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Title: Probleme der Geburtenregelung
Description: Die Mutter. Halbmonatsschrift für alle Fragen der Schwangerschaft, Säuglingspflege und Erziehung (Wien), Aufsatzreihe in sieben Folgen, 16.12.1924 – 1.4.1925
Author: Margarete Hilferding
URL: https://adler.school/archivo/hilferding/original/1924-12-16%20Probleme%20der%20Geburtenregelung
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## I

<!-- Entrega 1: Die Mutter (Wien), 16.12.1924, S. 4 -->

<!-- Bajo la firma, una entradilla de la redacción: «Frau Dr. Hilferding wird die wissenschaftlichen Voraussetzungen des Abtreibungsparagraphen (§ 144) in einer Aufsatzreihe erörtern.» No se transcribe como texto de la autora. -->

<!-- S. 4 -->

Probleme der Geburtenregelung

Von Dr. Margret Hilferding

Geburtenregelung und Geburtenbeschränkung sind nicht gleichbedeutend.

Geburtenbeschränkung heißt Verminderung der Quantität der Geburten ohne bestimmtes Maß und ohne Rücksicht auf Qualität.

Geburtenregelung heißt Verminderung der Quantität nach bestimmten Grundsätzen bei gleichzeitiger Verbesserung (Veredelung) der Qualität nach wissenschaftlichen Erfahrungen.

Während der Neomalthusianismus die Geburten*beschränkung* an sich predigt, ist die neue Lehre von der Geburten*regelung* aus Erwägungen der Bevölkerungspolitik und Sozialhygiene hervorgegangen. Erstere gründet sich auf das durchaus egoistische Motiv des persönlichen Wunsches, der persönlichen Fähigkeit zur Nachkommschaft; letztere ist hervorgegangen aus den altruistischen Beweggründen der gesellschaftlichen Notwendigkeiten in bezug auf Quantität und Qualität des Nachwuchses. Die Forderung der Geburtenbeschränkung ist die Forderung der verantwortungslosen Laien, die Forderung der Geburtenregelung ist die Forderung der ihrer Verantwortung voll bewußten Wissenschaft.

Wenn wir es unternehmen, die Probleme der Geburtenregelung zu erörtern, müssen wir vor allem von den Bedingungen für Art und Menge des Fortpflanzungsproduktes ausgehen.

Die Erhaltung der Lebewesen ist gewährleistet durch ihre Fortpflanzung. Fortpflanzung ist die Fähigkeit lebendiger Materie, durch Umformung eines Teiles ihrer Körpermasse neue selbständige Individuen zu erzeugen, deren Lebensdauer länger ist, als die der Muttermaterie.

Bei niederen Lebewesen erfolgt die Fortpflanzung durch Teilung der einfachsten Lebeform, der Zelle. Erfolgt die Teilung in zwei oder mehrere gleiche Teile, so spricht man von Spaltung oder Teilung, erfolgt sie in zwei ungleiche Teile, so spricht man von Sprossung oder Knospung. Es ist begreiflich, daß die so erzeugten Individuen, die aus der Masse der Mutter hervorgegangen sind, auch deren körperliche Eigenschaften besitzen. Diese Fortpflanzungsart ist den niedrigsten Lebewesen eigen. Bei höheren Tierformen geschieht die Fortpflanzung zwar gleichfalls durch Abspaltung der Körpermasse; doch ist hier die Voraussetzung, daß von je zwei Individuen derselben Art die abgespaltenen Körpermassen miteinander verschmelzen und ein neues Individuum bilden. Während nach der ersten Form, der sogenannten ungeschlechtlichen Fortpflanzung, die neuen Lebewesen mit der Körpermasse auch deren Eigenschaften erben, ist bei der zweiten, der geschlechtlichen Fortpflanzung, das neue Lebewesen eine Mischung zweier verschiedener Körpermassen. Je nach dem Uebergewichte, das die Masse des einen oder des anderen Individuums besitzt, bildet das neue Lebewesen auch in all seinen Eigenschaften eine Mischung, in der bald der eine, bald der andere Elternteil überwiegt. Die Gesetze, nach denen die Vererbung erfolgt, wurden zuerst von dem großen Biologen Gregor *Mendel* erforscht. Zu ihrer vollen Klärung ist die Wissenschaft noch nicht gelangt.

Die beiden Elternteile werden als männlich und weiblich, ihre der Fortpflanzung bestimmten abgespaltenen Körpermassen als Geschlechtsprodukte, und zwar Samen (männlich) und Eichen (weiblich) bezeichnet. Bei den meisten Tierformen werden die Geschlechtsprodukte aus dem Körper ausgeschieden und es bleibt dem Zufalle überlassen, wann ihre Vereinigung, die Befruchtung, erfolgt. Durch eine ungeheure Zahl von männlichen und weiblichen Keimen, wird zum Beispiel bei den Fischen dieser Zufall ermöglicht. Bei Vögeln und Säugetieren, bei denen die Zahl der Keime gering ist, wird durch eine andere Einrichtung der Zufall der Fortpflanzung gewährleistet. Hier findet die Entleerung des männlichen Samens durch den Geschlechtsverkehr in einen eigens dazu bestimmten Hohlraum des weiblichen Körpers statt, der die Eier enthält. Nach der Befruchtung werden die Eier bei manchen Tieren vom Weibchen sofort aus dem Körper ausgestoßen und ihre Reifung bleibt wieder dem Zufalle überlassen. Bei den Säugetieren hingegen werden die befruchteten Eier im Körperinnern bis zur völligen Reife ausgebrütet; das hierzu bestimmte Organ heißt die Gebärmutter. Nachdem die Eier einen gewissen, bei verschiedenen Tiergattungen verschiedenen Grad der Reife erlangt haben, werden sie durch den Akt der Geburt ausgeschieden. Die Neugeborenen sind zum Beispiel bei den Beuteltieren so wenig entwickelt, daß sie in einer eigenen Hautfalte, dem Beutel, bis zur vollkommenen Ausbildung geborgen werden. Bei höheren Säugetieren sind die Jungen wenigstens in bezug auf die Ernährung (Muttermilch) auf die Beihilfe eines Elternteiles angewiesen. Beim menschlichen Kinde genügt die Beihilfe zur Ernährung nicht; hier ist eine jahrelange Pflege und Erziehung erforderlich, um einen Grad der Reife herbeizuführen, der die selbständige Lebensführung des Jungen gewährleistet. Aehnliches sehen wir auch deutlich bei den Vögeln, bei denen eine fast menschenähnliche Vorsorge die Ausbildung in der Nahrungsbeschaffung und im Fluge sichert.

