Ueberlegenheit bekommt ihren geneonomischen Reflex in der ehelichen Ueberlegenheit. Jakob, der sieben Jahre um die Lea, darauf weitere sieben Jahre um die Rahel diente, erscheint in der biblischen Geschichte als Repräsentant dieser Epoche, in der das Hirtenleben der Nomaden zum Ackerbau der Seßhaftgewordenen übergeht.
Bald freilich siegt dank seiner Stärke, Gewandtheit und größeren Leistungsfähigkeit der Mann wieder über die Frau. Ist er erst Ackerbauer, wird er bald der Tüchtigere. Jagd und Fischfang werden Nebenbeschäftigung. Durch Tierzüchtung, Austausch, Verkehr und Handel gelangt er zu Reichtum, den er in seiner Hand behält. Diesen Reichtum will er vererben, nicht an die Sippe, sondern an seinen Nachwuchs. Der Egoismus des Besitzes verschafft sich Geltung. Der Mann will Kinder haben, von denen er weiß, daß sie seine Kinder sind. Dazu braucht er eine Frau, die ihm allein gehört. Eine Frau, herausgelöst aus dem Verband der Sippe und in seinem Hause ihm und seiner Wachsamkeit unterstellt, ihm und seinem Geschlechtsbedürfnis ausgeliefert. Diese Frau kauft er sich, sie wird sein Eigentum, seine Sklavin und sein Genußobjekt. Er verfügt absolutistisch über sie.
So wird die Sippe gesprengt. Die Großfamilie löst sich in Einzelfamilien auf. Der gemeinsame Haushalt der Sippe zerfällt in zahlreiche Einzelhaushalte. Eine neue Phase der Entwicklung beginnt.
Sie fällt zusammen mit der Entstehung des Privatbesitzes. Das Privateigentum an Produktionsmitteln, hat zur Folge den Privathaushalt, die Privatfamilie, die Privatehe, die Privatfrau. Die Monogamie ist die ins Geneonomische übertragene Tendenz individuellen Besitzes und der individuellen Besitznutznießung.
In der Geneonomie spiegelt sich die Oekonomie, in den Formen der Ehe die fortschreitende Entwicklung der Arbeit und Wirtschaft. Das Verhältnis der Geschlechter zueinander ist das Verhältnis der Menschen zum materiellen Besitz.
II.
Der Untergang der Sippe bedeutete die Entstehung des Staates. An die Stelle der föderierten Verwandschaftsdemokratie auf genossenschaftlicher Grundlage trat die auf dem Individualbesitz aufgebaute staatliche Herrschaftsgewalt. Ein neues Prinzip und eine neue Organisationsform.
Müller-Lyer nennt diesen Uebergang von der verwandtschaftlichen zur herrschaftlichen Organisation eine der größten Umwälzungen, die die Menschheit je erfahren hat. „Die Gleichheit und Brüderlichkeit der Sippengenossen muß nun auf Jahrtausende der Knechtschaft weichen … Nicht mehr Verwandtschaft, sondern Herrschaft oder richtiger Knechtschaft — denn auf einen Herrn kommen immer zehn Knechte — heißt nun auf Jahrtausende hinaus die Ordnung, nach der die neue Gesellschaft aufgebaut ist … Die dämonische Macht des Reichtums, des Besitzes, die den Naturmenschen in den Kulturmenschen verwandelt, hat diese Umwälzung bewirkt.“
In Deutschland setzte dieser Entwicklungsabschnitt während und nach der Völkerwanderung ein.
Mit dem Privatbesitz, zunächst an Grund und Boden, war die Möglichkeit zur Bereicherung auf Kosten anderer gegeben. Die starke Gefährdung des Privatbesitzes durch herumschweifende Horden und Stämme, die noch nicht zur Seßhaftigkeit gelangt waren,
machte die Schaffung einer kriegerischen Schutztruppe nötig, die jedoch bald ihre Waffentüchtigkeit mißbrauchte, indem sie Ueberfälle machte, Kriege anzettelte, Schutzbefohlene vergewaltigte, um ihren Sippenbesitz zu entreißen und sie in Botmäßigkeit und Hörigkeit herabzudrücken. So brachte die rasch zu Macht und Ansehen gelangte *Kriegerkaste*, an deren Spitze zuerst wohl frühere Stammeshäuptlinge und Sippenoberste standen, die politischen Funktionen der erloschenen Sippe an sich. Sie entwickelte sich zu einem *erblichen Kriegsadel*, der die herrschende Gewalt des Staates in seinem Anfangsstadium (Kriegsstaat, Raubstaat, Halbstaat, Kleinstaat) repräsentierte und später die Paladine der Fürsten und Könige bildete. Die Gesellschaft machte somit eine mehrfache Differenzierung durch, eine *wirtschaftliche*: in Berufsstände (Wehrstand, Nährstand), eine *soziale*: in Klassen (Besitzende, Besitzlose), eine *politische*: in Freie und Unfreie, Herrschende und Beherrschte.Uebernahm das politische Erbe der Sippe der Staat, so fiel das ökonomische und geneonomische Erbe der Familie zu.
