---
Title: Selbstverwaltung in der Schule
Description: Vorwärts (Berlin), Unterhaltungsblatt, Nr. 94, 18. Mai 1910, S. 374-376. Gezeichnet «O. R.».
Author: Otto Rühle
URL: https://adler.school/archivo/ruhle/original/1910-05-18%20Selbstverwaltung%20in%20der%20Schule
---


<!-- S. 374 -->

# Selbstverwaltung in der Schule.

Die Entwicklung der Volksschule bewegt sich auf der Linie, die die Entwicklung des modernen Staates gezeichnet hat. Geboren aus den materiellen Bedürfnissen der im Aufschwung begriffenen bürgerlichen Klasse, verwandelte sie sich in den Händen der staatlichen Machthaber bald zu einem wertvollen politischen Instrument. Der Staat brauchte die Schule; ohne sie hätte er niemals die moderne Verwaltung schaffen können, die an die Mitarbeit breiter Volksschichten so hohe Anforderungen stellt, niemals das moderne Heer zu schaffen vermocht, dessen Organisation ein gewisses Maß von Schulung und Disziplinierung voraussetzt. Auch das kapitalistische Unternehmertum, das in industriellen Großbetrieben auf das planvolle Zusammenwirken qualifizierter Arbeitskräfte angewiesen ist, hatte am Ausbau und der staatlichen Handhabung des Schulwesens hohes Interesse.

So ist der Staat als höchste, umfassendste, jeder anderen übergeordnete Organisation Herr über die Schule geworden. Jede Wandlung im Charakter des Staates prägt sich in der Verfassung des Schulwesens aus. Solange die aufgeklärten Des<!-- S. 375 -->poten des 17. und 18. Jahrhunderts nur brauchbare Arbeitskräfte und gehorsame Untertanen nötig hatten, war die Unterweisung in der Zucht des Herrn und die Unterordnung unter den Willen des Fürsten und seiner Diener die erste Aufgabe der Schule. Als unter Napoleon und Stein das Joch des feudal-dynastischen Absolutismus etwas gemildert wurde, erlebte das preußische Volksschulwesen, wohltätig berührt von den gewaltigen Ideen Pestalozzis, einen ungeahnten Aufschwung, um dann um so tiefer wieder in den Sumpf der Muckerei und Knechtseligkeit zu versinken, als die schwarzen Flügel der vor- und nachmärzlichen Reaktion ganz Deutschland in finstere Schatten hüllten. Erst das jähe Emporschnellen der kapitalistischen Wirtschaft unter dem Goldregen der französischen Kriegsmilliarden löste die lähmende Einschnürung des Schulwesens und entwickelte lebensvolle Keime realpädagogischer Tendenzen. Wie aber auch immer der Staatsorganismus beschaffen war, stets sicherte er sich das Recht auf die Schule und verfügte darüber in seinem Interesse, das jederzeit das Interesse der wirtschaftlich Stärkeren war. Denn dieses Recht umschließt die Möglichkeit oder doch die Hoffnung darauf, die nachfolgenden Geschlechter in der Gesinnung der herrschenden Gesellschaftsklasse so zu beeinflussen, wie es ihr wünschenswert erscheint. Nicht nur deshalb, weil jede Gegenwart meint, sie habe das Rechte und die Zukunft müsse so sein, wie sie in weiser Voraussicht dies bestimme, sondern vor allem aus dem realen Grunde, der bevorrechtigten Klasse die Macht, die ihr zu Gebote steht, möglichst lange und ungeschmälert zu erhalten.

Um seine Zwecke und Ziele zu erreichen und um das Schulwesen in seinem Sinne zu regeln, erläßt der Staat Gesetze und Verordnungen, organisiert seinen Verwaltungsapparat und bildet einen Stab von Beamten heraus. Die Schulbureaukratie waltet ihres Amtes. Sie setzt Lehrplan, Lehrziel und Lehrmethode fest, wählt die Lehrmittel aus, beschafft und überwacht das Lehrpersonal, übt Disziplinargewalt und handhabt einen bis ins Kleinste und Einzelnste gehende Reglementierung. Eine immer stärkere Zentralisierung, immer straffere Leitung von einer Spitze aus ist das Ziel. Und jederzeit hat der Staat die Macht, jede sich bemerkbar machende Lücke in seinen Machtmitteln, mittels der Gesetzgebung, auszufüllen.

