Von Otto Rühle.
Vor etwa Jahresfrist ging durch die Presse die Notiz, daß sich wieder einmal sämtliche Provinzial-Synoden Preußens mit der Festsetzung des für die Volksschulen zu fordernden religiösen Memorierstoffes beschäftigt hatten. Es wurde eine Einigung dahin erzielt, daß für alle Schulen mindestens 110 Sprüche aus dem neuen und 20 bis 40 aus dem alten Testament, sowie 20 Kirchenlieder gefordert werden sollten.
Jetzt ist nun, wie der Berliner „Volksztg.“ mitgeteilt wird, vom Oberkirchenrat an sämtliche Konsistorien der Landeskirche ein Erlaß ergangen, in dem das doppelte Ziel angestrebt wird: in allen Provinzen ein „Mindestmaß des religiösen Lernstoffs“ zwischen den Kirchen- und Schulbehörden zu vereinbaren und die zu vereinbarenden Stücke in der ganzen Landeskirche möglichst gleichmäßig festzustellen.
In getreuer Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Synoden beabsichtigt also der Oberkirchenrat eine Einheitlichkeit im Memorierstoff herbeizuführen; damit jedoch „berechtigte Eigentümlichkeiten“ gewahrt bleiben, soll die Angelegenheit nicht von einer Zentralstelle aus geregelt werden. Vielmehr hat der Oberkirchenrat nur eine bestimmte Menge von Lernstoff ermittelt, der in der ganzen Landeskirche anzutreffen ist. Dieses gemeinsame Gut gilt vorläufig als das Minimum, es besteht aus 94 Sprüchen, 13 Liedern und 7 Psalmen. Man sieht, die Forderung der Synoden ist annähernd erreicht; an Stelle der verminderten Anzahl der Sprüche sind 7 Psalmen getreten, die von den Synoden nicht verlangt waren. Damit aber noch nicht genug. Die vorgeschlagene Menge an Lernstoff soll noch „provinziell ergänzt“ werden, dann erst soll durch Vereinbarung mit den Schulaufsichtsbehörden eine Festlegung des Mindestmaßes des von den Kindern der Volksschulen zu erlernenden religiösen Memorierstoffs erfolgen.
Die Notiz dürfte geeignet sein, wieder einmal die Aufmerksamkeit weiterer Kreise auf den Uebelstand zu lenken, daß die Kirche noch immer ein Mitbestimmungsrecht über die Gestaltung des Lehrplans und die Bemessung des Lehrstoffes in der Schule ausübt. Weiter aber auch — und dies in ganz besonderem Maße — auf einen pädagogischen Unfug, der in unseren Volksschulen noch immer in erschreckender Weise sein Unwesen treibt. Einen Unfug, eine Barbarei, eine Versündigung an der gesunden Vernunft der Kinder — im Schulleben hat man dafür den bezeichnenden Namen: Spruchpest.
Die in unseren Volksschulen schwunghaft betriebene „religiös-sittliche Erziehung“ — an sich ein Widersinn, weil die Kirchenreligion ihrer Natur nach gar nicht sittlich erzieht oder wenigstens nicht zu erziehen braucht — hat einen weiteren Widersinn notwendiger Weise im Gefolge gehabt: das Memorieren oder Auswendiglernen.
In einer Zeit, in der die Pädagogik den Erfolg des Schulunterrichts nach der Menge der im Gedächtnis des Schülers mechanisch aufgespeicherten Kenntnisse bemaß, mochte für das Einprägen und gedächtnismäßige Behalten religiöser Stoffe in der Schule berechtigter Weise ein gewisser Raum vorhanden sein. Seitdem man aber neben der materiellen Seite des Unterrichts auch dessen hohe formelle Bedeutung mehr und mehr erkennen und würdigen gelernt hat, sollte man erwarten, daß in der Schule das Memorieren auf das äußerste Maß des unerläßlich Notwendigen beschränkt würde.
Das ist aber nicht der Fall. Mit einer Zähigkeit, die einer besseren Sache würdig wäre, hält man an dem alten, vernunftwidrigen Schulzopfe des Auswendiglernens fest, und die eingangs erwähnte Notiz beweist, das man es sich in orthodoxen Kreisen Mühe und Eifer kosten läßt, um das greuliche Schulübel der Spruchpest nicht zum Aussterben kommen zu lassen.
