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Title: Aus dem dunkelsten Deutschland
Description: Leipziger Volkszeitung, 12. Jg., Nr. 62, 15. März 1905, Feuilleton-Beilage. Gezeichnet: O. R.
Author: Otto Rühle
URL: https://adler.school/archivo/ruhle/original/1905-03-15%20Aus%20dem%20dunkelsten%20Deutschland
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# Aus dem dunkelsten Deutschland.

Es ist kein Zufall, daß die beiden Mecklenburg einen Ochsenkopf im Wappen führen. Für die rückständigsten unter den deutschen Staaten ist dies ein würdiges Symbolum. Wenn es wahr ist, daß man die Kulturhöhe eines Staates am sichersten und treffendsten nach der Höhe seiner Aufwendungen für Kulturzwecke beurteilen kann, dann haben die Mecklenburg ihr intelligentes und geistreiches Wappentier vollauf verdient. Man braucht nur an die berüchtigten mecklenburgischen Volksschulverhältnisse — eine Kulturschmach allerersten Ranges — zu denken, und unwillkürlich fühlt man sich in die trostlose öde ostrussische Unkultur versetzt. Auch andre Erscheinungen im öffentlichen Leben Mecklenburgs lösen diese angenehme Empfindung aus. In jüngster Zeit ist dies besonders geschehen durch die Schriften, in denen Dr. Schröder-Kiel, der bekannte Vorkämpfer für die Interessen des Oberlehrerstandes, das *„höhere“ Schulwesen Mecklenburg-Schwerins* beleuchtet hat.[^1] Sie haben den ominösen Ruhm des Obotritenlandes, der dunkelste Teil Deutschlands zu sein, wieder einmal in alle Welt getragen.

Mecklenburg ist nach Schröder das einzige Gebiet deutscher Zunge, in dem es staatliche höhere Lehranstalten *überhaupt nicht* gibt. Alle Gymnasien in beiden Mecklenburg sind reine Privatunternehmungen, entweder des Großherzogs oder einzelner Städte. Die Stände (eine Volksvertretung gibt es in Mecklenburg noch nicht) bewilligen für die höheren Schulen ebensowenig etwas, wie für die Rostocker Universität, die gleichfalls eine Privatanstalt ist. Infolgedessen sind die Gehälter, besonders an den städtischen höheren Schulen, ungemein kläglich, und die Maßnahmen der Städte, um ihren Lehrern ein angemessenes Gehalt vorzuenthalten, werden von der Schweriner Regierung stillschweigend geduldet oder gar gebilligt. So haben sich im Laufe der Zeit auf den höheren Schulen Mecklenburgs Zustände herausgebildet, die aller Beschreibung spotten. Aus der Menge des von Schröder angeführten Belegmaterials seien nur einige wenige Tatsachen angeführt.

In *Grabow* unterrichtete 1900/01 in der Sekunda des Realprogymnasiums im Englischen ein Mann, der keine Prüfung für höhere Schulen abgelegt hatte, im Französischen ein Mann, der noch gar nicht die Berechtigung zum Unterrichten an höheren Schulen besaß. Trotzdem wurden beide sogar vom Ministerium mit der Abhaltung des Abiturientenexamens betraut. Die Realschule zu Teterow zählt außer dem Direktor nur zwei für höhere Schulen geprüfte Lehrer. Am Gymnasium zu Waren unterrichtete bis 1904 ein Mann, der vor zwanzig Jahren die Absicht gehabt hatte, Oberlehrer zu werden, dann aber achtzehn Jahre lang Landwirt gewesen war. Als er starb, folgte ihm ein Mann, der die letzten 13½ Jahre als Standesbeamter in Berlin tätig gewesen war. Der mathematische Unterricht in den oberen Klassen war bis 1903 einem Studenten übertragen und wird jetzt von einem Hilfslehrer ohne Lehrbefähigung zu dem Fache erteilt. Der Direktor, der sich nebenbei um die volkskundliche Erforschung Mecklenburgs große Verdienste erworben hat, bezieht 1000 Mk. weniger Gehalt als ein preußischer Volksschullehrer. Der Direktor des Realgymnasiums in Bützow kann seines hohen Alters wegen keinen Unterricht mehr erteilen. Er wäre schon längst abgegangen, wenn sich ein geeigneter Schulmann gefunden hätte, dem die Leitung dieser Musteranstalt hätte übertragen werden können. Da die Stelle aber noch 1100 Mk. weniger einbringt, als ein preußischer Oberlehrer mit der Hälfte der Dienstjahre bezieht, wird sich so leicht kein Nachfolger finden. Das Lehrerkollegium zählt ganze drei für höhere Schulen geprüfte Lehrer, außerdem unterrichten zwei Volksschullehrer und vier Herren, die keinerlei Schulamtsprüfung irgendwelcher Art abgelegt haben. Ist es denkbar, fragt Schröder, daß die Bützower Einjährig-Freiwilligen, die statt in sechs Klassen nur in einer einzigen den Unterricht genossen haben, den die Wehrordnung vorschreibt, die Bedingungen erfüllen, die das Reich an die Einjährigen stellt? Trotzdem hat die Anstalt nicht bloß das Recht, Einjährig-Freiwilligen-Zeugnisse auszustellen, sondern auch auf das Studium der Medizin, Veterinärmedizin, Zahnheilkunde und Pharmazie vorzubereiten. Auch am Realgymnasium in Malchin unterrichten neben dem Direktor nur vier für höhere Schulen geprüfte Lehrer; um die Menge der vorgeschriebenen wissenschaftlichen Stunden zu bewältigen, wozu acht bis neun Oberlehrer erforderlich wären, muß der Zeichenlehrer mit einspringen, werden Ueberstunden gemacht, Klassen zusammengelegt und von dem Lehrplan einige Stunden wöchentlich gestrichen. Noch skandalöser liegen die Verhältnisse in Ribnitz, wo außer dem Direktor nur zwei wissenschaftlich vorgebildete Lehrer für den Unterricht an dem siebenklassigen Progymnasium vorhanden sind. „Wie wird man denn da fertig?“ Nichts einfacher als das! antwortet der Ribnitzer Bürger. Ein preußischer Oberlehrer bekommt auch nicht mehr Gehalt als unsere beiden zusammen; dann werden diese es sich wohl auch gefallen lassen, wenn jeder von ihnen für zwei arbeiten muß. Wir werfen als vier Klassen zu zweien zusammen — und was dann noch bleibt? Na, dafür haben wir euch unsere Leute, wenn sie auch nie eine Lehramtsprüfung oder doch keine für höhere Schulen abgelegt haben — was tuts? Die Regierung voller Huld — Sieht das alles in Geduld!“