Die Familie wird die Zelle des neuen Aufbaus. Sie stellt den Mikrokosmos der neuen Ordnung dar: Wirtschafts-, Lebens- und Erziehungsgemeinschaft, beruhend auf der Basis des Privatbesitzes und belebt von der Idee, die sich im Staat als Ganzen verkörpert. In ökonomischer und geneonomischer Hinsicht bildet sie das Fundament und die Grundpfeiler der Gesellschaft. Die große Wichtigkeit der Familie für den Staat hat zur Folge, daß dieser am Ausbau, an der Erstarkung und Erhaltung der Familie in hohem Maße interessiert ist. Darum läßt er sich ihre Förderung und ihren Schutz durch Gesetz, Kirche, Moral, öffentliche Meinung usw. angelegen sein. Mit seiner ganzen Autorität tritt er hinter sie.
In der ersten Zeit der familialen Phase hatte der Mann wohl noch mehrere Frauen, die er durch Kauf in seinen Besitz brachte. Um der häuslichen Ordnung und Eintracht willen betraute er die zuerst heimgeführte Frau mit der Leitung des Haushalts. Sie wurde die Hauptfrau, während die später gekauften Frauen zu Kebsfrauen herabsanken. „Je mehr das Ansehen der ersten Frau stieg, um so mehr machte sich auch bei den Vätern ein Widerwille geltend, ihre Töchter einem schon verheirateten Manne zu geben. Auch wuchs der Widerstand der Frauen, die in der Monogamie eine würdigere Stellung einnehmen als in der Polygynie (Vielweiberei).“ Da ohnehin die Frage der Familiengründung eine ökonomische Frage war, lag es nahe, daß in den ärmeren Schichten, bei Bauern und Gemeinfreien, die Familie klein war, also aus Mann, Frau und Kindern bestand, zu denen gelegentlich und meist nur vorübergehend noch Eltern und Geschwister der Gatten hinzukamen. Mehrere Frauen konnte der Arme nicht ernähren. Die wirtschaftliche Notlage zwang ihn zur Monogamie — „Monogamie der Notdurft“. Bei den Reichen erweiterte sich die Familie durch Einbeziehung von Sklaven und Hörigen zur Großfamilie, die einen Fronhof bevölkerte und wirtschaftlich, als „geschlossener Haushalt“, in der Hauptsache auf sich selbst gestellt war. Der Familie des Handwerker- und Bürgerstandes gehörten Lehrlinge, Gesellen und Dienstboten als Glieder an.
Die Ehe dieses Zeitalters war streng patriarchalisch und unlösbar. Ohne priesterlichen Segen galt sie als Konkubinat, das nicht geduldet wurde. Die Stellung der Frau war die eines dienenden Wesens unter der unbedingten Herrschaft des Mannes. „Er soll dein Herr sein!“ Wohl waren der Frau die schwersten und gröbsten Arbeiten durch Sklaven, Leibeigene und Dienstboten abgenommen, doch hatte sie nichtsdestoweniger im
Hause, in das sie gebannt war, als „Hausfrau“ zu schaffen und zu schalten. Sie mußte spinnen und weben, flechten, kochen und backen, waschen und scheuern, Seife kochen und Lichter ziehen, mußte tausend Dinge verrichten, die Kinder versorgen, den Mann bedienen — eine Sklavin, nicht mehr dem Namen nach, wohl aber der Tat. Dies bezeugte auch ihre absolute Rechtlosigkeit. Sie nahm am öffentlichen Leben keinerlei Anteil und war rechtlich völlig unmündig: durfte keine Verträge und Rechtsgeschäfte abschließen, kein Testament machen, keine Klage führen, nicht als Zeugin auftreten; es war ihr genau vorgeschrieben, für welche Summen sie ohne Erlaubnis des Eheherrn im Interesse des Haushalts Einkäufe machen durfte. Sie hatte ihren Mann mit Sie anzusprechen und unterstand seiner strengen Zucht, bis zur körperlichen Züchtigung. In den Augen der Kirche galt sie als Hexe und Teufelsbuhlerin; und der nichtigste Anlaß genügte, sie auf den Scheiterhaufen zu bringen — mehr als 100 000 ihrer Geschlechtsgenossinnen erlitten während des Mittelalters als Opfer dieses Wahns einen schrecklichen Tod.Zweck der Ehe dieser Periode war die Erzielung von Leibeserben für den Besitz des Mannes. Darum galten als höchste Tugenden der Frau: Fruchtbarkeit und Keuschheit. Unfruchtbarkeit galt als Schande und war Scheidungsgrund. Unkeuschheit und Untreue wurden bei der Frau aufs Härteste bestraft. Das Ideal der Ehe war die lebenslängliche Dauermonogamie. „Der gegenseitige Geschlechtsverkehr hat sich zu beschränken auf den Verkehr eines Mannes mit einer Frau und einer Frau mit einem Manne, und wiederum ausschließlich innerhalb der zwischen beiden geschlossenen Ehe. Infolgedessen also absolute Keuschheit von Mann und Weib vor der Ehe und absolute Treue beider Teile während der Ehe. Das wäre die logische Konsequenz, die das Institut der Einehe im letzten Grunde von den Menschen fordert. Gewiß wurde dieses Gesetz offiziell auch aufgestellt, aber in seiner unbeugsamen Starrheit gilt es immer nur für die Frau. Das ist ein auffallender und offenkundiger Zwiespalt. Aber nur scheinbar. Weil die Einzelehe nicht aus der individuellen Geschlechtsliebe geboren ist, sondern weil sie auf der Konvenienz gegründet ist, so stellt sie eine Familienform dar, die sich nicht auf natürlichen, sondern ökonomischen Bedingungen aufbaut. Da aber diese ökonomischen Grundlagen ausschließlich in den wirtschaftlichen Interessen des Mannes bestanden — und auch heute noch bestehen — so mußten sie auch von Anfang an die prinzipielle Unterjochung des einen Geschlechts durch das andere, nämlich die Herrschaft des Mannes in der Ehe und die davon unzertrennliche Unterdrückung des anderen Teiles, der Frau, im Gefolge haben. Die Entstehung des Privateigentums forderte also nur die Monogamie der Frauen, weil damit ja der Zweck, legitime Erben zu bekommen erfüllt war. Der offenen oder versteckten Polygamie der Männer dagegen stand nichts im Wege.“ (Ed. Fuchs, Sittengeschichte I.)
