Universität und Volksschullehrer.
Von Otto Rühle.
Der Gesamtvorstand des Deutschen Lehrervereins, der stärksten Organisation der deutschen Lehrer, stellte als erste Verbandsaufgabe für die Geschäftszeit 1902 bis 1904 das Thema „Universität und Volksschullehrer“. Auf dem nächsten deutschen Lehrertag, der 1904 in Königsberg i. Pr. stattfinden soll, wird das Thema einen der wichtigsten Punkte der Tagesordnung bilden.
Auf dem Lehrertag in Breslau 1898 hat man die Forderung, daß jeder Lehrer auf Grund seines Abgangszeugnisses vom Seminar die Berechtigung zum Universitätsbesuch erlangen solle, zum Beschluß erhoben; desgleichen, daß an den Universitäten besondere Lehrstühle für Pädagogik errichtet werden möchten. Diese Beschlüsse fanden wenig Zustimmung in Lehrerkreisen und wurden halb vergessen, bis durch den Kieler Erlaß des Königs von Preußen mit dem sogenannten Gymnasialmonopol für den Universitätsbesuch gebrochen und neben das Gymnasium das Realgymnasium und die Oberrealschule als Vorbereitungsanstalt für die Universität gleichwertig hingestellt wurde. Da regte sich von neuem in der Volksschullehrerschaft das Verlangen, diese Berechtigung auch auf das Lehrerseminar ausgedehnt zu sehen.
Auf dem deutschen Lehrertage in Chemnitz, Pfingsten 1902, stand nun als erster Punkt auf der Tagesordnung ein Referat des Greifswalder Professors Dr. Rehmke über das Thema „Universität und Volksschullehrer“. Ursprünglich war der bekannte Jenenser Pädagoge Professor Dr. Rein als Referent ausersehen gewesen; aus irgendwelchen Ursachen hatte sich das Projekt jedoch zerschlagen.
Rehmkes Vortrag wurde von der Versammlung mit „lebhaftem, langandauerndem“ Beifall aufgenommen, obwohl er vielfach mit vorhandenen Meinungen und sogar mit den in Breslau gefaßten Beschlüssen in Widerspruch stand.
Der Referent fragte: „Was kann die Universität dem Volksschullehrer, das ist dem Manne, der schon seine Berufsbildung auf dem Seminar erhalten hat, leisten?“ und war sodann auf die rein äußerliche, sozusagen materielle Seite der Berechtigung der in Rede stehenden Forderung der Lehrerschaft eingegangen. Der Lehrplan der drei sogenannten höheren Schulen (Gymnasium, Realgymnasium und Oberrealschule) und der Lehrplan der sächsischen Seminare oder der preußischen Präparandenanstalten und Seminare vom 1. Juli 1900 an sei, abgesehen von fremden Sprachen, durchaus nicht voneinander so verschieden, ja das Seminar biete in einem Fache, dem Lehrplan entsprechend, mehr als die anderen Anstalten. Es könne also gefordert werden, daß es ebenfalls für eine höhere Schule gelte und angesehen werde. „Freilich, die Seminarbildung kann nicht für jedes Universitätsstudium reif machen, wohl aber für diejenigen Fächer, die wir etwa zusammenfassen können in dem Namen der mathematisch-naturwissenschaftlichen, und vor allem — vielleicht wird es Sie in einiges Erstaunen setzen — auch für das Fach, das wir mit dem Namen Philosophie bezeichnen.“ Es könne nicht Aufgabe der Universität sein, dem Volksschullehrer eine Vervollkommnung seiner beruflichen Ausbildung zu gewähren: „Die Gelehrtenschule ist eine Wissens-, eine Erkenntnisschule, eine, die den Verstand bildet, die Volksschule aber ist die Schule der Menschenbildung, der Bewußtseinsbildung. Jene kann die Erkenntnisschule, diese die Erziehungsschule heißen. … Die Erkenntnisschule betreibt nur ein Stück des Erziehungsgeschäftes, die Erziehungsschule aber umfaßt das Ganze. … Wir würden die Hochschätzung der Volksschule untergraben, wollten wir sie etwa in eine Reihe stellen mit den anderen Schulen, die allesamt mehr oder weniger doch besonders Erkenntnisschulen sind. Denn was würde der Erfolg sein? Dann würde sicher die Volksschule gegenüber den anderen Schulen am untersten Platze stehen und stehen bleiben; dann wäre das beste an der Volksschule einfach unter Wasser gesetzt. … Wäre die Volksschule vielleicht nur eine Erkenntnisschule — ich wende mich hier an das Zeugnis der Geschichte —, so würden wir sicherlich jetzt nicht einen besonderen Volksschullehrerberuf und Volksschullehrerstand haben. Denn dieser ist nicht etwa durch zufällige äußere Umstände geschaffen, sondern aus den inneren Verhältnissen der Volksschule selbst heraus geboren. … Die Volksschullehrerschaft ist ein besonderer Stand … es heißt für den Volksschullehrer, seine Eigenart festhalten. … Gerade aus dieser Sonderstellung heraus kann ich nur für die Volksschullehrerschaft den Weg zur Universität finden …
