Von dem Zeitpunkte an, da die außereheliche Hingabe eines Weibes an einen Mann von der öffentlichen Moral als Entehrung betrachtet wurde, tragen die Sprossen dieses illegitimen, wenn sonst auch noch so innigen und reinen Liebesverkehrs im Urteil des Volkes das Brandmal der Ehrlosigkeit an der Stirn. Wenn je Unschuldige für die tatsächliche oder angebliche Schuld andrer gelitten und gebüßt haben nach der furchtbaren Drohung des grausamen Sinaiwortes, daß die Sünde der Väter heimgesucht werden solle an den Kindern bis ins dritte und vierte Glied, so haben die unehelichen Kinder bis auf den heutigen Tag ein voll gerüttelt Maß dieser unverdienten Heimsuchung durch das strafende Schicksal über sich ergehen lassen müssen. Bis in das 18. Jahrhundert hinein galt das außerehelich geborene Kind ganz allgemein als „Hurkind“, dem nicht bloß auf alle erdenkliche Weise Schimpf und Schande angetan wurde, sondern das auch auf rechtlichem Gebiete der allergröblichsten Benachteiligung ausgesetzt war. „Vor ihnen schlossen sich die Türen der Zunftwerkstätten. Gerade wie die Kinder der Abdecker, Henker und von andern bescholtenen Gewerbe wurden sie nicht zum ehrlichen Handwerk zugelassen.“ Noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts schrieb Justus Möser, „der herrliche, unvergleichliche Mann“, wie Goethe ihn nannte, in seinen Patriotischen Phantasien einen sehr charakteristischen Aufsatz: Ueber die zu unsern Zeiten verminderte Schande der Huren und Hurkinder, in dem es u. a. heißt: „Es ist unpolitisch, den Hurkindern einerlei Ehre mit den echtgeborenen zu geben, weil dadurch der stärkste Bewegrund für die Ehe wegfällt. Es ist unpolitisch, den unglücklichen Müttern jener verbotenen Früchte ihre vorige Achtung zu erhalten, weil eben die Furcht vor dem Verlust derselben das wahre Mittel sein soll, die Ehen zu befördern. Es ist unpolitisch, dem ehelosen Leben im bürgerlichen Stande gleiche Wohltaten mit dem ehelichen zu verleihen, weil der Hausstand einer Familie dem Staate mehr nützt und mehr beiträgt, als der Stand loser Gesellen …. Sind denn die Hurkinder so viel, oder verdient der Ehestand so wenig Beförderung, daß andrer ehrlicher Leute echte und rechte Kinder ihnen zu Gefallen die Werkstätten räumen müssen?“

Im Laufe der Zeit hat sich indes an der sozialen Mißachtung des außerehelichen Geschlechtsverkehrs und damit auch der unehelichen Geburt, wenn auch nicht allgemein, so doch in weiten Kreisen, manches geändert; das Zeitalter der Humanität, sagt Kampffmeyer in seiner Schrift über die Prostitution, warf seine milden Strahlen selbst in die dunkelsten Winkel Deutschlands, und heute erachtet es jeder wirklich aufgeklärte, modern gebildete Mensch als etwas Selbstverständliches, nicht bloß jeden gesetzlichen Nachteil, sondern sogar jeden Schein eines gesellschaftlichen Makels von den Sprößlingen des freien Liebesverkehrs zu nehmen. Freilich spuken auch auf diesem vielverkannten und verlästerten Gebiete sozialen Lebens selbst im 20. Jahrhundert noch mittelalterliche Vorurteile und hinterwäldlerische Engherzigkeiten in den Köpfen und Gemütern der Menschen, wie folgende Notiz der Straßburger Post (Dezember 1905) aus dem elsässischen Dorfe Gebweiler mit grotesker Anschaulichkeit vor Augen führt:

„Ende voriger Woche war unser liebliches Dörflein der Schauplatz eines seltsamen Vorganges. Abends — wenige Minuten nach 7 Uhr — bedeckte mit einemmal rabenschwarze Nacht unsre sonst so hübsch beleuchtete Ortschaft, da sämtliche elektrischen Lichter auf den Straßen wie auf Kommando plötzlich ausgelöscht wurden. Vergeblich grübelten wir über die Ursache dieser plötzlichen ägyptischen Finsternis nach. Jetzt kennen wir den Grund. Leser, höre und staune! Ein uneheliches Kind hatte am besagten Tage hier das Licht der Welt erblickt. Das ‚Kind der Nacht‘ mußte auch als solches gekennzeichnet werden! Zu diesem Zwecke ließ man die Straßenbeleuchtung eine volle halbe Stunde unterbrechen. Damit ja niemand auf den Vorgang aufmerksam wurde, gingen die Taufpaten für sich zur Kirche, während die Hebamme einige Minuten später, das Kind unter dem Mantel tragend, folgte.“

Vorfälle wie dieser, die von ebensogroßer Rückständigkeit wie Herzensroheit zeugen, können sich nur noch in Gegenden ereignen, in denen die Kirche dem Geiste moderner Lebensauffassung bisher mit Erfolg zu wehren verstanden hat.

Daß die Kirche zuerst es war, die sich der unehelichen Kinder annahm, steht zu dieser Erscheinung keineswegs im Gegensatz. Die Fürsorge der Kirche und religiöser Genossenschaften für die Unehelichen war nicht diktiert von erbarmender Liebe, sondern von dem egoistischen Bestreben, dadurch Anhänger zu gewinnen, die der Mutteranstalt verpflichtet und außerdem von allen Familienbanden losgelöst waren, ein Umstand, den die katholische Kirche, wie man aus dem Eheverbot für ihre Priester ersieht, als ein wichtiges Mittel zur Stärkung ihrer Macht immer zu schätzen gewußt hat. Im Jahre 787 wurde in Mailand das erste Findelhaus gegründet und im Jahre 1198 richtete Papst Innozenz III. die erste Drehlade ein. Unter einer Drehlade versteht man eine in die Tür oder Mauer einer Findelanstalt eingelassene drehbare Mulde, in die Frauen, die unerkannt bleiben wollen, das Kind legen, dessen sie sich entledigen möchten; auf ein gegebenes Glockenzeichen, worauf die Mutter des Kindes sich sofort entfernt, wird die Mulde, ohne daß eine Oeffnung der Tür erfolgt, hereingedreht und das Kind in Empfang genommen. Die Drehlade war bis 1870 in Paris eine allgemein bekannte Einrichtung, und in Italien war 1888 eine solche noch in 500 Orten anzutreffen. Mit der Drehlade hat der Schutz der Unehelichen erst eigentlich begonnen. Im Verlaufe der Jahrhunderte ist er mannigfachen Wandlungen unterworfen gewesen und ist oft in den eigenartigsten Formen in die Erscheinung getreten. Zu Zeiten hat man die Existenz der Unehelichen nicht einmal ungern gesehen, wie in Frankreich, als Napoleon viele Soldaten brauchte; der Code Napoleon verbot da ausdrücklich, nach dem Vater des unehelichen Kindes zu forschen. Nie jedoch ist der Schutz der Unehelichen planmäßig organisiert, nie einheitlich und nach großen Gesichtspunkten geregelt, nie so ausgebaut gewesen, daß er ausgereicht hätte, das Elend der verlassenen Kinder ernsthaft zu lindern und einer nennenswerten Zahl von ihnen ausreichend und dauernd Fürsorge zu gewähren. Auch die Gegenwart hat hierin nicht nachgeholt, was von der Vergangenheit versäumt worden ist.

In Deutschland werden jährlich etwa 180 000 uneheliche Kinder geboren, das ist nahezu ein Zehntel aller Geburten überhaupt. Auf 100 Geborene kamen 1903 Uneheliche in Mecklenburg-Strelitz 13,3, in Sachsen, Bayern und Hamburg 12,5, in Mecklenburg-Schwerin 11,8, in Reuß j. L., Sachsen-Meiningen, Braunschweig, Sachsen-Altenburg 10,8 bis 10,1, in Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Sachsen-Weimar, Schwarzburg-Sondershausen 9,9 bis 9,5, in Württemberg 8,9, Lübeck 8,6, Bremen 7,5, Baden 7,3, Hessen 7,1, Preußen 7, Elsaß-Lothringen 6,9, Waldeck 5,3, Lippe 5, Oldenburg 4,8 und Schaumburg-Lippe 2,9; im Durchschnitt für das ganze Reich 8,3. Die gewaltige Quelle von Volkskraft, die sich in diesen Zahlen spiegelt, läßt man verkommen, weil eine rückständige Moralanschauung die ledige Mutter noch immer brandmarkt, ihre wirtschaftliche Existenz untergräbt und sie damit zwingt, ihr Kind gegen Bezahlung fremden Händen anzuvertrauen — ein Zustand, der zu den verhängnisvollsten Konsequenzen führt, die ihren Ausdruck namentlich in der ungewöhnlich hohen Krankheitshäufigkeit und Sterblichkeit der unehelichen Kinder finden.

