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Title: Das proletarische Kind. Erziehungs-Beilage, Januar 1914
Description: Erziehungs-Beilage „Das proletarische Kind“, hg. von Otto Rühle, Januar 1914; hier nach der Ausgabe der Arbeiter-Zeitung (Essen). Unsignierte Beiträge.
Author: Otto Rühle
URL: https://adler.school/archivo/ruhle/original/1914-01%20Das%20proletarische%20Kind.%20Erziehungs-Beilage%2C%20Januar%201914
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<!-- Kopf: «Das proletarische Kind · Januar · Erziehungs-Beilage · 1914» (Vignette mit pflügenden Kindern). Die Beilage ist im Faksimile auf die Seiten der Arbeiter-Zeitung (Essen, 8. Jahrgang, Nr. 6) aufgeklebt und füllt den Hauptteil der Seiten 1-4; die übrigen Spalten (Nachrichten, Anzeigen) werden nicht wiedergegeben. -->

<!-- S. [1] -->

> Man darf nur älter werden, um milder zu sein; ich sehe keinen Fehler begehen, den ich nicht auch begangen hätte.
>
> J. W. v. Goethe.

## Aufsichtslose Kinder.

Wo die Mutter im Haushalt fehlt, sind die Kinder ohne Aufsicht, Wartung und Erziehung. Zum mindesten ohne die *richtige* Versorgung, wie sie eine Mutter zu geben pflegt. Der Kapitalismus, der, indem er die Fabrik organisierte, erst den Vater aus der Werkstätte riß, hat nach und nach die ganze proletarische Familie aufgelöst; heute steht auch die Mutter irgendwo in einer Fabrik und webt oder spinnt oder stickt, vielleicht auch, daß sie auf Aeckern und Erntefeldern einem schweren Tagewerk obliegt. Die größeren Kinder sind ebenfalls in ein Arbeitsjoch eingespannt, als Laufburschen und Aufwartemädchen, als jugendliche Sklaven aller Art. Da bleiben nur die Kleinen und Kleinsten zurück — in kalten Stuben, oder auf der Straße, mutterlos, ohne Aufsicht und Erziehung — *aufsichtslose Kinder*. …

Vier Millionen verheirateter oder verheiratet gewesener Frauen sind nach der letzten amtlichen Zählung in Deutschland erwerbstätig. 132 000 verheiratete Frauen hatten neben dem Haupterwerbsberuf noch einen Nebenberuf — ohne den „natürlichen“ Beruf der Mutter, Hausfrau und Versorgerin der Kinder. Diese geplagtesten aller menschlichen Wesen, die eine drei- und vierfache Arbeitsbürde tragen müssen und unter Sorgen und Hasten ein bejammernswertes Lasttier-Dasein fristen müssen, drängen sich zu den Toren der Fabriken nicht aus Abneigung gegen Hausfrauen- und Mutterpflichten, nicht aus der Sucht, für Luxus und Vergnügungen eine Zubuße zu erwerben, sondern aus bitterster Not. Ihr Tagewerk beginnt mit Hausarbeit vor Beginn der Fabrikarbeit, ist in den Fabrikpausen ausgefüllt mit Hausarbeit, und endet in später Nacht mit Hausarbeit, die auch den Sonntag noch zum Werktag macht. Und trotz alledem heißt: vier Millionen Mütter erwerbstätig nichts anderes als: daß *mindestens doppelt oder dreimal soviel Kinder keine Mutter haben*, daß ihnen die Pflegerin und Wärterin, die Gespielin und Erzieherin fehlt, daß sie keine wohlige Heimstätte besitzen mit Spiel und Umgang, mit einem warmen Ofen, sauberen Kleidern, regelmäßigen Mahlzeiten und Beistand in tausend kleinen und großen Nöten, die ein Kinderherz bewegen und bedrücken.