All diese Schutzeinrichtungen, deren Aufzählung noch ins Unbegrenzte vermehrt werden könnte, weil jede Art und Gattung ihre besonderen Lebens- und Schutzeinrichtungen aufweist, dienen der Entwicklung der Brut und gewährleisten die Fortpflanzung. Die Unbilden der Natur, die Zartheit und leichte Verderblichkeit der Keime, die Feindseligkeit der Umgebung, werden durch solche Einrichtungen wirksam bekämpft so daß wir durch sie die Qualität der Nachkommenschaft gesichert sehen.

(Weitere Artikel folgen.)

## II

<!-- Entrega 2: Die Mutter (Wien), 1.1.1925, S. 7 -->

<!-- S. 7 -->

Probleme der Geburtenregelung

Von Dr. Margret Hilferding

(Fortsetzung.)

Aber der Keimüberfluß, der die Quantität der Nachkommenschaft verbürgen soll, würde erfolglos bleiben, wenn nicht als Voraussetzung gegeben wäre, daß die Loslösung der Keime aus dem Körper der Eltern und deren Vereinigung stattfinden kann. Beide Vorgänge sind mit gewissen angenehmen Körperempfindungen verbunden, die den Ablauf der Geschlechtsvorgänge garantieren. Aehnliche Formen des Schutzes der Fortpflanzung finden wir auch im Pflanzenreiche; durch Buntheit und auffallende Form der Blütenblätter, durch Honigbildung und starken Geruch erfolgt die Anlockung von Insekten, die bestimmt sind, die Vereinigung der Geschlechtsprodukte zu bewirken. Eine besondere Stellung von Staubgefäßen und Stempel, die den männlichen und weiblichen Geschlechtsorganen der Thiere analog sind, bildet eine weitere Hilfe. Und sehen wir uns das Hochzeitskleid der Tiere an, das fast stets nur die Männchen auszeichnet, so sehen wir, daß es gleichfalls dem Zwecke der Anregung des Partners dient. Der Löwe trägt eine Mähne, der Hahn Kamm, bunte Schwanzfedern und Sporen, das Fasanmännchen hat ein buntes Kleid, das Pfauenmännchen schlägt ein Rad, die bunten Flügel der Schmetterlinge dienen bei ihrem Hochzeitsfluge demselben Zwecke. Aber auch andere und subtilere Mittel sehen wir. Die Hirsche schreien zur Zeit der Brunft, manche Vögel — um nur einige zu nennen — Nachtigall, Lerche, Kanarienvogel stimmen ihren Werbegesang an. Bei vielen Tieren sondern Drüsen in der Nähe der Geschlechtsorgane auch eigenartig riechende Stoffe ab, beim Biber den Bibergeil, bei Moschustieren und Moschusratte den auch zu Parfüm verarbeiteten Moschus, beim Ziegenbock und Kater einen uns höchst widerwärtig erscheinenden Riechstoff. Auch beim Menschen gibt es nahe den Geschlechtsteilen kleine Drüsen, die ein scharfriechendes Sekret, das Smegma, absondern; es erschien den Geruchsnerven der Urmenschen als Parfüm und diente der Erregung der Geschlechtslust. Heute, auf der Höhe der Kultur, würden die Menschen dieses Sekret wohl lieber vermissen, weil es sich manchmal so unangenehm bemerkbar macht, daß die davon Behafteten den Arzt um Abhilfe bitten. Alle diese Einrichtungen helfen mit, die Geschlechtserregung zu steigern. Sie führen zu stärkerer Durchblutung der Geschlechtsorgane sowohl beim Manne als auch beim Weibe. Die größere Blutmenge bringt ein lockeres, gefäßreiches Gewebe in den äußeren Geschlechtsorganen zur Schwellung, die sogenannten Schwellkörper. Diese Schwellkörper und die in den Geschlechtsorganen endigenden Nerven sind es, die das sogenannte Wollustgefühl hervorrufen, das während der Dauer des Geschlechtsverkehres sich steigert und erst nach der Entleerung und Vereinigung der Geschlechtsprodukte erlischt.

Dieses Wollustgefühl ist der stärkste Schutz für den Geschlechtsverkehr; ohne die Wollustempfindung würde der wichtigste und wirkungsvollste Anreiz für die Fortpflanzung fehlen, ohne sie die geschlechtliche Vereinigung nicht stattfinden. Was aber ist es, das Geschlechtsgefühle überhaupt im Menschen auslöst, das diese Gefühle in männlich und weiblich unterscheiden macht, das den Wunsch nach geschlechtlicher Vereinigung, nach Fortpflanzung hervorruft? Warum treten diese Gefühle gebunden an Alter, Zeit und Lebensumstände auf? Warum treten sie bei Tieren und Menschen von primitiver Bildung allen Partnern des anderen Geschlechts gegenüber wahllos auf, während sie bei höher differenzierten Menschen eine deutliche Objektwahl nach den Eigenschaften des Partners abgestuft zeigen?