Unter einfachen, besonders ländlichen Verhältnissen begnügt sich die staatliche Ueberwachung mit der etwas primitiven *Schulaufsicht*, die am Aeußeren der Arbeit und Erfolge haftet und in vielen Fällen von Nichtfachleuten, meist Geistlichen, ausgeübt wird. Gegen diese Einrichtung führt die deutsche Lehrerschaft seit langem einen lebhaften und zähen Kampf. Fachaufsicht lautet ihre Losung, und auch der Lehrertag in Straßburg wird wieder mit im Zeichen dieser Forderung stehen. Neben der Schulaufsicht für einfache Verhältnisse besteht heute schon für entwickeltere Schulorganisationen die *Schulleitung*, als „Inbegriff der pädagogischen Beeinflussung, die man neben der Dienstaufsicht auf jeden Lehrer auszuüben für notwendig fand“. Diese autoritative Schulleitung hat nun aber mit der Länge der Zeit eine Reihe schwerer Nachteile für Schule und Lehrerschaft zur Folge gehabt. Es hat sich ein System bureaukratischer Bevormundung und Knebelung herausgebildet, das die Freiheit der Bewegung und Entwicklung aufs schlimmste hemmt und auf ein geistiges Uniformtragen hinarbeitet. Der formalistische Jurist an der Spitze der meisten deutschen Schulverwaltungen hindert den pädagogischen Fortschritt, weil er selbst steril ist. „Es hat noch niemals, sagt Prof. Ziegler, ein juristischer Studiendirektor einen pädagogischen Gedanken gehabt, der Epoche gemacht hätte auf dem ihm unterstellten Gebiet.“ Gegen dieses bureaukratische Schulreglement gilt es sich zur Wehr zu setzen und Freiheit für die Entwicklung der Schule und die Arbeit der Lehrerschaft zu fordern. „Die menschliche Natur ist nun einmal so beschaffen, daß wir, je geistiger die Wirksamkeit ist, die man von uns erwartet, desto mehr des Gefühls der Selbständigkeit bedürfen. Oder umgewandt: Je mehr der Mensch sich abhängig fühlt, desto weniger ist er dazu gemacht, mit seinem Geist auf andere Geister zu wirken.“ (L. Roth.)

In einer gründlichen und eindringlichen Abhandlung über die *Organisierung der Schulleitung auf Grundlage der Selbstverwaltung*[^1] zieht der Nürnberger Schulmann Dr. Fr. Nüchter lebhaft gegen den Geist der Bureaukratie zu Felde. Mit rückhaltloser Offenheit legt er die argen Vergewaltigungen der Lehrerpersönlichkeit und Versündigungen am Kulturzwecke der Erziehung bloß. Seine Ausführungen müssen dem Blindesten die Augen darüber öffnen, daß das System der bureaukratischen Schulleitung die Schule der Verknöcherung und Verkümmerung, der Unfruchtbarkeit und dem völligen pädagogischen Bankrott ausliefert.