„Die Forderung, welche im Jahre 1898 in Breslau aufgestellt und zum Beschluß erhoben worden ist — daß noch besondere Lehrstühle der Pädagogik und pädagogische Seminare eingerichtet werden sollen — kann ich nicht für richtig halten. Das würde mir so vorkommen, als ob der Volksschullehrerstudent auf der Universität wiederum ein Lehrerseminar fände, etwa, wie soll ich sagen, erster Güte.“
Den Zweck des Universitätsstudiums erblickt Rehmke in der Befähigung zum Leiten einer Schule. „Wer die Schule leiten will, der muß innerlich frei in seinem Beruf dastehen und frei über alle Fragen seines Berufs urteilen können; diese Freiheit aber gibt nur die wissenschaftliche Bildung. Daher muß der Volksschullehrerstand um seiner eigenen Sache willen und um sich voll auszuwachsen, die wissenschaftliche Bildung wenigstens für den Teil
seiner Glieder, dem es beschieden ist, auf die Universität gehen zu können, fordern. Viele sind berufen, aber nur wenige sind auserwählt. Diesen müssen Sie es gönnen; diese haben aber auch die Verantwortung, die wissenschaftliche Bildung sich gründlich anzueignen. Denn ohne wissenschaftliche Bildung keine Volksschulleitung. … Diejenigen, die nicht zu den Auserwählten gehören, haben neben dem kleinen Mittel des Studiums aus Büchern und in den Vereinen noch ein anderes: die Vortragskurse der Universitätsprofessoren in Orten, wo keine Universität sich findet.“
Es war vorauszusehen, daß diese Ausführungen trotz ihrer beifälligen Aufnahme in mehr als einem Punkte in den Kreisen der Lehrerschaft entschiedenem Widerspruch begegnen würden. Konnte sich während des Lehrertags in Chemnitz eine Debatte nicht entwickeln, so setzte sie später in der pädagogischen Presse um so lebhafter und gründlicher ein.
Als erster in der Reihe zog der Jenenser Professor Dr. Rein gegen seinen Greifswalder Kollegen zu Felde, und zwar wandte er sich in der „Deutschen Schule“ gegen die von Rehmke beliebte Scheidung zwischen Volksschule und Gelehrtenschule und seine entschiedene Ablehnung der Breslauer Beschlüsse. „Es ist verkehrt“, so führt er aus, „die Volksschulen als ‚Erziehungsschulen‘, die höheren Schulen als ‚Wissensschulen‘ zu bezeichnen. Zwar kann man zugeben, daß letztere in der Tat vielfach nur Erkenntnisschulen sind, aber gerade darin liegt die schärfste Kritik, die man gegen sie erheben kann. Sie treiben Wissenskult auf Kosten der Charakterbildung. Wer letztere aber in der Erziehung des heranwachsenden Geschlechtes für die Hauptsache hält, wird niemals auf den Gedanken kommen können, Volks- und höhere Schulen in solcher Weise voneinander zu trennen. Sie sind alle Erziehungsschulen. Wissensschulen treten erst mit der Vorbereitung auf den Beruf ein. Wir nennen sie lieber Fach- oder Berufsschulen. Für gänzlich verfehlt muß ich auch die Abweisung der pädagogischen Lehrstühle und der pädagogischen Seminare von der Universität halten. Dies dürfte die schwächste Stelle des gesamten Vortrags sein. Was hier vom Redner vorgebracht wird, ist ein ganzer Rattenkönig von Schiefheiten und Widersprüchen. Solange der Redner den Medizinern Kliniken an der Universität zugesteht, den Theologen praktische Predigtübungen und Katechesationen mit Kindern, solange wird er folgerichtig auch der pädagogischen Wissenschaft ihr Übungsfeld gestatten müssen. Hat sich der Redner jemals die Frage vorgelegt, warum die pädagogischen Vorlesungen an der Universität für die Wissenschaft und für den Studenten so überaus fruchtlos verlaufen, daß sie ebensogut entbehrt werden könnten? Die Antwort wird ihm die Geschichte der Pädagogik leicht geben können, die ihm aufdeckt, daß die Fortschritte der wissenschaftlichen Pädagogik nur da zu stande kommen, wo Theorie und Praxis enge Fühlung miteinander besitzen.“