Das unterdrückte weibliche Geschlecht freilich rächte sich. Es rächte sich mit den Waffen seiner Unterdrückung. Ehebruch und Prostitution, d. h. Ehe-Korrektur und Ehe-Ersatz sind die Formen, in denen das Weib dem Widersinn der unnatürlichen Ehe entflieht. Beides sind unausrottbare gesellschaftliche Erscheinungen, mit der Einehe entstanden und aus der Einehe täglich neue Vorbedingungen für ihre Fortexistenz empfangend. Die härtesten, ja unmenschlichsten Strafen gegen Ehebrecherinnen haben den Ehebruch nicht aus der Welt geschafft; die schlimmste Aechtung und Verfolgung der Prostitution hat diese schwärende Wunde am Gesellschaftskörper nicht auszutilgen vermocht. Sie werden
erst mit der Unnatur der ökonomisch bedingten Monogamie der Frau verschwinden.Unbestritten ist, daß die Ehe der familialen Phase bei all ihren Mängeln einen großen äußeren und inneren Fortschritt gegenüber der Ehe der verwandschaftlichen Epoche darstellt. Sie ist nicht mehr bloß roher Geschlechtsgenuß, tierischer Akt. Sie hat Beseelung und Verklärung empfangen durch den Hinzutritt der sekundären Liebesgefühle: des geschlechtlichen Schamgefühls, der geschlechtlichen Eifersucht, der Keuschheit, der Geschlechtsmoral, der Liebesleidenschaft. Sie hat sich aus der Kaufehe in die Mitgiftehe gewandelt. So stellt sie eine höhere Form der Ehe dar, zwar unfrei noch, gebunden an den peinlichen Erdenrest der materiellen Interessen, in erster Linie wirtschaftliche, in zweiter geschlechtliche, nur selten seelische Verbindung — aber doch eine Stufe aufwärts.
Etwa in der Zeit des christlichen Mittelalters hatte diese untrennbare Dauer- und Zwangsmonogamie ihren Höhepunkt erreicht. Er ist gekennzeichnet durch den klaffenden Gegensatz in der Stellung des Mannes, der von den Höhen des Lebens aus gebieterisch seine Zeit überschaut und beherrscht, und der Stellung der Frau, die in der Enge und Abgeschlossenheit des Hauses und der Kinderstube in der Niedrigkeit einer Magd ihre harte, dumpfe Pflicht erfüllt.
Doch der Höhepunkt wird zum Wendepunkt. Die ökonomische Entwicklung treibt weiter. Und die Wirtschaftskräfte, die die Form der Ehe schufen, sprengen sie wieder. Die Trennung von Wirtschaft und Liebe bahnt sich an. Ein neues Zeitalter beginnt.
III.
Die französische Revolution am Ausgange des 18. Jahrhunderts war die offizielle Etablierung des Kapitalismus im kontinentalen Europa.
Wurzelnd in den großen geographischen Entdeckungen und überseeischen Handelsbeziehungen des Mittelalters, vorbereitet und erstarkt durch die steigende Entwicklung der Arbeitstechnik und des Arbeitsprozesses bis zu den mit Dampfkraft betriebenen Maschinen und dem Fabriksystem, überwand die neue Wirtschaftsweise Krone und Adel, sprengte die Fesseln des feudalen Zeitalters, stürzte den absolutistischen Staat und erhob die Bourgeoisie zur Repräsentantin der neuen Epoche. Im kommunistischen Manifest hat Marx den Prozeß und die Wirkungen dieser weltgeschichtlichen Umwälzung in klassischer Darstellung geschildert.
