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Title: Klassifikation und Auslese
Description: Die Wiener Schule. Pädagogische Beilage zum Verordnungsblatt des Stadtschulrates für Wien, Jg. 1933, Stück II (ausgegeben am 1. Juni 1933), S. 3-5
Author: Carl Furtmüller
URL: https://adler.school/archivo/furtmuller/original/1933-06-01%20Klassifikation%20und%20Auslese
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# Klassifikation und Auslese.

Von Karl Furtmüller.

Von den vielen theoretischen und praktischen Schwierigkeiten, die das Problem der Klassifikation aufwirft, gehen sehr viele und gerade die tiefgreifendsten auf eine Antinomie zurück, die am Grunde unseres ganzen Klassifikationssystems liegt. Was wir nämlich eigentlich beurteilen und zur Grundlage unserer Entscheidung über die Erteilung von Berechtigungen oder über die Eignung zum Aufsteigen machen wollen, ist die Gesamtpersönlichkeit des Schülers. Das Mittel aber, um zu diesem Urteil zu gelangen und es auszudrücken, sind die Noten über die *einzelnen Lehrgegenstände der betreffenden Klasse oder des betreffenden Schultypus.* Daß es auf die Einschätzung der Gesamtpersönlichkeit abgesehen ist, wird besonders deutlich am Abschluß der Mittelschule, wo ja der wirkliche Erfolg des Studiums durch die Zuerkennung des Prädikates der Reife, also durch eine deutliche Charakterisierung der Gesamtpersönlichkeit erfolgt. Ähnlich verhält es sich übrigens, wenn es auch nicht durch ein prägnantes Wort so eindringlich formuliert ist, bei der Berechtigung des Übertrittes aus der Hauptschule in die Mittelschule. Wenn hier mindestens die Note Gut in allen wissenschaftlichen Fächern verlangt wird, so soll dadurch gewiß nicht die im Einzelnen gar nicht erreichbare und noch weniger im Wege der Klassifikation feststellbare völlige Gleichheit der technischen Vorbereitung in den einzelnen Lehrgegenständen festgestellt, sondern die allgemeine geistige und charakterologische Eignung zum Mittelschulstudium bezeugt werden. Aber auch innerhalb der Mittelschule will natürlich die Formel des Jahreszeugnisses, daß der Schüler zum Aufsteigen in die nächsthöhere Klasse geeignet sei, dem Urteil über die Leistungen in den einzelnen Gegenständen, das in den Noten festgehalten ist, ein Urteil über die Gesamtpersönlichkeit des Schülers hinzufügen, das unter den heutigen Umständen freilich unter dem Mangel leidet, daß es aus den Einzelnoten einfach mechanisch hervorgeht.

