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Title: Das proletarische Kind. Erziehungs-Beilage, November 1912
Description: Erziehungs-Beilage „Das proletarische Kind“, hg. von Otto Rühle, November 1912; hier nach der Ausgabe der Arbeiter-Zeitung (Essen). Unsignierte Beiträge.
Author: Otto Rühle
URL: https://adler.school/archivo/ruhle/original/1912-11%20Das%20proletarische%20Kind.%20Erziehungs-Beilage%2C%20November%201912
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<!-- Die Beilage ist im Faksimile auf die Seiten der Arbeiter-Zeitung (Essen, 6. Jahrgang, Nr. 260) aufgeklebt und füllt den Hauptteil der Seiten 1-4; die übrigen Spalten (Nachrichten, Anzeigen) werden nicht wiedergegeben. -->

<!-- S. [1] -->

> Ein Kind erziehen — das bedeutet seine Seele in seinen Händen tragen, seinen Fuß auf einen schmalen Pfad setzen …. Das Kind nicht in Frieden zu lassen, das ist das größte Verbrechen der gegenwärtigen Erziehung gegen das Kind.
>
> Ellen Key, Das Jahrhundert des Kindes.

## Familie und Erziehung.

Solange die Familie besteht, hat sie als *Schoß und Hort der Erziehung* unbestrittene Wertschätzung genossen. Das heutige, auf die Einehe gegründete Familienverhältnis ist nach Organisation wie Funktion so gestaltet, daß der Mann als Verdiener des Lebensunterhalts, als Ernährer der Familie und Herr im Hause gilt, während die Frau, seinem Willen untergeordnet, die auf Erhaltung, Versorgung und Bewahrung gerichteten Obliegenheiten des häuslichen Kreises erfüllt. Beide, in ihrer körperlichen Beschaffenheit, wie in ihrer geistigen und sittlichen Natur von einander verschieden, bilden doch eine *Einheit*, nicht bloß in bezug und im Interesse ihrer Wirtschaftsgemeinschaft, sondern vor allem als Faktoren des Zeugungswerkes. Sie gehen auch als *Erzieher* des Kindes zusammen, denn die Erziehung ist — nach einem schönen Worte der Genossin Zetkin — die zweite Schöpfung des Kindes. „Darum ist es notwendig, daß bei der Erziehung die geistige und sittliche Kraft, welche der Mann auf der einen Seite und das Weib auf der anderen Seite einzusetzen haben, sich *in freier Entfaltung harmonisch zusammenfügen*.“

Alle Pädagogen haben denn auch von alters her die *Familie als Erziehungsgemeinschaft* gewürdigt, als Grundzweck geistiger und seelischer Menschwerdung gepriesen. Voll poetischen Schwunges entwirft Schiller in seiner „Glocke“ ein Idealbild der bürgerlichen Familie, und Pestalozzi hegt und feiert die Mutterschule als den traulichen Kulturborn der Geschlechter mit geradezu zärtlicher Hingabe und Bewunderung. *Die Mutterschule* — sie ist allen Pädagogen der natürliche, selbstverständliche Ausgangspunkt für alle und jede Bildungsarbeit am Menschen, und es gibt nichts Braves, Tüchtiges und Großes in der Welt, was sich in seinen Anfängen und Ursprüngen nicht auf diese Keimzelle des Gemeinschaftslebens, diese Elementarform des Erziehungswerkes zurückführen ließe. Hier keimen und wachsen — sagt Karl Muthesius — in dem unmittelbarsten Erleben vom Morgen bis zum Abend eines jeden Tages Vertrauen und Liebe, Gehorsam und Treue, Mitfreude und Mitleid, jede Art des Gemeinsinns und der Gemeinverpflichtung; hier entfalten sich in dem ununterbrochenen Kreislauf der täglichen Geschäfte, unter dem sanften, aber stetig wirkenden Zwange des ungeschriebenen Gesetzes der häuslichen Ordnung in den einfachsten Verhältnissen alle grundlegenden Gewohnheiten eines geregelten Gemeinschaftslebens, Pünktlichkeit und Ordnungssinn, Dienstwilligkeit und Hilfsbereitschaft; hier verteilen sich ungesucht und durch stillschweigendes Uebereinkommen Pflichten und Rechte, Vatersorge und Mutterliebe beschirmen den kleinen Kreis, und Achtung und Ehrerbietung, Anerkennung der Autorität und Dankbarkeit fließen wie von selbst aus den natürlichsten Quellen; hier sind nicht nur alle materiellen Güter gemeinsamer Besitz, hier ist auch Genießen und Entsagen, Hoffen und Dulden, Dienen und Feiern gemeinsames Bedürfnis; hier findet für die einzelnen ganz unbewußt aber sicher und in gegenseitiger Verstärkung wirkend, eine Ausgleichung, wie in Brauch und Sitte, so in Denkart und Gesinnung statt; hier vererbt sich in natürlicher und lückenloser Ueberlieferung der ganze Reichtum von sittlicher, von sozialer Kultur von einem Geschlecht auf das andere.

