Der Raub des Achtstundentages und die Frauen.

Von D. S.

** Am Internationalen Frauentag 1924 stehen wir in Deutschland in heftigen Kämpfen um den achtstündigen Arbeitstag.

Durch Verordnung vom 1. Dezember 1923 ist die Überschreitung der achtstündigen Arbeitszeit gesetzlich genehmigt worden. Damit ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Novemberrevolution gefallen, und die Arbeiterschaft ist wieder auf den Stand der Vorkriegszeit zurückgeworfen worden. Der Ansturm des deutschen Proletariats hat nie ausgereicht, um den Achtstundentag gesetzlich festzulegen. Die gesetzliche Regelung beschränkte sich auf eine Verordnung des Demobilmachungskommissärs vom 25. November 1918. Diese Verordnung wurde dann durch die Arbeitsgemeinschaft angenommen.

Der Achtstundentag in Deutschland ist zum Trost der Unternehmerschaft und der Gewerkschaftsbürokratie nie „schematisch“, das heißt, tatsächlich durchgeführt worden. Das weibliche wie das männliche Landarbeiterproletariat kannte zum Beispiel seine Vorteile nur vier Monate hindurch, vier Monate lang mußte es zehn Stunden, vier weitere Monate sogar elf Stunden täglich arbeiten. In vielen anderen Berufszweigen waren Überstunden gesetzlich gestattet; sie mußten nur besonders vergütet werden.

Mit dem Zurückweichen des Proletariats wuchs aber die Zahl der gesetzlich zugelassenen Überstunden immer mehr. Im Jahre 1921 schon machten 157.000 männliche, 82.000 weibliche und 5000 jugendliche gewerbliche Arbeiter gesetzlich genehmigte Überstunden. Wieviele Überstunden ohne gesetzliche Genehmigung gemacht werden, ist selbstverständlich nicht zu erfahren. Genug, daß von 7798 Unternehmeranträgen, die im Jahre 1921 auf Genehmigung von 1 bis 2½ Überstunden gestellt wurden, nur 297 Anträge abgelehnt wurden. Abgesehen davon waren aber in zahlreichen Gewerben Überstunden bereits gesetzlich genehmigt, und zwar gerade in den Gewerben, wo die Frauenarbeit eine große Rolle spielt. So betrug im Gastwirtsgewerbe die „Arbeitsbereitschaft“ schon längst 10 bis 12 Stunden. Überstunden beim Bankgewerbe und bei den Versicherungsanstalten waren immer schon auf der Tagesordnung. Aus den zahllosen Verordnungen des Demobilmachungskommissärs in den verschiedensten Branchen der verschiedensten Orte Deutschlands geht hervor, daß der Achtstundentag bald von allen Seiten recht zerfressen und zernagt aussah.

Nun will die faschistische Diktatur dem Achtstundentag vollends den Garaus machen und das Elend der unbegrenzten Arbeitsfron wieder einführen. Allerdings wird in der Verordnung über Verlängerung der Arbeitszeit der schwangeren Frauen besonders gedacht! Auf ihren Wunsch sollen sie während der Schwangerschaft und der Stillzeit tunlichst von der den Achtstundentag überschreitenden Arbeit befreit werden. Daß in dieser Zeit der Massenentlassungen und der Massenarbeitslosigkeit die meisten Frauen diesen Wunsch „tunlichst“ unterdrücken werden, ist klar.

Schon jetzt wird berichtet, daß schwangere Frauen bis zur letzten Stunde im Betrieb stehen, daß sie sogar im Fabrikraum entbinden und nach zwei bis drei Tagen wieder zur Arbeit zurückkehren — aus Angst vor der Entlassung.