Gegen dieses System erhebt sich nicht nur der grundsätzliche Einwand, daß hier über die Gesamtpersönlichkeit abgeurteilt werden soll durch Nebeneinanderreihen einer Anzahl von Einzelurteilen, bei deren jedem es sich immer nur um begrenzte sachliche Leistungen handelt, sondern darüber hinaus ergeben sich noch bedeutende Schwierigkeiten im einzelnen. Denn selbst, wenn man zugeben wollte, von einem Nebeneinander der Urteile über die Leistungen in den einzelnen Fächern ausgehend könne man zu einem praktisch genügend sicheren Urteil über die Gesamtpersönlichkeit gelangen, so dürfte doch auf keinen Fall jedem Lehrfach einfach mechanisch dieselbe Bedeutung für das Zustandekommen dieses Gesamturteils zugemessen werden wie jedem beliebigen anderen. Diesem Bedenken trägt ja unsere gegenwärtige Klassifikationsvorschrift bis zu einem gewissen Grade dadurch Rechnung, daß sie die Unterrichtsgegenstände in zwei Gruppen teilt und die Noten der beiden Gruppen in ihrer Bedeutung für die Entscheidung über den Gesamterfolg verschieden wertet; übrigens auch darin, daß sie für eine Reihe von Fächern bei nachgewiesener körperlicher Behinderung eine Befreiung allgemein zuläßt, für andere nur unter Beschränkung auf gewisse Typen, für die Mehrzahl der Gegenstände überhaupt nicht. Aber diese Gruppenteilung kann — ganz abgesehen davon, daß sie in der jetzigen Art ihrer Durchführung von zahlreichen Vertretern einzelner zur Gruppe II mit ihren minder empfindlichen Rechtsfolgen gerechneter Fächer angefochten wird — keineswegs allen wesentlichen Schwierigkeiten Rechnung tragen. Kein einsichtiger Fachmann wird der Meinung sein, daß ein einmaliger Mißerfolg in einem Gegenstand, dessen Lehrgut jahrgangs- oder semesterweise wechselt — wie etwa Geschichte, Geographie oder Naturgeschichte — für die Gesamtpersönlichkeit des Schülers im negativen Sinne ebenso charakteristisch sei wie eine durch Jahre hindurch schwache Leistung in einem aufbauenden Gegenstande wie Latein oder Mathematik, die dann endlich im Jahreszeugnis der 6. oder 7. Klasse zu der Note Nichtgenügend führt. Abgesehen von diesem tiefen inneren Unterschied in der Bedeutung des Versagens müßte aber billigerweise auch der Umstand berücksichtigt werden, daß naturgemäß die Leistung in einem Gegenstande, der mit 4, 5 oder 6 Stunden in der Stundentafel der betreffenden Klasse erscheint, einen erheblicheren Teil der Gesamtleistung des Schülers darstellt als die Leistung in einem Gegenstande, der nur mit 1 bis 2 Wochenstunden bedacht ist. Trotzdem werden die Noten in innerlich und äußerlich so verschiedenen Gegenständen bei der Beurteilung des Gesamterfolges sowohl nach der positiven wie nach der negativen Seite hin völlig gleich gewertet.

Sind diese Umstände geeignet, zu ungewollten, aber im Rahmen des geltenden Systems kaum vermeidbaren Härten gegen einzelne Schüler zu führen, so ist eine andere Seite der Auswirkung des bestehenden Klassifikationswesens leider nur allzu bedeutsam für den Gesamtcharakter und den Gesamtmaßstab unseres Schulwesens. Der Umstand, daß ein Nichtgenügend im Jahreszeugnis schon vom Aufsteigen in die nächsthöhere Klasse ausschließt, führt zwangsläufig dazu, daß diese folgenschwere Note nur bei zwingender Notwendigkeit gegeben werden kann. Unsere Klassifikationsvorschriften betonen ausdrücklich, und unter den gegebenen Umständen vollkommen sachgemäß, daß das Nichtgenügend zum Ausdruck bringe, es sei nicht einmal jenes Mindestmaß von Leistung gegeben, das durch ein Genügend zu charakterisieren wäre. Die Folge davon ist, daß Schüler, die in allen oder in den meisten Gegenständen bei diesem Mindestmaß stehen bleiben, ohne es irgendwo zu unterschreiten, ungehindert von Klasse zu Klasse aufsteigen können, während weit überdurchschnittliche Leistungen in einer ganzen Reihe von Fächern das völlige Versagen in einem einzelnen Fache nicht wettmachen können. Zweifellos wird man im allgemeinen diese einseitig gerichteten Naturen mit hohen Leistungen innerhalb ihrer Einseitigkeit als Gesamtpersönlichkeit höher werten als diejenigen, die überall gleichmäßig gerade das eben noch erforderliche Mindestmaß erreichen. Unser Schulwesen begünstigt aber die einen und vernachlässigt die anderen. Der einzige Ansatz zur Berücksichtigung der Einseitigkeit der Begabung ist bei uns das Typenwesen; aber unsere Typen sind untereinander viel zu wesensgleich und die Entscheidung, in welche Type der einzelne Schüler kommt, ist viel zu sehr von Zufällen und äußeren Umständen abhängig, als daß hier die Begabungsdifferenzierung auch nur annähernd zu ihrem Rechte käme. Abgesehen von den Härten gegenüber den einzelnen Schülern, die auf diese Weise unvermeidlich werden, führt dieses System notgedrungen dazu, daß in jedem einzelnen Gegenstand der Maßstab doch mit ziemlich weitgehender Rücksicht auf die in diesem Fache am wenigsten Leistungsfähigen erstellt werden muß. So bewirkt die *scheinbare Strenge der Forderung,* daß jeder Schüler in jedem einzelnen der zahlreichen Gegenstände unserer Stundentafel eine positive Note aufweisen muß, wenn ihm das Aufsteigen nicht versagt werden soll, letzten Endes nicht eine Hebung, sondern eine *Herabminderung des Gesamtniveaus.*