Wie sehr man sich in bürgerlichen Kreisen seit je, bis in unsere Zeit herauf, der hohen sozialen, ethischen und pädagogischen Bedeutung der Familie bewußt gewesen und geblieben ist, bezeugt nicht zum letzten die ernste und gewissenhafte *Vorbereitung* jeder jungen Familie auf den *kulturellen Beruf der Ehe*. Bevor die Gründung des eigenen Haushalts erfolgen durfte, mußte der Bräutigam im Gesellenstande und auf der Wanderschaft eine Schule der Zucht, Läuterung und inneren Festigung durchgemacht haben, während die Braut im Elternhause oder in fremder Wirtschaft eingeführt wurde in die Orientierung und Beherrschung ihres künftigen Pflichtkreises. War schließlich der Ehebund geschlossen, so warteten im geordneten Haushalt und an bereitgestellter Wiege zwei liebende Menschen in frohem Glücksverlangen des kleinen Erdengastes.

Diese liebliche Idylle kommt heute fast nur noch in süßlichen Familienzeitschriften vom Schlage der „Gartenlaube“ vor. *Die Entwickelung ist mit rauher Hand darüber hingefahren* und hat all den Schimmer und Glanz fortgewischt. Der Kapitalismus, lechzend nach billig-williger Arbeitskraft, hat die Frau aus dem engumfriedeten Wirkungskreise des Hauses gerissen und fortgeführt in die Fabriken und Werkstätten, um sie einzuschirren in die Fron der Warenproduktion und Mehrwerterzeugung. Das Hauswesen liegt verödet, die Kinder entbehren der Mutter, *die „geheiligten Bande der Familie“ sind gesprengt*. Wie ein Zerstörer ist der Kapitalismus eingedrungen in den Frieden der häuslichen Ordnung; wie ein herzloser Barbar hat er den Kindern die zärtliche Mutter, die besorgte Pflegerin, die frohe Gespielin und die Erzieherin ihres Geistes und ihrer Seelen geraubt. Der Proletarier, dem die Entwickelung Besitz und Beruf, Werkstatt und Werkzeug nahm, der Selbständigkeit und Selbstbestimmungsrecht verlor, keine Heimat, keine Seßhaftigkeit, keine Zukunft hat — er mußte jetzt auch den letzten Glücksrest früherer, schönerer Zeiten schwinden sehen: die Familie. Sein Verhältnis zu Weib und Kind hat *nichts mehr gemein mit dem bürgerlichen Familienverhältnis*; daß nunmehr ein Geschlecht heranwächst, für das die *Familiengemeinschaft sogut wie nicht mehr existiert*, wird — mit Sombart zu sprechen — zur „ungeheuerlichen Tatsache“.

Und doch trägt der Zerfall der hergebrachten Familienform ein tröstliches Moment in sich: daß er nur ein Stadium, einen *Uebergang zu neuen, höheren Formen* bildet. Die Befreiung des Proletariats von der kapitalistischen Herrschaft wird notwendigerweise die Befreiung von
<!-- S. [2] -->der Arbeitsqual der kapitalistischen Ausbeutung sein. Damit wird sich die Arbeitspflicht für den Einzelnen auf ein Minimum reduzieren, unter dem sich alle Last in Lust verwandelt. Und Väter wie Mütter werden für einen großen Teil des Tages *ihren Kindern wiedergegeben sein*.

