Wir klagen an!¹)

In dem im Juni 1922 stattgefundenen Prozeß gegen die Sozialrevolutionäre trat Genossin Clara Zetkin im Namen der Kommunistischen Internationale als Anklägerin auf. Ihre Anklagerede, die jetzt als Broschüre erschienen ist, rollt die Geschichte vom Glück und Ende der Sozialrevolutionären Partei auf und ist damit zugleich die Geschichte der Gegenrevolution in Sowjetrußland. Prozeß und Urteil über die Sozialrevolutionäre kann nicht nach den Begriffen des bürgerlichen Rechts gewertet werden. „Ein Klassengericht der russischen Arbeiter und Bauern“ richtete über seine Feinde und bildete den Abschluß eines Ringens auf Leben und Tod zwischen dem Bolschewismus und der Gegenrevolution, die in den Sozialrevolutionären trotz ihres schönklingenden Namens verkörpert war.

Wer war diese Sozialrevolutionäre Partei? Die Partei rekrutierte sich aus den Schichten des Kleinbürgertums, der bürgerlichen Intelligenz und den breiten Schichten der unpolitischen Bauernmassen. Die Arbeiterschaft war seit den neunziger Jahren in der Sozialdemokratischen Partei vereinigt. So bildeten die Sozialrevolutionäre wirtschaftlich und politisch den linken Flügel des Bürgertums, dessen revolutionärer Wille nur bis zum Sturz des Zarismus ausreichte. Das Jahr 1917 brachte die Sozialrevolutionäre auf den Höhepunkt ihrer Macht. Die Arbeiter- und Bauernmassen, die den Druck des Krieges und des zaristischen Regimes nicht länger ertragen wollten, stürzten das Zarentum und erhoben den Sozialrevolutionär Kerenski zum Ministerpräsidenten der russischen Republik. Mit diesem Regierungswechsel war für die Sozialrevolutionäre die Revolution beendet. Der Krieg wurde weitergeführt „bis zum siegreichen Ende“, das Fraternisieren der Soldaten an der Front, das Politisieren im Heer wurde verboten, die Todesstrafe eingeführt, alle versprochenen Reformen im Innern des Landes blieben aus, und der Einfluß, der sich überall bildenden Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte zu völliger Bedeutungslosigkeit verurteilt, „verankert in der Verfassung“. Kurz, die acht Monate sozialrevolutionärer Herrschaft in Rußland sind innig verwandt mit den Verhältnissen, die wir heute in Deutschland unter dem Koalitionsregime der Sozialdemokraten seit vier Jahren über uns ergehen lassen müssen. Nur sahen die ungebildeten russischen Arbeiter und Bauern früher als das „gebildete Deutschland“, daß ohne Zerschmetterung der Bourgeoisie auch nicht die kleinste ihrer Forderungen verwirklicht werden könnte. Zur Verwirklichung der Forderungen: „Brot, Friede, Freiheit!“ ergriff die Arbeiterschaft unter Führung der Bolschewiken vom 25. Oktober bis 7. November 1917 die Herrschaft und konstituierte damit den ersten Arbeiter- und Bauernstaat.