Die Ursache für das Entstehen der Geschlechtlichkeit finden wir in der Tätigkeit der Drüse. Unter Drüsen verstehen wir eigentümlich geformte, zumeist rundliche Körperorgane, die einen besonders zusammengesetzten Saft absondern; so kennen wir zum Beispiel die Ohrspeicheldrüse, die Bauchspeicheldrüse und die Leber, die durch eigene Gänge ihren Saft in die Verdauungsorgane entleeren. Aber außer diesem Saft oder Sekret, bilden sie noch ein zweites, das sich unmittelbar in die Blutgefäße der Drüsen ergießt, von dessen Bestehen man lange Zeit nichts geahnt. Diesen zweiten Vorgang nennen wir innere Sekretion; es hat sich gezeigt, daß er für unsere ganze Körpertätigkeit von ungeheurer Wichtigkeit ist und sie nach bestimmten Grundsätzen regelt. Die auch dem Laien bekannteste Drüse mit innerer Sekretion ist die an der Vorderseite des Halses gelegene Schilddrüse. Früher glaubte man, daß für das Geschlechtsleben des Menschen nur die Geschlechtsdrüsen in Betracht kommen, beim Weibe die Eierstöcke, beim Manne die Hoden. Es hat sich gezeigt, daß die verschiedenartigsten Körperdrüsen sich gegenseitig beeinflussen, so daß das Versagen *einer Drüse* Veränderungen zahlreicher anderer Drüsen nach sich zieht. Von besonderem Einflusse auf das Geschlechtsleben sind zum Beispiel die erwähnte Schilddrüse, die Nebennieren, die beiden Gehördrüsen, Hipophyse und Epiphyse, die alle Drüsen ohne Ausführungsgang, also nur mit innerer Sekretion sind.

Schon die alte Volksmedizin hat die Bedeutung dieser Drüsen gekannt, während sie bei den Gelehrten durch viele Jahrhunderte in Vergessenheit und Nichtachtung gerieten. Wir wissen aus alten Märchen und Sagen, daß man das Herz des Gegners ißt, sein Blut trinkt, um seine Tapferkeit zu erlangen. Der Jäger im Schneewittchen muß der Königin Herz und Leber des getöteten Kindes bringen, weil sie glaubt, dadurch besondere Kraft und Schönheit zu erlangen. Die Versuche, Drüsen von Tieren zu essen, um dadurch den wirksamen Saft dieser Drüsen dem Menschen zuzuführen, sind schon alt. Man hat bei gewissen Erkrankungen, insbesondere Schilddrüsen und Thymus (Kalbsbries) gegessen und Erfolge erzielt. Später hat man Extrakte (Auszüge) aus den Drüsen hergestellt, die ihre Säfte in konzentrierter Form enthalten. Die Industrie hat sich der Sache bemächtigt und es gibt kaum ein Organ des Körpers, dem wir nicht Säfte aus dem Tierreiche zusetzen können, wenn es selbst zu wenig oder mangelhaft zusammengesetztes Sekret liefert.

(Weitere Artikel folgen.)

## III

<!-- Entrega 3: Die Mutter (Wien), 16.1.1925, S. 9-10 -->

<!-- S. 9 -->

Probleme der Geburtenregelung

Von Dr. Margret Hilferding

(Fortsetzung.)

Die Drüsensäfte regen, wie wir besprochen haben, gegenseitig die Tätigkeit aller Körperdrüsen und Körperorgane an. Man bezeichnet sie deshalb nicht nur mit dem Ausdruck Sekret, der soviel wie Absonderung bedeutet, sondern man nennt sie auch Harmone nach einer griechischen Bezeichnung, die soviel bedeutet als „hervorrufen“, wodurch die Eigenschaft der Wirkung auf andere Drüsen gekennzeichnet ist. Die Körperdrüsen sind bereits bei der Geburt des Menschen vorhanden; ihre Anlage entsteht schon zu sehr früher Zeit im Leben vor der Geburt. So enthält schon das Neugeborene Geschlechtsorgane, die sich freilich von denen Erwachsener unterscheiden: Sie sind verhältnismäßig viel kleiner und sie befinden sich noch im Ruhezustande, d. h. sie sondern noch keine Hormome ab. Knaben und Mädchen sind zu dieser Zeit im Körperbau und Aussehen wenig von einander verschieden, obwohl die Verschiedenheit der Geschlechtsorgane besteht. Den Zeitpunkt, in dem die Geschlechtsdrüsen ihre Tätigkeit aufnehmen und Sekrete oder Hormone bilden, nennen wir die Geschlechtsreife. Sie tritt bald früher, bald später ein, je nach Rasse, Klima, Lebensweise, Ernährung und Individuum. Der Eintritt der Geschlechtsreife zeigt sich nicht nur in der <!-- S. 10 --> Größenzunahme der Geschlechtsorgane und in ihrer Funktion, sondern in der Entwicklung des ganzen Körpers, die um diese Zeit einsetzt. Wir bezeichnen den Zeitpunkt sowie die Körperveränderung als Pubertät. Wir sind gewohnt, Proletarierkinder von zartem Knochenbau, schlecht entwickelter Muskulatur, schwachem Fettpolster zu sehen. Die Pubertät tritt ein und aus dem zarten Geschöpf wird mit einem Schlage ein voll entwickelter, kräftiger Geschlechtsmensch. Die Knochen wachsen in die Länge und werden dicker, die Muskeln nehmen zu, der Fettpolster der Haut wird voller. Ja sogar schon einige Zeit *vor* dem Eintritt der Geschlechtsreife können wir sie aus der äußeren Erscheinung des Kindes voraussagen. Es treten nämlich auch noch jene Veränderungen auf, die wir als sekundäre Geschlechtscharaktere kennen und die auch beim Tiere zu finden sind. Beim jungen Manne sowohl wie bei der jungen Frau bildet sich ein Haarkleid an verschiedenen Körperstellen, bei beiden Geschlechtern unter den Achseln und an den Geschlechtsteilen, beim Manne überdies noch im Gesichte (als Bart), sowie an Brust und Rücken. Beim Manne vergrößert sich auch der Kehlkopf, die Stimme wird tief (Mutieren nennt man den Stimmwechsel zwischen der hohen Knaben- und der tiefen Mannesstimme, der oft ein Jahr und länger anhält). Bei der Frau wölbt sich der Busen, die Brustdrüsen vergrößern sich, die Hüften werden breiter. Sowie der Bartwuchs als Zeichen der erreichten Männlichkeit, so gelten Busen und Hüften als Ausdruck der Gebärfähigkeit der Frau. Diese Erscheinungen bleiben ganz aus oder verzögern sich, wenn die Geschlechtsreife gar nicht oder verspätet eintritt. Das erstere ist der Fall, wenn die Geschlechtsorgane in der Körperanlage fehlen oder wenn sie durch eine Verletzung oder eine Operation entfernt wurden. Dann behält der Knabe seinen kleinen Kehlkopf und seine hohe (Sopran)stimme, wie es bei den jugendlichen Sängern der päpstlichen Kapelle geschah. Beim Manne bildet sich nach Entfernung der Geschlechtsorgane der Haarwuchs um, der Fettansatz nimmt zu, sein Aussehen nähert sich dem einer Frau.[^1] Das Umgekehrte finden wir bei Frauen ohne Geschlechtsorgane oder mit solchen, die ungenügend funktionieren. Sie bekommen ein männliches Aussehen, am Kinn und auf der Wange zeigt sich starke Behaarung, der Fettpolster schwindet. Diesen Zustand können wir bei Frauen immer aufs neue studieren in jenem Zeitraum, den wir den Wechsel nennen, in dem die Funktion der Eierstöcke erlischt. Die Tierzüchter haben sich besonders die Erfahrung zunutze gemacht, daß der Fettansatz nach Entfernung der männlichen Geschlechtsdrüse zunimmt. So mästet man die steirischen Kapauner und die Fettschweine, deren italienische Bezeichnung (Castrato-Schweinefleisch) zugleich ihre Entstehung andeutet.