Seit mehr als zehn Jahren sind von der Lehrerschaft der höheren Schulen Mecklenburgs alle Hebel in Bewegung gesetzt worden, um diese kulturwidrigen Zustände zu beseitigen. Da der einzige Weg zu diesem Ziele nur in einer Aufbesserung der Gehälter im allgemeinen und einer Gleichstellung der Lehrergehälter an städtischen Anstalten mit den Gehältern an den großherzoglichen Anstalten im besonderen erblickt werden konnte, arbeitete seit 1893 eine Kommission auf dieses Ziel hin. Sie verfaßte eine Denkschrift, die an den engeren Ausschuß der mecklenburgischen Ritter- und Landschaft abgesandt wurde, gleichzeitig erwirkte sie eine Audienz beim damaligen Großherzog Friedrich Franz III., der den Vertretern der Lehrerschaft das feste Versprechen der Erfüllung ihrer Wünsche gab. Wörtlich sagte er: „Die Ungleichheit der Gehälter an den großherzoglichen und den städtischen Schulen ist eine Ungerechtigkeit, die fernerhin nicht mehr geduldet werden soll.“ Dieses Versprechen ist von der mecklenburgischen Regierung bis zum heutigen Tage noch nicht eingelöst worden. Und doch hat die Lehrerschaft der städtischen höheren Schulen unausgesetzt daran erinnert, ein ganzes Jahrzehnt lang hat sie sich darauf berufen. Vergeblich. Nur ganz kurz seien in Nachstehendem die einzelnen Stadien dieses mit Zähigkeit und Unermüdlichkeit geführten Kampfes hervorgehoben.

1893 Gesuch der in Audienz empfangenen Vertreter an die Regierung um Unterstützung des Antrages beim Landtag oder Einbringung einer Regierungsvorlage — abschlägiger Bescheid, zugleich Antwort des engeren Ausschusses der Ritter- und Landschaft auf die überreichte Denkschrift: Die Stände finden „keine Veranlassung, auf den Antrag einzugehen.“

1894 und 95 erneute Bitten und Vorstellungen beim Großherzog und Ministerium — ohne Erfolg.

1896 Anfrage beim Ministerium, „ob sie überhaupt noch Aussicht hätten, von der hohen Landesregierung Unterstützung zu erhalten, oder ob sie in der Tat ganz hilflos ihrem Schicksal überlassen bleiben sollten“ — abschlägiger Bescheid.

1897 Eingabe an den Herzog Johann Albrecht, der nach dem Tode Friedrich Franz III. die Regentschaft übernommen hatte, und Audienz — Antwort: „Die Sache soll in Angriff genommen werden“.

1898 wird im Ministerium eine Vorlage ausgearbeitet, aber „wegen der äußerst geringen Aussicht auf Zustimmung der Stände gar nicht erst einzubringen gewagt.

