Die Strafe in der Erziehung.
Von Dr. Alfred Adler.
Die Erziehungskunst unserer Tage steht zumeist noch unter dem Druck alter Traditionen. Jeder Erwachsene hat den Glauben in sich, Kinder auch erziehen zu können, da er einmal Objekt einer Erziehung gewesen ist und manches von dieser Kunst bei anderen gesehen hat. Eine Anzahl von Formeln hat Heiligkeitswert erlangt und selten denkt einer nach, ob diese Formeln auch gerechtfertigt sind. Die Korrektur durch die Erfahrung ist außerordentlich erschwert. Jede gute Entwicklung schreibt jeder Erzieher seinen Maßnahmen zu, ohne zu bedenken, daß oft trotz fehlerhafter Eingriffe das Kind den rechten Weg findet. Und die zahllosen Mißgriffe, die sich rächen, werden samt und sonders einer bösartigen Vererbung zugeschrieben, der wahre Zusammenhang wird verkannt, der Unmut über das eingerissene Uebel lähmt jedes besonnene Nachdenken, der Stolz des Erziehers bäumt sich gegen das Zugeständnis begangener Fehler auf, und da zwischen Ursache und Folge meist lange Zeiträume liegen, geht jede Uebersicht über Gesetzmäßigkeiten in der Erziehung verloren. Als pädagogischer Niederschlag bleiben oft nur alte, längst durch die Tatsachen widerlegte Grundsätze.
Auch begierig lernende Betrachter, die Geheimnissen auf die Spur kommen wollen, kommen nicht auf ihre Rechnung. Mißratene Kinder wissen nichts von den Steinen, die ihnen im Wege lagen, und die Erzieher sind wenig geneigt, Gerichtstag über sich zu halten, kennen auch meist nicht die wunde Stelle, von der das Verderben ausging.
Eine kritische Erziehungslehre reicht nicht weit in die Vergangenheit zurück. Leuchtenden Fackeln gleich finden sich einzelne Aufdeckungen bei alten Menschenkennern, Dichtern, Philosophen, in der Bibel und in den Märchen. Auch Formeln, die niemals zum Heile ausschlugen oder heute zum mindesten unhaltbar geworden sind.
In erster Linie gilt letzteres von der Strafe in der Erziehung. Rechtspflege und insbesondere die Jugendgerichte suchen das in ihnen begründete Strafsystem zu ersetzen. Der Gedanke, den Fehlenden wieder zu gewinnen, verschwindet selbst bei groben Missetaten nicht. Die erschreckende Häufigkeit der Gewohnheitsverbrecher ist ein weithin sichtbarer Beweis gegen die bessernde Wirkung der Strafe. Ferner: jedes mißratene Kind hat in Schule und Haus vergeblich schon eine Menge von Strafen erhalten, ohne daß sein Verfall aufgehalten worden wäre.
Die Ausübung eines Strafregiments in der Erziehung weist uns auf eine Voraussetzung hin, die dem strafenden Erzieher seine Eigenart gibt: daß er nach einer einfachen, unbeholfenen Schablone eine seelische Entwicklung zu leiten gedenkt. Daß er seine Autorität mit Zwangsmitteln durchzusetzen trachtet, ohne sich um Zusammenhänge seelischer Art zu bekümmern.
Diese trostlosen Feststellungen, die an sich schon geeignet wären, das Prinzip der Strafe in der Erziehung verdächtig zu machen — weil sie darauf hinweisen, daß der strafende Erzieher sich die Sache leicht zu machen versucht und einen Gewinn an Prestige anstrebt —, bekommen ein noch schlechteres Gesicht, wenn man an die vielen Menschen denkt, die immer ein Gefühl haben, ihre Geltung sei zu gering, und an die nicht weniger zahlreichen, die sich um seelische Zusammenhänge nicht kümmern.
So kann es einen nicht wundern, wenn unter den Schreckgespenstern der Kinder die Strafe, vor allem die Schläge, eine unheilvolle Rolle spielen. Läßt man Kinder unbefangen über ihre Aengste berichten, so spielt der Schrecken vor Strafe, vor Schlägen, vor dem schwarzen Mann, vor der Hölle, vor dem Nikolo usw., eine überaus große Rolle.
Eine allgemeine verbreitete irrtümliche Anschauung fördert noch das Strafsystem in der Erziehung. Fast regelmäßig hörte man bei Berichten über schwer erziehbare Kinder, die beinahe immer schon das Strafprinzip gekostet haben, die Redensart: „ich habe es auch schon mit der Güte versucht, es hat auch nichts genützt.“ Man hat oft den Eindruck, als ob es doch nicht die rechte Güte gewesen wäre. Aber immerhin, auch die Güte ist kein ausreichendes Erziehungsmittel. Sie ist in allen Fällen vorzuziehen, aber sie kann nur die Anbahnung eines günstigen Verhältnisses bedeuten, in dem die richtigen Erziehungsmittel, die erst zu finden sind, angewendet werden müssen.