Wenn die Geschlechtsdrüse fehlt oder mangelhaft funktioniert, so entfällt dadurch ein wichtiger Faktor, der zum Geschlechtsverkehr anreizt. Bei der Frau zeigen sich solche Störungen zumeist in der geänderten Beschaffenheit der monatlichen Blutungen und in der Unmöglichkeit, Eichen zu erzeugen und in der Gebärmutter auszubrüten. Beim Manne fehlt oft die Fähigkeit zum Geschlechtsverkehr, sowie die Fähigkeit, Samen in den dafür bestimmten Drüsen zu erzeugen und abzusondern. Solche Krankheiten, die die Fortpflanzung einschränken, zu beheben, hat man längst versucht. Besonders die Wiener Schule hat hier schöne Erfolge. Die Anwendung von Drüsenstoffen (Hormonen), besonders wirksam durch Einspritzung ins Blut, die Einheilung von Teilen fremder Geschlechtsdrüsen in den Körper, die Methode des Wiener Forschers Steinach sind bekannt.

[^1]: Solche Männer, Eunuchen genannt, verwendeten die Türken als ungefährliche, weil geschlechtslose Haremswächter.

Druckfehler: In Heft 3, Seite 7 heißt es statt Gehördrüsen richtig Gehirndrüsen.

## IV

<!-- Entrega 4: Die Mutter (Wien), 1.2.1925, S. 10-11. En esta entrega y las siguientes la revista compone «ss» por «ß»; se respeta. -->

<!-- S. 10 -->

Probleme der Geburtenregelung.

Von Dr. Margret Hilferding.

(Fortsetzung.)

Auf dreifache Weise ist, wie wir gesehen haben, die Fortpflanzungstätigkeit sichergestellt, garantiert. Durch die Drüsensäfte werden bei Mann und Frau Geschlechtsgefühle hervorgerufen; die Lustgewinnung, die mit dem Geschlechtsverkehr verbunden ist, wirkt als Anreiz zur stets wiederholten Vereinigung der Geschlechter; und der Keimüberfluss endlich bei Mann und Frau gibt die Gewähr, dass von so vielen Fortpflanzungsprodukten trotz aller Schädigungen ein kleiner Teil erhalten bleibt.

Beim Manne ist die Zahl der Samenkörperchen nahezu unbegrenzt, ihre Produktion dauert bei gesunden Männern mit Ausnahme der Kinderjahre und des spätesten Greisenalters durch das ganze Leben an. Seine Fortpflanzungsfähigkeit ist daher sehr gross und der Quantität nach nur von der Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs abhängig. Anders bei der Frau. In ihren Eierstöcken finden wir eine grosse, aber zählbare Anzahl von kleinsten, nur im Mikroskop darstellbaren Zellen; das sind die Eichen, deren Befruchtung durch den Geschlechtsverkehr nur stattfinden kann, wenn die Frau geschlechtsreif ist. Die Geschlechtsreife tritt in unseren Gegenden gewöhnlich um das 12. bis 14. Lebensjahr ein und dauert bis gegen das 45. Lebensjahr. In regelmässigen Zeiträumen, ungefähr alle vier Wochen, löst sich aus dem Eierstocke eine darin eingeschlossene Zelle. Ein verstärkter Blutstrom bringt sie zum Anschwellen, sie vergrössert sich und ihre Hülle platzt. Die Eizelle liegt nun frei auf der Oberfläche des Eierstockes und gelangt in den Bauchraum, wo sie herumwandert, bis sie von den Hautfalten der Eileiter (Muttertrompete) erfasst wird. Nun ist die weitere Wegrichtung in die Gebärmutter gegeben. Die Gebärmutter ist ein hohles Organ von der Grösse und Gestalt einer kleinen Birne, das dazu bestimmt ist, die Frucht auszutragen. Durch die beiden Eileiter, die in den erwähnten Hautfalten endigen, ist ihre Verbindung mit der Bauchhöhle hergestellt, durch den Gebärmutterhals und den Halskanal die Verbindung mit <!-- S. 11 --> der Scheide, die zwischen After und Harnröhrenöffnung nach aussen mündet und durch eine ringförmige Hautfalte, das Jungfernhäutchen, ähnlich wie der Mund und die Augenlider begrenzt ist. Der Geschlechtsapparat der Frau wird durch eine breite Falte des Bauchfells, die Mutterbänder, im Bauchraum in seiner Lage erhalten. Hinter der Gebärmutter an der Rückseite der Falte liegen die beiden Eierstöcke, die ungefähr die Grösse und die Form von grossen Mandeln haben. Gelangt ein unbefruchtetes Ei in die Gebärmutter, so wird es durch die Scheide nach aussen befördert; dabei tritt jene Blutung ein, die wir als Monatsregel der Frau bezeichnen. Hat ein Geschlechtsverkehr stattgefunden, der die Befruchtung des Eies bewirkt hat, dann wird das Ei nicht mehr ausgestossen, es bleibt in der Gebärmutter, nistet sich in ihrer Schleimhaut ein, die es umhüllt. Nun macht es jene grosse Veränderung von der Eizelle zum reifen Kinde durch, während der die Tätigkeit der Eierstöcke aufhört und die Monatsregel erlischt. Nach neun Monaten erfolgt die Geburt des Kindes, an die sich der Zustand des Wochenbettes und der Stilltätigkeit (Laktation) anschliesst. Erst nach Ablauf dieser Periode stellt sich die regelmässige Funktion der Eierstöcke wieder ein.