Es gab 1907 in *Berlin* etwa 166 000 bis 170 000 erwerbstätige Ehefrauen und Heimarbeiterinnen, dazu noch ein ganzes Heer von Aufwärterinnen, Zeitungsträgerinnen usw., die einen Teil des Tages vom Hause fern sind; mindestens ebensogroß ist die Zahl der Kinder, deren Aufsicht fraglich ist oder denen erweislich jede Aufsicht fehlt. In den Gewerbeinspektionsbezirken *Hildesheim* und *Lüneburg* waren nach amtlichen Ermittelungen 20 Prozent der noch nicht schulpflichtigen und 54 Prozent der schulpflichtigen Kinder solcher Frauen, die in Fabriken beschäftigt waren, während der Erwerbszeit der Mutter ohne jede Aufsicht. Nach früheren Gewerbeinspektionsberichten hatten in *Liegnitz* 13,1 Prozent, in *Kassel* 17,4 Prozent, in *Magdeburg* 18,2 Prozent, in *Darmstadt* 26,6 Prozent der Fabrikarbeiterinnenkinder dasselbe Los. Mit der Zunahme der weiblichen Erwerbstätigkeit (von 1895 bis 1907 um 104 Prozent!), besonders mit der Zunahme der Erwerbsarbeit verheirateter Frauen (um 94 Prozent!) verschlechtert sich naturgemäß das Maß der Aufsicht und Versorgung der Kinder. In *Crimmitschau* stellte 1904 Dr. Feld fest, daß 30,9 Prozent aller Arbeiterinnenkinder ohne alle und jede Aufsicht und Pflege waren, darunter 5,8 Prozent *im Alter von noch nicht einem Jahre*. Die Verhältnisse haben sich auch hier seitdem noch verschlechtert, nicht gebessert.

Um den aufsichtslosen Kindern wenigstens einen teilweisen Ersatz für die erzieherischen Wohltaten zu bieten, die ihnen das Elternhaus versagt, versagen muß, hat man nach dem Vorbilde Frankreichs und Schwedens *Kinderhorte* ins Leben gerufen. Professor Schmidt-Schwarzenberg schuf 1871 den ersten Hort in Erlangen, 1878 folgte Augsburg, später München, Fürth u. a. Besonders Bayern ging voran; Preußen folgte, nachdem 1883 ein Ministerialerlaß die guten Leistungen der bayerischen Horte der Aufmerksamkeit und Nachachtung empfohlen hatte. 1910 erfolgte auf der ersten Kinderhortkonferenz der Zusammenschluß aller Hortvereine zu einem Verbande. Eine 1912 aufgenommene Statistik über Kinderhorte und verwandte Anstalten in Deutschland (ohne Bewahranstalten und Kleinkinderschulen) ergibt, daß in Deutschland an 256 Orten *1245 Horte* bestehen, die von 561 Korporationen errichtet sind. In diesen Horten wird rund 84 000 Kindern Aufnahme gewährt. Auf Preußen kommen 631 Horte, auf Bayern 187, Württemberg 45, Sachsen 121, Baden 49, Hessen 21, Thüringische Staaten 22, Braunschweig 27, Hamburg 55, Bremen 17 und Elsaß-Lothringen 50 Horte. Von 48 Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern haben nur vier Städte keine Horteinrichtung, nämlich Wilmersdorf, Gelsenkirchen, Hamborn und Mülheim (Ruhr). *Träger* der 1245 deutschen Kinderhorte sind 40 städtische Verwaltungen, 21 katholische und 14 evangelische Kirchengemeinden, zehn Fabrikbetriebe, zwei Güterverwaltungen, zwei herzogliche Stiftungen und 472 Vereine. *Finanzielle Unterstützungen* wurden nur in Höhe von 2700 Mark aus staatlichen Mitteln gewährt, 333 145 Mark aus städtischen Mitteln. In den meisten Kinderhorten bestanden *Speiseeinrichtungen*, aus denen den Kindern Mittagessen oder Vesper oder beides gewährt wurde. *Pflegegeld* erheben 671 Horte, die Pflegesätze bewegen sich zwischen 5 Pf. bis 1 Mark wöchentlich. Die Erhebung der Pflegesätze steht durchweg fast in keinem

<!-- S. [2] -->Verhältnis zu den Unterhaltungskosten der Horte. Die *Art der Beschäftigung* der Kinder besteht aus Schularbeiten, Handfertigkeiten, Handarbeit oder hauswirtschaftliche Beschäftigung, Gartenbau und Spiel. 234 Horte sind in allen Ferien geöffnet, 119 teilweise in den Ferien geöffnet, 304 in allen Ferien geschlossen. 588 Horte machten keine Angaben über diese Frage.