Es sterben bereits in und vor der Geburt 5 Prozent der Unehelichen gegen 3 Prozent der Ehelichen im Reichsdurchschnitt, und von den im Jahre 1903 im Reiche verstorbenen 404 500 Säuglingen waren 350 000 ehelicher und 53 000 unehelicher Geburt; verglichen mit der Geburtsziffer entfielen auf 100 eheliche Geburten 19,3, auf ebensoviel uneheliche Geburten nicht weniger als 32,7 Todesfälle. Während also von den ehelich Geborenen vier Fünftel ihr erstes Jahr erreichten, war dies unter den unehelich Geborenen nur bei zwei Drittel der Fall. In Preußen sterben von 100 Lebendgeborenen 19,4 eheliche und 36,2 uneheliche, in Bayern 27,6 eheliche und 36,6 uneheliche, in Sachsen 26,4 eheliche und 38 uneheliche. In Charlottenburg sterben während des ersten Lebensjahres von 100 unehelichen Kindern etwa 20 mehr als von der gleichen Zahl ehelicher Kinder. In Leipzig betrug 1891 und 1901 die Differenz in der Sterblichkeit zwischen den ehelich und den unehelich Geborenen 50 Prozent, in den dazwischenliegenden Jahren wies sie beträchtliche Schwankungen auf. Die Sterblichkeit der ehelichen Kinder hat sich hier seit den achtziger Jahren gar nicht geändert, dagegen betrug die Sterblichkeit der Unehelichen von 1881 bis 1890 durchschnittlich 26,1 Prozent, von 1891 bis 1901 dagegen 31,7 Prozent. Besonders gering war die Sterblichkeit der ehelichen und unehelichen Kinder in den Jahren 1886 bis 1889, erstere 18,8 Prozent, letztere 22,6 Prozent. In Straßburg i. E. war der Unterschied im Durchschnitt der Jahre 1891 bis 1901 ziemlich klein (7,2 Prozent), und zwar war er in den ersten fünf Jahren geringer, als in den letzten sechs (5,8 Prozent gegen 8,4 Prozent), weil die Sterblichkeit der ehelichen Kinder abgenommen hat, die der unehelichen aber auf derselben Höhe geblieben ist. In Halle betrug der Unterschied im Durchschnitt 11,4 Prozent, es hat aber dort sowohl die Sterblichkeit der ehelichen als auch der unehelichen Kinder sowie auch der Unterschied zwischen beiden im Laufe der Jahre zugenommen. Die Sterblichkeit der ehelichen Kinder war von 1891 bis 1895 durchschnittlich gleich 19,3 Prozent und in den Jahren 1896 bis 1901 gleich 21,2 Prozent, die der unehelichen Kinder in der ersten Periode gleich 27,9 Prozent, in der zweiten gleich 34,8 Prozent. In Berlin waren die Verhältnisse ähnliche wie in Charlottenburg. Hier ist von 1891 bis 1901 die Sterblichkeit im ersten Lebensjahre von 24,86 auf 22,45 Prozent gesunken, die Sterblichkeit der Ehelichen von 22,3 auf 19,9 Prozent, die der Unehelichen von 42,4 auf 36,9 Prozent.