Da der Vorgang der Eireife sich ungefähr dreizehnmal im Jahre, in der Dauer der Geschlechtsreife (zirka 30 Jahre) ungefähr 400mal wiederholt, ist, rein theoretisch genommen, eine zwar begrenzte, aber doch immerhin grosse Möglichkeit der Befruchtung gegeben, wenn regelmässiger Geschlechtsverkehr stattfindet. Aber der Vorgang der Befruchtung selbst ist es, der diese Möglichkeit weiter beschränkt. Denn für die ganze Dauer der Schwangerschaft und in der Regel auch für die Zeit der Laktation (Stillen) hört die Tätigkeit der Eierstöcke auf; es findet keine Eireifung mehr statt, also auch keine Möglichkeit einer weiteren Befruchtung. Da Schwangerschaft und Stillen ungefähr einen Zeitraum von eineinhalb Jahren dauern, so können in 30 Jahren der ununterbrochenen Geschlechtstätigkeit ungefähr 20 Kinder ins Leben gesetzt werden. Diese Zahl 20 entspricht ungefähr der natürlichen Fruchtbarkeit der Frau. Es ist die Kinderzahl, die uns aus alten Erzählungen und Familiengeschichten geläufig ist, die Kinderzahl jener Ehen, in denen der Geschlechtsverkehr ohne Beschränkung und ohne Vorbeugungsmassnahmen geübt wurde. Sie erhöht sich noch, wenn Schwangerschaften zu einem vorzeitigen Ende gelangen (Abortus und Fehlgeburt), weil dann schon nach kürzerer Zeit die Möglichkeit neuer Schwängerung besteht. So sehen wir, dass die Gebärfähigkeit der Frau, im Gegensatz zur Zeugungsfähigkeit des Mannes zwar gross, aber immerhin nicht unbegrenzt ist und über ein gewisses Mass nicht hinausgelangt. Und noch ein weiterer schwerwiegender Unterschied des Geschlechtslebens ändert die Einstellung des Mannes und der Frau zur Fortpflanzungstätigkeit. Wenn der Mann geschlechtlich verkehrt und seine Geschlechtsprodukte in den Körper der Frau entleert hat, dann tritt für sein Geschlechtsleben Ruhe ein. Nicht so bei der Frau; in ihrem Körper befinden sich nun nicht nur die weiblichen, sondern auch die männlichen Geschlechtsprodukte. Die Vereinigung beider findet im Körper der Frau statt. Von ihnen, sowie von dem befruchteten Ei gehen ähnlich wie von den Drüsen besondere Stoffe ins Blut über, die zugleich mit dem Wachstum der Frucht Veränderungen im Körper der Frau hervorrufen, Veränderungen, die wir als Schwangerschaft bezeichnen. Die Frau ist nun körperlich und seelisch damit belastet, die Frucht zur Reife zu bringen.

(Weitere Artikel folgen.)

## V

<!-- Entrega 5: Die Mutter (Wien), 16.2.1925, S. 9-10 -->

<!-- S. 9 -->

Probleme der Geburtenregelung.

Von Dr. Margret Hilferding.

(Fortsetzung.)