Zur Abhilfe dieser Übelstände bieten sich theoretisch mancherlei Wege dar, die allerdings praktisch auch wieder von Mängeln und von Schwierigkeiten in der Durchführung nicht frei sind. Logisch sehr ansprechend erscheint ein Punktsystem, wie es in einer Reihe von Staaten ja eingeführt ist, bei dem dann nicht die Note im einzelnen Gegenstand, sondern die erreichte Gesamtzahl an Punkten über die Gesamtbeurteilung des Schülers entscheidet. Hiebei kann man die Verschiedenheit der einzelnen Gegenstände und das verschiedene Ausmaß, mit dem sie im Gesamtarbeitsplan vertreten sind, durch Abstufungen in der Anrechnung berücksichtigen. Ebenso können bei einem solchen System Minder-

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leistungen in einem Gegenstand durch überdurchschnittliche Leistungen in anderen Gegenständen kompensiert werden, wobei aber immer auch die Möglichkeit bestehen bleibt, bei absolutem Versagen in einem Gegenstand die Zuerkennung eines positiven Gesamterfolges auszuschließen. Den großen logischen Vorzügen dieses Systems steht allerdings der entscheidende Einwand gegenüber, daß hier zwar ein Weg gesucht wird, der von der Einzelleistung in jedem Gegenstand zur Beurteilung der Gesamtleistung führt, daß aber dabei diese Gesamtleistung auf rein äußerlichem, arithmetischem Weg festgestellt wird. Ob man auf diesem Wege komplizierter Errechnung der Persönlichkeit des Schülers gerecht würde, müßte erst wieder fraglich bleiben.

Die große Zahl der Lehrgegenstände und der Umstand, daß infolgedessen in der einzelnen Note oft nur ein geringer Teil der Gesamtarbeitsleistung festgehalten wird, sind bekanntlich eine besondere Erschwerung einer nach jeder Hinsicht einwandfreien Beurteilung der Schüler. Dies könnte den Gedanken nahelegen, auf Grund der Einzelnoten zunächst *Gruppennoten* zu bilden, wobei man etwa an eine deutsch-geschichtliche, eine fremdsprachliche, eine mathematisch-naturwissenschaftliche Gruppe denken könnte und wobei diese Gruppennoten die eigentliche Entscheidung über den Gesamterfolg bringen würden. Natürlich könnte der Weg von der Einzelnote zur Gruppennote nicht ein rechnerisch-mechanischer sein, sondern diese Gruppennote müßte auf Grund der Einzelleistungen und auf Grund eingehender Beratung der beteiligten Fachlehrer von diesen gemeinsam erstellt werden.

Eine andere Möglichkeit, um einem in der Gesamtarbeit tüchtigen Schüler die katastrophale Auswirkung des Mißerfolges in einem einzelnen Gegenstande zu ersparen, ist die Methode der *Kompensation.* Da man die Bedingungen für diese Kompensation beliebig streng gestalten kann, besteht grundsätzlich keine Gefahr, daß durch sie eine Drückung des Gesamtniveaus eintritt. Ernster ist vielleicht das praktische Bedenken, daß diese Einrichtung unter Umständen einzelne hochbegabte, aber charakterologisch schwierige Schüler geradezu zur Arbeitsverweigerung in einem Gegenstande verleiten könnte, der ihnen aus irgendeinem Grunde nicht zusagt. Doch würde man wohl eine Vorgangsweise finden können, die auch diese Gefahr eindämmt.