Gegen dieselben Punkte des Vortrags richtete sich auch die Kritik des Schuldirektors Dr. R. Seyfert-Ölsnitz i. V. in der „Deutschen Schulpraxis“. „Zugegeben, daß die eigentliche Aufgabe der Universität eine andere ist, so ist sie doch gegenwärtig für alle Theologen, Mediziner, Juristen, höheren Lehrer ꝛc. tatsächlich die Berufsschule. Und ich meine, soweit sie es für diese ist, soll sie es auch in gleichem Umfang für die Volksschullehrer sein. Und damit komme ich auf den Punkt, der sicher in der ganzen weiteren Diskussion der wichtigste sein wird, den man in die Frage fassen kann: Ist die Pädagogik
eine selbständige Wissenschaft? Sie verneinen die Frage, indem Sie besondere Lehrstühle für Pädagogik und pädagogische Seminare für überflüssig erklären. Ich bedaure, daß diese Ihre Ansicht nicht mit kühler Ruhe von allen Versammelten abgelehnt worden ist. Ich persönlich erkläre rundweg, daß die Zulassung zum Universitätsstudium für mich keinen Deut wert ist, wenn nicht zugleich die Pädagogik als Wissenschaft anerkannt werden soll. Ja, ich gehe noch weiter und halte auch die Einrichtung eines pädagogischen methodischen Praktikums für unbedingt nötig, genau für so nötig, wie alle Studierenden ihre Praktika und Seminare haben.“
Auch eine dritte pädagogische Autorität, der Seminardirektor Muthesius-Weimar, wendet sich gegen Rehmke. Er schreibt in den „Pädagogischen Blättern“: „Das Wissen, der Bildungsstoff ist in der Volksschule nicht etwas Nebensächliches. In den oberen Jahrgängen hat sie mit den vier unteren Klassen der höheren Schulen eine ganze Anzahl von Unterrichtsfächern gemein und behandelt in diesen Unterrichtsfächern ganz ähnliche Stoffe wie dort. Die Notwendigkeit eines besonderen, sich von dem höheren Lehrerstand grundsätzlich unterscheidenden Standes der Volksschullehrer ist ebenso anfechtbar.“
Soweit die drei Schulmänner in ihrer Kritik. Was sie gegen die Ausführungen Rehmkes vorgebracht haben, ist teilweise recht scharfsinnig und präzisiert ausnahmslos einen grundsätzlich verschiedenen Standpunkt bei der Erörterung der Frage. Es ist entschieden auffällig, daß man bei dieser Diskussion die praktische Seite der ganzen Angelegenheit — ich möchte darunter namentlich die Bedeutung und den Wert des Universitätsbesuchs für die berufliche Tätigkeit des Volksschullehrers verstanden wissen — gar nicht oder zum mindesten zu wenig in den Kreis der Erörterungen gezogen hat.
Professor Rehmke erblickte den praktischen Nutzen des Universitätsbesuchs darin, daß dieser der Schule zu tüchtigen Schulleitern verhelfen soll. Schulleiter aber kann nicht jeder sein, deshalb: viele sind berufen, aber wenige sind auserwählt. In dieser Auslese liegt nun freilich eine große Gefahr für den Lehrerstand. Der Berliner Lehrer Pretzel ist einer von den wenigen Kritikern des Rehmkeschen Vortrags, die darauf eingegangen sind. In der „Deutschen Schule“ führte er aus: „Unsere höheren Schulen, das Gymnasium eingeschlossen, sind — vielleicht könnte man sagen: leider — keineswegs nur Gelehrtenschulen, sondern sie sind die allgemeinen Bildungsanstalten für die sogenannten höheren Gesellschaftsklassen, ganz ebenso wie es die Volksschulen für die niederen sind, und die Logik des heutigen Zustandes ist einfach die, daß für die Kinder der ‚oberen Zehntausend‘ akademisch gebildete Lehrer notwendig seien, während für die Kinder des Volkes solche mit geringerer Bildung genügten. Diesen Zustand als einen normalen, in der Sache begründeten zu betrachten und ihn für alle Zeiten als berechtigt anzuerkennen, dazu könnte ich mich nicht entschließen. Wenn gar der Universitätsbesuch der Volksschullehrer nur ein Mittel werden sollte, den Unterschied in der Bildung und damit auch die soziale Kluft zwischen den Lehrern der Volksschule auf der einen, ihren Leitern und Aufsichtsbeamten auf der anderen Seite noch zu erweitern, so würde ich das geradezu für verhängnisvoll halten.“
Mit dieser Darlegung, besonders mit dem letzten Satze, hat Pretzel die Hauptsache berührt. Angenommen, die Lehrer hätten das Ziel ihrer Wünsche erreicht und könnten die Universität beziehen. Was dann?
