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Title: Die Gefängnisschule in Hamburg
Description: Hamburger Echo, 17. Jg., Nr. 160, 12. Juli 1903, Zweite Beilage, S. 9.
Author: Otto Rühle
URL: https://adler.school/archivo/ruhle/original/1903-07-12%20Die%20Gef%C3%A4ngnisschule%20in%20Hamburg
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# Die Gefängnisschule in Hamburg.

Von Otto Rühle.

<!-- S. 9 (2. Beilage) -->

Man mag landauf und -niedergehen im großen Reiche der Pädagogik, nirgendwo wird man einem trostloseren und sonnenärmeren Gebiete begegnen als dem, dessen Name lautet: *Gefängnisschule*. Unfruchtbar und gottverlassen dehnen sich seine dürren Flächen, der Steppe vergleichbar, von der Freiligrath sagt: Sie liegt vor Gott in ihrer Leere wie eine leere Bettlerfaust. Verhüllt euer Angesicht, ihr großen Meister der Schule und Bahnbrecher der Menschheiterziehung; laßt alle Hoffnung hinter euch, ihr, die ihr dieser grausigen Einöde Grenzen überschreitet.

In denjenigen Jahrhunderten der kulturellen Entwicklung unseres Volkes, in denen der leiseste Versuch, der großen Masse die Pforten der Wissenschaft und Kunst zu erschließen, einem verdammenswerten Verbrechen gleich geachtet wurde, vermochten sich die herrschenden Gewalthaber selbstverständlich nicht zu dem Gedanken emporzuschwingen, die durch richterlichen Urteilsspruch ihrer Freiheit Beraubten zu unterrichten oder zu nützlichen Gliedern der menschlichen Gesellschaft zu erziehen. Die Strafe hatte nur einen *Abschreckungs-* und *Vergeltungszweck*, und im Strafvollzug vereinte sich ein ganzes System von Martern und Peinigungen, um die Kerker zu schauervollen Stätten der Büßung und Qual zu gestalten. Erst als die Idee vom *Besserungszwecke* der Strafe sich nach und nach Bahn brach, fing man an, durch die Mittel strenger Zucht, harter Arbeit und der unvermeidlichen schweren körperlichen Züchtigungen auf eine Sinnesänderung und moralische Besserung der Gefangenen hinzuarbeiten. Bald gesellte sich zum Büttel und Stockmeister der *Pfaffe* mit dem System der Seelenrettung durch salbungsvolles Moralpauken. Erst Dunkelarrest, Wasser und Brot, Krummschließen und die neunschwänzige Katze — dann Gottes allbarmherzige Gnade und Güte. Die ältesten Mitteilungen über Strafanstalten und die in ihnen herrschenden Zustände wissen denn auch neben schaudererregenden Schilderungen von oft haarsträubenden Grausamkeiten nur noch von Predigten, seelsorgerischen Katechsationen und Unterweisungen in Religion, Christentum und Moral zu berichten.

Ganz allmählich taucht in diesem trüben, dunklen Bilde die Gestalt des *Schulmeisters* auf. Dieser war freilich anfangs weniger Lehrer oder Erzieher, als vielmehr Inquisitor und Inspektor der Zucht-, Spinn-, Korrektions-, Werk-, Arbeits- und Raspelhäuser, mit denen die erfindungsreichen Hüter der jeweiligen „gottgewollten“ Ordnung das Volk zu seiner „Erziehung“ und „Besserung“ beglückt haben. An eine Erziehung oder Besserung war natürlich nicht zu denken. Die Gefängnisse waren „Schulen des Verbrechens“, denn, „wer als Neuling im Verbrechen das Gefängnis betrat, vollendete in demselben seine Erziehung zum Bösewicht, und innerhalb der Kerkermauern das Ehrgefühl, die Scham, alle Selbständigkeit, jeden Antrieb zur Arbeitsamkeit und Tugend zurücklassend, trat er heraus als Eingeweihter der Verworfenheit“.