Diese Wiederherstellung der Mutter- (und Vater-) schule ist ein anderes Ziel, als es bürgerlichen Philanthropen vorschwebt, wenn sie zwecks Beseitigung der heutigen, tief beklagenswerten Zustände das Verbot der Frauenerwerbsarbeit und die Zurückführung der Frau in den familiären Pflichtkreis fordern. Das wäre nichts anderes, als die künstliche Wiedererweckung eines einmal überwundenen Zustandes, also ein Rückschritt, der keine Weiterbildung der Erziehungsarbeit über den derzeitigen Charakter als bürgerliche Individualpädagogik hinaus gestattete. Wir bedürfen aber der öffentlichen Erziehung, der sozialen Pädagogik, „damit in der Brust des Kindes von zartester Jugend an alle jene Gefühle entwickelt werden, welche Wurzeln der sozialen Tugenden sind, deren die Gesellschaft bedarf“.

*Erziehung für die Gesellschaft durch die Gesellschaft*, lautet die Losung der pädagogischen Zukunft. Gleichzeitig können wir jedoch die persönliche Charakterbildung, die Erziehung starker und tatkräftiger Persönlichkeiten, die nach den Erfahrungen der Psychologie am erfolgreichsten im Rahmen der *individuellen Pädagogik der Familie und des Hauses* gedeiht, nicht entbehren. Während also der Sozialpädagogik, in der Oeffentlichkeit wirkend, die Erziehung der Bürger und Glieder der sozialen Gemeinschaft zufällt, hat die Individualpädagogik in der Stille der Vater- und Mutterschule Persönlichkeiten und Eigenwesen zu formen. So finden sich Familie und Gemeinschaft, Individuum und Gesellschaft, Mensch und Bürger im harmonischen Zusammenklange persönlicher und sozialer Kultur.

Der Sozialismus wird die Familie nicht aufheben, wie Unverstand und Bosheit der Gegner behaupten, sondern wird sie vielmehr, vom Erdenreste wirtschaftlicher Interessen befreit, zum *reinsten sittlichen Menschenbunde läutern*. Damit wird sie zum schönsten Gefäße idealer Persönlichkeitskultur und zum wirksamsten Werkzeuge „der Vererbung dessen, was nicht ohne Zutun übergeht“: der Erziehung.

## Jugendgerichte.

In unserm Rechtsleben bereitet sich ein bemerkenswerter Umschwung vor. Ein Umschwung, den man als den Beginn der Sozialisierung des Rechts bezeichnen kann. Die Entwickelung der Wissenschaft in den letzten Jahrzehnten, besonders der praktischen Psychologie, der Biologie und der Soziologie hat bewirkt, daß unser Gesellschaftskörper mit immer neuen Methoden und nach immer neuen Gesichtspunkten durchleuchtet wurde; mit dem Erfolg, daß schließlich auch bisher unbekannt gewesene oder bestrittene Zusammenhänge zwischen Wirtschaft und Recht, sozialer Ordnung und Strafjustiz ihre Aufhellung oder Bestätigung erfuhren. Die Kritik erwachte, die Statistik trat ihr an die Seite und bald begann eine neue Auffassung vom Wesen des Verbrechens und des Verbrechers, vom Zwecke der Strafe, vom Charakter und der Bestimmung des Strafrechts sich geltend zu machen. Während die alte klassische Rechtsschule, auf der Theorie vom freien Willen fußend, den Strafzweck in der Sühne und Vergeltung erblickt, lehrt die neue Schule, den Verbrecher und Uebeltäter als Opfer vererbter krankhafter Anlagen oder als Produkt sozialer Verhältnisse zu betrachten, dem nicht die Schrecken unserer Strafvollzugsbarbarei, sondern die Wohltaten zweckbewußter Heilungs- und Erziehungsmaßnahmen gebühren. Noch behauptet sich mit kaum verminderter Autorität die alte Auffassung auf den Universitäten wie in den Gerichtssälen; aber so fest ihr Konservativismus im Boden der gegenwärtigen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung wurzeln mag — die von allen Seiten eindringende Sozialisierung des Gesellschaftslebens nötigt auch ihr bereits Konzessionen ab. Die bedeutsamste davon kommt bezeichnenderweise der Jugend zu Gute: *das Jugendgericht*.