Profit hieß die neue Losung. Geld eroberte die Welt. Die Warenproduktion setzte mit Macht ein und beherrschte bald den Markt. Der Bedarfswirtschaft des Hauses, bis dahin die Grundlage des Wirtschaftslebens, wurde der Todesstoß versetzt. „In den großen arbeitsteiligen Kooperationen mit eingegliederten Kraft- und Arbeitsmaschinen stellte der Kapitalismus Betriebsformen von so überlegener Leistungsfähigkeit auf, daß der Zwergbetrieb des Familienhaushaltes damit nicht mehr konkurrieren konnte. Eine neue Aera der Wirtschaft beginnt jetzt: es dringt das der Eigenproduktion entgegen
gesetzte, bis dahin fast nur durch das Gewerbe vertreten gewesene Prinzip durch, daß nicht derjenige ein Gut herstellt, der dessen bedarf, sondern derjenige, der für diese Arbeit am besten eingerichtet und am geschicktesten ist. Beinahe niemand mehr produziert für den eigenen Bedarf, sondern fast alle für den Austausch. Die Eigenproduktion des Familienhaushalts wird auf der ganzen Linie verdrängt durch die Warenproduktion. Ein Produktionsakt nach dem andern wird nun aus der Hauswirtschaft losgelöst und der gesellschaftlichen Produktion übertragen. Und damit hat der Familienhaushalt die bedeutsame Rolle, die ihm durch viele Jahrhunderte hindurch vor allen Elementen der Arbeitsorganisation zugefallen war, endgültig ausgespielt.“ Die Folge war, daß die Familie — ihrer wichtigsten Funktionen entkleidet — der unvermeidlichen äußeren wie inneren Zersetzung verfiel.Die Fronhofswirtschaft der Feudalzeit, die dem herrschaftlichen Großhaushalt als Basis gedient hatte, verschwand zuerst von der Bildfläche.
Ihr folgte die patriarchalische Großfamilie des Zunfthandwerkers, dem die Gesellen und Dienstboten entliefen, um in der Fabrik bei höherem Lohn und kürzerer Arbeitszeit in Arbeit zu treten. Sie schrumpfte mit der Zeit, wie die Familie des Kleinbürgers und Proletariers, auf die zur Familienbildung eben nötigen Glieder zusammen: Mann, Frau und Kinder. Und selbst diese wurden noch isoliert, denn der Kapitalismus trieb sie in die Fabrik, wo sie in verschiedenen Betrieben frondeten, der Ausbeutung überliefert. Sie trafen sich nur noch in den Essenspausen und nach Feierabend im Hause, das nicht mehr ein Haus war, sondern eine häufig gewechselte Mietwohnung in öder Mietkaserne. So hatte der Kapitalismus der Familie den Boden fortgezogen und das Band gelöst, ihre Glieder zerstreut und ihre Beziehungen vernichtet — ein leeres Gefäß nur, ein bloßer Name noch waren von ihr übrig geblieben. Ihre historische Zeit war vorbei.
Damit begann aber auch der innere Zerfall der Ehe.
Er setzte ein mit der Aufhebung des Verbots der Ehescheidung. Bis in das bürgerliche Zeitalter hatte der entscheidende Einfluß in eherechtlichen Dingen bei der Kirche gelegen, die die Ehe als unauflösbare Dauermonogamie aufgefaßt und behandelt wissen wollte. Der moderne liberale Staat, der mit vielen überkommenen Autoritäten brach, entzog der Kirche diesen Einfluß und führte die Zivilehe ein. Von jetzt ab wurde die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen; die kirchliche Trauung war nur noch traditionelles Beiwerk, auf das ohne Beeinträchtigung der Giltigkeit des Ehevertrags verzichtet werden konnte. Im Zusammenhange mit dieser Entkirchlichung der Ehe wurde die Auflösbarkeit der Ehe grundsätzlich ausgesprochen. Das war ein gewaltiger Vorstoß gegen das Heiligtum und die Unantastbarkeit der Ehe selbst dann, wenn die praktische Durchführung der Ehescheidung durch engherzigste Zulassung von Ehescheidungsgründen und denkbarste Häufung von prozessualen Trennungsschwierigkeiten unmöglich zu machen versucht wurde. In der Tat hat die Zahl der Ehescheidungen von Jahr zu Jahr steigend sich vermehrt; seit dem Weltkriege ist ihre ungeheure Zunahme eins der drastischsten Symptome der heutigen Ehezerrüttung geworden.
