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Title: Gleitendes Schulgeld oder wirkliche Schulsteuer?
Description: Der Kampf. Sozialdemokratische Monatsschrift (Wien), Jg. 13 (1920), H. 1 (Jänner), S. 37-39
Author: Carl Furtmüller
URL: https://adler.school/archivo/furtmuller/original/1920-01%20Gleitendes%20Schulgeld%20oder%20wirkliche%20Schulsteuer
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<!-- S. 37 -->

# Gleitendes Schulgeld oder wirkliche Schulsteuer?

Karl Furtmüller

Als das alte Oesterreich inmitten der ungeheuren Werteverschleuderung des Krieges das Bedürfnis fühlte, in der Zivilverwaltung „Ersparungen“ zu machen, da schien ihm gerade das höhere Bildungswesen ein besonders dankbares Feld hiefür und ungeachtet der rasch ansteigenden Teuerung wurden an den ohnehin schon kärglichen Budgetposten für die sachlichen Bedürfnisse der Mittel- und Hochschulen kräftige Striche vorgenommen. Die finanzielle Not unseres neuen Staates macht es zu einem fast unlösbaren Problem, hier — sachlich, nicht dem Geldausdruck nach — auf das Niveau der Vorkriegszeit zurückzukehren. Anderseits aber verlangt die Schulreform, die nicht nur eine Kulturforderung, sondern eine Lebensnotwendigkeit für unser Volk ist, eine reiche und vielseitige Ausgestaltung unseres höheren Schulwesens und setzt daher voraus, daß die demokratische Republik trotz ihrer Armut für diese Zwecke viel mehr aufbringt, als je die militaristische Monarchie. Der Aufsatz des Genossen Edelmann: „Schulgeld oder progressive Schulsteuer?“, rührt also wirklich an die Kernfrage der Schulreform. Freilich will es mir scheinen, daß die von ihm vorgeschlagene Lösung finanziell ebenso unergiebig wie grundsätzlich anfechtbar ist.

Edelmann will das bestehende fixe Schulgeld mit der Möglichkeit ganzer und halber Befreiung ersetzen durch ein gleitendes, nach dem Einkommen der Eltern abgestuftes[^1]. Zweifellos ein Fortschritt insoferne, als der demütigende Vorgang des Bittlichwerdens um Schulgeldbefreiung wegfiele und die Ungerechtigkeit aufhörte, daß der arme Schüler Forderungen erfüllen muß, über die sich der bemittelte hinwegsetzen kann. Aber eine Täuschung wäre es zu glauben, daß das gleitende Schulgeld von sozialen Härten frei sein könnte. Die Einkommensstruktur unserer Bevölkerung zwingt uns, das haben wir ja eben erst bei der Wiener Mietaufwandsteuer zu unserem Schmerze gesehen, wenn wir eine Abgabe nicht von vornherein ihrer finanziellen Ergiebigkeit berauben wollen, auch Schichten heranzuziehen, die von jeder neuen Belastung aufs allerempfindlichste getroffen werden. Daß hundert Kronen heute „kein Betrag“ mehr sind, ist ein schwacher Trost. Denn mit der Geldentwertung ist ja auch unsere Armut gewachsen und eine kinderreiche Familie muß selbst bei ganz stattlichem Geldeinkommen diese hundert Kronen doch von den allernotwendigsten Lebensbedürfnissen abknappen. Das <!-- S. 38 --> Bildungsprivileg in seiner krassesten Form, daß nämlich dem Unbemittelten die höhere Bildung nur gegen empfindliche materielle Opfer zugänglich wird, bliebe also bestehen.

Und der finanzielle Ertrag? Wenn man bedenkt, daß an den Wiener Mittelschulen ein Schulgeld von tausend Kronen unter Wegfall jeder Befreiung bei weitem nicht hinreichen würde, um auch nur die Lehrergehalte zu decken, dann wird einem klar, in welchem Mißverhältnis das Ergebnis einer Schulgeldreform zu den tatsächlichen Kosten des Schulwesens stehen muß. Edelmann denkt in diesem Punkt selbst recht pessimistisch und wäre mit verblüffend wenig zufrieden. Daß wir jetzt oft nicht die Mittel zur Reparatur von Landkarten und Uhren haben, zeigt ja unseren ganzen Jammer. Aber wir wollen ja nicht bloß Landkarten ausbessern, sondern die Schulreform materiell fundieren.