Mit diesem Tag beginnt die Wühlarbeit der entthronten Sozialrevolutionäre: Die Aufforderung der Bolschewiken, mit ihnen gemeinsam eine Regierung zu bilden, gestützt auf die Arbeiter- und Bauernräte, wird abgelehnt; der Brester Frieden, den die Bolschewiken, der Not gehorchend, mit Deutschland schließen mußten, wird als „Schandfriede“, Lenin als „der gekaufte Mann Wilhelm II.“ bezeichnet; der Aufstand der Intellektuellen gegen die Bolschewiken wird von den Sozialrevolutionären inszeniert, die Bauern gegen die Arbeiterschaft aufgehetzt, kurz und gut, mit allen Mitteln wird das Ziel verfolgt, „die Demokratie wieder in ihre heiligen Rechte einzusetzen“. Schwarz auf weiß ist nachgewiesen, daß sie zur Erreichung dieses Zieles Verbindungen mit allen kapitalistischen Gesandschaften und Militärkommissionen hatten, die alle ihre Unternehmungen mit Geldern und Kriegsmaterial unterstützten. „Sozialrevolutionäre Abgeordnete der aufgelösten Konstituante²) und ihre Parteifreunde zählten zu den Schürern und Nutznießern des großen Militäraufstandes der Tschechoslowaken, der von Südrußland bis Sibirien Rebellionen, Losreißung lebenswichtiger Gebiete und gegenrevolutionäre Staatengründungen in der Folge hatten. Es war die Entente, von der die tschechoslowakische Legion Organisation, Sold und Ziel empfing.“ Ueberall, wo die Sozialrevolutionäre siegten, wurde das Privateigentum wieder hergestellt, überall haben sie ohne alle Formalitäten Tausende von revolutionären Kämpfern erschossen. Aber die Entwicklung blieb bei der „Einsetzung der heiligen Demokratie“ nicht stehen, sondern endete damit, daß die Sozialrevolutionäre aus Furcht vor der immer wieder neu entstehenden revolutionären Gärung ihre Herrschaft an den rechtesten Flügel, an den Admiral Koltschak oder an die Ententemissionen abtreten mußten. Im Jahr 1921 organisierten sie den Kronstädter Matrosenaufstand, dessen Ziel die Wiedereinsetzung der Bourgeoisie war, oder wie sie es vorsichtig ausdrückten, die Einsetzung von „Sowjets ohne Kommunisten“.

Aber als die Bolschewisten allen Angriffen standhielten und die Lage der Sozialrevolutionäre immer hoffnungsloser wurde, da griffen die Sozialrevolutionäre in ihrer Verzweiflung zu dem Mittel der Einzelattentate. Zwei der besten Kämpfer, Wolodarski und Uritzki, sind den Attentaten zum Opfer gefallen, Lenin wurde schwer verwundet, und Trotzki und Sinowjew entgingen durch einen Zufall dem geplanten Attentat. Zu gleicher Zeit wurden von den Sozialrevolutionären Brücken gesprengt, die lebenswichtige Gebiete miteinander verbanden, Postämter ausgeraubt, um ihre Parteikassen zu füllen. Und all das geschah nachgewiesenermaßen mit Wissen und tatkräftigster Unterstützung der Entente.³) Noch im Jahre 1922, als sie die Hoffnung, die Sowjetmacht zu stürzen, bereits aufgegeben hatten, agitierten sie im Ausland dafür, den Hungernden keine Hilfe zu erweisen, und suchten angesichts der Konferenz von Genua die Stellung der Sowjetmacht bei den Imperialisten mit allen Mitteln zu untergraben.

Ein Prozeß gegen all diese politische Verbrechen mußte ein politisches Gericht sein, ähnlich jenem Verfahren, das die siegreiche englische Revolution über den gestürzten König Karl X. oder die französische Revolution über Ludwig XVI. verhängte. Und über den politischen Charakter dieses Prozesses waren sich auch letzten Endes die Vertreter aller Arbeiterparteien im Klaren, so daß auch die Rechtsanwälte der Zweiten und Zweieinhalben Internationale vergeblich bemühten, die politische Tendenz dieses Prozesses hinter juristischem Formelkram und moralischer Entrüstung über die Todesstrafe zu verbergen. Als z. B. die beiden Vertreter der Zweiten Internationale, Rosenfeld und Liebknecht, in Moskau waren, da schrieb ihnen ihr Parteifreund Dittmann: „Wie uns hier scheint, habt Ihr bereits jetzt politisch aus dem Prozeß herausgeholt, was möglich ist, so daß höchstens das Interesse an den Personen der Angeklagten außer der Prestigefrage noch in Betracht zu ziehen ist . . . Hoffentlich haltet Ihr weiter tapfer aus und heizt den Moskowitern tüchtig ein.“ Aber nachdem das Einheizen doch mit gewissen Schwierigkeiten verbunden war, ergriff die „Internationale der Rechtsanwälte“ (Vandervelde, Rosenfeld, Liebknecht) wegen eines Stenogramms die Flucht trotz aller Versicherungen, um Menschenleben willen alle Mühsale und Strapazen einer Moskauer Reise auf sich genommen zu haben.