Die Jugendgerichtsbewegung wird getragen von dem Gedanken, daß es sich bei den Straftaten Jugendlicher in der Hauptsache um Folgen vernachlässigter Erziehung, mangelnder intellektueller und sittlicher Reife, moralischer Verwahrlosung und sozialer Verkümmerung handle und daß deshalb die Bestrafung Jugendlicher eine Sonderbehandlung erfordere, bei der nicht der Zweck der Vergeltung, sondern die Absicht der Besserung oder Heilung im Vordergrunde zu stehen hat.

Die ersten Jugendgerichte entstanden in Australien, England und Amerika; besonders in den Vereinigten Staaten haben sie seit etwa zwölf Jahren eine große Verbreitung und mustergültige Organisierung erfahren. In Deutschland hat es lange gedauert, bevor die bescheidene Reform sich durchzusetzen vermochte. 1907 wurde das erste Jugendgericht in Frankfurt a. M. gegründet, 1908 folgten Berlin, Köln, Stuttgart u. a.; zurzeit mag es etwa 200 Jugendgerichte im Deutschen Reiche geben, deren Wirksamkeit freilich sowohl durch die Planlosigkeit und Buntscheckigkeit ihrer Organisationsform wie durch den Charakter des geltenden Strafrechts, das eine Wahl zwischen Bestrafung und Erziehung nicht kennt, arg beeinträchtigt wird. Um die fühlbarsten und hinderlichsten dieser Mängel zu beheben, soll dem Reichstage in nächster Zeit der Entwurf zu einem Jugendgerichtsgesetz vorgelegt werden.

Die wichtigste Aenderung in der äußeren Anordnung des Strafverfahrens gegen Jugendliche besteht — nach Polligkeit — darin, daß beim Jugendgericht besonders hierfür befähigte Personen als Jugendrichter, Jugendgerichtshelfer und Jugendstaatsanwalt einmütig vom Beginn des Strafverfahrens bis zur Beendigung der Bewährungszeit zusammenwirken sollen. Die Tätigkeit dieser Organe stützt sich auf die Untersuchung des körperlichen und geistigen Zustandes des Angeklagten und die Erforschung seiner persönlichen Verhältnisse, seiner Herkunft, seiner Entwickelung und seiner Umgebung. Die Untersuchungshaft wird nach Möglichkeit durch Unterbringung in Schutzgewahrsam oder Fürsorgeobhut ersetzt; die Sitzungsräume des Jugendgerichts sind — um die Berührung des jugendlichen Angeklagten mit erwachsenen Verbrechern zu verhüten — abgesondert, die Oeffentlichkeit des Verfahrens ist beschränkt; dem Verfahren selbst ist durch Fortlassung der Amtstracht u. a. die Kälte der bureaukratischen Förmlichkeit genommen. Hand in Hand mit Richter und Staatsanwalt arbeiten die Vertreter der Jugendgerichtshilfe, die sich zumeist aus Fürsorge- und Jugendpflege-Vereinen rekrutieren. Als Strafe kommt in erster Linie der Verweis in Betracht; muß auf Gefängnis erkannt werden, so verschafft die Gewährung der bedingten Aussetzung der Strafvollstreckung dem Verurteilten Gelegenheit, sich durch gute Führung innerhalb eines bestimmten Zeitraums den völligen Straferlaß zu verdienen.

Sicher ist, daß die Jugendgerichte einen Fortschritt darstellen; soll ihre Wirksamkeit freilich tief gehen und nachhaltig sein, so bedürfen sie noch gewaltig des Ausbaues und der Vervollkommnung, etwa in der Richtung und in dem Geiste, der die amerikanischen Jugendgerichte und Jugendgefängnisse zu mustergültigen Fürsorge-Instituten und segensreich wirkenden Erziehungsheimen erhebt.