Wenn eines der männlichen Samenkörperchen nach dem Geschlechtsverkehr im Körper der Frau sich in das Eichen eingebohrt hat, erfolgt die Verschmelzung beider. Es vereinigt sich also ein Teil der Masse des männlichen Individuums mit einem Teil der Masse des weiblichen Individuums; wir nennen diesen Vorgang Befruchtung. Da sich beide Körpermassen (Erbmassen) vermischen, so wundern wir uns nicht, in dem neuen Individuum Eigenschaften beider Eltern zu finden. Würde die Erbmasse von Vater und Mutter gleiche Körperanlagen in gleicher Menge und Verteilung enthalten, so würden wohl alle Kinder aus einer Ehe einander völlig gleich sein. Aus uns unbekannten Gründen überwiegt manchmal die eine, manchmal die andere Erbmasse und in der Erbmasse selbst manchmal diese, manchmal jene Eigenschaft. Daher bieten die Kinder derselben Eltern die verschiedensten Mischverhältnisse aus den ererbten Eigenschaften. Die Gesetze der Vererbung sind noch nicht völlig bekannt; der erste, der sie studiert hat, der Naturforscher Gregor Marchl, hat seine Versuche an rot- und weissblühenden Erbsen gemacht. Die Praxis und Theorie der Vererbung ist den Gärtnern und Tierzüchtern besser bekannt als den Aerzten; sie ist wohl bei Tieren und Pflanzen eine Versuchswissenschaft geworden, bei den Menschen bleibt sie vorläufig eine Beobachtungswissenschaft. Die Lehre von der zweckmässigen Zeugung heisst Eugenik, zu deutsch Wohlzeugungslehre. Unter so vielen Keimen und Eichen sind welche, die durch irgendeine Schädigung gelitten haben. Es ist die Aufgabe der Eugenik, solche Erbmassen von der Fortpflanzung auszuschliessen, weil sie weniger lebensfähige oder sonst minderwertige Früchte liefern würden. Eine Verschlechterung der Keimanlage (Keimverderbnis) wird durch Krankheiten und Vergiftungen bewirkt. Zu den schlimmsten Keimverderbern gehört die Syphilis, eine weitverbreitete Geschlechtskrankheit. Sie wird fast stets durch den Geschlechtsverkehr erworben, teilt sich aber dem Blute des Erkrankten sowie all seinen Körpersäften und Organen mit. Nach kurzer Dauer der Erkrankung oder ungenügende Behandlung sind die Keime so schwer geschädigt, dass die Frucht frühzeitig im Mutterleibe abstirbt; ist die Krankheit schon teilweise überwunden, so entwickelt sich die Frucht etwas längere Zeit und kommt in den letzten Monaten der Schwangerschaft als Frühgeburt oder Totgeburt zur Welt mit deutlichen Kennzeichen der ererbten Erkrankung. In einer noch späteren Periode der Erkrankung wird das Kind lebend und am Ende der Schwangerschaft geboren und bringt entweder Krankheitserscheinungen mit oder zeigt sie noch nach Tagen, Wochen, Monaten und Jahren seines Lebens. Die Erbsyphilis der Kinder kann verschiedene Formen annehmen; sie äussert sich in Ohren- und Augenleiden, die sogar zum frühzeitigen Erblinden und Ertauben führen können, in Gelenks- und Knochenkrankheiten und in Erkrankungen der Nerven. Infolge der Erkrankung des Nervensystems sind solche Kinder weit weniger widerstandsfähig gegen schädliche Einflüsse. Sie verfallen leichter der Trunksucht und anderen Verführungen; sie werden zu Verbrechern, Geisteskranken und neigen zur asozialen Einstellung. Aehnliche keimschädigende Wirkungen bringt der Alkohol hervor. Die Kinder von Trinkern und von Syphilitikern füllen die Irrenhäuser und Gefängnisse. Die Vererbbarkeit von Keimschädigungen zeigt uns in ganz besonderer Art die sogenannte Hämophilie oder Bluterkrankheit, die darin besteht, dass der Erkrankte bei geringen <!-- S. 10 --> Verletzungen schwere, oft lebensgefährliche Blutungen aufweist. Diese Krankheit betrifft nur die männlichen Mitglieder einer Familie und überspringt die weiblichen, die aber doch die Keimanlage weiter vererben. Der Vater ist ein Bluter, hat Söhne und Töchter; von den Söhnen sind einige Bluter, andere sind gesund; die Töchter sind alle gesund. Sie heiraten gesunde Männer und in ihrer männlichen Nachkommenschaft, sowie in der all ihrer Brüder, der gesunden und der kranken, sind wieder einige Bluter. Heiraten zwei Kinder aus Bluterfamilien, so addieren sich die schwer geschädigten Erbmassen beider Familien und sie zeugen doppelt gefährdete Nachkommenschaft. Die Schicksale eines ganzen Dorfes von Bluterfamilien schildert der Schweizer Dichter Ernst Zahn in seiner Novelle: „Die Frauen von Tanne“. So wie bei Blutern addieren sich auch bei Verwandtenehen gleiche Keimschädigungen; darum sehen wir in ihrer Nachkommenschaft mitunter schwer geschädigte Kinder, Taubstumme, Idioten. Aehnliche Beispiele zeigen auch die Dynastien Europas, jene Familien, die aus Standesinteresse stets untereinander geheiratet haben. Die Inzucht bewirkt, dass unter ihrer Nachkommenschaft Geisteskrankheiten und Minderwertigkeiten in grosser Zahl zu finden sind.

Diese wenigen Beispiele zeigen, welch hohe Bedeutung der Auswahl der Erbmassen zukommt. Die Eugenik hat die Aufgabe, zu verhüten, dass die Keimmasse Schädigungen fortpflanzt, und zu bewirken, dass gute Eigenschaften hochgezüchtet werden. Wie kann sie diese Aufgabe erfüllen? Einerseits durch Zwang, andererseits durch Aufklärung, beides zu dem Zwecke, dass die Erwerbung von Keimschädigung überhaupt vermieden wird (Syphilis, Alkoholismus), und dass vor allem die Fortpflanzung bereits Geschädigter unterbleibt. Verbrecher und Geisteskranke werden daran schon durch die Art ihrer Unterbringung und Absonderung in Anstalten verhindert. Ein weiterer Schritt dazu wäre künstliche Unfruchtbarkeit durch Operation.

Das Wesentliche bleibt aber die Aufklärung über die Ziele der Eugenik, wie sie besonders in den Eheberatungsstellen erteilt wird. Durch sie wird die Verantwortlichkeit der Bevölkerung angerufen, die nun verstehen lernt, dass sie die Pflicht hat, der Gesellschaft nicht wahllos gezeugte Kinder mit Keimschädigungen zu geben, sondern bewusst ungeschädigte Nachkommenschaft zu zeugen.

(Ein weiterer Artikel folgt.)

## VI

<!-- Entrega 6: Die Mutter (Wien), 16.3.1925, S. 8 -->

<!-- S. 8 -->

Probleme der Geburtenregelung.

Von Dr. Margret Hilferding.

Ebenso entscheidend wie die Erbmasse sind für die Entwicklung des Kindes die Aufzuchtsbedingungen, die es nach der Geburt vorfindet. Schon bei den Tieren finden wir Vorkehrungen, die die Aufzucht der Jungen ermöglichen. Der Nesterbau der Vögel und mancher Fische, die Wohnplätze (Höhlen, Gänge) der Säugetiere, das Herbeischaffen der Nahrung, die Unterweisung der Jungen im Laufen, Fliegen, Schwimmen, in der Jagd gehört hierher. Je länger das Junge zur völligen körperlichen Entwicklung braucht, je weniger entwickelt es geboren wird, um so mehr Vorkehrungen müssen die Eltern für die Aufzucht treffen.