Gerade diese Wirkung des Gefängnisaufenthaltes war es wohl, die mit der Zeit den Gefängnisverwaltungen immer zwingender die Pflicht vor Augen führte, wenigstens die Kinder in den elementaren Zweigen des Wissens zu unterrichten und ihren Geist mit nützlichen Dingen zu beschäftigen. So berichtet denn auch Wagnitz in seinen „Historischen Nachrichten und Bemerkungen über die merkwürdigsten Zuchthäuser in Deutschland“ von Breslau, „daß die im Institut befindlichen Kinder täglich von einem dazu brauchbaren Schulmeister unterrichtet“ würden, von Braunschweig, daß „ein Seminarist vom Waisenhause unter des Predigers Anweisung die noch nicht konfirmierten Züchtlinge, die wegen Bettelei oder wegen ihrer in jungen Jahren begangenen Verbrechen ins Werkhaus geschickt worden waren, täglich in der Religion, Schreiben und Rechnen unterrichtete“, von Hamburg, daß „ein Schulmeister die Knaben und Mädchen und unwissenden Erwachsenen im Lesen, Schreiben, Rechnen und der Religion unterrichtete“, und von Waldheim i. S., daß „der neue Ankömmling, wenn er nicht lesen und schreiben konnte — wäre er auch 21 Jahre alt — zum Schulbesuch geschickt würde, damit er doch wenigstens das erste noch lernen möge“.

Das waren wohl die *ersten Anfänge der Gefängnisschulen*, deren Erfolge, wie leicht begreiflich ist, noch außerordentlich viel zu wünschen übrig ließen. Die Zeit, die auf den Unterricht verwendet wurde, war zu kurz, und alle sonstigen in Frage kommenden Verhältnisse waren zu unzulänglich, als daß sich etwas wirklich Ersprießliches hätte erzielen lassen. Dazu kam, wie Krauß sagt, „daß der Tag und Nacht gestattete verderbliche Umgang der Kinder mit erwachsenen Verbrechern, die Vermischung jedes Alters, Standes und Geschlechts in einer von schamloser Unart vergifteten Masse, die Einsperrung jüngerer Delinquenten zu einem unvermeidlichen sittlichen Todesurteil machte“. So war die Tätigkeit der Geistlichen und Lehrer, die in der Hauptsache im Traktieren mit religiösen Salbadereien und pietistisch-muckerischem Phrasenwerk bestand, mehr geeignet, nur die Qual der Gefangenen zu erhöhen, als ihre innere Ein- und Umkehr vorzubereiten und herbeizuführen.

Die fortschreitende Entwicklung der Kultur blieb jedoch nicht ohne Einfluß auf die Form des Strafvollzugs und des Gefängniswesens; die seither geübte Nichtachtung und Nichtberücksichtigung selbst der elementarsten Forderungen der Humanität wurde zur Unmöglichkeit. Papst Clemens VI., der Franzose Vilain und der Engländer John Howard, der als Kriegsgefangener die Schrecken des Kerkeraufenthaltes am eigenen Leibe erfahren hatte, traten öffentlich mit Ernst und Eifer für eine Reform des Gefängniswesens ein. Krohne sagt in seinem Lehrbuche der Gefängniskunde: „So lag die Reform des Strafrechts und Gefängniswesens im 18. Jahrhundert gleichsam in der Luft; in allen Kulturstaaten finden wir das Wollen und die ersten Anfänge der Gefängnisreform.“

An der Spitze marschierten die *Niederlande*. Schon 1607 hatte man über die Pforte des alten Weibergefängnisses in Amsterdam die Worte geschrieben: „Zittre nicht! Ich will nicht Rache nehmen für deine Missetat, sondern dich zum Guten führen. Wenn meine Hand auch strenge ist, mein Herz ist wohlwollend.“ Dieser Geist der Humanität, der diese Worte beseelt, beherrschte das ganze holländische Gefängniswesen. „Die Niederlande waren der einzige Staat,“ schreibt Krohne, „in welchem ein menschliches Strafrecht und ein menschlicher Strafvollzug walteten. Die Holländer haben zuerst unter allen modernen Staaten erkannt, daß das Verbrechen nicht bloß seinen Ursprung habe in dem bösen Willen des Individuums, sondern auch in den sozialen Schäden, und daß es im Strafvollzuge nicht bloß darauf ankomme, den Verbrecher zu vernichten, sondern durch Erziehung so umzugestalten, daß er als nützliches Glied in die staatliche Gesellschaft zurückkehre.“

Erst viel später haben in England, Frankreich, Deutschland und anderen Staaten nur annähernd so klare und so pädagogisch vernünftige Reformgedanken Eingang gefunden.