Man kann mit dem Prinzip der Kinderhorte durchaus einverstanden sein („sie dienen dazu, Kinder der arbeitenden Klasse, die im Elternhause nicht genügend beaufsichtigt und erzogen werden können, während der schulfreien Stunden in Obhut zu nehmen, sie vor Verwahrlosung, Müßiggang und Verführung zu schützen, zur pünktlichen Erledigung ihrer Schularbeiten und vernünftigen Verwendung der Freizeit anzuhalten“, Adele Schreiber) und wird doch behaupten dürfen, daß sie sowohl der Zahl nach wie in bezug auf ihre Organisation und ihre Leistungen weit hinter dem zurückbleiben, was die Sorge um das Wohl der Jugend an Schutz- und Fürsorgeaufwendungen in dieser Richtung verlangt. Ihr Ausbau würde etwa so zu erfolgen haben, daß sie sich allmählich dem *Kinder-Tagesheim* näherten, wie es Hulda Maurenbrecher in Anlehnung an das Erziehungsideal der Freien Schulgemeinden gefordert hat. „Die Schule“, so schreibt sie in ihrem Buche „Wachstum und Schöpfung“ (E. Reinhardt, München), „muß die Kinder am einzelnen Tage länger unter ihrer Obhut halten und sie muß die Ferienzeiten in das Schuljahr hineinnehmen und ausfüllen. Die Schule wird zum Tagesheim für die Kinder, *zunächst der sonst verlassenen*, und dann einmal aller. Als Tagesheim gibt sie ihnen nicht nur mehr Unterricht — und auch der wird selbstverständlich ein ganz anderes Gesicht annehmen müssen —, sondern auch Verpflegung, Sport, Spiel, Lektüre: kurz, auch das Teil Erziehung, das die Eltern nicht geben können … Die verantwortlichen Führer und Mitarbeiter dieser Schule, gleicherweise Männer und Frauen, sind: Organisatoren, Psychologen, Fachlehrer, Künstler jeder Art, Pfleger für Körperkultur, Physiologen, Aerzte, Techniker für die Betriebe — und eine strenge, nach vorwärts gerichtete Kulturgesinnung. Erweitert würde das Tagesheim nach unten durch den modernen weltlichen *Kindergarten* und nach oben durch die *Berufsschule*, die sich jeder nach Begabung aussucht.“

Dies alles natürlich nicht ohne Verkürzung des Arbeitstages der Eltern, Verbesserung der Arbeits-, Wohn- und Lebensverhältnisse, also nicht ohne durchgreifende Sozialpolitik, nicht ohne äußeren und inneren Sozialismus. Dann wird das Zusammensein und gemeinsame Leben von Eltern und Kindern nach beendeter Arbeits- und Schulzeit länger, schöner und erziehlich fruchtbarer sein, dann „werden wir einen glücklichen und für beide Teile erfreulichen Gleichklang zwischen dem Arbeitsleben der Eltern und dem Schulleben der Kinder haben“, dann wird *es keine aufsichtslosen, verwahrlosten und verlassenen Kinder mehr geben*.

## Frauen als Jugendgerichtsschöffen.

Der Entwurf eines Gesetzes über das Strafverfahren gegen Jugendliche, der im November 1912 dem Reichstage vorgelegt worden ist und — nachdem er die erste Lesung sowie die Kommissionsberatungen passiert hat — der endgültigen Erledigung noch wartet, forderte in seinem § 2, daß „zu Schöffen bei den Jugendgerichten Personen zu berufen sind, die *in der Jugenderziehung besonders erfahren sind*.“ Diese Forderung ergab sich als einfache und logische Konsequenz aus dem Charakter und der Tendenz des Gesetzes, das von der Erkenntnis ausgeht, daß bei Straftaten Jugendlicher, die auf mangelhafte Erziehung zurückzuführen sind, und bei denen der Täter noch in erziehungsfähigem Alter steht, „den Interessen der Allgemeinheit wie auch dem Jugendlichen selbst durch staatliche Einwirkung auf die Erziehung besser gedient wird als durch Bestrafung.“ *Erziehung statt Strafe*: darauf beruht die ganze Idee der Jugendgerichte, darin liegt die Berechtigung ihrer Einrichtung und die Bedeutung ihrer Wirksamkeit.