140 bis 150 Bibelsprüche sollen dem armen Gedächtnis der Kinder nach dem Wunsche der Synoden einverleibt werden — es ist unglaublich. In den meisten Fällen wird Einverleiben mit Einpauken oder Einprügeln zu übersetzen sein.
Die „Regulative“ forderten seiner Zeit 180 Sprüche. Die „Allgemeinen Bestimmungen“ enthalten keine ausdrückliche Zahlangabe, wohl aber fühlte sich die Merseburger Regierung 1886 veranlaßt, zu verordnen, daß die Gesammtzahl der zu lernenden Sprüche auch in mehrklassigen Schulen 180 nicht übersteigen solle. Wie muß da die Spruchpest gewütet haben! Die Religionsbücher von Falcke und Forster, Armstorff, Fiedler, Ostwald und Lucks u. a. enthalten denn auch eine weit größere Anzahl von Sprüchen. Armstorf z. B. 327, Ostwald und Lucks 253 usw. In der Provinz Sachsen sind zu lernen 164 Sprüche, 134 Gesangbuchstrophen, die Hauptstücke und eine beträchtliche Anzahl biblischer Geschichten. Im Königreich Sachsen fordert der Lehrplan für die Volksschulen evangelischer Konfession die fünf Hauptstücke nach Luthers kleinem Katechismus, 168 Gesangbuchstrophen, 150 Bibelsprüche, 35 Choralmelodien und 140 biblische Geschichten. Dabei ist ausdrücklich bemerkt, daß dies nur das Minimum sei. In anderen Staaten, z. B. in Württemberg, sind die Anforderungen noch wesentlich höher.
Eine solche Sorte Religionsunterricht, die noch dazu sittlich erziehend wirken soll, ist natürlich nichts anderes als eine ungeheure Zeit- und Kraftvergeudung, eine ebenso überflüssige, weil zwecklose, als barbarische Quälerei der Kinder, eine Verwüstung und Korrumpierung der Intelligenz unserer Schuljugend, gegen die wir als aufgeklärte Menschen angesichts der Schädigungen, die eine solche unvernünftige Lehrmethode für den kindlichen Geist zur Folge haben muß, ganz entschieden Protest erheben.
Hierzu kommt noch, daß der dem Auswendiglernen zu Grunde gelegte Schulkatechismus in einem Deutsch geschrieben ist, für das heute dem Erwachsenen schon fast jedes Verständnis abgeht, wieviel mehr dem Kinde. Außerdem leidet der Inhalt der Sprüche etc. oft an großer Unklarheit, die gesunde Vernunft wird häufig auf eine harte Probe gestellt. Das gleiche gilt für die große Zahl der Bibelsprüche, die, aus dem Zusammenhange herausgerissen, weder sprachlich, noch inhaltlich etwas nützen können; herrschen doch über die Auslegung der meisten Sprüche selbst unter den Theologen die verschiedenartigsten Ansichten. Die Gesangbuchlieder sind fast durchgängig derart unpoetisch, ungelenk, knotig, verworren und in einem so barbarischen Deutsch abgefaßt, daß man aus ihrem Auswendiglernen eine direkte Gefährdung für den Stil, das gesunde sprachliche und poetische Empfinden und das logische Denken der Kinder befürchten muß.