Einen weiteren Beitrag zum Verfall der Ehe lieferte die Einführung der Schulpflicht. Bis dahin war die Erziehung der Kinder in der Hauptsache Aufgabe der Familie gewesen. Unter der Anleitung des Vaters hatte der Knabe seine erste praktische und — wenn man will — theoretische Ausbildung in der Werkstatt und auf dem Acker, unter der
Leitung und Zucht der Mutter das Mädchen seine Ausbildung in Küche, Haus und Kinderstube genossen. Jetzt ging der Beruf des Erziehers und Lehrers von den Eltern auf den Berufspädagogen, von der Familie auf die Schule über. Und was die Schule lehrte, wurde für das spätere Leben und den Platz, den man darin einnehmen wollte, maßgebend. Die Ehe war um eine Funktion von grundlegender Wichtigkeit ärmer geworden — obendrein wurde die Spaltung zwischen häuslicher und öffentlicher Erziehung zu einer Quelle ungezählter Ehekonflikte.Ein wichtiges Moment, das den Verfall der Ehe außerordentlich beschleunigte, ergab sich aus der Differentiation der Frauenarbeit. Durch den Bedarf des Kapitalismus an Arbeitskräften und die durch ihn erzeugte wirtschaftliche Notlage des Proletariats ins Erwerbsleben gedrängt, eroberte sich die Frau einen Beruf nach dem andern. Sie wurde Fabrikarbeiterin, Verkäuferin, Kontoristin, Beamtin, Lehrerin, Aerztin, Architektin, Rechtsanwältin, Bürgermeisterin — kein Erwerbs- und Tätigkeitsgebiet blieb ihr auf die Dauer verschlossen. Die Frau gewann damit in hohem Maße wirtschaftliche Selbständigkeit und persönliche Freiheit. Mochte sie oft genug auch ihren Beruf nur als Durchgangsstadium zur Ehe auffassen — der Umstand, daß sie als wirtschaftlich selbständiger Mensch in der Gattenwahl größeren Spielraum und den Vorteil freierer Entscheidung genoß, nahm der Ehe den Charakter einer Versorgungseinrichtung, damit aber den Charakter der Ehe im bürgerlichen Sinne.
Die wirtschaftliche Erstarkung und Verselbständigung des weiblichen Geschlechts ließ die Frauenemanzipation erwachen und lieferte der Frauenbewegung fortgesetzt neue Antriebe. Rechtliche, soziale und politische Forderungen wurden geltend gemacht; die Frau verlangte Gleichberechtigung neben dem Manne in der Gesetzgebung und Rechtsprechung, in der öffentlichen Meinung wie in der Gesellschaft, in der Verwaltung, in der Politik, im Staat. In langem zähem Kampfe errang sie schließlich das Wahlrecht, zog ins Parlament ein, nahm in Regierungsämtern Platz. Was bedeutete neben diesen Errungenschaften noch die Ehe? Wo waren Kochtopf, Strickstrumpf und Waschfaß geblieben? Wohl existierte die Ehe noch — aber in welcher Verwandlung!
Je mehr die kapitalistische Entwicklung fortschritt und je mehr die Scheidung der Gesellschaft in zwei Klassen sich markierte, desto sinnfälliger trat auch die Rolle der Frau innerhalb dieses Zeitalters in die Erscheinung. Die Frau der besitzenden Klasse wird, aller Arbeit innerhalb der Familie und Ehe überhoben, mit zunehmendem Reichtume des Mannes immer mehr ein Prunkstück, eine kostspielige Liebhaberei, ein Luxustier, ein Lustweibchen — gepflegt, geschmückt, verwöhnt, voller Ansprüche, nur genießend und dem zahlungsfähigen Besitzer Genuß gewährend. Neben der komfortablen Villa, der reichbesetzten Tafel, dem wohlassortierten Weinlager, dem edlen Rennpferd, dem noblen Auto und der eleganten Maitresse ist sie — die Gattin — das vornehmste und kostbarste Schau-, Renommier- und Vergnügungsobjekt des reichen Snobs. Die Frau der arbeitenden Klasse dagegen, der Arbeit innerhalb der Familie und Ehe — wenn noch nicht völlig, so doch zu einem erheblichen Teil — ebenfalls überhoben, rückt immer mehr als Arbeitskollegin, als Berufskameradin, als sozial Gleichgestellte, als politische Kampfgenossin an die Seite des Mannes. Sie teilt mit ihm Pflichten und Rechte, Mühe und Entlohnung, Gefahren des Kampfes wie Freuden des Erfolgs. Sie genießt die Freiheit und Selbständigkeit, die bisher Vorrechtsgüter des männlichen Geschlechts waren; sie besitzt den weiteren geistigen Horizont und fühlt sich unmittelbarer verknüpft mit den treibenden Kräften und Bewegungsgesetzen der allgemeinen Entwicklung des gesellschaftlichen
Lebens; sie repräsentiert die höhere Kulturaktivität gegenüber ihren Geschlechtsgenossinen von gestern und vorgestern.Einen Schritt noch — und sie wird zur Pionierin einer ganz freien Liebesbeziehung, einer höheren Eheform, einer neuen Familienverfassung.
IV.
Diesen Schritt vollzieht die Revolution.
Die Revolution gebiert den Sozialismus.
Sozialismus ist Gemeinsamkeit des Arbeitsmittelbesitzes, der Arbeit und des Arbeitsertragsgenusses. Das ökonomische und soziale Dasein der Menschen erfährt in all seinen Voraussetzungen, Ausdrucksformen, Zusammenhängen und Gehalten eine grundsätzliche Umgestaltung und Umwertung. Die gesellschaftliche Kultur erlebt eine Neugeburt. Eine neue Ideologie entsteht.
Es ist nicht bloß der Kapitalismus, der mit dieser Revolution überwunden wird — das Privateigentum überhaupt, dessen höchste und letzte Erscheinungsform der Kapitalismus repräsentiert, findet seinen Untergang.