Schon die Tatsache — schreibt Nüchter zutreffend —, daß der Staat über eine große Menge Personen und Organisationen kommandiert, also als Großbetrieb arbeitet, erzeugt eine Reihe von sehr unangenehmen Folgen, die sich fast mit der Notwendigkeit von Naturgesetzen einstellen und die zum großen Teil dadurch entstehen, daß an und für sich unbedenkliche, ja erwünschte Eigenschaften sozusagen umbiegen und sich dadurch in ihr Gegenteil verkehren. In einem Großbetrieb sollen viele Hände und Köpfe ein und dasselbe Ziel erreichen; ein Rad muß ins andere greifen. Also ist eine genaue Ordnung und Unterordnung, ein über allen Mit- und Teilarbeitern schwebendes Gesetz eine Notwendigkeit. Das soll möglichst gleiche korrekte Ergebnisse, eine Ausschaltung aller störenden persönlichen Willkür, aller Launenhaftigkeit, Ungeschicklichkeit oder Böswilligkeit verbürgen. Die Maschine mit ihrem unendlich exakten, mathematisch sicheren und genau berechenbaren Arbeiten ist das Vorbild auch für die menschliche Tätigkeit geworden. Den Menschen zum Automaten zu machen wurde das Ideal auch der Schule. Daher strenge Beaufsichtigung, fortwährende Kontrolle, sorgfältigste Regelung aller Arbeit durch Vorschriften und Regulative, die sich mit der Zeugungskraft von Bazillen vermehren. Ihre Erfüllung wird zum Prüfstein gewissenhafter Arbeit, die Verordnungen werden Selbstzweck und verdrängen die wirkliche Aufgabe. Der Buchstabe wird zur Gottheit. Wie dabei die Initiative des Einzelnen zusammenschrumpft, die Individualität der Lehrerpersönlichkeit in ein ausdruckloses Nichts sich verliert, kann sich jeder leicht denken. Ein Einlullen in den gleichmäßigen Gang des Dienstes, eine Art Hindämmern, eine *bureaukratische Beschränktheit*, die ein modernes Seitenstück zur längst bekannten Schuldummheit darstellt, ist die Folge.

Der konservative Charakter, der jedem Staatswesen anhaftet, wird noch verstärkt durch die *passive Resistenz der Verwaltungsüberlieferungen*, die oft zwar eine Summe wertvoller Erfahrungen umschließen, noch häufiger aber ein Bleigewicht von unheimlicher Schwere darstellen. Sie bewirken, daß jeder Besserungsversuch als ein Ausfluß schädlicher Neuerungssucht betrachtet, zum Verbrechen gestempelt und als umstürzlerisches Beginnen verurteilt wird. Worte wie Gehorsam, Pflichterfüllung, Autorität usw. werden zu Popanzen und Deckmänteln reaktionärer Gesamthaltung, wenn nicht gar zu Rechtfertigungen für brutale Gesinnungs- und Willensknechtung. Auf demselben Acker gedeiht die Streberei, die spezifisch bureaukratische Form des Egoismus, die nach oben geschmeidig sich bückt, nach unten kräftig und rücksichtslos tritt und nur ein Ziel kennt, die Meinung des Vorgesetzten zu erraten und zu erfüllen, oft mehr als ihm lieb ist. Sie macht sich auch politisch bemerkbar in der Maske eines aufdringlichen, phrasenhaften, dabei hohlen und selbstsüchtigen Patriotismus, wie man ihm in Neu-Deutschland in allen Spielarten begegnen kann. Die *vollendetste Charakterlosigkeit* hat in diesem unheilvollen Getriebe und Geschiebe die meisten Chancen; die *servilste und gesinnungsloseste* Natur feiert die höchsten Triumphe des Erfolges. Und solchen unfreien, verachtenswerten Geistern wird dann die Jugend des Volkes ausgeliefert.

Doch nicht bloß, daß die Rechte der Lehrerpersönlichkeit und die Entwickelung selbständigen pädagogischen Denkens aufs äußerste gefährdet werden, es bleiben auch wertvolle und für das Gedeihen der Schularbeit notwendige Faktoren unbenutzt, besonders die Familie, wodurch viele fruchtbare Probleme der Erziehung in Vernachlässigung geraten.

Was aber soll, fragt Nüchter, an die Stelle der heutigen Schulleitung treten, damit die Erziehungsaufgabe so gut als möglich erfüllt und doch gleichzeitig das Interesse derjenigen gewahrt wird, die die Schulen gründen und unterhalten? Antwort: Die Schulführung der Zukunft soll eine *Schulpflege* sein, die sich auf folgenden Grundsätzen aufbaut: *Selbstverwaltung* der Schulen durch die an der Erziehung beteiligten Faktoren, Selbständigkeit der Lehrer in der Erfüllung der ihnen vorgeschriebenen Aufgabe, Organisation des gesamten städtischen Schulkörpers als einer Arbeitsgemeinschaft durch Ausnützung aller Möglichkeiten, pädagogische Erfahrungen zu machen, zu verbreiten und zu verwerten.