*Hamburg* macht hierin eine rühmenswerte Ausnahme. Es darf sich, wie Streng in seiner „Geschichte der Gefängnisverwaltung in Hamburg“ ausführt, mit Recht rühmen, „lange vor der Zeit, in welcher die Reform der Gefängnisse als unaufhaltsame Reaktion gegen der Menschheit unwürdige Zustände zum Durchbruch kam, Gefängnisanstalten besessen zu haben, welche nach ihrer baulichen Einrichtung und dem Geiste ihrer Verwaltung den Anforderungen der Humanität entsprachen und niemals die verrotteten Zustände aufzuweisen hatten, deren Beseitigung den Kern jener gefeierten Reformbestrebungen bildet“. 1622 wurde in Hamburg das „*Werk- und Armenhaus*“ gegründet, das ursprünglich nur für arbeitsfähige verschämte und unverschämte, aber nicht kriminelle Arme und Bettler bestimmt war, die hier durch Arbeit und Gebet gebessert werden sollten. Erst später mußte es sich unter dem Drucke der Verhältnisse dazu verstehen, auch *Strafgefangene* mit aufzunehmen.

Von Anfang an hielt ein Prediger allsonntäglich Gottesdienst für die Insassen; auch ein *Schulmeister* war angestellt, von dem es heißt, daß er „sein Amt in Verrichtung des Gottesdienstes, des Gebets und der Disziplin fleißig abwarten und die Generalstrafe aller armen Kinder mit der Rute treulich exequieren und ihm anbefohlen sein lassen solle“. Auch soll der Schulmeister nebst seiner Frau „täglich und stets auf den Werkstuben sich finden lassen und gute Disziplin, Furcht und Gehorsam halten; er soll auch des Abends fleißige Inquisition und Nachforschungen tun, daß sie alle bei dem Gebete sein und niemand des Nachts ganz und gar ausbleibe. Es soll auch seine, wie auch anderer Offizierer Frauen alle Abende, wenn die Armen zu Bette, auf den Werkstuben und Kammern umhergehen und fleißig Achtung geben, damit von Feuer und Licht kein Schaden geschehe.“

Wenn wir zu dieser Tätigkeit noch den *Unterricht* der im Zuchthause untergebrachten armen Kinder nennen, bemerkt hierzu sehr treffend G. Behringer in seinem interessanten Buche „Die Gefängnisschule“ (Leipzig bei C. L. Hirschfeld), so müssen wir gestehen, daß der Schulmeister ein recht vielseitiger Mann sein mußte.

Fast wörtlich dieselben Pflichten legte die Ordnung des im Jahre 1669 eröffneten *Spinnhauses* seinem Schulmeister auf. Doch dürfte weder hier wie dort eine *Gefängnisschule* im eigentlichen Sinne, das heißt nach heutigem Begriffe, bestanden haben. Sie gelangte erst in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts zur Einführung.

In Deutschland waren besonders die dreißiger Jahre des vorigen Jahrhunderts reich an Versuchen und Ansätzen zu einer Reform des Strafvollzuges. In Hamburg wurde den Bestrebungen durch den großen Brand 1842 ein jähes Ende bereitet. Erst in den *sechziger Jahren* gelangte durch den *Bau des Zentralgefängnisses Fuhlsbüttel* der Gedanke einer Reform des Strafvollzuges zur praktischen Durchführung.