Um in der Frage der Jugendgerichte eine allgemeine Orientierung und Klärung anzubahnen, hat die Zentrale für Jugendfürsorge „im Rahmen ihrer eigenen Aufgaben und gestützt auf die zustimmende Haltung der Landesjustizbehörden fast aller Bundesstaaten“ *Jugendgerichtstage* veranstaltet; 1909 den ersten in Charlottenburg, der die Organisation des Jugendgerichts, die Technik seiner Verwaltung und seine Beziehungen zur Schutzaufsicht und Fürsorge behandelte; 1910 den zweiten in München, der sich vorwiegend mit dem Gange des forensischen Verhandlungsverfahrens beschäftigte, darüber hinaus aber mit seinem zweiten Hauptthema: Strafe und Erziehungsmaßnahmen eine Brücke schlug zum dritten Jugendgerichtstage, der vom 10. bis 12. Oktober in Frankfurt a. M. tagte.

Dieser dritte Jugendgerichtstag nahm — nach einer in der Grundauffassung verfehlten theoretischen Auseinandersetzung über das Problem: Strafe und Erziehung — zu dem inzwischen veröffentlichten Regierungsentwurfe zum Jugendgerichtsgesetz Stellung, indem er die *Heraufsetzung der Strafmündigkeitsgrenze auf das vierzehnte Lebensjahr*, die *Straflosigkeit bei zurückgebliebener Entwicklung und mangelnder Reife*, obligatorische Einführung von Jugendgerichten an Landgerichtsorten und Erweiterung ihrer Zuständigkeit, *bedingte Verurteilung und Rehabilitierung bei guter Führung* forderte.

Es wird nun Sache des Reichstags sein, aus der Vorlage ein brauchbares Gesetz zu machen.

<!-- S. [3] -->

## Mehr Schlaf für die Kinder.

Der Schlaf ist der unerbittlichste Gläubiger des Men[schen]. Er fordert sein Recht und besteht mit Hartnäckigkeit [a]uf die Begleichung seines Guthabens. Wehe, wer sich dauernd gegen das natürliche Bedürfnis, durch Schlafruhe die Wiederherstellung des gestörten Stoffwechselgleichgewichts im menschlichen Körper zu bewirken, versündigt! Er wird dies mit dem Verlust seiner Nervenspannkraft, wenn nicht mit allgemeinem physischen und psychischen Verfall bezahlen müssen! Tage, ja wochenlang kann der Mensch ohne Speise und Trank existieren, *nicht aber ohne Schlaf*. Dieser ist nächst der Luft für den Aufbau und die Erhaltung des menschlichen Organismus von größter Bedeutung. *Besonders in den Jahren des Wachstums und der Entwickelung.* Denn während des Schlafes sinkt der Zerfall der lebendigen Körpersubstanz beträchtlich herab und andererseits erfährt ihre Neubildung eine gewaltige Steigerung. Schlaf bedeutet sonach verminderten Verlust und erhöhten Gewinn. Dieser aktive Ausgleich ist für den im Aufbau und in der Reife begriffenen Organismus der glücklichste. Daher ist auch in Zeiten stärkster Entwickelung das Schlafbedürfnis des Kindes am größten. „Lieber dem Kinde etwas *mehr* Schlaf gönnen als zu wenig“, sagt Dr. Stackow, „*zuviel Schlaf* kann einem Kinde kaum geboten werden.“