Man könnte nun der Meinung sein, daß die hohe Sterblichkeitsziffer der Unehelichen darauf zurückzuführen sei, daß diese als Nachkommen minderwertiger, degenerierter Eltern erblich belastet und mit geschwächter Lebenstüchtigkeit zur Welt kämen. Dann müßte man freilich auf dem Standpunkt stehen, daß jeder, der anders als im staatlich konzessionierten Ehebett ein Kind zeugt, selbstverständlich ein degeneriertes, verkommenes Individuum sein müsse, das nur minderwertige Geschöpfe als Nachwuchs haben könne. Dieses Vorurteil wird jedoch durch statistische Erhebungen und die Ergebnisse wissenschaftlicher Erhebungen widerlegt. Gewiß kommt es vor, daß außerehelich erzeugte Kinder von ihren sittlich verwahrlosten, degenerierten, dem Alkoholgenuß ergebenen oder sonstwie anormalen oder krankhaft veranlagten Eltern das Erbe physischer wie psychischer Entartung davontragen — aber dies sind nur Einzelfälle, die bei den ehelich Geborenen ebensogut zu verzeichnen sind und die in der Statistik kaum merkbar in die Wagschale fallen. Eher sind vielmehr die unehelichen Kinder mit hoher Lebenskraft ausgestattet, da sie meist aus freiem, innigem Liebesverkehr hervorgehen und ihre Eltern in der Blüte und vollen Kraft der Jugend stehen. Auf dem platten Lande pflegen die jungen Männer und Mädchen einen derb sinnlichen geschlechtlichen Verkehr, ja in vielen Gegenden hat sich, wie statistische Ermittlungen durch protestantische Pastoren ergeben haben, der voreheliche Beischlaf geradezu als Regel herausgebildet. Die erste Frucht des Liebesverkehrs der jungen, frischen Leute ist häufig genug ein unehelich geborenes Kind. Die ärmere Bevölkerung hat überhaupt in sexuellen Dingen eine eigne, und zwar urwüchsig-natürliche Moral. Der voreheliche Geschlechtsverkehr ist nicht so verpönt — wenn die Birne reif ist, fällt sie vom Baume herunter, sagt Gerhart Hauptmanns Fuhrmann Henschel, als er erfährt, daß die Hanne schon ein Kind hat — die Ehe wird oft erst eingegangen, wenn das erste Kind schon geboren oder wenigstens auf dem Wege ist. Die Statistik zeigt denn auch, daß eine große Zahl der unehelichen Kinder, in Berlin z. B. zwei Fünftel, nachträglich legitimiert, also offiziell anerkannt wird. Auch Dr. Spann hat in seinen Untersuchungen über die uneheliche Bevölkerung in Frankfurt a. M. nachgewiesen, daß die Vaterschaftsanerkennung am relativ günstigsten bei den Arbeiterinnen, Haushälterinnen und Berufslosen, dagegen am ungünstigsten bei den unehelichen Müttern ist, die zu den freien Berufen und zu den im Handelsgewerbe tätigen Abhängigen gehören; eine mittlere Stellung nehmen die zum Gesinde Gehörigen und die Selbständigen im Handel (Hausiererinnen u. dergl.) ein. Je höher also die soziale Schicht ist, der die Berufsgruppen der Mütter angehören, um so geringer ist der Prozentsatz der unehelichen Geburten, bei denen die Vaterschaft anerkannt wird. Daraus ist zu schließen, daß der außereheliche Umgang in den höheren sozialen Schichten meist ein leichtfertigerer ist als in den niederen, daher wird eine Degeneration der Rasse durch die Unehelichen auch leichter in jenen als in diesen zu beobachten sein. Ueberdies sind die ledigen Mütter in Frankfurt a. M. zu 43,6 Prozent, in Berlin zu 33,6 Prozent, in Dresden zu 38,5 Proz. und in Wien zu 30,5 Proz. Dienstmädchen — ein Stand, dem mehr unverwüstliche Lebenskraft, als physische Schwäche und Entartung nachgesagt wird. Es handelt sich also bei der großen Mehrheit der unverheirateten Väter und Mütter nicht um verkommene, degenerierte Individuen, sondern um lebenstüchtige, gesunde Menschen, die wohl imstande sind, einen kräftigen Nachwuchs zu erzeugen und zur Welt zu bringen. Daran ändert auch der Einwurf nicht viel, daß die unverheiratete Mutter es während ihrer Schwangerschaft schwerer habe als die verheiratete und daß unter dieser Ungunst der Nachwuchs der ersteren empfindlich zu leiden habe. Auch die verheiratete Proletarierin kann sich während der Schwangerschaft nicht schonen, am wenigsten ist dies bei den 229 000 der Fall, die (1901) neben der Hausarbeit noch erwerbstätig sein mußten; sie sind durch ihre Klassenlage oft noch schlimmer benachteiligt als die ledigen proletarischen Mütter.