Das bedeutet für die menschlichen Nachkommen mit ihrer langdauernden Hilflosigkeit Wohnung, Nahrung, Kleidung, Erziehung und Ausbildung zur Selbstständigkeit, zum Erwerb. Familie und Gesellschaft vermitteln dem Kinde diese Leistungen, die für seine Wesenswerdung von ebenso entscheidender Bedeutung sind wie das, was ihm angeboren ist. Aber der Begriff Familie hat in den letzten Jahrzehnten eine Aenderung erfahren. Früher bestand sie aus Vater und Mutter einerseits und aus einer mehr oder minder grossen Gruppe von Kindern andererseits. Heute sehen wir Familien mit zwei Kindern oder gar nur einem Kinde. Die elterliche Fürsorge, die sich sonst auf die ganze grosse Nachkommenschaft erstreckte, konzentriert sich nun auf dieses einzige oder diese beiden Kinder. Diese veränderten Bedingungen der Aufzucht können nicht ohne Wirkung auf die Entwicklung des Kindes bleiben. Und wir müssen feststellen, dass die Wirkung keine gute ist. Während in der alten Familie einer kleinen Gruppe mit grösster Autorität (Eltern) eine Kinderschar gegenüberstand, sehen wir in der neuen Familie der Gegenwart der Elternseite nur ein oder zwei Kinder beigegeben, die naturgemäss von der Uebermacht der elterlichen Autorität niedergedrückt werden. Ja, wir müssen uns fragen, ob eine solche Familie überhaupt noch die gleiche Benennung verdient, wie die kinderreiche Familie früherer Zeiten. Ist sie überhaupt noch die Vorschule der Gesellschaft, die Erziehung zur sozialen Einstellung, als welche die alte Familie gewertet wurde? Wir müssen darauf hinweisen, dass erfahrungsgemäss Kinder aus Einkind- oder Zweikind-Ehen der Erziehung dieselben Schwierigkeiten bereiten, wie in der alten Familie die ältesten oder die jüngsten Kinder. Vielleicht ist es kein Zufall, dass die grossen Männer der Vergangenheit fast stets aus grossen Familien hervorgegangen sind. Alfred Adler, der Begründer der Individualpsychologie, hat vor allem gezeigt, dass Kinder, die in der Familie nicht gelernt haben, sich der Gemeinschaft einzufügen, in der Gesellschaft durch ihre asoziale Einstellung versagen. Und gerade das Einkind, das Zweikind sind durch das Milieu der kleinen Familie prädestiniert zur asozialen Einstellung. Denn der drückenden Autorität der Eltern, die Minderwertigkeitsgefühle erzeugt, steht nicht die Kindergemeinschaft der grossen Familie, sondern nur das Einzelkind gegenüber. Die Versuche, durch künstliche Milieubildung den Kindern die grosse Familie zu ersetzen, sind zahlreich. Die Schaffung von Erziehungsanstalten jedes Systems, von Arbeitsgemeinschaften, von Gruppenerziehung gehört hierher. Trotz aller Erfolge können sie die Schäden der Erziehung in der kleinen Familie nicht völlig ausgleichen. Weil die Eltern als Objekt ihrer Liebe, ihrer Sorge, ihrer Aufmerksamkeit und auch ihrer eigenen asozialen Triebe nur das eine oder zwei Kinder haben, werden die Kinder zu viel beaufsichtigt, gelenkt, geliebt und sind auf dem besten Wege zum Neurotiker, dem nervösen asozialen Menschen. Auch diese Tatsache müssen wir ins Auge fassen; die Geburtenregelung erfordert auch, dass wir das Aufwachsen des Menschen in kinderreichen Familien als einen der wichtigsten Faktoren in seiner Entwicklung berücksichtigen. Gegen die überwiegende Bedeutung dieses Problems müssen alle anderen Fragen der Aufzucht junger Menschen, wie Wohnung, Kleidung, Ernährung, Möglichkeiten der individuellen Ausbildung des Verstandes und der Begabung, zurücktreten. Dem Wunsche nach kinderreichen Familien stehen jedoch zahlreiche Hemmungen von seiten der Eltern gegenüber, deren bedeutsamste, die materielle Zwangslage bildet. Ihr zunächst fällt ins Gewicht, dass die Frau, die früher wohl in der Lage war, sich fast ausschliesslich der Aufzucht ihrer Kinder zu widmen, nun durch die Berufsarbeit in hohem Masse in Anspruch genommen ist.

Es ist daher ein berechtigter Wunsch der Eltern, die Zahl der Nachkommenschaft mit den eigenen Lebensumständen und mit den Verhältnissen der Gesellschaft, in der wir leben, in Einklang zu bringen. Rein technisch besteht heute schon die Möglichkeit einer solchen Regelung der Fortpflanzungstätigkeit. Erstens ist es denkbar, den Geschlechtsverkehr so auszuüben, dass die männlichen Geschlechtsprodukte gar nicht in die Geschlechtshöhle der Frau gelangen. (Coitus interuptus und Kondom). Zweitens ist die Möglichkeit, die Gebärmutterhöhle der Frau derart abzuschliessen, dass die Samenkörperchen nicht eindringen können (Pessar). Drittens können die bereits eingedrungenen Samenkörperchen durch mechanische Mittel (Spülungen) wieder entfernt werden. Viertens kann durch Einwirkung chemischer Mittel (Vaginol und ähnliches), die in die Scheide der Frau eingeführt werden, die Lebensfähigkeit der Samenkörperchen vernichtet werden. Wenn auch all diese Behelfe nicht unbedingt vor Schwangerschaft schützen, so ist es doch erwiesen, dass sie zahlenmässig die Nachkommenschaft sehr stark einschränken.

(Schluss folgt.)

## VII

<!-- Entrega 7: Die Mutter (Wien), 1.4.1925, S. 6-7 -->

<!-- S. 6 -->

Probleme der Geburtenregelung.

Von Dr. Margret Hilferding.

(Schluss.)

Die Schwangerschaftsverhütung (Prävention) ist imstande, die Regelung der Geburten in bezug auf die Zeit und die Modalitäten der Zeugung zu bewirken. Wenn sie sich auch nicht in jedem Einzelfalle als zuverlässig erweist, so ist ihr Einfluss auf die Geburtenbeschränkung unbestritten. Sie ermöglicht es, den Lustgewinn beim Geschlechtsverkehr von der Kinderzeugung abzulösen; die Kinderzeugung kann daher mit voller Berücksichtigung der Umstände, die wir in den früheren Artikeln als für die Fortpflanzung wichtig erörtert haben, unternommen werden. Die Auswahl in der Beschaffenheit der Erbmasse beider Eltern, die Wahl des nach äusseren und inneren Momenten günstigsten Augenblickes der Zeugung, die Quantität der Nachkommenschaft ist durch eine zweckmässige und konsequent durchgeführte Prävention gesichert. Die Aufklärung der Eltern in Beratungsstellen, durch Vorträge und Zeitungen wird erfolgreich sein, wenn gleichzeitig die Möglichkeit der Prävention durch leichte Erreichbarkeit der Präventivmittel gegeben ist. Die Krankenkassen könnten diese Aufgabe mit geringer materieller Belastung durchführen, wenn sie endlich das entsprechende Verständnis dafür hätten. Durch jede wohlgeglückte Prävention wird jene andere Methode der Geburtenbeschränkung überflüssig gemacht, von der wir zum Schlusse sprechen wollen. Es ist die Fruchtabtreibung.