1898 nochmalige Eingabe an den Herzog-Regenten — Antwort: abwarten! Zugleich Eingabe an den Oberschulrat. Zwei Monate später: Bitte an das Ministerium um Mitteilung über den Erfolg eines vom Ministerium an die städtischen Behörden gerichteten Schreibens — keine Antwort. Nochmalige Eingabe an den Oberschulrat.

Endlich: Vorlage der Regierung betr. Verbesserung der Gehalte (für sechs Städte 34 000 Mk. mehr) — vom Landtag rundweg abgelehnt.

1899 wiederum Audienz beim Herzog-Regenten — Versicherung des Wohlwollens der Regierung. Neue Denkschrift an die Regierung und den Landtag — Antwort der Regierung: sie werde „ihre Bestrebungen fortsetzen, auch für die Lehrer an den städtischen höheren Schulen eine angemessene Erhöhung der Gehalte zu erreichen“, doch sei „auf dem gegenwärtigen Landtage eine landesherrliche Vorlage über diese Angelegenheit nicht zu erwarten“.

1900 erneute Eingabe an das Ministerium — ablehnender Bescheid.

Eingabe an den Reichskanzler und die Reichsschulkommission mit der Bitte, dafür zu sorgen, daß an den mecklenburgischen Schulen die Verhältnisse, die das mecklenburgische Ministerium selbst für unhaltbar erklärt hatte, geordnet würden — ablehnende Antwort.

Abermalige Bitte an den Herzog-Regenten um Einbringung einer Vorlage im Landtag — Ergebnis: Zusage einer Vorlage. Bitte um eine Audienz — abgelehnt. Eingabe an das Ministerium. Schreiben an den engeren Ausschuß der Ritter- und Landschaft mit Widerlegung der gegen die erste Vorlage gerichteten Bedenken und Hinweis auf die Folgen der unzureichenden Besoldung für die Schulen. Zugleich Bericht an die Reichsschulkommission über die Erfolglosigkeit aller bisherigen Schritte und wiederholtes Gesuch um Eingreifen zur Beseitigung der Mißstände — erfolglos.

Vorlage an den Landtag (geforderte Summe: 87500 Mk.) — abermals abgelehnt.

1901 erneute Eingaben an Herzog-Regent und Ministerium — keine Antwort.

Gesuch an den inzwischen zur Regierung gelangten Großherzog Friedrich Franz IV. unter Berufung auf das Versprechen seines Vaters — keine Antwort.

1902 wiederum Gesuche an den Großherzog und an das Ministerium — wiederum keine Antwort.

Gesuch um eine Audienz — abschlägiger Bescheid.

Erneute Eingabe an das Ministerium — ausweichende Antwort.

1903 wiederholte Eingabe an den Großherzog mit der Bitte, entweder aus der großherzoglichen Renterei den Städten einen Zuschuß zu gewähren oder aber dem Landtage eine Vorlage zugehen zu lassen — ablehnende Antwort.

Eingabe an das Ministerium — Antwort vertröstend.

1904 Gesuche an das Ministerium und an den Großherzog — abschlägiger Bescheid.

So ist denn schließlich den mecklenburgischen „höheren“ Schulproleten nichts weiter übrig geblieben, als die Oeffentlichkeit anzurufen und ihr zu zeigen, wie man den Regierungen als den Sachwaltern und Willensvollstreckern der besitzenden Klassen jede Haaresbreite an Leistungen für Kulturzwecke förmlich abringen, ja geradezu unter Aufbietung von physischer Gewalt entreißen muß. Natürlich ist Dr. Schröder, der im Auftrage seiner mecklenburgisch. Kollegen das „Unkulturbild aus dem dunkelsten Deutschland“ der Oeffentlichkeit übergeben hat, von der Reptilienpresse in gehässigster Weise verunglimpft und mit Schmutz beworfen worden, auch der nationalliberale Abg. Dr. Büsing hat im Reichstage nur mit Angriffen und Verdächtigungen Schröders auf die schweren Anklagen der mecklenburgischen Lehrerschaft zu antworten gewußt. Der Polemik gegen diese Auslassungen ist die zweite der Broschüren Schröders gewidmet. Das erste Kapitel beschäftigt sich mit der Kreuz-Ztg., das zweite mit dem Abg. Dr. Büsing, die sich beide zu Nothelfern der mecklenburgischen Regierung aufgeworfen haben. Das dritte Kapitel erbringt an der Hand des in einem offiziösen Artikel der Mecklenburger Nachrichten beigebrachten amtlichen Materials den Nachweis, daß die von Dr. Schröder geschilderten Zustände in Wirklichkeit noch „weit schauerlicher“ sind und daß auch die Lage der übrigen mecklenburgischen, auch der großherzoglichen Oberlehrer „sehr viel kläglicher“ ist, als man nach Dr. Schröders Darstellung annehmen konnte. Das Einkommen der großherzoglichen Oberlehrer Mecklenburgs wird in ganz Deutschland nur in drei Staaten an Dürftigkeit übertroffen, in Meiningen und den beiden Schwarzburg. In Preußen ist das Einkommen der Oberlehrer auch in den ärmsten Städten während der ersten 25 Dienstjahre durchschnittlich mehr als 1000 Mk. höher, im andern Nachbarstaat Mecklenburgs, in Lübeck, sogar um zirka 2000 Mk., während in Mecklenburg-Strelitz die Verhältnisse noch trostloser liegen als in Schwerin. Das vierte Kapitel der Schrift enthält Preßstimmen, unter denen allerdings die sozialdemokratische Presse fast ganz verschwindet (nur der Vorwärts ist zitiert), obwohl gerade sie den Schröderschen Enthüllungen die meiste Beachtung geschenkt hat. Nicht einmal unser mecklenburgisches Parteiblatt, die in Rostock erscheinende Mecklenburger Volks-Ztg., die sich der von Dr. Schröder verfochtenen Sache mit großer Wärme angenommen hat, findet sich erwähnt. Warum wohl nicht? Für Oberlehrer, mögen sie auch noch so schlecht entlohnte, so miserabel behandelte Proletarier sein, sind Sozialdemokraten — selbst im geistigen Verkehr — nicht der passende Umgang. . .