Aus alledem ergibt sich, daß die höhere Sterblichkeit der unehelichen Kinder ihre Hauptursachen haben muß in Momenten, die erst nach der Geburt des Kindes zur Wirksamkeit gelangen, also in nachlässiger Pflege, schlechterer Versorgung, unzureichender Ernährung oder absichtlicher Beiseiteschaffung, der sogen. Engelmacherei.

Die Richtigkeit dieser Schlußfolgerung findet ihre Bestätigung in statistischen Nachweisen über die Sterblichkeit der Halte- und Pflegekinder, die freilich in nicht gerade großer Anzahl vorliegen. Doch auch den wenigen schon wohnt starke Beweiskraft inne. In Charlottenburg starben im Jahre 1903 von 100 im ersten Lebensmonat stehenden Pflegekindern 41,9 und von 100 Haltekindern 24,6 vor Beendigung des ersten Lebensjahres. Pflege- und Haltekinder zusammen wiesen eine Sterblichkeit von 41,3 Prozent auf. In Berlin war die Sterblichkeit der in Kost gegebenen Kinder bis zum Jahre 1901 sehr groß; erst nach Einrichtung eines Kinderasyls, in das alle Säuglinge, bevor sie in Kostpflege kommen, aufgenommen werden, ist die Sterblichkeit der Pflegekinder Berlins bedeutend verringert worden. Im ersten Jahre nach Errichtung des Asyls betrug die Sterblichkeit der Säuglinge 59,7 Prozent, im zweiten Jahre 45,4 Prozent; diese Zahlen sind, wenn auch an sich noch hoch genug, so doch gegen die früheren Jahre geringer.

Es sind in der Tat Ströme von Volkskraft, die auf diese Weise verloren gehen. Das Interesse des Volkes, dessen Reichtum in der Lebenstüchtigkeit seiner Angehörigen, besonders aber seines Nachwuchses besteht, fordert gebieterisch Maßnahmen, die diesen furchtbaren Zuständen ein Ende bereiten. Vereinzelt sind bereits Schritte hierzu unternommen worden. So hat man in Leipzig an Stelle der Einzelvormundschaft, die in zahllosen Fällen ein Messer ohne Heft und Klinge ist, die berufliche Kollektivvormundschaft treten lassen, so daß das städtische Ziehkinderamt von Haus aus Vormund jedes unehelichen Kindes ist. Jeder uneheliche Vater wird entweder schon vor oder unmittelbar nach der Niederkunft der Mutter zur Anerkennung der Vaterschaft und Zahlung der Alimente herangezogen, so daß 1901 die Väter für 1821 von 2900 Kindern sorgen mußten, das sind zirka 62 Proz., während sonst im allgemeinen nach Dr. Spann in 66 Proz. der Fälle überhaupt keine Alimentationszahlung, in 11,8 Proz. nur eine teilweise und bloß in 22,2 Proz. eine regelmäßige erfolgt. Im Jahre 1902, in dem Stadtrat Hentschel das Amt eines Generalvormunds über 3441 Kinder ausübte, trugen allein durch die Vermittlung des Ziehkinderamtes 560 Väter zum Unterhalt der Kinder bei, und für 88 Kinder wurde der Unterhalt aus den Zinsen der vom Vater gezahlten Abfindungssumme bestritten. 1903 befanden sich von 6056 Kindern 80 Prozent unter Generalvormundschaft, 718 Väter zahlten an das Ziehkinderamt. In Leipzig besteht auch eine städtische Kinderpflege für Uneheliche bis zum 14. Lebensjahre, gleichviel, ob die Kinder sich bei der Mutter, den Großeltern, Verwandten oder in fremder Pflege befinden. Die Beaufsichtigung erfolgt durch drei Aerzte und 24 besoldete Aufsichtsdamen.