Wer aber wäre für die Erziehung der Jugend geeigneter als die *Frau*, die *Mutter*, die von der gesamten bürgerlichen Pädagogik als geborene Erzieherin, „als Zentralsonne der Mutterschule“ gepriesen wird?! Beweist die Frau nicht täglich und tausendfältig in der Familie, im Kreise der Kinder, aber auch außerhalb ihres häuslichen Wirkens — durch ihre Mitarbeit an den Aufgaben der öffentlichen Volksbildung und des Volkswohls — daß sie mit den Fragen der Erziehung vertraut ist, daß sie deren Ernst und Bedeutung einzuschätzen weiß, und daß sie mit ihren erzieherischen Arbeiten Erfolg hat?! Im proletarischen Haushalte ist fast ausschließlich *die Mutter das erzieherisch wirkende Element*. Der Mann, von früh bis spät außerhalb des Hauses tätig, sieht die Kinder kaum, kennt sie nicht, weiß sie nicht zu behandeln, ist auch infolge dieser Umstände meist nicht für die Erziehungsarbeit disponiert. Aber die Mutter, die mit dem Kinde lebte, noch ehe es geboren war, die ihre Kleinen täglich um sich hat, sie beobachtet und anleitet, versorgt und behütet, mit ihnen spielt und redet, geistig und seelisch mit ihnen lebt und verwächst, die Mutter ist die berufene, die geborene Erzieherin der Jugend.

*Wie stellt sich hierzu nun aber das Gesetz?* Der Entwurf verlangt als Jugendschöffen „Personen, die in der Erziehung besonders erfahren sind.“ Selbstverständlich auch *Frauen*, sagten die Sozialdemokraten. Ganz unsere Ansicht, erklärten die Fortschrittler. Und auch die Nationalliberalen ließen bedeuten, sie seien überzeugt davon, „daß die Frau auf diesem Gebiete etwas Gutes leiste, und daß sie — besser als ein Mann — die Psyche des Kindes verstehe, daß sie daher als Schöffin, besonders bei der Aburteilung von Mädchen, ihre Sache besser machen werde als ein Mann.“ Nur Zentrum und Konservative — im Verein mit der Regierung — verhielten sich ablehnend. In der Kommission gab ein Antrag der Fortschrittler Gelegenheit, die Sympathie für weibliche Schöffen praktisch zu betätigen. In erster Lesung kam eine Mehrheit der Linksparteien zustande, in zweiter Lesung fielen nach alter Tradition und Uebung *die Nationalliberalen um*. Damit war der Gedanke der weiblichen Jugendschöffen erledigt. In einem Gesetz, bei dem es sich ausgesprochenermaßen um einen Ersatz der Strafen durch Erziehung handelt, soll nun *der wertvolle und wichtige Erziehungsberuf der Frau grundsätzlich ausgeschlossen* bleiben.

Dieser Beschluß ist um so unbegreiflicher und fordert um so mehr zum Widerspruch heraus, als er sich hinter den fadenscheinigsten und lächerlichsten Gründen verbirgt.

Da ist gesagt worden, die Frau sei leichter als der Mann Gemütserregungen zugänglich; ihre Natur bedinge das Weiche, Milde, Zarte. Das Richten aber sei ein rauhes, hartes und strenges Geschäft. Darum tauge die Frau nicht für seine Ausübung.