So nebensächlich und gleichgültig dieser Punkt an sich ist, so ernste symptomatische Bedeutung wohnt ihm zweifellos inne. Wie man sich scheut, die Sozialdemokratie als Förderin der eigenen Interessen, für die man ringt und kämpft, auch nur zu erwähnen, so wagt man nicht, ja noch mehr, so ist man in den Kreisen der — wie Dr. Schröder wiederholt betont — „national“ gesinnten mecklenburgischen „höheren“ Lehrerschaft gar nicht im stande, den Gedanken zu Ende zu denken, daß die Kulturpolitik der Sozialdemokratie die einzige ist, die solche tiefwurzelnde Schäden wie die Schulmisere in Mecklenburg zu beseitigen vermag. Mit Eingaben und Gesuchen, Audienzen und alleruntertänigsten Bittschriften ist nichts zu erreichen — die Erfahrungen in Mecklenburg sind ein Schulbeispiel dafür; es muß mit aller Macht darauf hingearbeitet werden, daß die Regelung des Schulwesens den Einzelstaaten entzogen und zur Reichssache gemacht wird. Dann erst und wenn zugleich der Einfluß der Sozialdemokratie auf die Gesetzgebung immer größer wird, ist die Gewähr geboten, daß den Forderungen der Kultur auf dem Gebiete der Schule — wenigstens im Rahmen der heutigen Gesellschaftsordnung — Rechnung getragen wird. Nicht bloß der „höheren“ Schule, vor allem auch der Volksschule. Denn wenn schon die Mißstände auf den „höheren“ Schulen Mecklenburgs zum Himmel schreien, dann kann man ungefähr ermessen, wie die Schulen beschaffen sein mögen, in denen die Kinder des arbeitenden Volkes „erzogen“ werden!

O. R.

[^1]: 1. Mecklenburgische „höhere“ Schulen. Ein Unkulturbild aus dem dunkelsten Deutschland. 2. Der Schweriner Regierung Flucht in die Oeffentlichkeit. Weiteres über „höhere“ Schulen im dunkelsten Deutschland. Beide im Verlag von E. Kannengießer in Gelsenkirchen.

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*Fuente:* «Aus dem dunkelsten Deutschland», *Leipziger Volkszeitung*, 12. Jg., Nr. 62, 15. März 1905, Feuilleton-Beilage (sin paginar), firmado «O. R.». Transcripción hecha desde la imagen del número digitalizado por la SLUB Dresden (digital.slub-dresden.de/id394414608-19050315, imágenes 11 y 12), en Fraktur; el artículo ocupa las tres columnas superiores de la imagen 11 y sigue en la primera columna de la imagen 12. La imagen es de resolución baja: en los años de la cronología, el 9 se confunde con el 0 («1803», «1807», «1901» por 1893, 1897, 1904), y se han leído según la secuencia y los hechos (muerte de Federico Francisco III en 1897); la cifra «34 000 Mk.» podría ser «84 000». Se conservan las grafías y faltas del impreso: «Wir werfen als vier Klassen…», la comilla de cierre que falta tras «gewagt», la que sobra al final de la respuesta del burgués de Ribnitz, «mecklenburgisch. Kollegen». La llamada de nota (un asterisco en el impreso) se da como [^1]. Las cursivas reproducen el espaciado del original.