Und um eines so unzulänglichen Ergebnisses willen sollen wir eine unserer programmatischen Forderungen in den Winkel stellen, noch dazu eine, die so eng mit unserem sozialistischen Bewußtsein verknüpft ist, wie die der Unentgeltlichkeit des Unterrichts in den Schulen aller Kategorien! Ein „Ideal“ übrigens wäre der vollständig unentgeltliche Unterricht noch lange nicht. Das Bildungsprivileg der Besitzenden ist ja wirtschaftlich und sozial viel tiefer verankert und wird durch die Entgeltlichkeit des Unterrichtes nur künstlich verschärft. Die Unentgeltlichkeit des Unterrichtes bedeutet daher den ersten Axthieb gegen das alte Vorrecht. Diesen ersten Schritt können wir natürlich nicht aufschieben, „solange wir in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung leben“, die Unentgeltlichkeit des Unterrichtes gehörte ja schon in Hainfeld zu unseren *Gegenwarts*forderungen, sie hat seither längst aufgehört, eine bloße Forderung unserer Partei zu sein, sondern sie hat dank unserer Aufklärungsarbeit weite Kreise auch außerhalb unserer Reihen erobert, zum Beispiel die gesamte Lehrerschaft sowohl der Volks- und Bürger- als der Mittelschulen.

Freilich wird niemand das Schul- und Kollegiengeld abschaffen wollen, ohne etwas anderes an seine Stelle zu setzen. Einerseits kann unser Staat in seiner heutigen Lage auf eine bestehende Einnahme, mag sie auch unzulänglich sein, nicht verzichten, anderseits läge es im Interesse der Schulreform und überhaupt der Erstarkung unseres Bildungswesens, daß unsere Unterrichtsverwaltung über *selbständige Einnahmen* verfügte und nicht bei jedem kleinsten Schritt auf Verhandlungen mit dem Finanzamt angewiesen wäre. Den Hinweis auf eine finanziell tragfähige und mit unseren Grundsätzen im Einklang stehende Lösung gibt Genosse Edelmann, wenn er dem *Schulgeld* die *Schulsteuer* entgegenstellt. Allerdings hat er die im Titel vorgenommene scharfe Gegenüberstellung der beiden Begriffe in seinen Ausführungen nicht festgehalten, und als Folge davon verschwindet der Gedanke der *Schulsteuer* in der Versenkung. Denn Edelmanns gleitendes Schulgeld wird dadurch nicht zur Schulsteuer, daß er es so nennt, und auch nicht dadurch, daß er offenbar seine Einhebung den Steuerämtern überweisen will. Zum Wesen der Steuer gehört es, daß sie einen Beitrag zum öffentlichen Aufwand darstellt, ohne daß dem einzelnen Steuerzahler eine individuelle Gegenleistung gewährt wird, während beim Schulgeld Leistung und Gegenleistung einander Zug um Zug gegenüberstehen. Echte Schulsteuern haben wir seit langem in den Gemeindeumlagen zur Deckung des Aufwandes für die Volksschulen, und dieses Beispiel zeigt uns, daß *Schulsteuern* historisch wie begrifflich der finanztechnische Ausdruck für die Unentgeltlichkeit des Schulwesens sind, während eben beim Schulgeld, wie immer es aussehen mag, an der Entgeltlichkeit mit allen ihren Mängeln festgehalten wird.

Diese Mängel bestehen durchaus nicht nur vom Klassenstandpunkt des Proletariats aus, sondern sind zum Teil ganz allgemeiner Natur. Schon dadurch erweist sich das Schulgeld als unpraktisch, daß es die Belastung des einzelnen auf die Jahre zusammendrängt, in denen seine Kinder schulgeldpflichtige Schulen besuchen, während die Steuer sie auf einen viel größeren Zeitraum verteilt. Weitaus wichtiger ist aber der bevölkerungspolitische Gesichtspunkt. Es ist so unzweckmäßig wie ungerecht, daß denjenigen, die durch die Sorge für die Aufzucht und Erziehung von Kindern an sich schon gegenüber Kinderlosen eine Mehrleistung für die Allgemeinheit vollbringen, durch das Schulgeld künstlich noch eine Mehrlast aufgebürdet wird. Hier muß geradezu der Spieß umgekehrt werden. Wer nicht für <!-- S. 39 --> Kinder zu sorgen hat, ist bei gleichem Einkommen weitaus leistungsfähiger als der Vater oder die Mutter von Kindern im Erziehungsalter und soll wenigstens durch eine ausgiebig erhöhte Schulsteuer an der Fürsorge für die kommende Generation teilnehmen. Dem Gedanken der Einheitsschule schließlich entspricht es, daß auch die finanzielle Grundlage des gesamten Schulwesens nach einheitlichen Grundsätzen geordnet sei.