Nach der Entlassung aus der Schule tritt die Kinderpflege außer Wirksamkeit, nachdem früher schon, in der Regel nach Beendigung des Säuglingsalters, günstigstenfalls bei Beginn der Schulpflicht die Generalvormundschaft aufgehört hat. Und doch bedarf das uneheliche Kind gerade in diesen Jahren des Schutzes der Hilfe und der Fürsorge nicht minder dringend. Der Weg seiner Entwicklung ist und bleibt ein Dornenpfad, und fast für jedes von ihnen gilt die Konstatierung: der ungünstigere Gesamthabitus der Bevölkerungsteile unehelicher Herkunft ist nicht die Folge der Unehelichkeit, sondern ist begründet in den in der überwiegenden Zahl der Fälle vorliegenden schlechten Lebensverhältnissen, in der Not und Verlassenheit der alleinstehenden Mütter und der sich daraus ergebenden ungenügenden Verpflegung und Verwahrlosung der Kinder. Der positive Beweis für die Schlüssigkeit dieser Konstatierung ergibt sich außer allem andern bereits Angeführten aus dem Umstande, daß die körperliche und sittliche Verfassung der völlig verwaisten und daher den öffentlichen Verpflegungsorganen unterstellten Kinder günstiger ist, ferner daraus, daß die unehelichen Kinder, die durch nachfolgende Verehelichung der Mutter in eine sogenannte Stiefvaterfamilie eintreten, sich in nichts von den ehelichen Kindern unterscheiden. Nicht also die Unehelichkeit an sich, sondern die schlechten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, unter denen die Unehelichen heranwachsen, bewirken die physische und — wie wir noch sehen werden — auch intellektuelle und moralische Deklassierung dieser unglücklichen Geschöpfe.

Wie aus den Jahrbüchern für Nationalökonomie zu ersehen ist, ergaben Aufstellungen für die Jahre 1869/70 und 1889/90, daß in Berlin von 1000 lebendgeborenen Ehelichen 589 und 507, von 1000 Unehelichen nur 140 und 185 zur Militärmusterung kamen, also am Leben waren. Dr. Spann stellt für Frankfurt a. M. fest, daß auf 1000 lebendgeborene eheliche Knaben 660,5, auf ebensoviel uneheliche aber nur 181,5 kamen, die in das 20. Lebensjahr eintraten. Sodann weist er aus den Ergebnissen der Militärmusterungen nach, daß die Unehelichen, deren Mutter unverheiratet am Leben blieb, die ungünstigste körperliche Beschaffenheit zeigten. Von den unehelichen Stiefkindern waren 52,4 Prozent tauglich, 7 Prozent völlig untauglich, von den reinen Unehelichen bloß 36,8 Prozent tauglich. Dagegen 11,4 Prozent völlig untauglich. Die Tauglichkeitsverhältnisse der unehelichen Stiefkinder kamen denen der ehelichen Kinder durchaus gleich, nur die eigentlichen Unehelichen zeigten körperliche Degeneration, während die Waisenkinder durchgängig besser gestellt waren. Demnach wäre es für die unehelichen Kinder vorteilhafter gewesen, wenn ihre Mutter gestorben wäre, anstatt am Leben zu bleiben, ohne sich zu verehelichen. Eine unendlich traurige Feststellung, die ein grelles Schlaglicht wirft auf die jammervollen Verhältnisse, unter denen das Heer der Unehelichen emporwächst.

Sie wiederholt sich bei der Untersuchung der Berufsverhältnisse der Unehelichen. Nach Dr. Spann ergab sich für die unbestraften (vermutlich nicht degenerierten) Unehelichen folgende Reihenfolge: Gelernte Arbeiter 58,9 Prozent, ungelernte 22 Prozent, Handelsangestellte und dergleichen 13,7 Prozent, freie Berufe, Beamte usw. 2,7 Prozent, in Berufsvorbereitung (Lehrlinge, Studenten usw.) 1,7 Prozent, Selbständige (auch Hausierer) 1 Prozent. Das Verhältnis der Stiefkinder war auch hier erheblich günstiger als der Durchschnitt. Die gelernten Arbeiter stiegen da auf 63,8 Prozent, die ungelernten sanken auf 16,9 Prozent; endlich war bei den unehelichen Kindern mit unverheirateten Müttern die Zahl der gelernten Arbeiter auf 51,8 Prozent gesunken, die der ungelernten auf 22,7 Prozent gestiegen. Also auch hier das Ergebnis, daß die Stiefvaterfamilie im wesentlichen gleichgünstige Verhältnisse zeitigt wie die normale Ehe, daß aber auch die Waisen noch günstigere Verhältnisse aufweisen als der absolut Unehelichen, daher die furchtbare Konsequenz: besser für das Kind, die unverehelichte Mutter stirbt, als daß sie am Leben bleibt.