Zugegeben, daß das Richten eine strenge und harte Sache ist; wenigstens in der Theorie. *In der Praxis* nur, wenn es sich um sozialdemokratische Preßsünder, streikende Arbeiter und kleine Diebe handelt, die nach altem Brauche unbarmherzig gehängt werden. Stehen aber meineidige Fürsten, spitzelnde Kanonenfirmen oder Bonner Borussen vor den Schranken, so können Richter und Gerichte auch von geradezu rührender Milde und Nachsicht sein. Ueberdies soll bei den Jugendgerichten generell *die Strenge durch Milde ersetzt* werden, anstatt Strafe soll Erziehung platzgreifen — gerade dazu sind aber Männer, die nach konservativer Behauptung eine rauhe und harte Art haben, weniger geeignet, während die Frau mit ihrer natürlichen Milde und Herzensweichheit durchaus am richtigen Platze wäre.

Nicht weniger als das Richteramt ist sicher der Militär- und Kriegsdienst ein rauhes Geschäft. Und doch sehen wir, daß Königinnen und Fürstinnen — ohne konservativem Widerspruch zu begegnen — Chefs von Regimentern sind, Uniform tragen, Paraden abnehmen usw. Hier verträgt sich anscheinend die zarte Frauennatur recht gut mit einem rauhen Amte. Und wenn die Herren von der Rechten erklärt haben, sie besäßen „viel zu viel Verehrung, Respekt und Liebenswürdigkeit den Damen gegenüber, um ihnen die Ausübung eines so harten Amtes zuzumuten,“ so ist ihnen zu antworten: Um zu beweisen, daß diese Erklärung nicht bloß eine heuchlerische Phrase ist, hätten die Herren längst Gelegenheit gehabt, von ihrer Verehrung und Liebenswürdigkeit auch den Frauen gegenüber Gebrauch zu machen, die sich zur Bereicherung ebendieser „Kavaliere“ auf Rübenäckern und Getreidefeldern, in Ziegeleien, Bergwerken und Fabriken quälen und schinden müssen, und denen gegenüber die brutalsten und rohesten Formen der Ausbeutung gehandhabt werden.

<!-- S. [3] -->Die Frauen pfeifen überdies auf die Ritterlichkeit und Liebenswürdigkeit der Konservativen, in zahllosen Eingaben und Petitionen haben sie sich an den Reichstag gewandt, und ihre Zulassung zum Schöffenamt nachdrücklich *gefordert*. Zur Berechtigung dieser Forderung können sie auf Leistungen verweisen, die sie als Armen- und Waisenpflegerinnen, Fürsorgerinnen und Vormünderinnen, Leiterinnen von Kinder-Horten, Fürsorgezentralen usw., als Gewerbeinspektionsbeamtinnen, Lehrerinnen u. a. m. erzielt haben, und die nicht bloß Milde und Geduld, sondern auch Ernst und Tatkraft, kühle Ueberlegung und energisches Handeln in hohem Maße verlangten. Der Gesetzentwurf selbst will die Frauen zur *Jugendgerichtshilfe* herangezogen wissen und gibt ihnen das Recht, als *Beistand* zu fungieren: das sind Aufgaben, die in bezug auf Ernst, Entschlossenheit und klares Rechtsempfinden, das ohne falsche Weichherzigkeit Entscheidungen trifft, weit über die Ansprüche hinausgehen, die der Schöffenberuf stellt. Der Entwurf wünscht zudem *Lehrer* als Schöffen; *Lehrerinnen* aber — mit der gleichen Vorbildung und Praxis, den gleichen Erfahrungen und Einblicken in das kindliche Seelenleben wie in die Lebensverhältnisse, denen das Kind entstammt — sollen als Schöffen *nicht* zugelassen werden dürfen.

Daß die Frau bisher vom Schöffendienst ausgeschlossen war und noch ist, stellt sich ohnehin als ein *schweres Unrecht* dar, das jeder gesetzlichen Grundlage und Rechtfertigung entbehrt; es ist im Gerichtsverfassungsgesetz nicht begründet, sondern besteht lediglich als Gewohnheitsrecht. Beim Jugendgerichtsgesetz wäre Gelegenheit, das Unrecht wenigstens zu einem Teile gutzumachen; noch dazu auf einem Gebiete, wo man auch in anderer Hinsicht die starren, altgewohnten Formen des Strafrechts und der Strafgerichtspraxis fallen läßt, wo selbst der Strafvollzug den Empfindungen und Bedürfnissen der neuen Zeit, den neuen Verhältnissen angepaßt wird. Wenn nicht um der Frauen willen, *so mit Rücksicht auf die Jugend*, der die Vorteile des neuen Gesetzes zugute kommen sollen.