Die Moral der Arbeiterklasse war stärker als die Moral aller bürgerlichen und aller früheren Revolutionsgerichte. Die angeklagten Sozialrevolutionäre wurden zum Tode verurteilt, aber nicht hingerichtet, sondern als Geisel behalten.

Auch in der Internationalen Frauenbewegung ist dieser Prozeß zur Sprache gekommen. Mathilde Wibaut, eine holländische Sozialdemokratin, glaubte die Teilnahme der Genossin Clara Zetkin als Vertreterin des revolutionären Proletariats dadurch erklären zu können, indem sie schnell einen Gegensatz zwischen einer milden, philosophisch denkenden Clara Zetkin und einer finsteren, beschränkten Fanatikerin konstruierte. Sie verstand nicht, daß die Clara Zetkin in einem Briefe an M. Wibaut auseinandersetzte,⁴) daß „ein politischer Prozeß keine moralische, keine juristische Angelegenheit ist, sondern ein politischer Handel, bei dem es letzten Endes stets um reale politische Dinge, um politische Macht geht . . . Die gegenrevolutionäre Gewalt,“ schreibt Genossin Zetkin, „die an die Wiederherstellung der bürgerlichen Klassenherrschaft gesetzt wird, kann nur durch die revolutionäre Gewalt des Proletariats gebrochen werden. Die Revolution schafft ihr eigenes Recht, dessen oberstes Gesetz lautet: Sicherstellung der Errungenschaften der Revolution zum Zwecke der Weiterentwicklung der neuen sozialen Ordnung.“ In diesem Sinn hat das revolutionäre Weltproletariat mit entschieden bei der Verurteilung der konterrevolutionären Sozialrevolutionäre.

Dina Schreiber.

¹) Clara Zetkin: Wir klagen an! Ein Beitrag zum Prozeß der Sozialrevolutionäre. Verlag der Kommunistischen Internationale. 1922.

²) Reichstag.

³) So wußte z. B. der General Lavergne, der Chef der französischen Militärmission in Moskau von dem Attentat auf Lenin.

⁴) „Um den Prozeß der Sozialrevolutionäre“, ein offener Brief Mathilde Wibauts an Clara Zetkin und die Antwort darauf, „Die Kommunistische Fraueninternationale“, Jahrg. 2, Doppelheft 7/8.


Fuente: transcripción a partir del facsímil de Die Kommunistin (Berlín), órgano femenino del Partido Comunista de Alemania, 4.º año, n.º 24, 15 de diciembre de 1922, págs. 190-191, rúbrica «Aus der Internationale», en archive.org (volumen «Die Kommunistin, IV. Jg., 1922»; imágenes de pliegos de dos páginas). El impreso está en Fraktur y la imagen es de baja resolución; se partió de un OCR tesseract (Fraktur) y se corrigió íntegramente sobre la imagen. La lectura del cuaderno doble en la nota 4 («7/8») es dudosa por la mancha de la impresión. Se conservan las grafías y errores del impreso: «Gesandschaften», «König Karl X.» (por Carlos I de Inglaterra), «so daß auch die Rechtsanwälte … vergeblich bemühten» (sin «sich»), «die Clara Zetkin», «als Geisel» y la nota 2 («Reichstag») como glosa de «Konstituante». La cita entrecomillada sobre la legión checoslovaca procede, al parecer, de la acusación de Zetkin. Firmado «Dina Schreiber»: seudónimo de Valentine (Vali) Adler según el Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) y la nota biográfica de los Beiträge zur Marx-Engels-Forschung, Neue Folge, Sonderband 3.