Den organischen Auf- und Ausbau der Schulpflege denkt sich Nüchter wie folgt: Die Lehrer aller Klassen eines Schulhauses sind zu einer Untergruppe organisiert, die in der Lehrerkonferenz unter dem Vorsitz eines Oberlehrers, der aber nicht Vorgesetzter ist, alle Fragen der pädagogischen Verwaltung durch Beratung und Beschlußfassung — durchaus demokratisch und kollegial — erledigt. Jeder Lehrer ist innerhalb der für alle gültigen Schulgesetze und der für seine Klasse vorgeschriebenen Jahresaufgabe in seiner Tätigkeit vollkommen selbständig. Um eine ständige Verbindung mit den Familien aufrechtzuerhalten und der Schule einen erziehlichen Einfluß über die Schulzeit hinaus zu sichern, besteht in jeder Schulgruppe eine aus dem Schulleiter, Lehrern, Eltern und Vertretern der Gemeinde gebildete *Schulhauspflegschaft*, die durch Eltern- und Unterhaltungsabende, Turn- und Spielveranstaltungen, Bibliotheken und Lesegelegenheit ihren Zweck zu erfüllen sucht. Den sachlichen Mittelpunkt der Schulgruppe bildet die Lehrmittelsammlung, das pädagogische Archiv und die Bibliothek. Die zentrale Organisation der Schulpflege hat ihren Kern in der *pädagogischen Kommission*, die aus dem städtischen Schulrat, gewählten Oberlehrern, gewählten Vertretern der Lehrer und den Leitern der pädagogischen Hilfsinstitute (Seminare, Versuchs- und Uebungsschule, Laboratorium usw.) besteht. Organ der pädagogischen Selbstverwaltung ist die *Gesamtkonferenz*, Organ der gesamten Schulpflege die *Lokalschulkommission*, die aus gewählten Vertretern der Lehrer- und Elternschaft zusammengesetzt ist, also das städtische Schulparlament bildet.

<!-- S. 376 -->

Das ist in großen Umrissen die von Dr. Nüchter vorgeschlagene Organisation der Selbstverwaltung auf dem Gebiete der Schulerziehung. Sie erhebt nicht den Anspruch, in allen Stücken einwandfrei und mustergültig zu sein, so daß sie einer Verbesserung nicht noch fähig wäre. Sie ist nur ein *Versuch*, eine *Anregung*, ein erstes Beginnen. Aber sie ist durchweht vom Geiste der Demokratie, von dem frischen Hauche der freien Selbstbestimmung und geht auf in der schönen Aufgabe: dem Lehrer die Schaffenslust, das eigene pädagogische Denken, die Lust zu pädagogischer Erfahrung wiederzugeben und dauernd zu sichern, ihn vor innerer Verknöcherung zu bewahren und vor dem Stumpfsinn des Schulmeistertums zu retten. Ein edles Streben, das gerade in diesen Tagen, da deutsche Lehrer diese brennende Frage wieder einmal diskutieren, beachtet und gewürdigt zu werden verdient.

Ob im Rahmen der gegenwärtigen Staats- und Herrschaftsverhältnisse ernstlich an eine *Verwirklichung des Nüchterschen Ideals* zu denken ist, das ist freilich eine andere Frage.

O. R.

[^1]: Verlag von Fr. Seybold, Ansbach i. B. 2 M.

---

*Fuente:* *Vorwärts* (Berlín), *Unterhaltungsblatt*, n.º 94, miércoles 18 de mayo de 1910, pp. 374-376 (FES, Historische Presse der deutschen Sozialdemokratie; https://collections.fes.de/historische-presse/periodical/titleinfo/314154). Firmado al final con las iniciales «O. R.» (comprobado en el facsímil); la bibliografía lo da sin firma. Transcrito del OCR de la FES (bueno), cotejado con el facsímil en el titular, la firma, la nota y los pasajes dudosos. La nota con asterisco del original se da como `[^1]`. Errata conservada: «einen bis ins Kleinste … gehende Reglementierung»; «Herrschaftsver-Verhältnisse» (repetición en el salto de línea) se da como «Herrschaftsverhältnisse». Las cursivas reproducen el espaciado del original. Los comentarios `S. n` del código marcan el comienzo de cada página impresa.