Allen diesen Erwägungen würde Rechnung getragen, wenn man die Aufwanddeckung für das gesamte Schulwesen von den öffentlichen Kindergärten bis zur Hochschule auf allgemeine Schulsteuern gründete, die gleitend zu sein hätten in doppeltem Sinne: einmal scharf progerssiv nach dem Einkommen; dann aber hätte für Personen, denen nicht die Erhaltungspflicht für ein Kind obliegt, ein sehr erheblicher Zuschlag zu treten, während kinderreichen Familien ein entsprechender Abstrich von der Grundtaxe zu gewähren wäre.

Auf diese Weise kämen wir zu einer gesunden Steuer *für* die Volksbildung, indes das Schulgeld in jeder Form eine Steuer *auf* den Erwerb von Bildung darstellt. Wir hätten unser Unterrichtswesen auf eine gesunde finanzielle Grundlage gestellt, die ihm eine ungestörte Entwicklung ermöglicht und durch eine entschlossene Tat bewiesen, daß wir inmitten aller Nöte der Gegenwart unsere kulturelle und damit unsere materielle Zukunft unter allen Umständen zu sichern gewillt sind. Der Umfang der Steuer könnte verschieden bestimmt werden: einengend, indem man nur besondere Teile des Schulbudgets aus ihr, andere wie bisher aus den allgemeinen Einnahmen des Staates oder der Länder deckt; erweiternd, indem man sie so bemißt, daß auch die Kosten einer umfassenden Jugendfürsorge aus ihr bestritten werden können und so die spezielle Schulsteuer zu einer allgemeinen Jugendsteuer ausweitet. Da allseitige und wirksame Jugendfürsorge notwendige Voraussetzung für den Erfolg der Schulreform ist, wäre der letztere Fall anzustreben.

Ein Wort noch über die Privatschulen. Genosse Edelmann vermutet mit Recht, daß die von ihm befürwortete Schulgeldreform den Abfluß von Kindern der Bourgeoisie aus den Staatsschulen in Privatschulen fördern könnte, aber er findet sich mit dieser Möglichkeit überraschend leicht ab. Diese Privatschulen wären ja naturgemäß reine Klassenschulen des Bürgertums, und in dem Augenblick, wo wir dem Klassencharakter des Schulwesens an den Leib rücken wollen, müssen wir selbstverständlich auf den Abbau, nicht auf den Ausbau solcher Sonderbildungen bedacht sein. Die Wirkungen des Privatschulsystems können wir auf dem Gebiet der Mädchenmittelschulen studieren, die bis nun ausschließlich Privatanstalten sind. Da zeigt sich, daß Privatschulen weder ergiebige Steuerquellen für den Staat sind noch daß ihre Entwicklung im Interesse der ausgebeuteten Privatlehrer liegt. Es gibt wohl kaum ein Gebiet geistiger oder manueller Frauenarbeit, auf dem heute noch gleich empörende Hungerlöhne gezahlt werden. Erreicht doch eine voll beschäftigte Lyzeallehrerin in Wien im Durchschnitt kaum einen Monatsgehalt von 400 Kr.! Angesichts dieses Skandals hat sich der Staat entschließen müssen, den Lehrerinnen der Privatmittelschulen mit Oeffentlichkeitsrecht mit freilich sehr kärglichen Geldaushilfen beizuspringen. Eine Gesundung dieser Verhältnisse ist nur durch Verstaatlichung des höheren Mädchenschulwesens möglich. Dieser längst fällige und im Zeichen der Schulreform einfach selbstverständliche Schritt ist bisher durch budgetäre Schwierigkeiten verhindert worden. Auch hier würde die Schulsteuer den Weg ins Freie weisen.

[^1]: Daß das Unterrichtsamt eine Staffelung des Schulgeldes plant, hat mit der grundsätzlichen Frage nichts zu tun. Es handelt sich dabei sichtlich um eine augenblickliche Notstandsmaßnahme, da durchgreifende Aenderungen ausgeschlossen sind, solange nicht durch die neue Verfassung die Kompetenzen des Staates und der Länder endgültig abgegrenzt sind.

<!-- Se omiten el final del artículo de Michael Kohlhaas sobre los empleados de abogados (comienzo de la pág. 37) y la «Naturwissenschaftlich-technische Rundschau» de Walter Fuchs que sigue en la pág. 39. -->

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*Fuente:* transcripción a partir del facsímil de *Der Kampf. Sozialdemokratische Monatsschrift* (Viena), año 13 (1920), cuaderno 1 (enero), págs. 37-39, en ANNO, Österreichische Nationalbibliothek (aid=dks, 1920; imágenes 39-41 del cuaderno, más el sumario), hecha desde la imagen con el OCR tesseract (frk+deu) y el de la ÖNB como apoyo. Firmado «Karl Furtmüller» en el encabezamiento. Se respeta la ortografía de 1920 y la errata del impreso «progerssiv». Los pasajes en espaciado del original van en cursiva. Los comentarios `S. n` marcan el comienzo de cada página impresa.