Einen Schutz gegen die Schädigung des Gesamtniveaus durch solche Schüler, die überall gerade nur das unbedingt erforderliche Minimum leisten, haben die *Aufnahmsbedingungen in die Oberstufe* dargestellt, wie sie für die Allgemeinbildenden Oberschulen vorgesehen waren. Ein positives Zeugnis über die Deutsche Mittelschule war gemeinsame Vorbedingung für den Eintritt in alle Oberschulen. Für jede einzelne aber mußte man noch ihrem spezifischen Charakter entsprechende, über dieses Minimum hinausgehende *Sonderleistungen* nachweisen. Es erscheint mir zweifellos, daß eine wesentliche Hebung unserer Obermittelschule nur zu erzielen sein wird, wenn man auf dieses System irgendwie zurückkommt. Solange eine Leistung auf der Untermittelschule, die zum Übertritt in Fachschulen oder zum unbelasteten Eintritt ins praktische Leben genügt, auch an und für sich zum Übertritt an die Obermittelschule berechtigt, sind sowohl für die Lehrer bei der entscheidenden Notengebung als auch für die Eltern bei der Entschließung über die Konsequenzen, die sie aus dem Abschlußzeugnis über die Untermittelschule ziehen sollen, allzu viele an ihrer Stelle begreifliche und berechtigte Erwägungen wirksam, die sich auf das Niveau der Obermittelschule höchst ungünstig auswirken müssen.

Ganz allgemein aber könnte man von der Einstellung auf eine Mindestleistung in sämtlichen Gegenständen vielleicht wegkommen, wenn man einen Mittelwert zwischen positivem und negativem Abschluß, also ein *Kaumgenügend* in die Notenskala einfügte. Ein solches Kaumgenügend in einem, etwa auch in zwei Gegenständen würde das Aufsteigen nicht hindern, während eine größere Anzahl von Kaumgenügend vom Aufsteigen ausschließen würde. Die Einführung dieser Note würde natürlich bewirken, daß die Anforderungen für die unterste rein positive Note, also für das Genügend, gegenüber dem jetzigen Zustand bedeutend hinaufgesetzt werden könnten.

Bedenklicher ist es natürlich schon, wenn man sogar bei einem ausgesprochenen Nichtgenügend ohne Forderung einer Kompensation das Aufsteigen gestattet. Wir haben diese Einrichtung fast zwei Jahrzehnte lang bei der Reifeprüfung gehabt, wo sie formal allerdings nicht in der Note Nichtgenügend zum Ausdruck kam, wo aber sachlich der Kalkül „Reif mit Stimmenmehrheit“ auf das Versagen in einem Gegenstande hindeutete, und wir hatten bis zum Erlaß der letzten Klassifikationsbestimmungen auch innerhalb der Mittelschule die Möglichkeit des bedingten Aufsteigens bei einem Nichtgenügend. In den letzten Jahren war diese Möglichkeit *an die Entscheidung des Lehrkörpers geknüpft.*

Dadurch wurde — allerdings nur an einem einzelnen Punkte und leider nur vorübergehend — neben der Wirkung der Einzelnote ein grundsätzlich verschiedenes Moment in das Klassifikationssystem eingeführt, das früher nur bei der Reifeprüfung zur Geltung gekommen war; ein Moment, das derjenige, der die Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit im Auge hat, gar nicht hoch genug einschätzen kann. Denn würde es wirklich gelingen, die Fällung der entscheidenden Urteile über das Fortkommen der Schüler mehr und mehr an Stelle des Fachlehrers der Gesamtheit des Lehrkörpers zu übertragen, so wäre zu hoffen, daß — nicht unter Vernachlässigung der Leistungen in den einzelnen Fächern, sondern gerade auf ihrer Grundlage — doch vor allem das Urteil über die Gesamtpersönlichkeit des Schülers zum entscheidenden Faktor gemacht würde. Auch hier wird niemand die großen Schwierigkeiten übersehen. Allerdings würden weniger befriedigende Erfahrungen in der Vergangenheit keinesfalls gegen den Gedanken selbst geltend gemacht werden dürfen. Denn bisher hat inmitten eines Klassifikationssystems, bei dem immer wieder der einzelne Lehrer und die einzelne Fachnote inappellabel den Ausschlag gab, die Mehrheitsentscheidung des Lehrkörpers bei der Reifeprüfung und während einer ganz kurzen Zeit auch bei der Zuerkennung des bedingten Aufsteigens als ein unorganischer Ausnahmsfall gewirkt. Es wäre natürlich etwas ganz anderes, wenn man daran ginge, in jeder Phase der Schülerbeurteilung die einzelnen Lehrerurteile nicht einfach mechanisch nebeneinander zu stellen, sondern organisch zu einem Gesamturteil zusammenzufassen.