## Milchversorgung.

Die naturgemäße Nahrung der Neugeborenen und Säuglinge ist die Milch der Mutterbrust. Wo sie fehlt, muß *Tiermilch* einen Ersatz bieten; in erster Linie Kuhmilch, die verdünnt und versüßt gegeben wird, in weiterer Folge auch Esels-, Ziegen- und Schafmilch. Für Kinder und Geschwächte ist Milch als Ernährungs- und Kräftigungsmittel von besonderer Bedeutung. Kranke gebrauchen sie zu Kurzwecken und auch Gesunde, Erwachsene schätzen einen Trunk Milch als erfrischendes und wohlschmeckendes Labsal. Kann auch die Ernährung nicht dauernd mit Milch allein aufrecht erhalten werden, so spielt diese doch im Haushalt der Natur wie der Menschen eine bedeutsame Rolle. Rahm, Butter und Käse würden ohne sie auf unserem Tische fehlen und die Nahrungsmittelindustrie würde in ihr einen der wichtigsten Rohstoffe entbehren.

Die *Menge* der alljährlich im Deutschen Reiche erzeugten Kuhmilch wird auf rund 25½ Millionen Liter mit einem Wert von etwa 2,1 Milliarden Mark geschätzt. Der Wert der außerdem aus dem Auslande eingeführten Milch und Milcherzeugnisse beträgt jährlich etwa 50—70 Millionen Mark. Die von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft 1906 ermittelten Ziffern sind noch etwas höher; als Wert der Milchproduktion wurden von ihr 2642 Millionen Mark berechnet. Was diese Summe bedeutet, läßt sich ermessen, wenn man bedenkt, daß sich die gesamte Brotgetreideernte (Weizen und Roggen) des gleichen Jahres auf 2253 Millionen Mark, die Kartoffelernte auf 876 Millionen Mark, die Zuckerproduktion auf 418, die Spiritusproduktion auf 94, die Produktion der Brauindustrie auf 1120, die der Eisen- und Hüttenindustrie auf 264 Millionen Mark bewertete.

Der *Milchverbrauch* ist in den verschiedenen Gegenden des Reichs verschieden. Es kamen nach Clevisch pro Jahr auf den Kopf der Bevölkerung in Berlin 106,5 Liter, in Altona 114,7, in München 131,1, in Köln 131,4, in Hamburg 137,5, in Frankfurt a. M. 159,9, in Freiburg i. B. 181,1 Liter. Wohlhabende Familien geben im Durchschnitt 2—2,5 Prozent, minderbemittelte Familien 4,6 Prozent aller Ausgaben (10,1 Prozent der Nahrungsausgaben) für Milch aus. Der Milchverbrauch wächst in den Familien mit steigender Wohlhabenheit absolut. Die Ausgaben für Milch sind dreimal so groß wie für Kartoffeln, viermal so groß wie für Kaffee und Kaffee-Ersatz; zwei Drittel so groß wie für Brot; kinderreiche Familien im Arbeiterstande haben oft ebenso hohe Ausgaben für Milch wie für die Wohnung.

Die *Milchversorgung* des platten Landes erfolgt in der Hauptsache durch Eigenproduktion, die der großen Städte durch Zufuhr. Je größer die Stadt, desto größer die Zufuhr. Eine Untersuchung von Beuckemann, die sich über je zehn Städte von verschiedener Größe erstreckte, ergab folgende Feststellung:

Städte pro Tag in Prozenten

| | mit über 250 000 Einw. | mit über 100 000 Einw. | mit über 50 000 Einw. | kleine Städte |
|---|---|---|---|---|
| Eigenproduktion | 11,8 | 14 | 12,5 | 24,2 |
| Wagenzufuhr | 28,9 | 42 | 63,9 | 55 |
| Bahn und Schiff | 52,2 | 44 | 23 | 20,8 |

Diese Milchversorgung ist *hygienisch nicht immer einwandfrei*, einmal, weil die Milch wie kaum ein anderes Nahrungs- und Genußmittel auf dem Wege von der Gewinnung bis zum Verzehr leicht und schnell Veränderungen erleidet und in ihrer Güte Beeinträchtigungen erfährt, sodann, weil besonders im Kleinhandel den Gefahren der Verschmutzung und Verwässerung nie völlig begegnet werden kann. Hierzu kommt, daß die gesetzliche und polizeiliche Kontrolle des Milchvertriebs noch durchaus ungenügend ist; eine schon am Produktionsort einsetzende tierärztliche Kontrolle fehlt ganz.