Im Klassenstaat ist die Erwerbung der Bildung abhängig vom Besitz. Die „Anwartschaft auf eine Stelle in der Schulleitung oder Schulaufsicht“, wie Pretzel sagt, erschließt dem Lehrer die Tore der Universität noch nicht; es ist vor allem auch Geld dazu notwendig. Die Berechtigung zum Besuch der Universität steht für denjenigen Lehrer nur auf dem Papier, der nicht zugleich — neben der „Anwartschaft“ — die Mittel besitzt, um die Kosten des mehrjährigen Universitätsbesuchs zu bestreiten. Hat der arme Schlucker nicht das Glück, irgendwelche Stipendien zu erhalten, so wird ihm durch seine Armut die Aneignung akademischer Bildung unmöglich gemacht. Er läuft dann als Lehrer zweiter Klasse in der Welt herum, denn diese Klassifizierung würde sofort eintreten. Noch verhängnisvoller würden die Folgen sein, wenn der Universitätsbesuch von vornherein jedem Lehrer zur Pflicht gemacht würde, ähnlich wie dies bei der „Errungenschaft“ des einjährigen Militärdienstes der Volksschullehrer der Fall ist. Da wäre ein armer Mann überhaupt nicht mehr in der Lage, seinen Sohn dem Lehrerberuf zuzuführen. Bisher sind aber gerade aus den ärmeren Klassen der Bevölkerung viele tüchtige Kräfte unseres Lehrerstandes hervorgegangen. Ihre Ausbildung verursachte den Eltern nicht zu hohe Kosten, weil der Unterricht in den Seminaren unentgeltlich ist. Jetzt ist die Sache schon kostspieliger, da der einjährige Militärdienst — bei völligem Gehaltsverlust für das betreffende Jahr — mit bestritten werden muß. In Zukunft würde nun, falls die Frage des Universitätsbesuchs im Sinne ihrer Befürworter erledigt werden sollte, die Ausbildung eine noch weitere wesentliche Verteuerung erfahren.
Aus diesem Grunde ist es unerläßlich, daß mit der Frage des Universitätsbesuchs für Volksschullehrer noch eine andere Frage verbunden wird, nämlich die Frage des unentgeltlichen Universitätsbesuchs. Die Lösung dieser Frage würde es verhindern, daß eine Auswahl der tüchtigsten Lehrkräfte auf nichts anderes hinausliefe als auf eine Auswahl und Bevorzugung der Besitzenden. Mit dieser Forderung, die, konsequent durchgeführt, in die Forderung der Unentgeltlichkeit des Unterrichtes überhaupt auslaufen müßte, würden sich die Lehrer auf ein Gebiet begeben, auf dem sie mit uns Hand in Hand gehen könnten. Wir fordern Unentgeltlichkeit des Unterrichtes, der Lehr- und Lernmittel für jedermann, gleichviel ob arm oder reich, damit jeder Befähigte den Weg offen findet, der zu den Höhen der Wissenschaft und Bildung führt. Hierin liegt das einzige Mittel zur Verwirklichung des auch von der Lehrerschaft geträumten Ideals der allgemeinen Volksbildung.
Ob die Lehrer bei ihren Erörterungen des Themas „Universität und Volksschullehrer“ zu dieser logischen Konsequenz gelangen werden? Und ob sie, wenn dies der Fall sein sollte, vorurteilsfrei genug sein würden, mit uns im Ringen um das Ideal der Volksbildung ehrliche Waffenbrüderschaft zu üben? Bis jetzt sind weder in dem einen noch in dem anderen Falle Regungen oder Resultate vorhanden, die zu irgendwelchen Hoffnungen nach diesen Richtungen hin berechtigten. Die Reorganisation der Schul- und Bildungsverhältnisse im Sinne einer gesteigerten Vervollkommnung wird eben nicht aus der Schule oder der Lehrerschaft heraus ihren Weg nehmen, sondern die Entwicklung der ganzen Gesellschaft wird den Umgestaltungsprozeß herbeiführen und dem Bildungs- und Erziehungswesen die Formen leihen, die dem jeweiligen Standpunkt der Entwicklung entsprechen.
Fuente: transcripción a partir del facsímil de la Friedrich-Ebert-Stiftung (Bibliothek der FES, Die Neue Zeit digitalizada, 190203a, S. 337-341): Otto Rühle, «Universität und Volksschullehrer», Die Neue Zeit, 21. Jg. (1902/03), 1. Bd., Nr. 11, S. 337-341 (diciembre de 1902 aprox., según el número; la fecha exacta no consta en las páginas reproducidas). Corregida sobre la imagen; el OCR (tesseract, Fraktur) solo sirvió de apoyo. ſ transcrita como s; el espaciado del original, en cursiva (en las citas largas, que el original espacía en parte, se marcan los pasajes espaciados principales). Se conserva «ꝛc.» y la cita de Rehmke de la pág. 338 sin comillas de cierre, como en el impreso. Los comentarios S. n del código marcan el comienzo de cada página impresa.