Mit voller Absicht ist im vorstehenden nicht ein bestimmter Vorschlag vorgelegt, sondern es sind eine Reihe von Möglichkeiten zur Erwägung gestellt worden. Denn was meiner Meinung nach jetzt vor allem nötig wäre, damit wir in der Frage der Schülerbeurteilung vorwärts kommen, wäre eine gründliche und allseitige Erörterung dieser Fragen innerhalb der Fachwelt. Seit einem Vierteljahrhundert hat sich die österreichische Mittelschullehrerschaft nicht mehr mit diesem Problem in seiner Gesamtheit diskutierend beschäftigt, sondern sie hat auf Grund der bestehenden Vorschriften gearbeitet und aus ihrer Arbeitserfahrung heraus dann gelegentlich Einzelfragen in der fachlichen Öffentlichkeit erörtert. Die vielen neuen Einzelvorschriften, die in den letzten Jahren auf diesem Gebiete erflossen sind, zeigen aber, daß die Umwandlung, die unser Mittelschulwesen erfahren hat, auch hier eine Neuregelung erforderlich macht, die aber naturgemäß nur dann wirklich fruchtbar sein wird, wenn sie nach allseitiger gedanklicher Bearbeitung des Problems einheitlich und aus einem Gusse heraus erfolgt.

Daß hiebei auch der erfahrene Fachmann überraschenderweise vor Fragen gestellt werden kann, deren praktische Lösung unser Schulwesen bisher noch niemals in Angriff genommen hatte, zeigt der letzte Klassifikationserlaß des Unterrichtsministeriums mit besonderer Deutlichkeit.

Daß die Anwesenheit ungeeigneter Schüler das Niveau drückt, ist ein altes Übel, über das selbstverständlich nicht etwa die österreichische Mittelschule allein zu klagen gehabt hat. Bisher konnte ein besonders krasser Mißerfolg wohl zur Entfernung aus der einzelnen Schule, nicht aber zur Ausschaltung aus dem Mittelschulstudium überhaupt führen. Daß ungeeignete Schüler auf die Fortsetzung des Studiums überhaupt verzichteten, mußte ein Erfolg der Elternberatung oder die freiwillige Schlußfolgerung aus gehäuften Mißerfolgen sein. Der Gedanke, diese nur in der Minderheit der Fälle wirksame und übrigens auch sehr opfervolle negative Auslese durch eine positive Auslese zu unterstützen, hat sich bisher praktisch nicht durchsetzen können. Im 10. Lebensjahr, beim Eintritt in die Untermittelschule, sind die Verhältnisse zu ungeklärt, um in einer genügend großen Zahl von Fällen zu einer sicheren Prognose über Begabung und Neigung zu gelangen. Die Aufnahmsprüfung in die 1. Klasse wird daher immer nur ganz besonders Ungeeignete fernhalten, aber nicht wirklich zwischen Geeigneten und Ungeeigneten sondern können. Aus demselben Grunde ist ja auch der Vorgang der Rückverweisung an die Pflichtschule — auf eine mehrmonatliche systematische Beobachtung des Schülers gestützt und daher pädagogisch viel weniger Einwänden ausgesetzt als die Aufnahmsprüfung der Zehnjährigen — nur in besonders krassen Ausnahmsfällen zur Anwendung gelangt. Der günstigste Moment für das Einsetzen einer solchen positiven Auslese wäre natürlich das Ende des schulpflichtigen Alters, also der Augenblick des Eintritts in die Obermittelschule. Leider sind, wie schon