Um diese Mängel zu beheben und gleichzeitig ohne Schädigung der Produzenten eine Verbilligung der Milchpreise zu ermöglichen, wird die Errichtung von *städtischen Milchwerken, Milchhöfen oder Milchämtern* vorgeschlagen, die eine Zentralisation des Milchverkehrs — ähnlich wie die Schlachthäuser für den Fleischverkehr — herbeizuführen hätten und deren Verwaltung aus Aerzten, Chemikern, Tierärzten, Landwirten, Molkereisachverständigen, Milchhändlern und städtischen Beamten zu bilden wäre. Auf dem Ersten deutschen Städtetage zu Dresden 1903 hat sich Oberbürgermeister Adickes (Frankfurt a. M.) und auf der 31. Versammlung des Vereins für öffentliche Gesundheitspflege Krupper (Köln) günstig über die Milchversorgung durch städtische Milchhöfe ausgesprochen. Nach anderen Vorschlägen sollen städtischerseits unterstützte *Milchverkaufsgenossenschaften* die Milchversorgung einheitlich organisieren und hygienisch einwandfrei durchführen. Praktische Versuche, die bestens gelungen sind, haben ferner gezeigt, daß sich besonders auch *Konsumvereine* (Zürich, Essen, Augsburg usw.) vorzüglich für eine befriedigende Regelung des Milchverkehrs und Milchabsatzes eignen. Schließlich hätte eine *Reichsmilchgesetzgebung* in Verbindung mit der Schaffung einer *wissenschaftlichen Anstalt für Milchwirtschaft* die endgültige Lösung der gesundheitlich wie volkswirtschaftlich brennend gewordenen Milchfrage zu erstreben.

Die Agrarier, deren Interesse nur auf den Profit gerichtet ist, leisten diesen Bestrebungen Widerstand und suchen sie zu durchkreuzen. Ihr Ziel ist die *Monopolisierung des Milchhandels* in den Händen der Produzenten; als Mittel, dieses Ziel zu erreichen, wird von ihnen in Bauernvereinen die *Konzessionierung des Milchhandels* eifrig propagiert. Unbegreiflicherweise haben sich auch die Milchhändler teilweise schon für diesen sauberen Plan gewinnen lassen. Sie lassen sich einreden, daß die Konzessionierung eine Einschränkung der Konkurrenz bedeute, wodurch Preissteigerungen der Milch und höhere Einnahmen für den Milchhandel zu erwarten seien; aber sie bedenken nicht, daß die Konzessionierung sie in erhöhtem Maße in die Abhängigkeit der agrarischen Produzenten bringt, die, um ihrer Profitgier die Krone aufzusetzen, in ihrem „lückenlosen Zolltarif“ einen hohen Milchzoll fordern, der die Milchpreise zu Wucherpreisen machen würde. Die Folge würde ein Rückgang des Milchkonsums sein zum gesundheitlichen Schaden der Bevölkerung, zum materiellen Schaden der Milchhändler, aber zum Vorteil für die Junker. Es muß mit aller Energie darauf hingearbeitet werden, daß der Plan der agrarischen Schnapphähne zuschanden wird und gute Milch in ausreichender Menge für billiges Geld der Volksernährung zur Verfügung steht.