Für die Anstalt sind *zwei Lehrer* im Hauptamte angestellt. In seinem Buche: „Die Reform und der heutige Stand des Gefängniswesens in Hamburg“, berichtet Dr. Föhring über die Schuleinrichtungen: „Der Unterricht ist für alle Zellengefangenen beiderlei Geschlechts und für alle Jugendlichen *obligatorisch*, doch können Dispensationen erteilt werden. Umgekehrt findet er für Gemeinschäftler nicht statt; dieselben werden jedoch im Gesange ausgebildet und dienen alsdann hauptsächlich als Stütze des Gesanges in der Kirche. Die Männer sind in bezug auf die Schule in drei Klassen eingeteilt, von denen die erste die befähigtesten, die dritte die unbefähigtesten enthält; in der ersten werden vier, in der zweiten fünf und in der dritten Klasse sieben Stunden in der Woche gegeben. Die Lehrgegenstände sind Deutsch und deutscher Aufsatz, Gemeinnütziges, d. h. Geschichte, Naturlehre, Geographie und so weiter, Rechnen, Katechismus und biblische Geschichte. Die Weiber bekommen fünf Stunden in der Woche und haben statt der Geschichte Lesen, außerdem werden alle Weiber zwei Stunden in der Woche im Singen unterrichtet. Für die Sonntage und die arbeitsfreie Zeit der Wochentage stehen den Gefangenen Lesebücher zur Verfügung. Wer andere Bücher benutzen will, als sie in der Anstaltsbibliothek vorhanden sind, hat die ausdrückliche Erlaubnis des Direktors einzuholen.

Das Gefängnisschulwesen Hamburgs hat *nicht* die Entwicklung genommen, die man von ihm erwarten durfte. Das Lob, das ihm das 17. Jahrhundert mit Recht spenden konnte, muß ihm das 20. Jahrhundert mit demselben Rechte *versagen*. Damals war Hamburg in bezug auf die Form des Strafvollzuges seinerzeit vorangeeilt und überragte andere Staaten bei weitem. Heute steht es *hinter* seiner Zeit *zurück* und ist von anderen Staaten längst *übertroffen*. Seine Gefängnisschule ist mit den Gefängnisschulen in Bayern, Oesterreich und so weiter gar *nicht zu vergleichen*.

Aber nicht nur, daß die *Gefängnisschule* nicht auf der Höhe der Zeit steht, — auch die *Formen und Einrichtungen der heutigen Gefängnisse und des heutigen Strafvollzuges* sind veraltet und überlebt, hier wie anderwärts. Die meisten der vor unseren Gerichten zur Aburteilung gelangenden Verbrechen und Vergehen haben ihre Ursache in den vorhandenen mißlichen *wirtschaftlichen und sozialen Zuständen*; niemand aber hat ein Recht, einen Mitmenschen, der an einem von einer anderen Gesellschaftsklasse geschaffenen und geheiligten Gesetzesparagraphen schuldig geworden ist, dafür an seiner Freiheit, seiner Gesundheit und dem Rechte seiner Selbstbestimmung büßen zu lassen. In anderen Fällen sind meist *sittliche Defekte* die Ursache der Verfehlung; da sollte der Staat zunächst alles aufbieten, um die Betreffenden in *Erziehungsanstalten* unter den Händen tüchtiger Pädagogen, die neben klarem, praktischem Sinn auch über ein warmes Herz verfügen müßten, zu nützlichen Gliedern der menschlichen Gesellschaft zu erziehen. Erst wenn dies sich als *nutzlos* erwiese, wäre dafür Sorge zu tragen, daß die Gesellschaft vor solchen Individuen durch deren *dauernde Isolierung* geschützt würde. Das hätte allerdings in Formen zu geschehen, die *keine Spur der Barbarei* mehr an sich tragen dürften, die heute leider unseren Gefängnissen noch anhaftet und die sie zu Erscheinungen macht, die eines Kulturstaates und Kulturvolkes unwürdig sind.

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*Fuente:* Otto Rühle, «Die Gefängnisschule in Hamburg», *Hamburger Echo*, 17. Jg., Nr. 160, 12. Juli 1903, Zweite Beilage, S. 9 (OR1903-10). Transcripción desde la imagen de la página digitalizada por la Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky (Deutsches Zeitungsportal; pic.sub.uni-hamburg.de, PPN1754726119_19030712, imagen 9), en Fraktur, con el OCR ALTO del proveedor solo como apoyo. Las cursivas reproducen el espaciado del original. La cita de Föhring abre comillas («Der Unterricht…») y el impreso no las cierra. Se conservan «Katechsationen» y «Weibergefängnisses» como en el impreso.