Darum ist diese Revolution in ihrer historischen Bedeutung nicht zu vergleichen mit den Revolutionen der verflossenen Jahrhunderte; diese brachten samt und sonders nur Verschiebungen innerhalb der Gruppen der Besitzträger, die sich um die Herrschaft stritten. Jetzt aber hört der Besitz als Klassenvorrecht auf; das Privateigentum verschwindet überhaupt. Diese Revolution findet daher ihr Gegenstück nur in jener Revolution, die die Entstehung des Privateigentums — unter Vernichtung des primitiven Gemeinbesitzes — herbeigeführt hat.
Sie ist eine Revolution wie ehedem, nur auf der
erhöhten Stufenleiter einer mehr als tausendjährigen Entwicklung, auf den Errungenschaften der Menschheitskultur des ganzen zu Ende gehenden Zeitalters. Und mit entgegengesetzter Wirkung.Damals verfiel der Gemeinbesitz der Sippe und wandelte sich in Privateigentum, über das der Wille eines Einzelnen zu verfügen begann. Heute ist die Zeit des Einzelbesitzes an Produktionsmitteln wieder vorüber; die Stücke und Stückchen sammeln sich zum Ganzen; das Gemeineigentum ersteht neu.
Damals ging die Sippenverfassung in Scherben; die verwandschaftliche Großfamilie löste sich auf und setzte sich in einer Unzahl Einzelfamilien fort, die das soziale Gefäß der monogamischen Ehe bildeten. Heute zerbricht und zerbröckelt die Einehe, zerfällt die Einzelfamilie unter den Schritten der Entwicklung, und die Trümmer formen sich zum neuen Ganzen.
Die Einzelhaushalte werden sinnlos angesichts der Not an Material, des Mangels an Arbeitskraft und der Kostspieligkeit der Lebenshaltung. Die Vergeudung an Zeit, Kraft und Stoff, die darin geübt wird, daß in 100 Haushaltungen 100 Herdfeuer geschürt, 100 Mittagessen gekocht, 100 Bütten Wäsche gewaschen, 100 mal dieselben kleinlichen, geistabstumpfenden, unrationellen Verrichtungen des Kleinhaushaltes vollbracht werden, tritt in einer Zeit des allgemeinen Bankrotts immer deutlicher ins Bewußtsein der Menschen. Und es bedarf nicht mehr des Scharfblicks und der Phantasie eines Fourier, um zu erkennen, daß man nur durch die Zusammenfassung der zur Ohnmacht verdammten Einzelleistungen der Aufgaben Herr zu werden vermag, die eine neue Weltordung stellt. So streben die isolierten Teile wieder zur Bindung. Die Zwergbetriebe werden Großbetriebe. Aus der versagenden Vielheit entspringt die rettende Einheit. Die zusammenhanglosen Haushalte finden sich in der lebendigen Geschlossenheit der Kommune.
Die Kommune ist die Zelle des neuen Gemeinschaftslebens. Sie realisiert den Gemeinschaftsbegriff, der im Bewußtsein des Proletariats als Klasse wurzelt und in der Entstehung einer klassenlosen Gesellschaft seine Vollendung findet. Praktisch stellt sich die Kommune dar als gemeinwirtschaftliche Betriebs- und Lebensgemeinschaft auf der Grundlage der Bedarfswirtschaft und der Räteorganisation. Ihr gehören Menschen jedes Geschlechts und Alters, Verheiratete wie Unverheiratete an, als Produzenten, je nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit und des Kommunebedarfs, wie als Konsumenten, je nach Maßgabe des Kommunertrags und des durch Arbeitsleistung erwirkten Anspruches. Die Kommune ist die ins Soziale erweiterte Familie, die Familie des sozialistischen Zeitalters, die neue Großfamilie auf der Basis des Gemeinsamkeitsprinzips und der Solidarität.
Aus der Gemeinschaft ergibt sich ein neues Verhältnis des Menschen zur Arbeit. Diese tritt nicht mehr von außen an ihn heran, als harte auferlegte Pflicht, als Fremdes, Feindliches, das zur Knechtung führt und anstatt zu beglücken, nur Qual bereitet. Sie reift aus der Gemeinschaft heraus als Bedürfnis, als innere Nötigung, als Selbstverständlichkeit, die sich logisch aus der Tatsache unserer Existenz und unseres Erhaltungswillens ergibt. Sie ist — für jeden ohne Ausnahme — der immanente Ausdruck unseres Lebens, der Sinn unseres Daseins, der natürliche Adel unseres Menschentums.
Das neue Verhältnis der Menschen zur Arbeit bedingt ein neues soziales Verhältnis der Menschen untereinander und zu einander, auch ein neues Verhältnis der Geschlechter, und damit eine neue Form der Ehe.
Zum ersten Male in der Menschheitsentwicklung *stehen Mann und Frau als zwei selbständige, wirtschaftlich und geistig freie,
rechtlich gleichgestellte, im Kulturanteil unbegünstigte und unbenachteiligte Persönlichkeiten nebeneinander.*Zum ersten Male wird die Ehe ein Bund freier, voneinander unabhängiger Menschen, ein reiner Liebesbund ohne materielle Hintergründe und Motive. Ein Bund der Herzen. Eine Harmonie der Seelen.