<!-- S. [4] -->

## Umgang mit Kindern.

### Erzähle den Kindern Märchen!

Der Weihnachtsmann hat ein Märchenbuch auf den Gabentisch gelegt. Die Kinder sollen es haben; es wäre *besser für die Eltern bestimmt* gewesen. Märchen wollen weniger von Kindern gelesen, als *von Eltern erzählt* sein. Kannst du dich am Abend, wenn die Kleinen zu Bett gebracht sind, auf ein Viertelstündchen frei machen, so greife zu dem Buche, suche dir ein hübsches Märchen aus und präge es deinem Gedächtnisse ein; morgen oder übermorgen, wenn die traulich-schummrigen Abendstunden kommen, setzt du dich an den warmen Ofen, und während durch die kleine Tür der rote Feuerschein leuchtet und die Scheite knacken, *erzählst du* der kleinen aufhorchenden Schar, was du gelesen hast. Du ahnst nicht, welch eine kostbare, feierlich-schöne Stunde du deinen Kindern gibst, eine Stunde, die durch ihr ganzes Leben leuchten und bis ins Alter über ihre Jugend einen poetischen Glanz verbreiten wird. Deine Kinder werden vielleicht später wenig Freude im Leben haben; Sorge und Kampf wird ihr Los sein. Sie werden nach Arbeit laufen und um elenden Lohn kämpfen, werden kochen und waschen und Kinder großziehen müssen, und ewig in getäuschten Hoffnungen leben wie du. Gib ihnen für diese freud- und poesielose Zeit ein kleines Stück Jugendglück mit auf den Weg, schenke ihnen eine köstliche Stunde, deren seliges Erinnern durch die Nacht und Not ihrer Jahre funkelt: *erzähle ihnen Märchen*, beflügle ihre Phantasie, statte ihnen Herz und Sinn mit Wünschen und Sehnsüchten, mit Lichtern und frohen Farben aus. Und weißt du in der Märchenwelt nicht mehr recht Bescheid, nun, *ein paar selbsterfundene Geschichten* von Wind, Regen und Wolken, von den Blumen, wie sie Feste feiern, und von den Tieren, wie sie schlafen gehen, tun's auch. Erzähle nur, erzähle … sieh, die Kleinen warten schon …

<!-- Omitido: «Vom Märchenerzählen», firmado «H. Maurenbrecher, Wachstum und Schöpfung (Verlag von E. Reinhardt, München)». -->

<!-- Omitido: «Das Märchenalter des Kindes», firmado «J. Prüfer, Kleinkinderpädagogik (Verlag von Otto Nemnich, Leipzig)». -->

<!-- Omitido: «Das Märchen — ein Sinnbild», firmado «K. Korn, Jungvolk 1914 (Verlag der Zentralstelle für die arbeitende Jugend Deutschlands)». -->

<!-- Omitido: anuncio en recuadro de «Umgang mit Kindern» de Otto Rühle (64 Seiten, Preis 20 Pf.; zweite Auflage, 4. bis 8. Tausend; Buchhandlung „Görlitzer Volkszeitung“). -->

Für die Redaktion verantwortlich: *Otto Rühle*, Dresden-Hellerau.

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*Fuente:* *Das proletarische Kind. Erziehungs-Beilage*, enero de 1914, suplemento mensual editado por Otto Rühle y publicado con varios diarios socialdemócratas (Görlitzer Volkszeitung, Volkswacht de Breslau, Volksbote de Stettin, Volksblatt de Halle, Märkische Volksstimme de Cottbus, Arbeiter-Zeitung de Essen); transcrito según la edición de la Arbeiter-Zeitung (Essen), año 8, n.º 6 (la fecha del diario no es legible en el facsímil; c. 8 de enero de 1914), ULB Bonn / zeit.punkt NRW: OCR del portal (bueno) corregido y completado sobre las imágenes, con cifras y tabla comprobadas en ellas. Piezas sin firma, atribuidas a Rühle como editor (Stecklina 2002, secc. 1.6.2; el pie del suplemento dice «Für die Redaktion verantwortlich: Otto Rühle, Dresden-Hellerau»). Se omiten los tres extractos firmados de la sección «Umgang mit Kindern» (H. Maurenbrecher, J. Prüfer, K. Korn) y el anuncio del folleto de Rühle. «25½ Millionen Liter» se conserva tal como está impreso. El suplemento no lleva paginación impresa: `S. [n]` es la página n del facsímil. El espaciado del original se da en cursiva.