*Unsere Kinder schlafen im allgemeinen viel zu wenig.* Von der Unruhe unseres Zeitalters ist auch ihr Lebenskreis schon berührt. Die nervöse Reizbarkeit, an der wir alle mehr oder weniger leiden, treibt auch sie schon früher aus dem Bett und läßt sie später zur Ruhe kommen, als ihrem Wohlbefinden zuträglich ist. Dazu gesellen sich die *mißlichen sozialen Verhältnisse* als der schlimmste aller Uebelstände. Wenn Vater und Mutter im tiefen Morgengrauen das Lager verlassen, um sich zur Arbeit zu begeben, ist es bei der Enge der Wohnung unvermeidlich, daß die Kleinen aus dem Schlafe erwachen. Bald dringt auch die Unruhe von den Fluren und Treppen der Mietskaserne, der Lärm der Straßen und Höfe an ihr Ohr. Und abends, wenn die Mutter nach des Tages Last [noc]h wäscht und scheuert, können sie nur spät erst Ruhe und Schlaf finden. Andere sind selbst schon Lohnarbeiter, müssen [in] aller Herrgottsfrühe Brötchen und Zeitungen tragen und quälen sich in nachtschlafender Stunde noch in Aufwartungen oder auf Rübenfeldern um ein mageres Stück Brot. Eine für das Kind verhängnisvolle Rolle spielt freilich auch der *Unverstand der Eltern*. Sie haben in ihrer Jugend, die meist noch schlechter war als die ihrer Kinder, das Sprüchwort gelernt: Morgenstunde hat Gold im Munde, und glauben nun, daß dies immer und unter allen Umständen wahr sein müsse; so freuen sie sich und betrachten es als eine anerkennenswerte Leistung, wenn sich ihr Kind zum „Frühaufsteher“ entwickelt. Ebenso erscheint es ihnen ganz unbedenklich, wenn es in später Abendstunde noch im Kreise der Erwachsenen sich bewegt, Haus oder Straße mit munterem Lärm belebt. Ja, oft genug animieren oder zwingen gar gedankenlose Eltern das Kind, bis in die sinkende Nacht wach zu bleiben. In Biergärten, auf Schützenfesten, bei Vergnügungen aller Art, Ausflügen und Ausfahrten usw. kann man Eltern mit müden, schlaftrunkenen Kindern in späten Nachtstunden noch beobachten; in manchen Städten, z. B. Halle, ist die sträfliche und gewissenlose Unsitte, Kinder in [¿spätester?] Nacht in Schanklokalen, Tanzböden, Biergärten und auf den Straßen mit herumzuschleppen, besonders verbreitet. In Magdeburg hatten nach schulärztlichen Berichten 44 Prozent, in Menden, einer kleinen Stadt bei Iserlohn, 38,5 Prozent der Schulkinder zu wenig Schlaf. In Berlin stellte Dr. Bernhard an 6551 Gemeindeschülern fest, daß sie 608 Stunden im Jahre zu wenig schliefen und etwa 25 Tage ununterbrochen Tag und Nacht schlafen müßten, um das Versäumte nachzuholen. Die armen Würmer sind bedauernswürdig; wer ihnen die Nahrung geraubt hätte, würde sie nicht schlimmer geschädigt haben.

*Wielange ein Kind schlafen soll*, läßt sich nicht auf die Minute genau bestimmen, da je nach individuellen Anlagen das eine Kind ein stärkeres, das andere ein schwächeres Schlafbedürfnis an den Tag legt. Auch Klima, Jahreszeit, Ruhe und Dunkelheit des Zimmers, Wärme der Betten, gesundheitlicher Zustand sind dabei von Einfluß. Im allgemeinen aber sind doch wissenschaftliche Forschung und praktische Beobachtung zu gewissen Normen gelangt.

Danach soll ein Kind

| | | |
|---|---|---|
| bis zu 2 Jahren | etwa | 18 Stunden |
| von 2—6 Jahren | etwa | 14 Stunden |
| „ 6—8 „ | „ | 12 „ |
| „ 8—10 „ | „ | 10—11 Stunden |
| „ 10—12 „ | „ | 9—10 „ |
| „ 12—14 „ | „ | 8½—9½ „ |

schlafen, vorausgesetzt, daß es gesund ist. Die vom Elternbund für Schulreform gesammelten und herausgegebenen Gutachten von 49 Aerzten haben dieses Schema im großen Ganzen bestätigt. Für die *häusliche Erziehungspraxis* würde sich darauf folgende Ordnung für die schulpflichtige Jugend ergeben:

| Altersklasse | Zubettgehen | Aufstehen |
|---|---|---|
| 7. Jahr | 7 Uhr | 7 Uhr |
| 8. „ | 7½ „ | 7 „ |
| 9. „ | 8 „ | 7 „ |
| 10. „ | 8½ „ | 7 „ |
| 11. „ | 9 „ | 7 „ |
| 12. „ | 9 „ | 7 „ |
| 13. „ | 9 „ | 7 „ |
| 14. „ | 9½ „ | 7 „ |