Es liegt auf der Hand, daß derartige ungünstige Existenzbedingungen für die Unehelichen soziale Folgen nach sich ziehen müssen, die nur angetan sind, die Nachtseiten der menschlichen Gesellschaft um Nüancen der Verworfenheit, des sittlichen Verfalls, des Lasters und der Schande zu bereichern. Die Welt der Verbrecher, Dirnen und Landstreicher rekrutiert sich zu einem erschreckenden Teil aus unehelich Geborenen. Für Pädagogen und Aerzte steht es schon seit langem fest, daß ein hoher Prozentsatz der Schwachbefähigten und psychopathisch Minderwertigen, aus deren Reihen die Gefängnisse und Zuchthäuser ihre stärkste Zufuhr erhalten, unehelich geboren ist. Der frühzeitige, schon dem Stadium der wirtschaftlichen Ausbildung vorangehende Eintritt junger Mädchen in die Armee der Prostituierten ist durchweg „schweren Funktionsstörungen der Familie“ geschuldet, besonders dem Fehlen des Vaters, so daß das Kind in einer Mutterfamilie aufwächst, die seit alters auch im besten Falle mit Recht als eine Halbheit gilt. Von den als verwahrlost der Zwangserziehung übergebenen Kindern sind durchschnittlich 17 Prozent unehelich geboren; in Preußen waren 1901 von 2858 weiblichen Fürsorge-Zöglingen 534 (ca. 19 Prozent) unehelich, 1902 von 2063 nahezu 20 Prozent, nämlich 406. Dr. Spann stellte fest, daß in Frankfurt a. M. 10,8 Prozent aller Unehelichen bestraft waren und daß auf jeden Bestraften 2,1 Verurteilungen und 3,3 Straftaten, und zwar 2,8 Vergehen und 0 Verbrechen und 0,5 Uebertretungen fielen. 50,9 Prozent waren nur einmal, 49,1 Prozent beim Eintritt in das militärpflichtige Alter schon mehrfach bestraft. Dagegen war bei den Ehelichen die Zahl der Bestraften nur 7,6 Proz., auf jeden Bestraften entfielen nur 1,6 Verurteilungen und 2,3 Straftaten. Zwei Drittel der verurteilten Ehelichen waren nur einmal, ein Drittel war mehrfach bestraft. Es zeigt sich mithin, daß die ökonomische Notlage bei den Unehelichen eine viel stärkere Rolle spielt als bei den Ehelichen; die höhere Kriminalität der ersteren ist eine Folge schlechter Existenzverhältnisse, was zum Ueberfluß auch noch die Tatsache beweist, daß unter den Straftaten die Eigentumsdelikte überwiegen.

Hunger, Elend, Lebensnot … die ganze furchtbare Farbenskala menschlichen und gesellschaftlichen Elends spiegelt sich in dem düstern Kapitel von den unehelichen Kindern wider. Was man auch immer zum Schutze und zur Fürsorge dieser armen Verlassenen ersinnen und an Vorkehrungen und Einrichtungen treffen mag, — ihre Not und ihr Daseinsjammer wird nie völlig gestillt werden, solange die Menschheit aus den ungezählten Wunden blutet, die ihr der Kapitalismus alltäglich und allstündlich schlägt.

O. R.


Fuente: «Uneheliche Kinder», Leipziger Volkszeitung, 12. Jg., Nr. 298, 27. Dezember 1905, Feuilleton-Beilage (sin paginar; imágenes 11 y 12), firmado «O. R.». Transcripción hecha desde las imágenes digitalizadas por la SLUB Dresden (digital.slub-dresden.de/id394414608-19051227), en Fraktur; el OCR propio (tesseract) no se usó. Se omite el lema de Nietzsche que encabeza el folletín. En el impreso se repite por error de composición la línea «unverheiratet am Leben blieb, die ungünstigste körperliche Be-», que se da una sola vez; «als der absolut Unehelichen» se conserva como en el impreso; «Spame» se corrige en «Spann». La cifra «404 500» de lactantes fallecidos no cuadra con la suma 350 000 + 53 000, como en el original. Las cursivas reproducen el espaciado del original.