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oben erwähnt, auch die bescheidenen ersten Ansätze eines solchen positiven Ausleseverfahrens, wie sie die Eintrittsbestimmungen in die Allgemeinbildenden Oberschulen darstellten, nicht erhalten geblieben. Der neue Ministerialerlaß schlägt nun einen neuen und sehr radikalen Weg ein, indem er Schüler, die auf Grund gewisser Kriterien als ungeeignet zum Mittelschulstudium erkannt werden, vom weiteren Besuch einer Mittelschule überhaupt ausschließt. Sicher ist, daß das Gelingen eines solchen Versuches eine ganz erhebliche Besserung der inneren Verhältnisse unserer Schulen und eine beträchtliche Hebung des Niveaus bedeuten würde. Wenn man vor einem ähnlichen Beginnen bisher zurückgeschreckt war — übrigens kennt auch das Schulwesen anderer Länder eine derart durchgreifende Säuberungsmaßnahme nicht — so offenbar deshalb, weil man es sich nicht zugetraut hat, die richtigen Kriterien zu finden. Die neue Verfügung des Ministeriums sucht dieses Kriterium im zweimaligen Mißerfolg in derselben Klasse oder in einem einmaligen, aber besonders eklatanten Mißerfolg. Wie der Fachmann sofort erkennt, verzichten diese Kriterien von vornherein darauf, sämtliche dauernd ungeeigneten und unerwünschten Schüler zu erfassen. Gerade die oben erwähnte Gruppe derjenigen Schüler, die Jahr für Jahr in allen Gegenständen nur eben die Mindestleistung aufweisen, bleibt von den neuen Maßregeln unberührt und es wird solchen Schülern im Laufe der Jahre sogar eine stattliche Anzahl von Versetzungsprüfungen, Wiederholungsprüfungen und auch mehrfaches Repetieren möglich sein. Auf der anderen Seite ist es keineswegs sichergestellt, daß die verhältnismäßig kleine Gruppe, die von den neuen strengen Maßregeln erfaßt werden wird, ausschließlich dauernd und innerlich Ungeeignete in sich begreifen muß. Insbesondere ein krasser Mißerfolg in einem einzigen Schuljahr kann sehr wohl bloß auf eine augenblickliche Krise und nicht auf ein dauerndes Versagen hinweisen. Man muß auch zugeben, daß das Versagen in drei Gegenständen am Abschluß des Mittelschulstudiums jedenfalls ein viel unerfreulicheres Bild darstellt — bescheinigt es doch eigentlich den inneren Mißerfolg des achtjährigen Aufenthaltes in der Mittelschule — als ein solches Versagen in der 5. oder der 6. Klasse. Und trotzdem hat der Abiturient das Recht, die Prüfung wie bisher nach einem Jahre zu wiederholen, während der Quintaner einfach aus der Mittelschule ausgewiesen wird. Psychologisch kommt dabei noch in Betracht, daß diese Maßnahme in der Tradition unserer österreichischen Mittelschule keinerlei Analogon findet. Wurde doch bisher der Ausschluß von sämtlichen Mittelschulen Österreichs nur in ganz seltenen Ausnahmsfällen unter ganz besonderen Kautelen, nur bei nachgewiesener schwerer moralischer Bedenklichkeit des Schülers und nur vom Unterrichtsministerium selbst ausgesprochen.

Allerdings wäre auch eine Art der Handhabung solcher Kriterien möglich, die der ganzen Regelung eine andere Wendung und eine neue Bedeutung gäbe. Man könnte nämlich sagen: Dadurch, daß mit einer gewissen Art der Klassifikation gewisse Rechtsfolgen positiver oder negativer Art verbunden werden, wird die Schule eben darauf hingewiesen, vor Erteilung dieser Klassifikation gewissenhaft zu prüfen, ob diese Rechtsfolgen der Besonderheit des Falles angemessen sind.