Der Mann wählt die Frau, zu der ihn seine Neigung führt. Und die Frau wählt den Mann, der ihrer Neigung entspricht. Nicht mehr, daß generell er der Wähler und Werber, sie die Erwählte und Erworbene ist — beide wählen und werben, je nach Temperament, Takt und Umständen, und finden sich in freier Liebeswahl. Die freie Liebe vollendet sich in der freien Ehe.
Liebe und Ehe sind identische Begriffe geworden.
Nicht mehr, daß die Neigung des Mannes der einen Frau gehört, während Ehefesseln ihn an eine andere ketten — die Geliebte ist Gattin und die Gattin immer zugleich Geliebte.
Nicht mehr, daß die Frau zwar äußerlich durch Eheband zum Mann gehört, diesem aber „Hörner aufsetzt“, indem sie die Liebesfreuden mit dem Liebhaber oder Hausfreund teilt — nur der Liebhaber ist Ehegatte und der Ehegatte Geliebter.
Die konventionelle Lüge der Ehe hat aufgehört.
Auch die konventionelle Prostitution der Ehe.
Vorüber ist der unsittliche Zustand, daß die Frau lediglich um der materiellen Versorgung willen die Geschlechtsgemeinschaft mit dem ungeliebten Manne teilt und sich dadurch für ein ganzes Leben lang zur Dirne erniedrigt. Vorüber die tiefe Unwürdigkeit und moralische Erniedrigung des Mannes, der sich gegen hohe Mitgift einer ungeliebten Frau verkaufte und nun das Kreuz einer unglücklichen Ehe durch ein verpfuschtes Dasein schleppt.
Eheirrtum und Ehebruch, Hahnreitum und Eheprostitution haben die Voraussetzungen ihrer Existenz verloren, denn alle Ehe beginnt und endet mit der Liebe.
Die Ehe ist Reinheit, Offenheit, Wahrheit geworden. Sie ist die auf geschlechtlicher Zuneigung beruhende Gemeinschaft freier Menschen. Ganz befreit von dem peinlichen Erdenreste materieller Voraussetzungen, Nutznießungen und Folgewirkungen. Ganz Freiheit und Liebe.
Auch die Pflicht und Last der Kinderaufzucht beeinträchtigt nicht mehr ihr reines Bild.
Heute ist in unzähligen Fällen die Sorge um den Nachwuchs der letzten Endes entscheidende Grund dafür, daß unsittlich gewordene Ehen weiterbestehen. Was soll aus den Kindern werden, wenn Mann und Frau sich trennen?
In der künftigen Gesellschaft wird die Aufzucht und Erziehung der Kinder nicht mehr Sache der Eltern, sondern eine der wichtigsten Angelegenheiten der sozialen Gesamtheit sein. Die Kinder werden so bald als möglich der mütterlichen Pflege und Beeinflussung entzogen und auf Kosten der Gesellschaft zu tüchtigen Menschen herangebildet werden. Die Gesellschaft braucht viele Kinder, hat Interesse an großem Kinderreichtum, denn Kinder werden Produzenten, also Werteerzeuger. Der Mensch ist das wertvollste Produktionsmittel; in einer Zeit, da der Mensch ein Vielfaches seines Bedarfs zu erzeugen vermag, stellt er eine Quelle von Reichtum dar. Je mehr schaffende Menschen, desto reicher die Gesellschaft.
So gliedert sich die Ehe als wichtiges Teilglied ein in den großen Apparat der gesellschaftlichen Produktion. Weit entfernt davon, bloße Privatange
legenheit zu sein, ist sie — unbeschadet ihres rein personalen Charakters — *soziale Institution zur Erzeugung menschlicher Produktivkräfte* und damit stärkste, ergiebigste Quelle des gesellschaftlichen Reichtums.Jedes Kind solcher Ehe ist ein Kind der Liebe. Die Tragödie des unehelichen Kindes ist ausgespielt. Zweck jeder Ehe ist: Kindern das Leben zu geben. Vielen Kindern. Vielen gesunden, tüchtigen, brauchbaren Kindern.
Die Gesellschaft wird das höchste Interesse — wie an großem Kinderreichtum — so an großer Ehehäufigkeit haben. Sie wird daher die Eheschließung aufs denkbarste erleichtern. Wird Ehehindernisse beseitigen, Formalitäten abkürzen oder forträumen, den Willen zur Eheschließung unterstützen. Der beiderseitige Entschluß zur Ehe wird genügen, niedergelegt in einer einfachen Erklärung. Ebenso wird der Lösung der Ehe nichts im Wege stehen.
Wird aber diese Leichtigkeit im Schließen und Trennen der Ehe in Verbindung mit der Befreiung von der Fürsorge für Frau und Nachwuchs nicht ein Anreiz zu frivolem Geschlechtsverkehr sein? Wird es nicht gewissenlose Männer genug geben, die wie Schmetterlinge von Blume zu Blume fliegen, ohne einer tieferen Verpflichtung gegenüber dem Weibe und Kinde eingedenk zu sein? Muß nicht eine solche Zügellosigkeit im Sexualverkehr zur Zerrüttung der Ehe überhaupt führen und damit die Menschheit ethisch herunterbringen?