Aber nicht nur für Schwangere, sondern für das gesamte Proletariat, insbesondere aber für das weibliche Proletariat, bedeutet die Aufhebung des Achtstundentages eine hohe Gefahr! Im Frieden schuftete die Arbeiterschaft auch ihre zehn bis zwölf Stunden, aber sie erhielt wenigstens einigermaßen auskömmliche Nahrung. In der heutigen Zeit, wo der Nahrungsmittelkonsum die Hälfte der Vorkriegszeit beträgt, bedeutet die verlängerte Arbeitszeit die uneingeschränkte Aussaugung der letzten Volkskräfte zu Nutz und Frommen der Kapitalisten. Heute beträgt der Lohn des deutschen Arbeiters soviel wie die Arbeitslosenunterstützung in England.

Noch ärger sieht es mit der Entlohnung der Frauen aus, die ja bekanntlich immer niedriger war. Die Bewegung der Annäherung zwischen Männer- und Frauenlöhnen, die sich nach der Revolution vollzog, ist längst zum Stillstand gekommen. An ihrer Stelle vergrößert sich der Abstand zwischen den beiden Gruppen immer mehr. Nach dem letzten Berliner Metallarbeiterstreik sanken die Löhne der Metallarbeiterinnen von 75 auf 60% der Männerlöhne!

Mit der gesetzlichen Genehmigung der verlängerten Arbeitszeit werden sich die herrschenden Klassen nicht begnügen! Eineinhalb Monate nach dieser Genehmigung erläßt der Reichsarbeitsminister Brauns eine Verordnung, die sich fast ausschließlich gegen das weibliche Proletariat richtet — und zwar bestimmt sie die gesetzliche Einführung der zehnstündigen Arbeitszeit für das Pflegepersonal der Krankenhäuser, wobei auch Überschreitungen dieser Zeit zulässig sind!

Gerade am Internationalen Frauentag müssen wir auch die internationale Wirkung der Vernichtung des Achtstundentages berücksichtigen! Die Konkurrenz mit den deutschen Kapitalisten wird die ausländischen Kapitalisten nicht schlafen lassen. Der deutschnationale Hergt hat in seinem vaterländischen Gefühl der Entente angeboten, gegen Erleichterung der Reparationslasten den Achtstundentag in Deutschland zu vernichten! In Italien ist der Achtstundentag durch ein Dekret von Mussolini beseitigt worden. In Frankreich wird seine Abschaffung seit 1921 gefordert. Die belgische und österreichische Arbeiterschaft steht vor heftigen Attacken auf die achtstündige Arbeitszeit, und die Schweizer haben eben durch Volksentscheid den ersten Angriff ihres Unternehmertums zurückgewiesen.

Aber, so schlimm es heute stehen mag, das Proletariat wird und kann nicht verzweifeln! Der Raub des Achtstundentages wird ihm eine Lehre dafür sein, daß seine Rechte nicht durch papierne Dekrete, sondern nur durch den vollen Einsatz seiner Kampfeskraft zu schützen sind!


Fuente: transcripción a partir del facsímil de la Internationale Presse-Korrespondenz (Inprekorr), edición alemana (Viena), 4.º año, n.º 30, 4 de marzo de 1924, pág. 343, rúbrica «Arbeiterbewegung», en archive.org (volumen «Inprekorr. Januar–Juni 1924»); se partió del OCR de archive.org y se corrigió íntegramente sobre la imagen. Las cursivas reproducen la negrita del original.

Atribución: el artículo lleva solo la firma «D. S.» (registro semestral de autores: «S., D., Nr. 30, S. 343»). Su atribución a Vali Adler es probable, no segura: «Dina Schreiber» es seudónimo suyo según el Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) y la nota biográfica de los Beiträge zur Marx-Engels-Forschung, Neue Folge, Sonderband 3; con ese nombre firmó en la Inprekorr, en 1922 y en mayo de 1924, otros artículos y reseñas sobre las obreras y el movimiento comunista de mujeres, y este, escrito para el Día Internacional de la Mujer de 1924, coincide con ellos en iniciales, tema y revista.