Der Versuch, mit gesetzgeberischen Mitteln die Fruchtabtreibung zu verhindern, stammt aus einer Zeit, in der dieser Eingriff als *ärztliche* Leistung nicht bekannt war. Er richtete sich damals gegen jene ganz rohen und brutalen Gewaltmittel, durch die Laien früher eine Abtreibung vorzunehmen versuchten. Das waren schwere Gifte, insbesondere Phosphor, und körperliche Verletzungen grober Art. Ihr Erfolg war stets eine Schädigung der Gesundheit der betroffenen Frau, oft mit tödlichem Ausgang, während die Abtreibung nicht immer gelang. Die Auffassung der Abtreibung als schwere körperliche Verletzung ist aus dem Wortlaut des Gesetzes (§ 144 und folgende) noch heute erkennbar. Von einem ärztlichen Eingriff konnte, wie gesagt, damals noch nicht die Rede sein; die Anwendung des Gesetzes auf ärztliche Operationen ist daher ein Anachronismus und es ist höchste Zeit, dass seine Aenderung erfolgt. Ueber die Art dieser Abänderung tobt ein heftiger Kampf, den wir an den Erkenntnissen, die wir in früheren Artikeln gewonnen haben, beleuchten wollen.

Wir müssen ohneweiters zugeben, dass bei dem ungeheuren Interesse, das die Gesellschaft an Qualität und Quantität der Nachkommenschaft hat, ihr das Bestimmungsrecht auf zwar noch ungeborene, aber doch lebende Mitglieder nicht abgesprochen werden kann. Eine Vernichtung solchen Lebens darf daher im Interesse der Gesellschaft nur bei solchen Keimlingen erfolgen, für die eine Prävention zu Recht bestanden hätte. Wenn der Gesellschaft aber ein Einspruchsrecht gegeben ist, so muss sie als Gegenleistung auch alle Pflichten übernehmen und teilen, welche der Vorbereitung und Betätigung der Elternschaft (Mutterschaft) dienen. Sie muss die Eltern nicht nur über die Grundlagen der Bevölkerungspolitik aufklären, sie muss die Vorbedingungen für jede Bevölkerungspolitik erst schaffen. Die Frage der Ausschaltung kranker Erbmassen muss ebenso gelöst werden, wie die Fragen der Aufzucht des künftigen Kindes. Schwangerschafts- und Stillfürsorge, Behebung der materiellen und der Wohnungsnot, Erziehungsfürsorge in grösstem Umfange werden die Anerkennung <!-- S. 7 --> und den Gegenwert für die Leistung der Elternschaft bilden.

Es wird auch Aufgabe der Gesellschaft sein, in allen Fällen, wo sie auf das Leben des Nachkömmlings keinen Anspruch erhebt, also in irgendeiner gesetzlich festzulegenden Form die Einwilligung zur Fruchtabtreibung gibt, dafür zu sorgen, dass dieser Eingriff mit der geringstmöglichen Gefahr für die Mutter vorgenommen werden kann.

Durch die Fortschritte der Operationstechnik und der Asepsis ist der ärztliche Eingriff zu einer Vollkommenheit gebracht, welche das Gefahrenrisiko für die Mutter bei wohlerwogener Auswahl der Fälle und technisch einwandfreier Durchführung sehr gering gestaltet. Vielleicht wird eine spätere Zeit es noch mehr verringern.

Dagegen steht noch immer jene ungeheure Zahl von Fällen, in denen oft geradezu veranlasst durch die Drohungen des § 144 die Frauen — und stets die ärmsten und hilflosesten — zum Pfuscher getrieben werden und die mangelhafte Fürsorge der Gesellschaft in bezug auf die Geburtenregelung mit der Gesundheit, mit dem Tode, mit Schande und Kerker bezahlen. Es muss ein Weg gefunden werden, um diesen Frauen zu helfen; und nur dann werden wir eine Abänderung des § 144 als gut ansehen können, wenn er die Ungerechtigkeit, Asozialität und Gefährdung von Menschenleben aus der Welt schafft, die jetzt zur Praxis jener Paragraphen und all derer, die sie handhaben, gehört.

Wir müssen hier auf eine Bemerkung im ersten Artikel zurückkommen, die sich auf den Unterschied zwischen Geburtenregelung und Geburtenbeschränkung bezog. „Geburtenbeschränkung gründet sich auf das durchaus egoistische Motiv des persönlichen Wunsches, der persönlichen Fähigkeit zur Nachkommenschaft. Geburtenregelung geht hervor aus den altruistischen Bewegsgründen der gesellschaftlichen Notwendigkeiten in bezug auf Quantität und Qualität des Nachwuchses. Die Forderung der Geburtenbeschränkung ist die Forderung des verantwortungslosen Laien, die Forderung der Geburtenregelung ist die Forderung der ihrer Verantwortung bewussten Wissenschaft!“

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*Fuente:* transcripción a partir de los facsímiles de *Die Mutter. Halbmonatsschrift für alle Fragen der Schwangerschaft, Säuglingspflege und Erziehung* (Viena) en ANNO, Österreichische Nationalbibliothek (aid=mut): entrega I, 16.12.1924, S. 4 (MH1924-01); II, 1.1.1925, S. 7 (MH1925-01); III, 16.1.1925, S. 9-10 (MH1925-02); IV, 1.2.1925, S. 10-11 (MH1925-03); V, 16.2.1925, S. 9-10 (MH1925-04); VI, 16.3.1925, S. 8 (MH1925-05); VII (Schluss), 1.4.1925, S. 6-7 (MH1925-06). El OCR de la ÖNB se corrigió sobre la imagen de cada página. Se respetan la ortografía y las erratas del impreso (*Harmone*, *Hormome*, *Gregor Marchl* por Mendel, *Coitus interuptus*, *Bewegsgründen*); la fe de erratas de la entrega III (*Gehirndrüsen* por *Gehördrüsen*) se reproduce donde se imprimió. Los comentarios `S. n` del código marcan el comienzo de cada página impresa.