Leider steht dieser Ordnung der vielfach zu *frühe Schulbeginn* im Wege. Unsere offizielle Pädagogik nimmt keine Rücksicht auf das Wohl des Kindes; der Stundenplan und das Schema F sind ihr wichtiger als die Gesundheit ihrer Pflegebefohlenen. *Auf dem Lande*, namentlich dort, wo agrarische Habgier nach billiger Kinderarbeit hungert, beginnt der Schulunterricht mitunter schon 6 Uhr morgens. Haben die Kinder weite Schulwege, müssen sie bald nach 4 Uhr, spätestens um 5 Uhr aus dem Bett. *Das ist eine Versündigung am Gedeihen der bedauernswerten Jugend.* Schulreformer und Hygieniker fordern denn auch einen im allgemeinen späteren Schulbeginn, aber nicht ihre Erkenntnis und wohlmeinende Sorge, sondern das Interesse des ausbeuterischen Besitzes diktiert die Ordnung in der Schule wie im Staat.

„Wer ein Kind erzieht“, sagt der berühmte Physiologe Dr. Mosso, „trägt die Verantwortung für dessen Gehirn.“ *Wir Sozialdemokraten brauchen gesunde Gehirne*, klares Denken, gereifte Geisteskraft, denn auf der Revolutionierung der Gehirne beruht die Revolutionierung der menschlichen Gesellschaft. Wer die Gehirne schädigt und schwächt, ist unser Feind. *Darum mehr Schlaf den Kindern!*

## Umgang mit Kindern.

**Sei nachsichtig!** Erziehen ist eine schwere Kunst, die viel Zeit, Ruhe und Geduld haben will. Wenn irgendwo, so ist hier ein aufgeregtes, nervöses und ungeduldiges Wesen von allergrößtem Uebel. Sieh den Gärtner an, wie er voll Hingabe und Sorgfalt seine Blumen pflegt, wie er sie nachsichtsvoll behandelt und behutsam mit ihnen umgeht, damit sie gedeihen und ihm Blüten schenken. Ein harter, plumper Griff — und seine Hoffnungen wären geknickt; ein zorniges, blindes Drauflosarbeiten — und all seine Mühe wäre vergeblich. Nur die Ruhe kann es bei ihm machen. Du bist auch ein Gärtner, hast Menschenpflanzen unter deinen Händen, die viel Liebe und Nachsicht, viel Sorgfalt und stilles Warten brauchen. Gib ihnen, so viel du kannst, an gutem Erdreich, damit sie Kraft zum Wachstum gewinnen; versage ihnen die Sonne der Liebe und Fröhlichkeit nicht, unter der alles gedeiht, und dann — *sei nachsichtig!* Tadle und mäkle nicht in einem fort; rede nicht immerzu auf das Kind ein; glaube nicht, daß du ewig an dem Pflänzchen herumschneiden und herumstochern müßtest. Laß ihm Ruhe und sei nicht ängstlich, wenn es auch einmal Unarten begeht. Nicht jede Unart gibt einen verdorbenen Menschen, und nicht jeder dumme Streich braucht in einem verlorenen Leben zu enden. Wer nicht ein tüchtiger Junge war, wird auch kein tüchtiger Kerl! Durch das Auge des Kindes sieht sich die Sache viel harmloser und unschuldiger an als durch das deine, der Erzieher aber soll lernen, die Dinge auch mit den Augen des Kindes zu betrachten. Wenn der Schößling zu üppig wird, nimmt der Gärtner das Messer und schneidet ihn herunter; — wenn das Kind anfängt ernstlich ungezogen zu werden, bleiben dir noch immer die Strenge, der Ernst und die Strafe. Aber sei nicht engherzig und beunruhigt vor der Zeit; verliere nicht zu rasch die Fassung und Geduld.