Nun, die verkommene Phantasie bürgerlicher Demagogen weiß allerdings seit Jahr und Tag den Spießer mit schreckhaft-schlüpfrigen Bildern von der „Karnickelwirtschaft“ im sozialistischen Zukunftsstaate zu schrecken. In Wirklichkeit aber wird die Entwicklung voraussichtlich genau den entgegengesetzten Verlauf nehmen.
Die freie Ehe wird, obwohl leicht lösbar, doch festeren Bestand haben als die Ehe von heute, weil die seelische Zuneigung, auf der sie beruht, das innigste Band ist, das Menschen verbinden kann. Sie ist ja keine rein ökonomische, auch keine rein sinnliche, sondern eine seelische und geistige Lebensgemeinschaft der Gatten. Eben weil sie von Anfang an frei ist von ökonomischen Motiven, die im Liebesbund der Menschen immer als Fremdkörper wirken müssen, hat sie Aussicht auf längeren Bestand; ihre Regel wird also wahrscheinlich die freiwillige Dauermonogamie sein.
Die Erfahrung lehrt, daß der freieste Mensch die Freiheit am wenigsten mißbraucht. „Vor dem Sklaven, wenn er die Kette bricht, vor dem freien Manne erzittere nicht.“ Ein lüsterner Ehekrüppel von heute, hineingestellt in die Welt der freien Liebesehe von morgen, würde nur auf schmutzige Abenteuer sinnen und in den sexuellen Orgien eines Paschas das Ziel seiner geilen Wünsche erblicken. Ein Mensch des sozialistischen Zeitalters aber, frei von den Verwesungsdünsten dieser verfaulenden Klasse und geläutert durch die neue Ethik der sozialen Solidarität und des reinen Menschentums, vorbereitet durch eine planvolle, von hohem Idealismus getragene Sexualerziehung, die der freien Ehe die Weihe geheiligter Natürlichkeit verleiht, — dieser reine, freie Mensch wird in der Ehe die erhabene Erfüllung seines Daseins erblicken. Jeder Rückfall in die sexuellen Frivolitäten der bürgerlichen Epoche, jeder Mißbrauch der Freiheit wird zuschanden werden an dem tiefen Ernste und der feierlichen Würde, mit dem das neue Geschlecht das Mysterium seiner neuen Ehe schützt. Eine Arbeiterschaft, die in der kapitalistischen Aera schon den Trinker allgemeiner Verachtung auslieferte, wird erst recht in der sozialistischen Zeit dem Schänder am Heiligtum der freien Liebesehe mit den Mitteln moralischer Erziehung zu begegnen wissen.
So führt der Weg aus dem Chaos und der Wüste bürgerlicher Ehesklaverei und Eheprostitution zur freien Höhe sozialistischer Liebesgemeinschaft, die kein häßlicher Egoismus befleckt, keine Abhängigkeit entwürdigt, keine rechnerische Spekulation zum Geschäft erniedrigt. So findet die sozialistische Welt der ökonomischen Freiheit und sozialen Solidarität ihren Reflex auch im Bilde der neuen Ehe.
Freie Arbeit — freie Liebe — freie Ehe — endlich, endlich! — freie, wahrhaft freie Menschen!
Fuente: Otto Rühle, Liebe - Ehe - Familie, Dresden: Verlag der Kommunistischen Buchhandlung Dresden-Altstadt, s. f. [1921], págs. 3-30. Transcripción hecha a partir de las imágenes del ejemplar de la Deutsche Nationalbibliothek (Leipzig) digitalizado en su visor (portal.dnb.de/bookviewer/view/1014949548); el OCR propio (tesseract) solo sirvió de apoyo. Según la bibliografía de Stecklina (2002), el texto se publicó antes en Junge Garde y en Der Kommunist (Dresde), 1920, y es la primera versión de Die Sozialisierung der Frau; hay otro ejemplar en la Staatsbibliothek zu Berlin. No se han cotejado esas versiones. Se respetan la ortografía y las erratas del original («verwandschaftlich» junto a «verwandtschaftlich», «Giltigkeit», «Geschlechtsgenossinen», «Weltordung», «Kommunertrags», «bei dem streng durchgeführtem Mutterrecht», «Das Privateigentum an Produktionsmitteln, hat»), incluido el título duplicado de Müller-Lyer («Formen der Formen der Ehe»). Las notas 1 y 2 son del autor (en el original, notas de página con llamadas «1)» y «2)»). Las cursivas reproducen el espaciado del original. Los comentarios S. n del código marcan el comienzo de cada página impresa.
Generation: Geschlechterfolge, Altersstufe (von genus = das Geschlecht); generativ: was sich auf die Geschlechterfolge, d. h. auf die Erhaltung der Rasse bezieht. ↩
Geneonomisch: was mit der Erzeugung von Menschen im Sinne der Arterhaltung zusammenhängt; — Geneonomie: die Soziologie der Fortpflanzung und Arterhaltung. ↩