Die schwerste Verfehlung des strafenden Prinzips in der Erziehung ist aber, daß es nur die oberflächlichen Erscheinungen des fehlgehenden Seelenlebens trifft, nur die Ausdrucksformen. Die Wurzel der Persönlichkeit, die Eigenart des Kindes bleibt unverändert. Ja, Kind und Erzieher wissen nicht einmal, wo in Wirklichkeit der Fehler steckt, und in dem verschlechterten Verhältnis zwischen den beiden wird der wahre Sachverhalt beiden noch unklarer. Denken wir zum Beispiel an ein ehrgeiziges Kind, das in der Schule Schwierigkeiten findet, sie durch länger Zeit vergeblich zu überwinden trachtet, und in seiner Eitelkeit verletzt, der Schule, dem Lehrer die Schuld zu geben versucht. Seine Stellungnahme zu beiden wird eine feindliche. Daraus ergeben sich Beziehungen, denen man die Abwendung des Kindes leicht anmerkt. Seine Ausdrucksformen sind nicht mehr offene, geradlinige, sondern entsprechend der größeren Macht und Autorität der Schule ausweichende, heimliche. Die Unlust des Kindes äußert sich in zahlreichen Verfehlungen. Es merkt nicht auf, weil es sich nicht mehr zutraut, mitzukommen, oder sich auszuzeichnen. Folgen Strafen in Schule und Haus. Es vergißt, seine Aufgaben zu machen, vertändelt die Zeit, kommt zu spät oder gar nicht zur Schule. Jedesmal folgt der Verfehlung die Strafe, während doch höchstens nur einmal die Entmutigung — bestraft? nein, behoben werden müßte.
Oder das Kind wird durch die Furcht vor Strafe in die Lügenhaftigkeit gedrängt. Bei den meisten Lügnern kann man die starke, strafende Hand leicht finden. Straft man die Lüge, statt das Schwächegefühl zu beheben, so wird man oft nur die List, die Heuchelei, die Vorsicht des Lügners großziehen. Denn jeder Lügner hat an sich schon die Erfahrung gemacht, daß nicht jede seiner Lügen aufkommt.
Auch andere Waffen als die List stehen dem Kinde gegen Strafmaßnahmen zu Gebote. Es verkleinert die Person des Erziehers, setzt sie herab und steht bald erhaben über jedem Strafvollzug, mag er Rüge, schlechte Note oder Schläge beinhalten. Oder es härtet sich ab, trainiert sein Gemüt und empfindet nichts mehr, manchmal auch dann nicht, wenn es weint und um Verzeihung winselt. Besonders häufig findet man diese Abstumpfung, wenn das Kind in predigerhafter Weise unausgesetzt an seine Sünden erinnert wird. Es denkt dabei an andere Dinge, zählt oft in Gedanken, um nichts von den Rügen aufnehmen zu müssen, und wundert sich so wie wir, wenn einer hundertmal mit Vorwürfen gestraft hat und nun glaubt, daß er, wenn er es noch einmal wiederholt, mehr Glück haben werde.
Auch gegen Schläge gibt es ein Training. Manche Kinder finden im Trotz eine Genugtuung und wollen nichts gespürt haben. Zuweilen verschafft es den Kindern ein Lustgefühl, wenn sie geschlagen werden, so daß sie zuweilen die Schläge absichtlich auf sich ziehen. Es ist nicht zu verkennen, daß sich dabei die geschlechtliche Empfindung an das Gefühl einer vermeintlichen Ueberlegenheit über den Schlagenden knüpft, der solcherart aus der Ruhe gebracht und überlistet wird, indem seine strafenden Bemühungen zur Lust werden. Die gleiche Gefühlslage findet sich zuweilen bei den Schlagenden, denen dann ein Recht der Züchtigung als natürlich und unfehlbar erscheint.
Der schwerste Einwand, den wir gegen das Prinzip der Strafe erheben, ist, daß sie den Zusammenhang und Ursprung der Verfehlungen verschweigt und unfähig macht, mit Verständnis an der Wurzel einzugreifen. Verfehlungen der Kinder, seien es welche immer, sollen immer in erster Linie zum Nachdenken anregen. Freilich sollten auch Staat und Gesellschaft für Instanzen sorgen, bei denen besorgte, nachdenkliche Eltern und Lehrer Rat bekommen können; die Lehrer sind in erster Linie berufen, das Strafsystem durch eine Zusammenhangbetrachtung und deren Folgerungen zu ersetzen. Mustergültige Betrachtungen, wie zum Beispiel die des Lehrers Selmann in München („Internationale Zeitschrift für Individualpsychologie“, 1924, Heft 5), zeigen den Weg.
Von entfernteren, aber großen Gesichtspunkten kommt in Frage, daß Kinder, die dem Strafsystem erlegen sind, keine selbständig denkenden und handelnden Menschen werden. Wir werden deshalb immer finden, daß alle Faktoren, die der Selbständigkeit der Menschen entgegenarbeiten, sie in Abhängigkeit von sich oder von ihren Ideen halten wollen, der Strafe und besonders auch der Prügelstrafe das Wort reden.
Fuente: Arbeiter-Zeitung (Wien), Nr. 163, 14. Juni 1924, S. 12, en el suplemento «Erziehung und Unterricht». Transcripción a partir de la imagen de página de ANNO (Österreichische Nationalbibliothek, aze/19240614/12), con ayuda de un OCR Fraktur propio; todo el texto se ha cotejado con la imagen (el borde derecho de la segunda columna está algo recortado en el escaneo y se ha completado con el OCR y la reimpresión). Cotejada con la reimpresión de la Berner Tagwacht (Berna), 14. März 1925 (e-newspaperarchives.ch, TGW19250314-01.2.27.18.1; solo OCR de la plataforma), que reproduce el mismo texto con mínimas variantes («längere Zeit», «größern», «zum Heil»); se sigue la Arbeiter-Zeitung. Ortografía original; el texto espaciado va en cursiva.