Wenn etwa der Hauptschüler des ersten Klassenzuges in allen wissenschaftlichen Fächern die Note gut erhält, so soll vorher die Frage geprüft sein, ob er nicht nur in den einzelnen Gegenständen den Anforderung entsprochen hat, sondern ob ihm auf Grund des Gesamteindruckes das Recht zum Übertritt in die nächsthöhere Mittelschulklasse zugesprochen werden kann. Und wenn man dem Repetenten neuerlich das Aufsteigen verwehrt, so soll damit nicht nur das Versagen in einem einzelnen Gegenstand, sondern eben die mangelnde Eignung zum weiteren Mittelschulstudium überhaupt charakterisiert werden. Diese Überlegung aber kann einleuchtenderweise nur dann bewußt und planmäßig angestellt werden, wenn die Klassifikation nicht vom einzelnen Fachlehrer, sondern von dem gesamten Lehrkörper der Klasse festgesetzt wird. Obzwar z. B. bei der Reifeprüfung das dritte Nichtgenügend, wie erwähnt, nicht so schwerwiegende Folgen hat wie nach den neuen Bestimmungen das dritte Nichtgenügend im Jahreszeugnis eines Obermittelschülers, hat doch wohl jede Prüfungskommission bei Festsetzung eines dritten Nichtgenügend nicht nur die Einzelleistung des Kandidaten, sondern auch sein Gesamtbild ins Auge gefaßt. Es scheint mir daher unzweifelhaft, daß eine Weiterführung des jetzt begonnenen Versuches, ungeeignete Schüler von der Fortsetzung des Mittelschulstudiums auszuschließen, dazu wird führen müssen, die Handhabung der festgesetzten oder neu festzusetzenden Kriterien in die Entscheidung der Klassenkonferenz zu legen.

Solange aber hier eine formale Kompetenz des Lehrkörpers nicht festgestellt ist, wird nur der Ausweg übrig bleiben — und zweifellos hat die praktische Bearbeitung der neuen Probleme an den Anstalten schon den Weg in diese Richtung gewiesen — als daß die einzelnen Lehrer sich aus eigener Initiative über die schwierigen Fälle eingehend beraten und sich auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Übereinkunft bemühen, bei der Klassifikation in den Einzelgegenständen auch die Gesamtpersönlichkeit des Schülers so weit zu berücksichtigen, daß nicht in einzelnen Fällen durch mechanische Nebeneinanderreihung an sich voll berechtigter Einzelurteile für den Schüler Folgen entstehen, die der pädagogischen Überzeugung der Lehrer nach zu hart wären. Natürlich werden, solange eine derartige gegenseitige Abstimmung der Klassifikation nicht durch Vorschriften geregelt ist, immer Fälle eintreten, wo der einzelne Lehrer durch die Ergebnisse in seinem Gegenstand so gebunden ist oder sich für so gebunden hält, daß ihm die Berücksichtigung allgemeiner Erwägungen unmöglich wird.

Der einzige Faktor, der jetzt schon die formale Möglichkeit hat, bei der Klassifikation einen zusammenfassenden und ausgleichenden Einfluß zu üben, ist der Direktor. Sicher wird jeder Anstaltsleiter es für seine Pflicht halten, alle die Fälle, die unter die Schärfe der neuen Bestimmungen zu fallen drohen, rechtzeitig kennen zu lernen und in engster Fühlungsnahme mit allen beteiligten Lehrern zu überprüfen.

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*Fuente:* transcripción a partir del facsímil de *Die Wiener Schule. Pädagogische Beilage zum Verordnungsblatt des Stadtschulrates für Wien*, año 1933, n.º II (publicado el 1 de junio de 1933), págs. 3-5, en ANNO, Österreichische Nationalbibliothek (ANNO_ssr19330601, imágenes 7-9), hecha desde la imagen con el OCR de la ÖNB como apoyo. Firmado «Karl Furtmüller»; en el sumario, «Hofrat Dr. Karl Furtmüller, Landesschulinspektor». Se omiten el final del artículo precedente de Ignaz Rieb (pág. 3) y el artículo siguiente de Heinrich Gassner (pág. 5). Ortografía de 1933 y descuidos del impreso («den Anforderung»). Los pasajes en espaciado del original van en cursiva. Los comentarios `S. n` marcan el comienzo de cada página impresa.