Einen geradezu unerhörten pädagogischen Unfug stellt besonders das Memorieren von biblischen Geschichten dar, die mit ihren verschrobenen Satzkonstruktionen, veralteten Ausdrücken und für unsere Zeit meist unverständlichen Bildern und Vergleichen ohne Zweifel dem kindlichen Intellekt ungemein schädlich sind. Neben der Diktion der Sprache sind viele der vorkommenden Namen, Bezeichnungen, Verrichtungen etc. dem Kinde gänzlich fremd und unverständlich. Der Lehrer Meyer-Markau hat über 200 vorzugsweise hebräische Namen aus dem in vielen Schulen eingeführten Biblischen Geschichtsbuche von Armstorff zusammengestellt. Sollte man es für möglich halten, daß den deutschen Volksschülern zugemutet wird, so viele Namen einer fremden Volksgeschichte sich einzuprägen? Darunter befinden sich Namen, über die sicher mancher Theologe nicht Auskunft zu geben im stande ist. Die Religion dient der sittlichen Erziehung, sagt man; nun, wird ein Kind sittlich besser, wenn es Ahab und Ahas, Ahimelech und Abimelech, Abiram und Abarim, Elieser und Eleaser, usw. unterscheiden kann? Oder etwa, wenn es von Moabitern und Midianitern, Amalekitern und Ammonitern und anderen Völkerschaften, die in der vor Jahrtausenden spielenden jüdischen Geschichte vorkommen, zu erzählen weiß? Alles das ist bloße Wortdrescherei, ist, wie Pestalozzi sagt, gedankenloses „Maulbrauchen.“ Doch noch mehr. Was denkt sich beispielsweise ein Kind, wenn es lernen muß: „Dieser Kelch ist das neue Testament in meinem Blute“, oder „Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach“, oder „Ich will dir des Himmelreichs Schlüssel geben“ oder dergl.? Gar nichts kann es sich dabei denken, es sei denn etwas Thörichtes. Wenn solche Memorierstücke aber keinen Nutzen für den kindlichen Verstand oder Willen haben, soll man sie den haarespaltenden Gottesgelahrten überlassen, die sich in ihren vielen Mußestunden daran die Zähne ausbeißen mögen. Für das Kind sind sie eine Marter, ein wertloser Ballast, und das Auswendiglernen dieser Art verwirrt und ruiniert den Verstand des Kindes, führt zur Oberflächlichkeit und zum Papageientum, stumpft den selbstthätigen Geist ab und benachteiligt somit die Erziehung im hohen Maße.
„Man zerbricht sich“, so schrieb einmal der Pfarrer Bauer aus Groß-Muckwar in der „Christlichen Welt“, „den Kopf darüber, weshalb Luther so unpopulär unter uns geworden ist. Weil jedes Wort seines Katechismus vom Schulekel trieft. Unsere Synoden erschöpfen sich in Vorschlägen, wie dem Volke die Religion zu erhalten sei. Zu erhalten ist da nichts mehr. Trotzdem bleiben sie dabei: mehr Religion in die Schule! Je mehr der Schulunterricht die Religion verdirbt, desto mehr müssen sie davon haben. Die Masse muß es wieder einbringen.“
Diese herzhaften Worte schrieb ein Pfarrer, einer von den wenigen, in dessen Herzen und Gemüt die wahre Religiosität noch nicht erstorben ist.
Wir fordern, daß der Religionsunterricht wie in Frankreich, Amerika, Japan usw. aus der Schule verschwinde, weil er dort nichts zu suchen hat. Aber daran ist vorläufig noch nicht zu denken. Noch am 9. März 190[¿1?] erklärte im Abgeordnetenhause der Minister v. Studt unter dem Beifall der Rechten und des Zentrums: „Ich kann die Erklärung vorbehaltlos abgeben, daß auch in Zukunft der konfessionelle Charakter der Volksschule gesichert sein wird.“ Wir müssen deshalb auf andere Weise unsere Kinder vor der Klapper-Methode des Auswendiglernens zu bewahren und zu schützen suchen, so gut wir können. Hierzu ist Aufklärung das einzige Mittel, und zwar zunächst Aufklärung der Eltern, damit diese zu der Frage entsprechend Stellung zu nehmen lernen und nur solche Vertreter in die Volksvertretung schicken, die auch in der Schule dem Geiste einer neuen Zeit die Wege bahnen helfen.
Fuente: Otto Rühle, «Die Spruchpest», Volksblatt für Harburg, Wilhelmsburg und Umgegend, 11. Jg., Nr. 19, 23. Januar 1904, Beilage, pág. 5 (OR1904-08). Transcripción hecha desde la imagen de la página digitalizada por la Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg (Deutsches Zeitungsportal, DDB 5JEVKITOMUJ5SIYQOZUMGBRKMLHOIC7I; imagen pic.sub.uni-hamburg.de PPN175315653X_19040123, 00000005), en Fraktur, con el OCR ALTO del proveedor como apoyo para las letras cortadas en el margen interior de las columnas. La última cifra del año de la declaración de Studt está dañada en el impreso («190[¿1?]»). Se conservan las grafías del impreso («das man es sich», «Armstorff»/«Armstorf», «Gesammtzahl»). Las cursivas reproducen el espaciado del original.