<!-- S. [4] -->Warte still, beobachte, gleiche mit Milde aus, mache ein heiteres Gesicht und *sei nachsichtig!*

<!-- Omitido: «Was Ellen Key über die Nachsicht sagt», cita de Ellen Key. -->

<!-- Omitido: «Von einer Mutter, die keine Nachsicht kannte», relato con indicación de procedencia: «Aus: Chr. Gotthilf Salzmann, ‚Das Krebsbüchlein‘». -->

<!-- Omitido: «Wahrheiten», citas firmadas de ponentes de los Jugendgerichtstage de 1909 y 1910 (Fischer, Allmenröder, Kluge, Duensing, Wulffen, Grieser). -->

## Bücherschau.

**Kinderarbeit, Kinderschutz und die Kinderschutzkommissionen.** Von *Luise Zietz*. (3. Heft der Sozd. Frauenbibliothek). Verlag der Buchhandlung Vorwärts, Berlin. 50 Pfg.

In instruktiver Darstellung, flott geschrieben, mit voller Beherrschung des Materials und belebt von der suggestiven Ueberzeugungskraft der erfahrenen Agitatorin eröffnet die Schrift erschütternde Einblicke in die Abgründe unseres sozialen Lebens, die mit den Worten Kinderarbeit, Kindermißhandlung und Kinderverwahrlosung gekennzeichnet sind. Nachdem einleitend ganz allgemein die Kinderarbeit und ihre schädlichen Folgen und im Gegensatz dazu die Arbeit als Erziehungsmittel behandelt sind, beschäftigt sich die Schrift nacheinander mit der Kinderschutzgesetzgebung in Deutschland bis 1903, der sozialdemokratischen Kritik und Propaganda, der Wirkung des Kinderschutzes und den skandalösen Zuständen in der Landwirtschaft und in häuslichen Diensten, wo die Jugend noch immer schutzlos der Habgier der Agrarier und den Anforderungen einer rücksichtslosen Erwerbsfron ausgeliefert ist. Sodann wendet sich die Darstellung der Gründung, der Wirksamkeit und den Aufgaben der Kinderschutzkommissionen zu, immer aus dem vollen Leben greifend, und in Einzelbildern charakteristische Momente der Praxis vor Augen führend. Der Anhang enthält die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Musterfragebogen, Kontrollkarten u. a. m. Für Genossen und Genossinnen, die sich praktisch auf dem zwar mühseligen und opfervollen, aber unendlich bedeutsamen Gebiete des Kinderschutzes betätigen oder betätigen wollen, ist die Schrift zur Information, Anleitung und praktischen Schulung direkt unentbehrlich.

**Zeitschrift für die Behandlung Schwachsinniger.** Organ des Vereins für Erziehung, Unterricht u. Pflege Geisteskranker. Monatsschrift. 32. Jahrg. Carl Marholds Verlagsbuchhandlung, Halle a. S.

**Dr. E. Siefert, Psychiatrische Untersuchungen über Fürsorgezöglinge.** Verlag von Carl Marhold, Halle a. S. Preis 6 Mark.

Für die Redaktion verantwortlich: *Otto Rühle*, Halle a. S.

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*Fuente:* *Das proletarische Kind. Erziehungs-Beilage*, noviembre de 1912, suplemento mensual editado por Otto Rühle y publicado con varios diarios socialdemócratas (Görlitzer Volkszeitung, Volkswacht de Breslau, Volksbote de Stettin, Volksblatt de Halle, Märkische Volksstimme de Cottbus, Arbeiter-Zeitung de Essen); transcrito desde el facsímil de la edición de la Arbeiter-Zeitung (Essen), ULB Bonn / zeit.punkt NRW, con el OCR del portal (defectuoso) solo de apoyo; cifras y tablas comprobadas en la imagen. Piezas sin firma, atribuidas a Rühle como editor (Stecklina 2002, secc. 1.6.2; el pie del suplemento dice «Für die Redaktion verantwortlich: Otto Rühle, Halle a. S.»). Se omiten la cita de Ellen Key «Was Ellen Key über die Nachsicht sagt», el relato «Von einer Mutter, die keine Nachsicht kannte» (tomado de Chr. G. Salzmann, *Das Krebsbüchlein*) y la sección «Wahrheiten» (citas firmadas de ponentes de los Jugendgerichtstage). En la p. [3] el margen izquierdo está dañado: las letras perdidas al comienzo de línea se completan por el sentido y van entre corchetes cuando son más de una o dos; lo conjetural, con `[¿…?]`. El suplemento no lleva paginación impresa: `S. [n]` es la página n del facsímil. El espaciado del original se da en cursiva.
